GF Trading
GmbH
Havixbeck
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
92.837,98 |
112.666,07 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.920,34 |
1.920,34 |
| II.
Sachanlagen |
90.917,64 |
110.745,73 |
| B.
Umlaufvermögen |
840.806,17 |
694.393,05 |
| I.
Vorräte |
642.877,56 |
622.708,87 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.390,53 |
17.913,60 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
183.538,08 |
53.770,58 |
| Summe
Aktiva |
933.644,15 |
807.059,12 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
546.377,87 |
418.430,49 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
521.377,87 |
393.430,49 |
| B.
Rückstellungen |
163.105,00 |
187.812,18 |
| C.
Verbindlichkeiten |
224.161,28 |
200.816,45 |
| Summe
Passiva |
933.644,15 |
807.059,12 |
Anhang 2023
Allgemeine Hinweise
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung und bei der Offenlegung (§ 274a,
§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in
Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden
einzelne Posten der Bilanz zusammengefasst und daher in
diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.
Aus dem gleichen Grund wurden die Angaben zur
Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz
ebenfalls an dieser Stelle gemacht.
Der vorliegende Jahresabschluss vermittelt ein unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB).
Darüber hinaus sind keine zusätzlichen
Angaben zur Vermögenslage im Anhang zu machen, da
keine besonderen Umstände vorliegen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden mit den
Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
linearer Abschreibung bewertet.
Sachanlagen wurden mit den um planmäßige
lineare Abschreibung verminderten Anschaffungs- und
Herstellungskosten bewertet.
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit den
Anschaffungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Für zweifelhafte Forderungen wurden
Einzelwertberichtigungen gebildet.
Die flüssigen Mittel werden in allen Fällen
mit dem Nennwert angesetzt,
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Es wurden keine Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des Vorjahres vorgenommen (§ 284
Abs. 2 Nr. 3 HGB).
Die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen
wurde beibehalten (§ 265 Abs. 1 HGB).
Bewertungsvereinfachungen gem. § 240 Abs. 4
(Gruppenbewertung), § 256 S. 1 HGB
(Verbrauchsfolgeverfahren) wurden nicht in Anspruch
genommen.
Erläuterungen zur Bilanz
Umlaufvermögen
Forderungen
In den Forderungen sind Forderungen gegenüber
verbundenen Unternehmen in Höhe von 0,00 €
enthalten.
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 0,00
€ enthalten.
Rückstellungen
Die Rückstellungen umfassen im Wesentlichen die
Steuerrückstellungen (149.105,00 €) und die
Jahresabschlusskosten (14.000,00 €).
Verbindlichkeiten
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 156.655,64
€ enthalten.
Die weiteren Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
(4) Weitere Angaben
Haftungsverhältnisse
Besondere Haftungsverhältnisse im Sinne des
§ 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
(B) Bewertungseinheiten
Es wurden keine Bewertungseinheiten gem. § 254
HGB gebildet.
(C) Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
Es sind keine Pensions- oder ähnliche
Verpflichtungen eingegangen. Deshalb erübrigen sich
Angaben gem. § 285 Nr. 24 HGB über die
angewandten versicherungsmathematischen
Berechnungsverfahren.
(D) Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden
Es wurden keine Vermögensgegenstände und
Schulden gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechnet.
(E) Angaben zur Ausschüttungssperre gem. §
268 Abs. 8 HGB
Es wurden keine selbstgeschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände und auch keine latenten
Steuern ausgewiesen. Aus diesem Grunde sind keine Angaben
zur Ausschüttungssperre notwendig.
(F) Geschäftsführung
Die Geschäftsführung obliegt Johannes
Große Fels.
Havixbeck, 23.05.2025
gez. Johannes Große Fels
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.05.2025
festgestellt.
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