Meister
Goldeinudel GmbH
Rüthen
(vormals:
Büren)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.503,00 |
19.150,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.374,00 |
2.933,00 |
| II.
Sachanlagen |
9.129,00 |
16.217,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
162.504,94 |
149.730,00 |
| I.
Vorräte |
45.774,31 |
27.842,87 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
112.603,92 |
89.282,46 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.126,71 |
32.604,67 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
19.551,65 |
11.957,27 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
20.849,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
194.559,59 |
201.686,75 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
22.608,11 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
45.849,48 |
86.755,88 |
| III.
Jahresüberschuss |
43.457,59 |
40.906,40 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
20.849,48 |
| B.
Rückstellungen |
7.141,62 |
5.899,47 |
| C.
Verbindlichkeiten |
164.809,86 |
195.787,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
194.559,59 |
201.686,75 |
Anhang
Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Die Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
angewendet.
Bei der erstmaligen Aufstellung nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art.
67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Die Vorjahreswerte
basieren somit auf die Bewertung nach HGB alt.
I.
Gliederung und Bewertung
Die Gliederung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember
2011 erfolgte unter Beachtung der Gliederungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches. Es handelt sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft i.S. des § 267 HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten
die nach handelsrechtlichen Vorschriften
aktivierungspflichtigen Beträge, d.h. neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten wurden ggf. auch
notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen. Die Abschreibung erfolgte pro rata temporis.
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände sind, ausgehend vom
Nennwert, unter Beachtung eines evtl. Ausfallrisikos,
bewertet worden.
Die sonstigen Rückstellungen sind für alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet worden.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.06.2012 festgestellt.
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