Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 34732
Eingetragen
20.2.1992
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenMarkt- und MeinungsforschungDruck- und Medienvorstufe
Gegenstand
Serviceleistungen für die Marktforschung und der Betrieb eines Teststudios

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Quality Focus GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

499,00

911,00

II. Sachanlagen

12491,54

6221,54

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

0

0

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

38407,15

26687,91

III. Wertpapiere

0

0

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

24411,08

24108,49

C. Rechnungsabgrenzungsposten

813,00

0

Summe Aktiva

76621,77

57928,94



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

26000,00

26000,00

II. Kapitalrücklage

0

0

III. Gewinnrücklagen

0

0

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

3402,65

3402,65

B. Rückstellungen

2200,00

2200,00

C. Verbindlichkeiten

45019,12

26326,29

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

76621,77

57928,94

ANHANG


Allgemeine Angaben

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt, wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:

§ Angaben zum Jahresabschluss insgesamt

§ Angaben über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz

§ Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses

§ Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

§ Sonstige Angaben

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses:

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nachfolgend ist berichtet, wenn Angaben zu folgenden Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind:

1. Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis

2. Angaben über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB

3. Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten

4. angewandte Abschreibungsmethoden

5. Vorrätebewertung

6. Angaben zu Aufwendungen für Forschung und Entwicklung und den Grundlagen für Währungsumrechnungen

Im einzelnen waren dies folgende G rundsätze und Methoden:

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 150,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR wurden gemäß § 6 Abs. 2 a EStG in einen Sammelposten eingestellt und über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.


Nachfolgend werden einzelne Posten der Bilanz gesondert erläutert.



Angaben zur Bilanz



Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt.

Die Sachanlagen sind mit ihren Anschaffungskosten angesetzt.

Für die beweglichen Wirtschaftgüter wurden die Abschreibungen sowohl in fallenden als auch in gleichen Jahresbeträgen nach § 7 Abs. 1 Satz 1 bis 3 EStG vorgenommen.

Sonderabschreibungen wurden nicht in Anspruch genommen.


Angaben über Unternehmensbeziehungen

Die Gesellschaft ist Organgesellschaft des nachfolgend aufgeführten Organträgers:

Einzelheiten bezüglich des Organträgers:

Name: Ernest Dichter Institut für Motiv- und Marketingforschung
GmbH & Co KG

Sitz: Fellnerstr. 7 - 9, 60322 Frankfurt/Main



Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten aktiviert. Die ausgewiesenen Beträge sind innerhalb eines Jahres fällig. Wertberichtigungen waren nicht vorzunehmen.



Liquide Mittel

Die liquiden Mittel sind mit ihren Nominalwert bilanziert.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt. Es ist in voller Höhe einbezahlt.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Höhe der Beträge des Berichtsjahres, die zur Abdeckung der ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag bewertet.

Sie sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

Die Verbindlichkeiten betreffen im einzelnen:

1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 28,04 TEUR

Die Verbindlichkeiten wurden durch eine Offene-Posten-Liste zum Bilanzstichtag nachgewiesen. Ein Ausgleich erfolgte im Folgejahr.

2. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht 9,29 TEUR

Die Verbindlichkeiten betreffen die Ernest Dichter Institut für Motiv- und Marketingforschung GmbH & Co KG.

3. Sonstige Verbindlichkeiten 7,69 TEUR

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen die zum Bilanzstichtag noch nicht vorgelegenen Eingangsrechnungen sowie einen kreditorischen Debitor.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen , die nicht in der Bilanz ausgewiesen sind, bestehen laut Auskunft der Geschäftsführung nicht.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.


Sonstige Angaben



Geschäftsführung

Während des Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Dipl.-Soziologen Carlo Hartmann geführt.


Betriebsgröße


In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind je nach Einstufung in sogenannte "kleine", "mittelgroße" oder "große" Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlußpflichtprüfung zu beachten.

Die Berichtsfirma ist zum Abschlußzeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.

Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat wesentlichen Einfluß auf die Berichts- und Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft.

§ Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt weniger als 50 Arbeitnehmer gemäß § 267 Abs. 1 Nr. 3 HGB.

§ Die Umsatzerlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Abschlußstichtag betrugen weniger als EUR 9.680.000,00 gemäß § 267. Abs. 1 Nr. 2 HGB.

§ Die Bilanzsumme, gegebenenfalls nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags, betrug weniger als EUR 4.840.000,00 gemäß § 267 Abs. 1 Nr. 1 HGB.

Es liegt eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB vor.




Frankfurt/Main, 14 August 2009

 

Carlo Hartmann

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