Asendorf GmbHLiquidiert

28876 Oyten, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Walsrode HRB 122334
Vorher
Asendorf & Barning GmbH Garten- und Landschaftsbau
Eingetragen
16.6.2004
Branche
Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den PflanzenbauHerstellung von land- und forstwirtschaftlichen MaschinenErbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Tierhaltung
Gegenstand
Die Durchführung von Lohnunternehmen für die Bereiche Erd- und Baggerarbeiten, landwirtschaftliche Tätigkeiten, Fuhrleistungen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

50.00% identifiziert50.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Matthias Asendorf
50.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Asendorf GmbHEigenbeteiligung
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Matthias Asendorf
Brammer 51, 28876 Oyten-Bassen
12.500 €
50.00%
Asendorf & Barnings GmbH
Germany
12.500 €
50.00%

Beteiligungen

NameAnteil
Asendorf GmbHAufgelöst
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Asendorf GmbH

Oyten

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 18.431,00 23.655,00
I. Sachanlagen 18.431,00 23.655,00
B. Umlaufvermögen 32.575,07 25.916,27
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 32.575,07 25.916,27
C. Rechnungsabgrenzungsposten 444,85 1.741,90
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 68.390,00 58.293,97
Bilanzsumme, Summe Aktiva 119.840,92 109.607,14

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 83.293,97 40.415,44
III. Jahresfehlbetrag 10.096,03 42.878,53
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag -68.390,00 -58.293,97
B. Rückstellungen 2.000,00 2.000,00
C. Verbindlichkeiten 117.840,92 107.607,14
Bilanzsumme, Summe Passiva 119.840,92 109.607,14

Anhang zum 31. Dezember 2010

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluß und zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Die Finanzanlagen werden zum Nennwert bzw. zu den niedrigeren Anschaffungskosten angesetzt.

Bei den Forderungen wird erkennbaren Risiken durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

2. Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (u.a. Software) werden entsprechend der steuerlichen Handhabung aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear und degressiv vorgenommen. Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 410,00 (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Vorräte werden grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Tageswerten bewertet.

Beim Ansatz von Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen worden.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die in den Geldbeständen enthaltenen Fremdwährungen werden mit dem zum

Bilanzstichtag veröffentlichen amtlichen Umrechnungskursen in Euro bewertet.

Rückstellungen sind in Höhe des Betrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Pensionsrückstellungen werden in Höhe der anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätze unter Einbeziehung der neuen "Heubeck`schen Richttafeln 1998" gebildet.

Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht veranlagten Steuern.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Das Disagio für aufgenommene Darlehen wird gemäß § 250 Abs. 3 HGB aktiv abgegrenzt.

Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresüberschusses.

3. Vollständigkeitserklärung der Geschäftsführung

Nach meiner Überzeugung enthält dieser Jahresabschluß alle Vermögensgegenstände und Schuldposten, die das Unternehmen betreffen.

Geschäftsführer: Matthias Asendorf

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