Coding Ant GmbH
Altbachstraße 6, 67435 Neustadt an der Weinstraße, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sandra Wilkens seit 17.5.2018 | Prokura |
Tristan Braun seit 10.11.2010 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 66.67% | |
Ingo Molitor | 33.33% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Coding Ant GmbHNeustadt/Wstr.Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.201831.12.2018der Coding Ant GmbHAKTIVA
Coding Ant GmbH-Sitz: 60329 Frankfurt am Main - Registergericht: Ludwigshafen a. Rhein-HRB-Nr.: 62294 AnhangA . Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluß auf den 31.12.2018 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang anderseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. I. Anlagevermögen Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert. Erworbene, immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu fünf Jahren), bewertet. Von dem Wahlrecht des § 248 Abs.2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bewegliche Anlagegüter werden überwiegend linear im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze abgeschrieben. Von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG (volle Absetzung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung) wird in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Die Anschaffungswerte werden im Anlagespiegel nicht fortgeführt und als Abgang ausgewiesen. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150 € bis 1.000 € werden in einem Sammelposten erfaßt. Davon werden jährlich 20% aufgelöst (§ 6 Abs.2a EStG). Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens unter dem Wert liegt, der ihnen am Abschlußstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rück- gängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. II. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen zu Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen. III. Rückstellungen Die übrigen Rückstellungen (Steuerrückstellungen und Sonstige Rückstellungen) werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von nicht mehr als einem Jahr wurden nicht abgezinst (§253 Abs.2 Satz 1 HGB) Bei Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahre werden künftige Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgmeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung Abzinsung auf den Bilanzstichtag entsprechend vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. IV. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. C. Angaben zu Posten der Bilanz I. Angaben zur Aktivseite 1. Anlagevermögen Eine Aufgliederung der Anlageposten und ihre Entwicklung wird nicht angegeben (§§284 Abs.3 i.V.m. § 288 Abs.1 Nr.1 HGB) 2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände
davon gegenüber Gesellschaftern: 0,00 Euro davon rechtlich nach dem Bilanzstichtag entstanden: 0,00 Euro 3. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Der Posten enthält i.W. vorausbezahlte Lizensgebühren II. Angaben zur Passivseite 1. Eigenkapital/ Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr auf neue Rechnung vorzutragen. 2. Rückstellungen Die Sonstigen Rückstellungen in Höhe von 64.225 € wurden gebildet für
3. Verbindlichkeiten
davon gegenüber Gesellschaftern : davon rechtlich nach dem Bilanzstichtag entstanden : davon gegenüber verbundenen Unternehmen: Der unter der Position Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert. D. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Aufgliederung der Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse untergliedern sich wie folgt:
E. Sonstige Angaben I. Angaben über Arbeitnehmer
II. Angaben zu den Organen der Gesellschaft Zu Geschäftsführern waren während des Geschäftsjahres bestellt: Tristan Braun ; Neustadt a.d.W. Der Geschäftsführer ist befugt, die Gesellschaft allein zu vertreten. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer. IV. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB Nicht in der Bilanz ausgewiesene Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestanden am Bilanzstichtag nicht. |
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