Modi Music GmbHLiquidiert

Sonnenstraße 17, 58762 Altena, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Iserlohn HRB 8818
Eingetragen
22.5.2013
Branche
MusikverlageVeröffentlichung von Musikaufnahmen (Labels)Herstellung von Musikinstrumenten
Gegenstand
Musikproduktion und der Betrieb eines Musikverlages.

Historie

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Management

NameRolle
Horst-Günter Hank
seit 2.3.2021
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Modi Music GmbH

Altena (vormals: Breckerfeld)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Umlaufvermögen 15.821,80 11.099,38
I. Vorräte 0,00 750,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.283,70 3.065,87
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 12.538,10 7.283,51
Bilanzsumme, Summe Aktiva 15.821,80 11.099,38

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 14.724,85 10.757,38
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 14.242,62 14.943,66
III. Jahresüberschuss 3.967,47 701,04
B. Verbindlichkeiten 1.096,95 342,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.096,95 342,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 15.821,80 11.099,38

Anhang zum Jahresabschluss 2017



der Firma Modi - Music GmbH


I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde aufgrund der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung ( 266 Abs.1,276,288 HGB und bei der Offenlegung ( 326 bzw. 327 HGB ) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden

1. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Eine Anpassung der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres zur Vergleichbarkeit mit denen des Geschäftsjahres war nicht erforderlich. Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht.

2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.  Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträge, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.  Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.  Rückstellungen wurden nur im Rahmen des 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des 250 HGB gebildet.  Haftungsverhältnisse i.S. von 251 HGB sind nachfolgend gesondert angegeben.


3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.  Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.  Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.  Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.  Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Eventuell erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Bei eventuellen Gebäuden werden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Die jeweilige Abschreibungsmethode ist dem Anlageverzeichnis zu entnehmen. Die amtlichen Abschreibungsvorschriften wurden berücksichtigt.
Sonderabschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Eventuell nach steuerlichen Vorschriften gebildete Ansparrücklagen wurden durch einen als Anlage beigefügten Investitionsplan nachgewiesen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (AK oder HK bis 410,00 €) wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben und sind im Anlagespiegel nicht aufgeführt.
Abschreibungen im Rahmen unvernünftiger kaufmännischer Beurteilung sind nicht vorgenommen worden.

Eventuelle Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren
steuerrechtlich zulässigen Wert angesetzt.
Eventuelle Ausleihungen wurden mit dem Barwert oder dem steuerrechtlich zulässigen niedrigeren Wert angesetzt.
Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zum aktuellen Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen oder Marktpreis am Abschlußstichtag abgeschrieben.  Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.


Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken mussten nicht durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt werden. Ausgewiesene Forderungen sind im Folgejahr - bis zur Bilanzerstellung - nicht ausgefallen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.  Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Eventuelle Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode mit dem Teilwert auf Basis eines Zinsfußes von 6% bilanziert. Der Wert der nach Art.28 Abs.3 EGHGB nicht bilanzierten Anwartschaften aus Pensionszusagen, die vor dem 1.1.87 erteilt wurden, beträgt 0,00 €.

Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso wie die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Die Entwicklung und die Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die eventuelle Entwicklung des Postens Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich.

In eventuelle Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.
In eventuelle Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

Die Aufgliederung der sonstigen Verbindlichkeiten und der Rückstellungen ist aus dem Kontennachweis zur Bilanz ersichtlich.
 
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von §251 HGB sind, bestanden am Abschlußstichtag nicht.

III.  Zusatzangaben zur Bilanz

Zusatzangaben zur Bilanz nach §327 Ziff 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sog. kleine Kapitalgesellschaft handelt.


IV. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind aus dem Kontennachweis zur G. u. V. , die der Bilanz beigefügt ist, zu ersehen.

V. Sonstige Angaben

1. Geschäftsführer ist:  Horst Günter Hank

Zugunsten der Geschäftsführer und der Mitglieder des Aufsichtsrats oder Beirats ist die Gesellschaft Haftungsverhältnisse in Höhe von 0,00 € eingegangen.

2. Arbeitnehmer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren durchschnittlich ( ohne Organmitglieder )
Anzahl 0 Arbeitnehmer beschäftigt.

VI. Ergebnisverwendung

Die Ergebnisverwendung wurde in der als Anlage beigefügten Gesellschafterversammlung geregelt.

VII. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesene Haftungsverhältnisse i.S. von §251 HGB.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. §285 Nr.3 HGB, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von §251 HGB sind, die für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

VIII. Diese Handelsbilanz wurde gemäß den Bestimmungen des BilmoG aufgestellt und entspricht in vollem Umfang der Steuerbilanz.

Datum


Modi - Music GmbH


Seifert-Butt & Korb Steuerberatungsgesellschaft

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.05.2018 festgestellt.

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