Stammdaten

Register
Amtsgericht Koblenz HRB 6911
Eingetragen
7.11.2001
Branche
Einzelhandel mit Antiquitäten und antiken TeppichenEinzelhandel mit Vorhängen, Teppichen, Fußbodenbelägen und TapetenEinzelhandel mit Wohnmöbeln
Gegenstand
Der Einzelhandel mit Teppichen aller Art, Kleinmöbel, Kunstgewerbe, Geschenkartikeln und Teppichböden.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

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Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Monika Noss
56075 Koblenz, Werntgenstr. 9
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Noss Teppiche GmbH

Koblenz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 12.158,00 198.496,00
I. Sachanlagen 12.158,00 16.221,00
II. Finanzanlagen 0,00 182.275,00
B. Umlaufvermögen 223.363,50 214.045,15
I. Vorräte 186.821,85 183.906,65
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 36.167,17 28.914,20
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 374,48 1.224,30
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.603,98 7.917,75
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 7.333,52 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 249.459,00 420.458,90

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 61.806,77
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 36.806,77 63.651,10
III. Jahresfehlbetrag 69.140,29 26.844,33
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 7.333,52 0,00
B. Rückstellungen 26.661,00 196.744,00
C. Verbindlichkeiten 222.798,00 161.908,13
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 141.784,96 71.795,38
Bilanzsumme, Summe Passiva 249.459,00 420.458,90

Anhang


Anhang für das Geschäftsjahr 2010
  

1. Gesetzliche Grundlagen für die Aufstellung des Jahresabschlusses


Der Jahresabschluss der Noss Teppiche GmbH, Carl-Zeiss-Str. 2, 56070 Koblenz, wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und der §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde bezüglich des Anhangs die Erleichterungsvorschriften des § 288 Abs. 1 HGB sowie § 274a Nr. 1 HGB in Anspruch genommen.  Die Gesellschaft erfüllt die Größenkriterien einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
  

2. Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung


Die Gliederung der Bilanz erfolgte im Rahmen der Vorschriften des § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren).
  

3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen. Aktivierungswahlrechte und Passivierungswahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen.

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten sowie Anschaffungskostenminderungen angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die selbständig abnutzbaren beweglichen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis 150,00 € werden unter Beachtung der Vorschrift des § 6 Abs. 2 EStG sofort abgesetzt. Ein Sammelposten wurde für selbständig abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gebildet, soweit die Anschaffungskosten mehr als 150,00 € betragen haben, aber nicht mehr als 1.000,00 €. Die Auflösung des Sammelpostens erfolgt nach § 6 Abs. 2a EStG mit einem Fünftel.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der am Abschlussstichtag beizulegenden Werte.

Die Bewertung der Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt grundsätzlich mit dem Nominalbetrag. Zweifelhafte Forderungen werden mit ihrem wahrscheinlichen Wert angesetzt, uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Liquide Mittel werden mit dem Nennwert bewertet.

Die Rückstellung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Bewertung der Pensionsrückstellung wurde an die Bestimmungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes angepasst.

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
  

4. Sonstige Angaben


Sogenanntes Deckungsvermögen wurde gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit der Pensionsrückstellung verrechnet.

In den außerordentlichen Aufwendungen ist ein Betrag in Höhe von 15.471,00 € für die Anpassung der Bewertung der Pensionsverpflichtung an das Bilanzrechtsmodernisierungs-gesetz zum 01.01.2010 enthalten.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 23.158,07 €. Langfristige Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von 80.476,26 €.

Eine Überschuldung der Gesellschaft ist nicht gegeben, da eine Überschuldungsprüfung im insolvenzrechtlichen Sinne ein positives Ergebnis ergab.

Als Geschäftsführerin war zum Abschlussstichtag bestellt:
Frau Monika Noss, Kauffrau


Koblenz, den 30. Juni 2011

        gez.
      - Geschäftsführerin -
           Monika Noss
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.12.2011 festgestellt.

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