Ziel - Consult GmbHLiquidiert

Auf dem Berge 69A, 49504 Lotte, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Steinfurt HRB 7307
Vorher
KCG Camp-Grundbesitz GmbH
Eingetragen
5.11.2002
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Der Besitz, die Verwaltung von Liegenschaften der Camping- und Freizeitanlage am Standort Heidland 65, 49214 Bad Rothenfelde. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin - Beratung und Begleitung beim Kauf/Verkauf von Unternehmen und Beteiligungen (M & A) - Auswahl potentieller Käufer/Verkäufer - strategische Partner - Finanzinvestitionen (Private-Equity-Market) - Mangement (Buy in, Buy out) - Sanierungen, gewerblich, privat - Nachfolgeregelungen / Neu- /Umstrukturierung - Finanzierungsbetreuung u. -vermittlung - Versicherungsberatung u. - vermittlung - Immobilien-Service, Beratung und Vermittlung.

Historie

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Management

NameRolle
Rudolf Berger
seit 8.4.2013
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ziel-Consult GmbH

Lotte

Jahresabschluss zum 31.12.2010

Berichtigte Bilanz per 31.12.2010

31.12.2010 31.12.2009
Euro Euro
Aktiva
A. Anlagevermögen
Sachanlagen 254,00 2.684,00
B. Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 22.566,38 30.505,68
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 17.351,52 0,00
Summe Aktiva 40.171,90 33.189,68
31.12.2010 31.12.2009
Euro Euro
Passiva                                      
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlust- / Gewinnvortrag -1.846,37 9.590,57
III. Jahresfehlbetrag -40.505,15 -11.436,94
davon nicht durch Eigenkapital gedeckt 17.351,52 0,00
B. Rückstellungen 39.462,69 9.830,00
C. Verbindlichkeiten 709,21 206,05
Summe Passiva 40.171,90 33.189,68

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff und den §§ 264 ff des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHBG verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

 Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabeerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.  Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 400,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Die Forderungen gegenüber Gesellschafter betragen € 21.771,30.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei der Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

3. Sonstig Angaben

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Lotte, den 26.04.2013

Ziel-Consult GmbH

Gez.  Geschäftsführer                 

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