Bosch Silicon Trading GmbH
Erfurt (vormals: Obernissa)
Verkürzter Jahresabschluss zum
Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz zum 31. Dezember 2017
Aktiva
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31.12.2017
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31.12.2016
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€
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€
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A. Anlagevermögen
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Sachanlagen |
8.663,38
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13.278,58
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B. Umlaufvermögen
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| I.
Vorräte |
474.800,08 |
1.512.582,67 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.686.660,54 |
7.134.563,12 |
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5.161.460,62
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8.647.145,79
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C. Rechnungsabgrenzungsposten
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2.707,73
|
173,20
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5.172.831,73
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8.660.597,57
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Passiva
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31.12.2017
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31.12.2016
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€
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€
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A. Eigenkapital
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| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
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II. Gewinnvortrag |
1.714.780,29 |
751.802,09 |
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III. Jahresüberschuss |
121.690,40 |
962.978,20 |
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1.861.470,69
|
1.739.780,29
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B. Rückstellungen
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1.640.556,98
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669.538,73
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C. Verbindlichkeiten
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(davon aus Steuern € 505,96; 31.12.2016 €
744,72) |
1.670.804,06
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6.251.278,55
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5.172.831,73
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8.660.597,57
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Anhang für
das Geschäftsjahr 2017
I. Allgemeine Angaben
Die Bosch Silicon Trading GmbH (BSID) hat ihren Sitz in
Erfurt und ist eingetragen in das Handelsregister beim
Amtsgericht Jena unter der Registernummer HR B 509567.
Die Geschäftsadresse der Gesellschaft ist:
Haarbergstr. 71, 99097 Erfurt.
Der Jahresabschluss wird nach den
Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung
des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.
Ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
waren nicht zu beachten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
Die BSID ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne
des § 267 Abs. 1 und 4 HGB. Von den
Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften gemäß §§ 266
Abs. 1 Satz 3, 274a, 276 und 288 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch
gemacht.
Der Pflicht zur Angabe der Forderungen und
Verbindlichkeiten gegen(über) Gesellschafter(n)
gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG wird die
Gesellschaft durch die Angabe im Anhang gerecht, ebenso der
Pflicht zur Angabe der Laufzeiten für Forderungen und
Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 4 und 5
HGB.
Die Gesellschaft erzielt ihre Umsatzerlöse (T€
66.059; Vorjahr T€ 54.375) aus dem Handel mit
Polysilizium, das ausschließlich über die
Gesellschafterin bezogen wird. Im abgelaufenen
Geschäftsjahr hat die Gesellschafterin ihre
Bezugsverträge für Polysilizium beendet. Für
die BSID ergibt sich daraus der Wegfall des eigenen
Geschäftszwecks, sobald der Verkauf der Restmengen
abgeschlossen ist. Es ist geplant, dass die
verfügbaren Restmengen der Gesellschafterin im
Geschäftsjahr 2018 vollständig
veräußert werden und der bisherige
Geschäftsbetrieb der BSID anschließend
aufgegeben wird. In diesem Zusammenhang hat die
Gesellschaft bereits eine Rückstellung für
Personalanpassungsmaßnahmen gebildet. Der Fortbestand
der BSID ist bis zu einer Entscheidung über den
künftigen Unternehmenszweck sichergestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Vermögensgegenstände, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Ansatz- und
Bewertungsvorschriften für alle Kaufleute
(§§ 246 bis 251, §§ 252 bis 256a HGB)
und unter Berücksichtigung der ergänzenden
Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§
268 bis 274a und §§ 276 bis 278 HGB) bilanziert
und bewertet.
Das abnutzbare
Anlagevermögen umfasst andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung und wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden
grundsätzlich nach den steuerlich anerkannten
(Mindest-)Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände
linear und im Zugangsjahr zeitanteilig (pro rata temporis)
vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2017 wurden bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert
von EUR 410,00 (Geringwertige Wirtschaftsgüter) in
Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften des
§ 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben und gleichzeitig als Abgang ausgewiesen.
