Bosch Silicon Trading GmbHLiquidiert

99310 Arnstadt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 509567
Vorher
Johanna Solar Power GmbH
Eingetragen
3.11.2005
Branche
Großhandel mit chemischen ErzeugnissenGroßhandel mit PhotovoltaikmodulenGroßhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-Metallhalbzeug
Gegenstand
der Erwerb, die Veredelung und der Vertrieb von sowie der Handel mit Polysilizium und polysiliziumhaltigen Materialien und Erzeugnissen.

Historie

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Management

NameRolle
Matthias Klatt
seit 7.2.2019
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bosch Silicon Trading GmbH

Erfurt (vormals: Obernissa)

Verkürzter Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz zum 31. Dezember 2017

Aktiva

  31.12.2017 31.12.2016
 
A. Anlagevermögen    
Sachanlagen 8.663,38 13.278,58
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte 474.800,08 1.512.582,67
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.686.660,54 7.134.563,12
  5.161.460,62 8.647.145,79
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.707,73 173,20
  5.172.831,73 8.660.597,57

Passiva

  31.12.2017 31.12.2016
 
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 1.714.780,29 751.802,09
III. Jahresüberschuss 121.690,40 962.978,20
  1.861.470,69 1.739.780,29
B. Rückstellungen 1.640.556,98 669.538,73
C. Verbindlichkeiten    
(davon aus Steuern € 505,96; 31.12.2016 € 744,72) 1.670.804,06 6.251.278,55
  5.172.831,73 8.660.597,57

Anhang für das Geschäftsjahr 2017

I. Allgemeine Angaben

Die Bosch Silicon Trading GmbH (BSID) hat ihren Sitz in Erfurt und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Jena unter der Registernummer HR B 509567.

Die Geschäftsadresse der Gesellschaft ist: Haarbergstr. 71, 99097 Erfurt.

Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages waren nicht zu beachten.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Die BSID ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB. Von den Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274a, 276 und 288 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Der Pflicht zur Angabe der Forderungen und Verbindlichkeiten gegen(über) Gesellschafter(n) gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG wird die Gesellschaft durch die Angabe im Anhang gerecht, ebenso der Pflicht zur Angabe der Laufzeiten für Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 4 und 5 HGB.

Die Gesellschaft erzielt ihre Umsatzerlöse (T€ 66.059; Vorjahr T€ 54.375) aus dem Handel mit Polysilizium, das ausschließlich über die Gesellschafterin bezogen wird. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die Gesellschafterin ihre Bezugsverträge für Polysilizium beendet. Für die BSID ergibt sich daraus der Wegfall des eigenen Geschäftszwecks, sobald der Verkauf der Restmengen abgeschlossen ist. Es ist geplant, dass die verfügbaren Restmengen der Gesellschafterin im Geschäftsjahr 2018 vollständig veräußert werden und der bisherige Geschäftsbetrieb der BSID anschließend aufgegeben wird. In diesem Zusammenhang hat die Gesellschaft bereits eine Rückstellung für Personalanpassungsmaßnahmen gebildet. Der Fortbestand der BSID ist bis zu einer Entscheidung über den künftigen Unternehmenszweck sichergestellt.


II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Ansatz- und Bewertungsvorschriften für alle Kaufleute (§§ 246 bis 251, §§ 252 bis 256a HGB) und unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 268 bis 274a und §§ 276 bis 278 HGB) bilanziert und bewertet.

Das abnutzbare Anlagevermögen umfasst andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden grundsätzlich nach den steuerlich anerkannten (Mindest-)Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände linear und im Zugangsjahr zeitanteilig (pro rata temporis) vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2017 wurden bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,00 (Geringwertige Wirtschaftsgüter) in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften des § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und gleichzeitig als Abgang ausgewiesen.

Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich, wurden notwendige Abschläge auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert vorgenommen. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen wurden offen abgesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Eventuelle Ausfallrisiken wurden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.

Bei der Bewertung des gesamten Umlaufvermögens wird das strenge Niederstwertprinzip (§253 Abs. 4 HGB) berücksichtigt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken.


Rückstellungen für Pensionen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank zum Stichtag veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 3,68 % p.a. (31. Dezember 2016: 4,01 % p.a.). Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen wurden jährliche Gehalts- und Rentensteigerungen (3,0 % bzw. 1,75 % gemäß § 16 Abs. 2 BetrAVG und 1,00 % gemäß § 16 Abs. 3 BetrAVG) sowie die erwartete Mitarbeiterfluktuation (2,0 %) zugrunde gelegt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen und -verbind-lichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Entstehende Gewinne und Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen in Höhe von 70 TEUR (31. Dezember 2016: 455 TEUR) wurden offen von den Vorräten abgesetzt.

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundenen Unternehmen (4.187 TEUR; 31. Dezember 2016: 5.667 TEUR)resultieren mit 4.186 TEUR (31. Dezember 2016: 5.586 TEUR) aus dem Cash-Management mit der Konzernobergesellschaft. Die übrigen Forderungen umfassen sonstige Vermögensgegenstände.

Rückstellungspflichtige Pensionsverpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von 246 TEUR (31. Dezember 2016: 217 TEUR).

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Jahren bzw. aus den vergangenen sieben Jahren beträgt zum Stichtag 25 TEUR und unterliegt grundsätzlich der Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB.

Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert und, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (1.519 TEUR; 31. Dezember 2016: 6.244 TEUR)betreffen ausschließlich Verbindlichkeiten auf Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin belaufen sich auf1.519 TEUR (31. Dezember 2016: 6.243 TEUR).

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Außergewöhnliche Aufwendungen im Sinne des § 285 Nr. 31 HGB sind für die geplante Einstellung des bisherigen Geschäftsbetriebs angefallen. In diesem Zusammenhang wurde unterjährig eine Rückstellung für Personalanpassungsmaßnahmen in Höhe von 1.050 TEUR gebildet, die bis zum Bilanzstichtag mit 150 TEUR bereits teilweise in Anspruch genommen wurde.

V. Sonstige Angaben

Aus Miet- und Leasingverträgen bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von T€ 39.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich acht Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis.

Der Geschäftsführung gehören an:

 

Matthias Alexander Drinkmann, Obernissa (Geschäftsführer der BSID)

 

Jana Nutsch, Ilmenau (Geschäftsführerin der BSID, bis 20. Dezember 2017)

Den Geschäftsführern wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Robert Bosch GmbH, Stuttgart (HR B 14000 des Amtsgerichts Stuttgart), die den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss der Robert Bosch GmbH wird beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und ist über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) abrufbar.

 

Erfurt, den 31. Mai 2018

Matthias Drinkmann
Geschäftsführer

Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 wurde am 07.09.2018 festgestellt.

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