B & B
Handels GmbH
Schwandorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
105,00 |
1.253,00 |
| I.
Sachanlagen |
105,00 |
1.253,00 |
| 1.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
105,00 |
1.253,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
0,00 |
2.037,19 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
0,00 |
1.000,00 |
| 1.
sonstige Vermögensgegenstände |
0,00 |
1.000,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
1.037,19 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
37.177,63 |
33.370,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
37.282,63 |
36.660,53 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen (offen
passivisch abgesetzt) |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile,
davon eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
45.870,34 |
41.649,19 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.807,29 |
4.221,15 |
| IV.
Nachrichtlich: nicht gedeckter Fehlbetrag
(Passivausweis) |
37.177,63 |
33.370,34 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| 1.
sonstige Rückstellungen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
36.282,63 |
35.660,53 |
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
304,71 |
0,00 |
| 2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
0,00 |
206,70 |
| 3.
sonstige Verbindlichkeiten |
35.977,92 |
35.453,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
37.282,63 |
36.660,53 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma B & B Handels GmbH
mit dem Sitz in Schwandorf wurde auf der Grundlage der
neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz
oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
werden bis zu einem Wert von 150,00 EUR im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe sowie Waren wurden
mit den Anschaffungskosten bewertet. Posten mit
verminderter Marktgängigkeit wurden auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Liquide Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die Gesellschaft ist buchmäßig
überschuldet. Dies bedeutet jedoch nicht notwendig,
daß auch eine Überschuldung im
insolvenzrechtlichen Sinne vorliegt. Eine Prüfung
dahingehend kann nur im Rahmen einer gesonderten
Überschuldungsprüfung erfolgen, für die
andere Bewertungsgrundsätze als für die
Handelsbilanz gelten. Auf Vorschriften der §§ 64,
71, 84 GmbHG und §§ 283 ff StGB wurde die
Geschäftsleitung hingewiesen.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Von den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben 0 EUR (VJ EUR 0) eine
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Von den sonstigen Verbindlichkeiten haben 0 TEUR
(VJ 0 TEUR) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB
Haftungsverhältnisse i.S. d. § 251 HGB
bestanden am Abschlusstag nicht.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor,
den Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2013
in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Die Geschäftsführung wurde im abgelaufenen
Berichtsjahr durch Frau Marina Bolgarov wahrgenommen. Die
Geschäftsführerin war von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Schwandorf, den 15. Juni 2015
gez. Marina Bolgarov
Sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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