QUIO Technologies GmbHLiquidiert
Unterdahl 24B, 42349 Wuppertal, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Klaus Küpper seit 11.10.2010 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
QUIO Technologies GmbHWuppertalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 07.10.2011 bis zum 06.10.2012Liquidationsbilanz zum 06. Oktober 2012Aktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2012I. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Gesellschaft wird laut Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.10.2010 liquidiert. Der vorliegende Abschluss beinhaltet die Liquidationsbilanz. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der vorliegende Abschluss ist grundsätzlich unter den anzuwendenden Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 265 Abs. 1, 266 ff. HGB) sowie unter Berücksichtigung ergänzender Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Der Abschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanz-rechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bewertung der Forderungen erfolgte zum Nennwert. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich. Der Ansatz des Kassenbestandes sowie der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zu Nominalwerten (§ 253 Abs. 1 HGB). III. Angaben zur BilanzForderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von 0,00 €. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) betragen 3.000,00 €. IV. Sonstige PflichtangabenZum Liquidator wurde
bestellt. Der Liquidator ist alleinvertretungsberechtigt und zudem befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. V. SonstigesEin Lagebericht wird nach § 264 Abs. 1 S. 3 HGB nicht erstellt. Der Anhang enthält überwiegend lediglich die für kleine Kapitalgesellschaften erforderlichen Pflichtangaben. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. |
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