ASE Lease
GmbH
Emmerich am
Rhein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2024
EUR |
31.12.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
597.152,10 |
618.619,10 |
| I.
Sachanlagen |
596.335,00 |
613.291,00 |
| II.
Finanzanlagen |
817,10 |
5.328,10 |
| davon
Ausleihungen an Gesellschafter |
817,10 |
5.328,10 |
| B.
Umlaufvermögen |
27.956,37 |
29.885,13 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.113,20 |
4.100,63 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
22.843,17 |
25.784,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
532,60 |
130,00 |
| Aktiva |
625.641,07 |
648.634,23 |
Passiva
|
|
31.12.2024
EUR |
31.12.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
245.185,04 |
178.597,94 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
128.597,94 |
39.091,80 |
| III.
Jahresüberschuss |
66.587,10 |
89.506,14 |
| B.
Rückstellungen |
52.960,25 |
60.823,79 |
| C.
Verbindlichkeiten |
327.495,78 |
409.212,50 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
258.977,72 |
227.999,89 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
68.518,06 |
181.212,61 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
157.325,00 |
|
| Summe
Passiva |
625.641,07 |
648.634,23 |
Anhang zum
31.12.2024
Allgemeine Angaben
Die ASE GmbH mit Sitz in Emmerich am Rhein ist
eingetragen in das Handelsregister beim Amts-gericht Kleve
(Reg.Nr. HRB 17174).
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches ( in der Fassung
des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)) und
ergänzenden Vorschriften aufgestellt. Es gelten die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Größenabhängige Erleicherterungen bei der
Aufstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288) und bei der
Offenlegung (§ 326 bzw. § 327) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Die Gewinn-
und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren
gegliedert, was der bisherigen Handhabung entspricht.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB
Vorschriften nach BilRUG ergaben. Zur Entwicklung der
immateriellen Vermögensgegenstände sowie der
Sach- und Finanzanlagen wird auf den Anlagespiegel
verwiesen.
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- und
Herstellungs-kosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Bewegliche Anlagegüter werden überwiegend linear
im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze
abgeschrieben.
Von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG
(volle Absetzung der
Geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr der
Anschaffung) wird in vollem Umfang Gebrauch gemacht.
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten vermindert um die planmäßige
Abschreibung bewertet.
Entgeltlich erworbene Geschäfts- und
Firmenwerte, deren voraussichtliche Nutzungsdauer
nicht verlässlich geschätzt werden kann, wurden
über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlage-vermögens über dem Wert liegt, der ihnen
am Abschlusstag beizulegen ist, wird dem durch
planmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die
in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
Die
Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten
bewertet. Die Finanzanlagen werden bei voraussichtlich
dauernder Wertminderung gemäß § 253 Absatz
3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Sofern in Folgejahren die Gründe für die
Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen
gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß
§ 253 Absatz 5 HGB.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederwertprinzips bewertet. Für Bestandsrisiken
werden ausreichend Abschläge gebildet.
Die
unfertigen Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet.
Erhaltene Anzahlungen wurden mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt und gemäß
§ 268 Absatz 5 Satz 2 HGB offen von den Vorräten
abgesetzt.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände
werden grundsätzlich mit dem Nennwert,
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei
zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen. In der Position
"Sonstige Vermögensgegenstände" sind keine
Beträge größeren Umfangs enthalten, die
erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen.
Ausgewiesen in der Position
aktive Rechnungsabgrenzung werden Ausgaben vor dem
Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte
Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Geldbeschaffungs-kosten (Disagio) werden analog der
Zinsbindung abgeschrieben.
Die
flüssige Mittel zeigen den Nominalwert
und das
gezeichnete Kapital lautet auf den Nennbetrag.
Die
Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I
2 HGB).
Die Abzinsung der
Pensionsrückstellung erfolgt zum
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre.
Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen werden
gemäß einem versicherungsmathematischen
Gutachten künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie
Rentenanpassungen berücksichtigt.
Die
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
ausgewiesen.
Latente Steuern werden für sich in folgenden
Geschäftsjahren voraussichtlich durch abbauende
Unterschiede zwischen den handels- und steuerrechtlichen
Wertansätzen von Vermögensgegenständen und
Schulden ermittelt und unverrechnet ausgewiesen. Die
Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz betreffen im
Wesentlichen die Wertansätze der Rückstellungen
für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. Der
zugrunde gelegte Steuersatz beläuft sich dabei auf 30
%.
Gewinn und Verlustrechnung
Die
Umsatzerlöse wurden entsprechend der
Neudefinition des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des
BilRUG erfasst.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände haben
grundsätzlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die sonstigen Vermögensgegenstände
entstanden rechtlich vor dem Abschlussstichtag.
Die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
haben grundsätzlich eine Restlaufzeit von unter einem
Jahr.
Sonstige Angaben:
Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2024 sind
keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
Das Geschäftsjahr 2024 schließt mit einem
Jahresüberschuss in Höhe von 66.587,10 € ab.
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 2
Arbeitnehmer bei der GmbH beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Emmerich am Rhein 19.03.2025,
gez. Muhammed Ertan Bilici
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.03.2025
festgestellt.
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