dynasoft GmbH
Nürnberg
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2011
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2011
DYNASOFT GMBH, NÜRNBERG
A K T I V A
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
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A. ANLAGEVERMÖGEN
|
1.610,00 |
4.100,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.610,00 |
4.100,00 |
|
B. UMLAUFVERMÖGEN
|
211.917,92 |
200.969,25 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
195.652,59 |
124.302,33 |
| II.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten |
16.265,33 |
76.666,92 |
|
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
|
4.352,15 |
0,00 |
|
217.880,07 |
205.069,25 |
P A S S I V A
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
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A. EIGENKAPITAL
|
40.260,38 |
31.694,08 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
15.260,38 |
6.694,08 |
|
B. RÜCKSTELLUNGEN
|
8.780,00 |
8.275,00 |
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C. VERBINDLICHKEITEN
|
168.839,69 |
165.100,17 |
|
217.880,07 |
205.069,25 |
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2011
DYNASOFT GMBH, NÜRNBERG
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2011 bis
31. Dezember 2011
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
1. Grundsätzliche Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den
Vorschriften des 3. Buches des HGB aufgestellt. Bei
der Aufstellung des Anhangs wurde von den
Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB Gebrauch
gemacht.
Der Jahresabschluss wurde nach den Regelungen des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen
Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB sowie
unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 268-274a, 276-278 HGB, und unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256
HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
erstellt.
B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN
1. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1.1 Bilanzierungsmethoden
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Das Prinzip der
Darstellungsstetigkeit wurde grundsätzlich
beachtet.
Die Ansatzwahlrechte wurden gegenüber dem Vorjahr
unverändert ausgeübt.
1.2 Bewertungsmethoden
Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr
unverändert angewandt.
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:
ANLAGEVERMÖGEN
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
mit den steuerlich zulässigen
Höchstsätzen.
UMLAUFVERMÖGEN
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Sonstige Vermögensgegenstände
sind mit ihren Nominalwerten bzw. Zahlungsbeträgen
angesetzt.
Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert bewertet.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten
sind zu Anschaffungskosten bewertet.
EIGENKAPITAL
Ausgewiesen ist das Stammkapital der Gesellschaft zum
Nennbetrag gemäß § 42 Abs. 1 GmbHG in
Verbindung mit § 283 HGB. Es ist zum Berichtszeitpunkt
voll einbezahlt.
RÜCKSTELLUNGEN
Steuerrückstellungen
sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls aufgrund
des steuerlichen Gewinns dotiert.
Sonstige Rückstellungen
wurden in Höhe der voraussichtlichen
Inanspruchnahme nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung mit dem Erfüllungsbetrag dotiert und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
und sonstige Verbindlichkeiten
sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt.
C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1. Anlagevermögen
Die Befreiungsvorschrift gemäß § 274a
HGB wurde in Anspruch genommen und auf die Darstellung
eines Anlagengitters verzichtet.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Restlaufzeiten
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben in Höhe von EUR
195.652,59 eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und in
Höhe von EUR 0,00 eine Restlaufzeit von über
einem Jahr.
3. Verbindlichkeiten
Restlaufzeiten
Die Verbindlichkeiten haben insgesamt eine Restlaufzeit
von weniger als einem Jahr.
D. SONSTIGE ANGABEN
Gesellschaftsorgane
Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft waren
im Berichtsjahr:
Markus Schedler, Lommiswil (Schweiz)
Simon Lüdi, Heimiswil (Schweiz)
E. UNTERSCHRIFT GEMÄSS § 245 HGB
Nürnberg, 21. Januar 2013
gez. Simon Lüdi
Geschäftsführer
gez. Markus Schedler
Geschäftsführer
Feststellung
Die Gesellschafterversammlung vom 21. Januar 2013 hat
die Bilanz zum 31.12.2011 durch Beschluss
festgestellt.
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