Noss
Teppiche GmbH
Koblenz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.158,00 |
198.496,00 |
| I.
Sachanlagen |
12.158,00 |
16.221,00 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
182.275,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
223.363,50 |
214.045,15 |
| I.
Vorräte |
186.821,85 |
183.906,65 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
36.167,17 |
28.914,20 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
374,48 |
1.224,30 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.603,98 |
7.917,75 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
7.333,52 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
249.459,00 |
420.458,90 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
61.806,77 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
36.806,77 |
63.651,10 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
69.140,29 |
26.844,33 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
7.333,52 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
26.661,00 |
196.744,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
222.798,00 |
161.908,13 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
141.784,96 |
71.795,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
249.459,00 |
420.458,90 |
Anhang
Anhang für das Geschäftsjahr 2010
1. Gesetzliche Grundlagen für die Aufstellung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Noss Teppiche GmbH,
Carl-Zeiss-Str. 2, 56070 Koblenz, wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. und der §§
264 ff. HGB aufgestellt. Bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses wurde bezüglich des Anhangs die
Erleichterungsvorschriften des § 288 Abs. 1 HGB sowie
§ 274a Nr. 1 HGB in Anspruch genommen. Die
Gesellschaft erfüllt die Größenkriterien
einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
Abs. 1 HGB.
2. Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gliederung der Bilanz erfolgte im Rahmen der
Vorschriften des § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB. Die
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach
§ 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren).
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden wurde entsprechend den handelsrechtlichen
Vorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und Bilanzierung vorgenommen.
Aktivierungswahlrechte und Passivierungswahlrechte wurden
nicht in Anspruch genommen.
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten sowie Anschaffungskostenminderungen
angesetzt und um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die
selbständig abnutzbaren beweglichen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit
Anschaffungskosten bis 150,00 € werden unter Beachtung
der Vorschrift des § 6 Abs. 2 EStG sofort abgesetzt.
Ein Sammelposten wurde für selbständig abnutzbare
bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens gebildet, soweit die
Anschaffungskosten mehr als 150,00 € betragen haben,
aber nicht mehr als 1.000,00 €. Die Auflösung des
Sammelpostens erfolgt nach § 6 Abs. 2a EStG mit einem
Fünftel.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, gegebenenfalls unter
Berücksichtigung der am Abschlussstichtag
beizulegenden Werte.
Die Bewertung der Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände und
Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt grundsätzlich mit
dem Nominalbetrag. Zweifelhafte Forderungen werden mit
ihrem wahrscheinlichen Wert angesetzt, uneinbringliche
Forderungen werden abgeschrieben.
Liquide Mittel werden mit dem Nennwert bewertet.
Die Rückstellung wurde gem. § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags bewertet. Die sonstigen
Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Bewertung der Pensionsrückstellung wurde an
die Bestimmungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
angepasst.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
4. Sonstige Angaben
Sogenanntes Deckungsvermögen wurde
gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit der
Pensionsrückstellung verrechnet.
In den außerordentlichen Aufwendungen ist ein
Betrag in Höhe von 15.471,00 € für die
Anpassung der Bewertung der Pensionsverpflichtung an das
Bilanzrechtsmodernisierungs-gesetz zum 01.01.2010
enthalten.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von 23.158,07 €. Langfristige
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf
Jahren bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von
80.476,26 €.
Eine Überschuldung der Gesellschaft ist nicht
gegeben, da eine Überschuldungsprüfung im
insolvenzrechtlichen Sinne ein positives Ergebnis ergab.
Als Geschäftsführerin war zum
Abschlussstichtag bestellt:
Frau Monika Noss, Kauffrau
Koblenz, den 30. Juni 2011
gez.
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Geschäftsführerin -
Monika Noss
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.12.2011 festgestellt.
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