Stammdaten

Register
Amtsgericht Hildesheim HRB 2278
Eingetragen
12.4.1995
Branche
Herstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.Herstellung von bestückten LeiterplattenHerstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von elektronischen Baugruppen und Geräten.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

ESB Elektronik System Bau GmbH

Bad Salzdetfurth

Jahresabschluss zum 31.12.2010

Bilanz zum 31.12.2010

Aktiva Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro
A. Anlagevermögen
     Sachanlagen  53.430,54 60.179,59
B. Umlaufvermögen
      I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 30.116,04 72.450,15
      II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 810,50 2.179,76
30.926,54 74.629,91
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 85.996,02 76.687,19
Summe  170.353,10 211.496,69
Passiva    
A. Eigenkapital
     I. Eingefordertes Kapital 12.782,29 12.782,29
     II. Verlustvortrag -89.469,48 -71.660,41
     III. Jahresfehlbetrag  -9.308,83 -17.809,07
     IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 85.996,02 76.687,19
0,00 0,00
B. Rückstellungen 1.100,00 1.100,00
C. Verbindlichkeiten 169.253,10 210.396,69
Summe  170.353,10 211.496,69

Anhang

1.    Vorbemerkung und Erläuterung zur Gliederung

Die ESB Elektronik System Bau GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 HGB.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die für Kapitalgesellschaften vorgeschriebene Gliederung der Bilanz gemäß § 266 Abs. 2 und 3 HGB und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) wurde beachtet.

2. Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge. Saldierungen von Aktiv- und Passivposten sowie von Aufwendungen mit Erträgen und Lasten mit Rechten werden nicht durchgeführt.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen.

Beim Vorratsvermögen werden die Zugänge an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel werden zum Nominalwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag und die Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des Jahresergebnisses.

3. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen

3.1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ergibt sich aus dem Anlagenspiegel.

3.2. Umlaufvermögen

Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Weitere angabepflichtige Beträge nach § 268 HGB, die nicht bereits aus der Bilanz zu ersehen sind, existieren im Berichtszeitraum nicht.

3.3. Eigenkapital

Als Eigenkapital der Gesellschaft wird das Stammkapital abzüglich Verlustvortrag und Jahresfehlbetrag gezeigt. Hierdurch ergibt sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag. Die Gesellschaft ist buchmäßig überschuldet. Es bestehen insgesamt Gesellschafterdarlehen von insgesamt T€ 158,2 die eigenkapitalersetzenden Charakter haben.

Die Gesellschafter haben mit der Gesellschaft eine Rangrücktrittsvereinbarung abgeschlossen. Die vorstehend genannten Darlehen werden die Darlehensgeber in Höhe von T€ 86 nur noch insoweit geltend machen, wie die Darlehensnehmerin ihre Darlehensverbindlichkeiten aus ihren künftigen Bilanzgewinnen oder aus ihrem die sonstigen Schulden übersteigenden Aktivvermögen oder einem etwaigen Liquidationserlös tilgen kann.

3.5. Verbindlichkeiten

Es bestehen insgesamt Gesellschafterdarlehen von insgesamt T€ 158,2. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

4.    Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

5.    Sonstige Angaben

5.1. Generalnorm

Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nicht erforderlich.

5.2. Organe

Die Geschäftsführung obliegt Herrn Bernd Ottleben, Bad Salzdetfurth.

5.3. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsleitung hat den Gesellschaftern vorgeschlagen, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

Bad Salzdetfurth, den 22. Juni 2011

Der Geschäftsführer

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