AT-Bohlmann
GmbH
Neumarkt
i.d.OPf.
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
52.812,50 |
13.121,00 |
| I.
Sachanlagen |
52.812,50 |
13.121,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
33.913,51 |
27.684,16 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.623,85 |
17.485,02 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
29.289,66 |
10.199,14 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.547,25 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
88.273,26 |
40.805,16 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
49.502,30 |
32.896,01 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
20.396,01 |
5.041,19 |
| III.
Jahresüberschuss |
16.606,29 |
15.354,82 |
| B.
Rückstellungen |
2.561,16 |
3.648,03 |
| C.
Verbindlichkeiten |
36.209,80 |
4.261,12 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
473,48 |
511,12 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
35.736,32 |
3.750,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
88.273,26 |
40.805,16 |
Anhang
I. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmaßnahmen
Der Jahresabschluss per 31.12.2019 der AT-Bohlmann
GmbH in Neumarkt wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 246 Abs. 3 und 252 Abs. 1 Nr. 6 HBG)
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
teilweise die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im
Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
1. Das Sachanlagevermögen wurde zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend den steuerlichen Vorschriften, unter
Ausnutzung der steuer-lichen Vereinfachungsregel, im
Geschäftsjahr linear, vorgenommen. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert
von EUR 800,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
2. Soweit vorhanden sind die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie die Warenvorräte
grundsätzlich zu den Anschaffungskosten bzw. zu den
dauerhaft niedrigeren Tagespreisen des Bilanzstichtages
bewertet worden; somit wird dem Abschreibungsgebot nach
handelsbilanzrechtlichen Grundsätzen entsprochen.
§§ 5 Abs. 1 EStG n.F., 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2
EStG, § 253 Abs. 4 HGB und das BMF-Schreiben vom
12.03.2010 - IV C6 - S 2133/09/10001 wurden dabei beachtet
(Aufhebung des Prinzips der umgekehrten
Maßgeblichkeit).
3. Die Bewertung der Forderungen -
einschließlich der Forderungen an GesGF - erfolgte
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken.
4. In den Rechnungsabgrenzungsposten sind keine
aktivierten latenten Steuern enthalten.
5. Pensionsrückstellungen für
Pensionsanwartschaften wurden nicht gebildet.
6. Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt worden.
Ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG ist
im Wirtschaftsjahr 2019 außerbilanzmäßig
nicht berücksichtigt worden.
7. Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten
(Forderungen) an Gesellschafter sind in der Position
"Verbindlichkeiten" (Forderungen) enthalten.
8. Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr
2019 keine Arbeitnehmer.
II. Sonstige Pflichtangaben
Während des Geschäftsjahres wurde die
Gesellschaft durch den Geschäftsführer
Bohlmann Stephan
vertreten.
Neumarkt, den
30.06.2020
AT-Bohlmann GmbH
gez. Bohlmann Stephan
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2020 festgestellt.
|