Stammdaten

Register
Amtsgericht Memmingen HRB 5223
Eingetragen
15.3.1985
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
Geschäftsführung und Übernahme der persönlichen Haftung an der Firma Vaitl GmbH & Co. Bedachung KG. Gegenstand dieser Firma ist Durchführung aller Dachdeckerarbeiten

Historie

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Management

NameRolle
Rudolf Vaitl
seit 20.5.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Rudolf Vaitl
80.00%
M******* S******
20.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Rudolf Vaitl
40.000 DM
80.00%
M******* S******
10.000 DM
20.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Vaitl GmbH

Türkheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 28.121,05 28.121,05
I. Finanzanlagen 28.121,05 28.121,05
B. Umlaufvermögen 35.236,08 31.738,68
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 35.236,08 31.738,68
Bilanzsumme, Summe Aktiva 63.357,13 59.859,73

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 60.884,49 57.456,30
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 31.891,71 28.304,68
III. Jahresüberschuss 3.428,19 3.587,03
B. Rückstellungen 1.250,00 1.250,00
C. Verbindlichkeiten 1.222,64 1.153,43
Bilanzsumme, Summe Passiva 63.357,13 59.859,73

Anhang

I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Die Firma Vaitl Beteiligungs GmbH ist nach der Klassifizierung des § 267(1) HGB eine sogenannte "kleine Kapitalgesellschaft". Die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB für die Pflichtangaben des Anhangs sind für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen worden.

Der Jahresabschluß wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechts-modernisierungsgesetz (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 (8) 1 HGB). Die Vorjahreszahlen waren entsprechend Art. 67 (8) 2 EGHGB nicht anzupassen. Es ergab sich aufgrund des Übergangs zum 01.01.2010 auf die Rechnungslegungsvorschriften des BilMoG kein außerordentliches Ergebnis.

Abweichungen in der Form der Darstellung und Gliederung der Bilanz oder GuV im Vergleich zum Vorjahr nach § 264 (1) S. 2 HGB, § 265 (2) S. 2 HGB, § 264 (2) S. 3 HGB sind grds. nicht gegeben.



II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden
§ 284 (2) Nr. 1 HGB

Der Jahresabschluss der Vaitl Beteiligungs GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten Anteilsrechte und sonstigen Wertpapiere zu Anschaffungskosten, die Ausleihungen zum Nennbetrag angesetzt.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Angabe der Grundlagen der Währungsumrechnung in Euro § 284 (2) Nr. 2 HGB

Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Währungsumrechnungen vorzunehmen waren.


Angabe und Begründung von Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden und gesonderte Darstellung und deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
§ 284 (2) Nr. 3 HGB

Da keine Abweichungen gegeben sind, entfällt eine Erläuterung.


Zusätzliche Angaben, falls der Jahresabschluß wegen besonderer Umstände trotz Anwendung der GoB kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt
§ 264 (2) S. 2 HGB

Angaben hierzu entfallen, da keine besonderen Umstände im Geschäftsjahr vorlagen.


Gesonderte Darstellung von größeren Posten, die erst nach dem Abschlußstichtag rechtlich entstehen
§ 268 (4) S. 2 HGB, § 268 (5) S. 3 HGB

Es sind keine Vorgänge bekannt die zu erläutern sind.


Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten
§ 284 (2) Nr. 5 HGB

Angaben hierzu entfallen, da keine diesbezüglichen Bewertungen vorgenommen worden sind.

III. Erläuterungen zur Bilanz


Anlagevermögen:

Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagever-mögens, ausschüttungsgesperrte Beträge nach § 268 (8) HGB

Im Wirtschaftsjahr waren keine selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände zu aktivieren.


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:

Forderungen gegenüber Gesellschaftern

Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag in Form eines Darlehens in Höhe von EUR 25.564,59.


Eigenkapital:

Angabe des gezeichneten Kapitals in DM, sofern es noch nicht auf Euro umgestellt wurde (Art. 42 (3) EGHGB

Das gezeichnete Kapital beträgt in DM 50.000,00. In EUR: 25.564,59.


Verbindlichkeiten:

Gesamtbetrag der Verbindlichkeit mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
§ 285 S. 1 Nr. 1 a HGB

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.


Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten die mit Pfand- oder ähnlichen Rechten gesichert sind
§ 285 S. 1 Nr. 1b HGB

Im Berichtsjahr waren keine Verbindlichkeiten vorhanden, die zu sichern waren.

An Mitglieder des Geschäftsführungsorgans gewährte Vorschüsse und Kredite unter Angabe der Zinssätze, der wesentlichen Bedingungen und der ggf. im Geschäftsjahr zurückgezahlten Beträge, sowie die zugunsten dieser Personen eingegangenen Haftungsverhältnisse
§ 285 S. 1 Nr. 9 c HGB

Ausleihungen EUR 25.564,59


Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
§ 42 (3) GmbHG

Gegenüber den Gesellschaftern sind zum Bilanzstichtag keine Gesellschafter-Darlehen passiviert.


Haftungsverhältnisse:
§ 251 i.V.m. § 268 (7) HGB

Haftungsverhältnisse aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften, sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen nicht.



IV. Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung:

Erläuterungen von Aufwendungen und Erträgen, soweit nicht von untergeordneter Bedeutung
§ 277 (2) S. 2 HGB, § 277 (4) S. 2 HGB

Hierzu sind keine Angaben zu machen.


Gründe für die planmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts bei Anwen-dung des § 255 (4) S. 3 HGB
§ 285 S. 1 Nr. 13 HGB

Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Abschreibungen auf einen Geschäfts- oder Firmenwert vorgenommen wurden.

Gesonderter Ausweis der außerplanmäßigen Abschreibungen nach § 253 (3) S. 3 u. 4 HGB wegen dauernder Wertminderungen im Anlagevermögen und nicht dauernder Wertminderungen im Finanzanlagevermögen § 277 (3) S. 1 HGB

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen.



V. Sonstige Angaben:


Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
§ 285 S. 1 Nr. 10 HGB

Zum einzigen Geschäftsführer und somit zum alleinigen rechtlichen Vertreter der Gesellschaft ist Herr Rudolf Vaitl bestellt.


Weitere Angaben:

Weitere Angaben sind nicht zu machen


Der Jahresabschluss wurde am 11.10.2011 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.



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