Stammdaten

Register
Amtsgericht Kempten HRB 3558
Eingetragen
15.2.1989
Branche
Herstellung von MetallkonstruktionenHerstellung von Fahrrädern sowie von BehindertenfahrzeugenHerstellung von Handwerkzeugen
Gegenstand
Der Fahrzeugbau, die Bauschlosserei, der Stahlbau und der Betrieb einer Schmiede.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Gabriele Eder
seit 5.10.2023
Prokura
Markus Müller
seit 19.1.2021
Geschäftsführer
Michael Eder
seit 19.1.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Michael Eder
Oberstdorf
25000
50.00%
Markus Müller
Blaichach
25000
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bertele GmbH

Blaichach Ortsteil Bihlerdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 71.887,00 52.997,00
I. Sachanlagen 71.887,00 52.997,00
B. Umlaufvermögen 732.746,14 794.690,44
I. Vorräte 432.500,00 538.300,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 178.230,51 110.784,58
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 122.015,63 145.605,86
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.800,00 1.900,00
Aktiva 806.433,14 849.587,44

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 177.531,06 140.385,94
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 114.821,35 34.111,59
III. Jahresüberschuss 37.145,12 80.709,76
B. Rückstellungen 89.432,00 124.622,00
C. Verbindlichkeiten 537.270,08 581.579,50
D. Passive latente Steuern 2.200,00 3.000,00
Passiva 806.433,14 849.587,44

Anhang


für das Geschäftsjahr 2023

Fassung für Offenlegungszwecke

A.  Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

1.  Vorbemerkung

Die Bertele GmbH hat ihren Sitz in Blaichach, Ortsteil Bihlerdorf und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Kempten (Reg. Nr. HRB 3558). Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Sie stellt nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB nur eine verkürzte Bilanz auf. Von den Erleichterungen gem. §§ 266 Abs. 1, 276 und 288 Abs. 1 HGB wird Gebrauch gemacht, soweit es der Übersichtlichkeit dient. Der Grundsatz der Gliederungsstetigkeit wird beachtet.

2.  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 265, 268-274a, 276-277 HGB unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252- 256a HGB aufgestellt. Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung.

Im Einzelnen sind dies folgende Grundsätze und Methoden:

Die Immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und soweit abnutzbar, um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegen der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Neuzugänge werden grundsätzlich linear, pro rata temporis abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Einzelanschaffungskosten 800,00 € nicht übersteigen, werden im Wirtschaftsjahr in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt.

Die Finanzanlagen werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden sie gemäß § 253 Absatz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in Folgejahren die Gründe  für die Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Absatz 5 HGB.

Die Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. zu Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten beinhalten gemäß § 255 Abs. 1 HGB auch die Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen. Die Herstellungskosten enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht angesetzt. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Soweit notwendig wird auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert abgewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennwert bewertet. Erkennbare Ausfallrisiken werden soweit notwendig durch individuelle Wertabschläge berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Kurzfristige Forderungen, die auf fremde Währung lauten, werden mit dem Währungskurs im Entstehungszeitpunkt umgerechnet. Soweit erforderlich, erfolgt  eine Abschreibung auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten sind gebildet, für Ausgaben und Einnahmen soweit diese Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die Rückstellungen sind mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag ausgewiesen, der unter Beachtung des Vorsichtprinzips bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewisse Verpflichtungen sowie künftig zu erwartende Preis- und Kostensteigerungen.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Aufwendungen und Erträge sind auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. Periodenfremde und außerordentliche Aufwendungen und Erträge mit Bedeutung für die Ertragslage liegen nicht vor.

B.  Angaben zur Bilanz

1.  Anlagevermögen

Auf die Darstellung des Anlagespiegels nach § 284 ABs. 3 HGB wird nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet.

2.  Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr (Vj. 111 T€).

3.  Gezeichnetes Kapital

Das als gezeichnetes Kapital ausgewiesene Stammkapital von 25.564,59 € ist voll einbezahlt.

4.  Rückstellungen

Auf die Angaben zu den sonstigen Rückstellungen nach § 285 Nr. 12 HGB wird unter Hinweis auf § 288 Abs. 1 HGB verzichtet.

5.  Verbindlichkeiten

Die Darstellung zeigt die in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten nach Art, Höhe und - soweit feststellbar und vereinbart - die Restlaufzeit:

Verbindlichkeiten
Gesamt-
davon mit einer Restlaufzeit
besicherte
Art der

betrag
in Jahren
Beträge
Sicherheit


bis 1
1-5
über 5



T€
T€
T€
T€
T€
Vermerk

(Vorjahr)
(Vorjahr)
(Vorjahr)
(Vorjahr)
(Vorjahr)

gegenüber






Kreditinstituten
0
0
0
0
0
keine

(0)
(0)
(0)
(0)
(0)

erhaltene Anzahlungen






auf Bestellungen
452
452
0
0
0
keine

(518)
(518)
(0)
(0)
(0)

aus Lieferungen






und Leistungen
23
23
0
0
0
keine

(11)
(11)
(0)
(0)
(0)

Sonstige
62
62
0
0
0
keine

(53)
(53)
(0)
(0)
(0)

Gesamt
537
537
0
0
0


(582)
(582)
(0)
(0)
(0)



C.  Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen am Bilanzstichtag zum 31.12.2023 besondere Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB in Form von Eventualverbindlichkeiten in Gestalt von Avalkrediten in Höhe von 96 T€ (Vj. 107 T€).

D.  Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Auf die Offenlegung der Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung wird uner Hinweis auf § 326 HGB verzichtet.

E.  Sonstige Angaben

1.  Geschäftsführungsorgan

Zum Geschäftsführer sind bestellt:

Herr Michael Eder, Oberstdorf, Metallbauer Fachrichtung Konstruktionstechnik
Herr Markus Müller, Blaichach, Metallbauer Fachrichtung Konstruktionstechnik 

2.  Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigt im Geschäftsjahr im Durchschnitt 4,25 Mitarbeiter.

3.  Lagebericht

Ein Lagebericht wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB nicht erstellt.

4.  Ergebnisverwendungsvorschlag

Auf die Offenlegung des Vorschlags und des Beschlusses zur Verwendung des Jahresergebnisses wird verzichtet.

 

Blaichach-Bihlerdorf, 22. November 2024

gez. Michael Eder

gez. Markus Müller

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.11.2024 festgestellt.

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