Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 705410
Eingetragen
12.11.2008
Branche
Allgemeine GebäudereinigungSonstige spezielle Reinigung von Gebäuden und MaschinenSonstige Reinigung a. n. g.
Gegenstand
Die Maschinen- und Bodenreinigung sowie Ausführung einfacher Hilfsarbeiten im Automobilzulieferbereich.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Martin Horn
77815 Bühl, Eichenweg 1
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Horn GmbH

Bühl

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 133.909,00 59.857,00
I. Sachanlagen 133.659,00 59.607,00
II. Finanzanlagen 250,00 250,00
B. Umlaufvermögen 462.767,23 480.731,36
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 275.525,64 255.684,68
II. Wertpapiere 117.751,95 132.589,58
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 69.489,64 92.457,10
Aktiva 596.676,23 540.588,36

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 531.884,84 480.623,56
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnrücklagen -1.045,87 -1.045,87
III. Gewinnvortrag 456.669,43 417.905,62
IV. Jahresüberschuss 51.261,28 38.763,81
B. Rückstellungen 36.579,54 23.282,27
C. Verbindlichkeiten 28.211,85 36.682,53
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 28.211,85 36.682,53
davon gegenüber Gesellschaftern 1.371,15  
Summe Passiva 596.676,23 540.588,36

Anhang

Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Horn GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Bestimmungen des HGB (§§266,275) gegliedert.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288 HGB)
und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethode

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Bilanzierungsmethoden

Der Jahresabschluss enthält alle ansatzfähigen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten.
Das Saldierungsverbot gem. § 246 (2) HGB wurde beachtet.

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Vorauszahlungen, die in künftigen Zeiträumen Aufwand darstellen, zeitanteilig abgegrenzt.

Die gebildeten Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.

Rückstellungen wurden nur aufgelöst, soweit der Grund für die Rückstellung entfallen ist.

Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldenposten erfolgte gem. dem Grundsatz der Vorsicht und berücksichtigt alle erkennbaren Risiken.

Den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 (1) HGB wurde Rechnung getragen.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen gemindert. Soweit steuerlich zulässig, wurde degressiv abgeschrieben. Die Möglichkeit des Übergangs von der degressiven auf die lineare Abschreibung wurde in Anspruch genommen.

Die Nutzungsdauer der abnutzbaren Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde auf der Basis der steuerlichen Afa-Tabellen geschätzt.
Die Zugänge der Vermögensgegenstände mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu 800,00 € werden entsprechend der steuerlichen Vereinfachungsregelung des § 6 (2) EStG hinsichtlich geringwertiger Wirtschaftsgüter in voller Höhe abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen.
Hierunter fallen auch die Forderungen gegenüber dem Gesellschafter.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren und ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag passiviert. Hierzu gehören auch die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter.

Bühl,16.12.2024

Antje Horn

Geschäftsführerin

Gez.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2024 festgestellt.

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