Das
Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungskosten
bewertet. Soweit erforderlich, wurden notwendige
Abschläge auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert
vorgenommen. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen wurden
offen abgesetzt.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert angesetzt. Eventuelle Ausfallrisiken wurden durch
angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.
Bei der Bewertung des gesamten Umlaufvermögens wird
das strenge Niederstwertprinzip (§253 Abs. 4 HGB)
berücksichtigt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen
vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
Die
Rückstellungen wurden für ungewisse
Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken.
Rückstellungen für Pensionen werden auf der
Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit
Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G
von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen
für Pensionen wurden pauschal mit dem von der
Deutschen Bundesbank zum Stichtag veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre
abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von
15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser
Zinssatz beträgt 3,68 % p.a. (31. Dezember 2016:
4,01 % p.a.). Bei der Ermittlung der Rückstellungen
für Pensionen wurden jährliche Gehalts- und
Rentensteigerungen (3,0 % bzw. 1,75 % gemäß
§ 16 Abs. 2 BetrAVG und 1,00 % gemäß
§ 16 Abs. 3 BetrAVG) sowie die erwartete
Mitarbeiterfluktuation (2,0 %) zugrunde gelegt.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Geschäftsvorfälle in
fremder Währung werden grundsätzlich mit
dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung
erfasst. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen und
-verbind-lichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag umgerechnet. Entstehende Gewinne und
Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen in Höhe von
70 TEUR (31. Dezember 2016: 455 TEUR) wurden offen von
den
Vorräten abgesetzt.
Sämtliche
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr,
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die
Forderungen gegen verbundenen Unternehmen (4.187
TEUR; 31. Dezember 2016: 5.667 TEUR)resultieren mit 4.186
TEUR (31. Dezember 2016: 5.586 TEUR) aus dem
Cash-Management mit der Konzernobergesellschaft. Die
übrigen Forderungen umfassen sonstige
Vermögensgegenstände.
Rückstellungspflichtige
Pensionsverpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag
in Höhe von 246 TEUR (31. Dezember 2016: 217
TEUR).
Der
Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des
durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn
Jahren bzw. aus den vergangenen sieben Jahren beträgt
zum Stichtag 25 TEUR und unterliegt grundsätzlich der
Ausschüttungssperre gemäß § 253
Abs. 6 HGB.
Sämtliche
Verbindlichkeiten sind unbesichert und, wie im
Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen (1.519 TEUR; 31. Dezember 2016: 6.244
TEUR)betreffen ausschließlich Verbindlichkeiten auf
Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten
gegenüber der Gesellschafterin belaufen sich auf1.519
TEUR (31. Dezember 2016: 6.243 TEUR).
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Außergewöhnliche Aufwendungen im Sinne des
§ 285 Nr. 31 HGB sind für die geplante
Einstellung des bisherigen Geschäftsbetriebs
angefallen. In diesem Zusammenhang wurde unterjährig
eine Rückstellung für
Personalanpassungsmaßnahmen in Höhe von 1.050
TEUR gebildet, die bis zum Bilanzstichtag mit 150 TEUR
bereits teilweise in Anspruch genommen wurde.
V. Sonstige Angaben
Aus Miet- und Leasingverträgen bestehen
sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe
von T€ 39.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr beschäftigte die
Gesellschaft durchschnittlich acht
Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis.
Der
Geschäftsführung gehören an:
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Matthias Alexander Drinkmann,
Obernissa (Geschäftsführer der BSID)
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Jana Nutsch, Ilmenau
(Geschäftsführerin der BSID, bis 20.
Dezember 2017)
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Den Geschäftsführern wurden keine
Vorschüsse und Kredite gewährt.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den
Konzernabschluss der Robert Bosch GmbH, Stuttgart
(HR B 14000 des Amtsgerichts Stuttgart), die den
Konzernabschluss für den kleinsten und
größten Kreis von Unternehmen aufstellt,
einbezogen. Der Konzernabschluss der Robert Bosch GmbH wird
beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht
und ist über das Unternehmensregister
(www.unternehmensregister.de) abrufbar.
Erfurt, den 31. Mai 2018
Matthias
Drinkmann
Geschäftsführer
Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 wurde am 07.09.2018
festgestellt.
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