Müller
& Co. GmbH
Rosenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
65.233,20 |
36.119,20 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
65.230,20 |
36.116,20 |
| B.
Umlaufvermögen |
747.370,36 |
840.959,45 |
| I.
Vorräte |
203.675,07 |
55.553,19 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
213.380,55 |
329.055,82 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
217.998,24 |
153.396,01 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
325.697,05 |
632.010,25 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.918,91 |
3.448,61 |
| Aktiva |
817.522,47 |
880.527,26 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
528.494,98 |
573.243,75 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
52.000,00 |
52.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
476.494,98 |
521.243,75 |
| B.
Rückstellungen |
178.349,38 |
180.992,91 |
| C.
Verbindlichkeiten |
110.678,11 |
126.290,60 |
| Passiva |
817.522,47 |
880.527,26 |
Anhang
zum 31. Dezember 2022
Müller & Co. GmbH
Rosenberg
______________________________
1. Allgemeine Erläuterungen zum Unternehmen
Die Müller & Co. GmbH mit Sitz in Rosenberg
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim
unter HRB 450026 eingetragen.
2. Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 ist nach
den generellen Ansatz- und
Bewertungsvorschriften des HGB sowie unter
Berücksichtigung der besonderen Vorschriften für
Kapitalgesellschaften aufgestellt worden.
Der Jahresabschluss ist entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Im Interesse einer größeren Klarheit und
Übersichtlichkeit sind die nach den gesetzlichen
Vorschriften
bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso
wie die Vermerke, die wahlweise in Bilanz bzw.
Gewinn- und Verlustrechnung oder Anhang
anzubringen sind, im Anhang aufgeführt.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten
worden.
Bei den
immateriellen Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,
werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer
planmäßige Abschreibungen nach der linearen
Abschreibungsmethode vorgenommen.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs-
oderHerstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen werden beim
beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Im Jahr
der Anschaffung bzw. Herstellung werden die Abschreibungen
monatsgenau vorgenommen (pro rata temporis).
Die
fertigen Erzeugnisse und Waren sind mit den
Anschaffungskosten unter Anwendung der Durchschnittsmethode
angesetzt.
Die in
Arbeit befindlichen Aufträge werden, soweit
vorhanden, zu den Herstellungskosten ausgewiesen. Sie sind
nach der retrograden Methode mit den nach den steuerlichen
Vorschriften mindestens anzusetzenden Werten bewertet.
Von dem Wahlrecht gemäß § 268 Abs. 5
Satz 2 HGB,
erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen offen von den Vorräten
abzusetzen, wird Gebrauch gemacht. Ihr Ansatz erfolgt zum
Nennwert.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt. Der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem
Nennwert ausgewiesen.
Als
Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Die
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die
Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und des
Vorjahres.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
4. Erläuterungen zur Bilanz
a) Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von über
einem Jahr betragen EUR 12.572,98 (Vj. TEUR 13). Es sind
keine Forderungen gegenüber Gesellschaftern enthalten.
b) Eigenkapital
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe
von EUR 521.243,75 (Vj. TEUR 496) enthalten.
c) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von EUR
110.678,11 (Vj. TEUR 127) eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über fünf Jahren bestehen wie im Vorjahr nicht.
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von EUR
19.011,41 (Vj. TEUR 28) aus Steuern und in Höhe von
EUR 7.278,84 (Vj. TEUR 8) im Rahmen der sozialen
Sicherheit.
d) Haftungsverhältnisse
Die branchenüblichen
Gewährleistungsverpflichtungen in Höhe von EUR
9.204,83 (Vj. TEUR 9) sind vollständig über Avale
abgesichert.
5. Sonstige Angaben und Erläuterungen
a) Personalentwicklung
Bei der Gesellschaft waren im laufenden
Geschäftsjahr durchschnittlich 12 Personen
beschäftigt.
b) Organe der Gesellschaft
Die Geschäftsführung der Gesellschaft oblag
Herrn Jochen Windisch, Kälteanlagenbauermeister.
c) Organbezüge
Die Angaben zu den Organbezügen entfallen unter
Hinweis auf § 286 Abs. 4, 288 Abs. 1 HGB.
d) Ergebnisverwendung
Die Angaben zur Ergebnisverwendung entfallen unter
Hinweis auf § 326 HGB.
Rosenberg, den 13. März 2024
......................................................Jochen
Windisch
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.03.2024
festgestellt.
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