Ketten
Branscheid GmbH
Ennepetal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.544.790,64 |
2.440.028,42 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
24.019,50 |
1.442,50 |
| II.
Sachanlagen |
2.520.771,14 |
2.438.585,92 |
| 1.
technische Anlagen und Maschinen |
2.377.143,00 |
2,00 |
| 2.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
143.628,14 |
115.185,15 |
| 3.
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau |
0,00 |
2.323.398,77 |
| B.
Umlaufvermögen |
14.466.240,03 |
14.710.024,76 |
| I.
Vorräte |
1.089.028,66 |
1.317.293,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.353.097,15 |
11.731.491,27 |
| 1.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
10.746.478,78 |
10.126.643,77 |
| 2.
sonstige Vermögensgegenstände |
1.606.618,37 |
1.604.847,50 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.024.114,22 |
1.661.240,49 |
| Aktiva |
17.011.030,67 |
17.150.053,18 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
12.593.932,74 |
12.568.555,94 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
251.968,12 |
251.968,12 |
| III.
Gewinnvortrag |
12.290.987,82 |
11.931.467,76 |
| IV.
Jahresüberschuss |
25.376,80 |
359.520,06 |
| B.
Rückstellungen |
1.625.298,03 |
1.353.911,95 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.791.799,90 |
3.227.585,29 |
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
2.357.120,00 |
2.500.000,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.357.120,00 |
2.500.000,00 |
| 2.
sonstige Verbindlichkeiten |
434.679,90 |
727.585,29 |
| davon
mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
383.550,71 |
676.456,10 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
51.129,19 |
51.129,19 |
| Passiva |
17.011.030,67 |
17.150.053,18 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.1.2023 - 31.12.2023
EUR |
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR |
| 1.
Rohergebnis |
5.529.974,95 |
5.052.071,63 |
| 2.
Personalaufwand |
3.318.494,21 |
2.866.903,92 |
| a)
Löhne und Gehälter |
2.779.965,22 |
2.325.301,86 |
| b)
soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung |
538.528,99 |
541.602,06 |
| davon
für Altersversorgung |
47.615,34 |
60.001,80 |
| 3.
Abschreibungen |
295.879,39 |
263.952,52 |
| a)
auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
295.879,39 |
263.952,52 |
| 4.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
2.267.975,47 |
1.782.369,54 |
| davon
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung |
1.559,20 |
4.371,90 |
| 5.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
406.227,60 |
410.361,99 |
| 6.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
20.545,86 |
9.886,76 |
| 7.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
5.886,47 |
179.800,82 |
| 8.
Ergebnis nach Steuern |
27.421,15 |
359.520,06 |
| 9.
sonstige Steuern |
2.044,35 |
0,00 |
| 10.
Jahresüberschuss |
25.376,80 |
359.520,06 |
Anhang
Ketten Branscheid GmbH, Ennepetal
1. Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft, mit der Firmierung "Ketten
Branscheid GmbH" hat Ihren Sitz in Ennepetal und wird unter
der Handelsregisternummer HRB 5752 beim Registergericht
Hagen geführt.
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die
Größenmerkmale einer keinen Gesellschaft im
Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HBG auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff.
HGB).
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§
264 Abs. 2 HGB).
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG).
Zusätzliche Angaben wegen der nicht Vergleichbarkeit
einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des
Vorjahres sind nicht notwendig.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den
handelsrechtlichen Bestimmungen.
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger
Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen
Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1
Satz 1, Abs. 3 HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung
linear. Die neu angeschafften beweglichen Anlagegüter
werden grundsätzlich linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800,00
wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB).
Für die Ermittlung der Anschaffungskosten werden
Verbrauchsfolgeverfahren angewendet (§ 256 Satz
1 HGB), die den Verbrauch nach den tatsächlichen
Verhältnissen berücksichtigen.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 Abs.
2 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Das
Eigenkapital wird zum Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs.1 Satz 2 HGB). Sie werden pauschal mit
einem einer Restlaufzeit von 10 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst
(§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs.1 Satz 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen
sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2
Satz 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1
Satz 2 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die
Aufgliederung und
Entwicklung
des
Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel zu
entnehmen. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2 HGB).
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit von über 1 Jahr bestehen in
Höhe € 11.134.182,13 (Vorjahr: €
10.568.044,45).
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag nicht.
Die
Rückstellung für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurden nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet.
Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
· durchschnittlicher Marktzinsvon 1,87 %
für eine Laufzeit von10 Jahren, der von der
Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde
· Lohn- und Gehaltssteigerungen von 0 % nach
den Erfahrungswerten aus der Vergangenheit
· Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck
"Richttafeln 2018 G" Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB,
§ 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) in Höhe von €
2.791.799,90 (Vorjahr € 3.227.585,29) ergeben sich wie
folgt:
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr bestehen in Höhe von € 383.550,71
(Vorjahr: € 676.456,10) sowie von mehr als fünf
Jahren in Höhe von € 2.408.249,19 (Vorjahr:
€ 2.551.129,19).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG) bestanden in Höhe von €
51.129,19 (Vorjahr: € 51.129,19).
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251
HGB (§ 268 Abs. 7 HGB).
IV. Angaben zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
V. Sonstige Pflichtangaben
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr
durchschnittlich 47 Mitarbeiter beschäftigt. (§
285 Nr.7 HBG)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Frau Rita
Thiel und Frau Heike Branscheid als
Geschäftsführerinnen geführt.
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen (Befreiung
von den Beschränkungen des § 181 BGB).
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die Gesellschafterversammlung hat beschlossen, den
Jahresüberschuss in Höhe von € 25.376,80 auf
neue Rechnung vorzutragen.
Ennepetal, den 18.12.2024
___________________ ____________________
Rita Thiel Heike Branscheid
Geschäftsführerin Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2024
festgestellt.
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