Modi Music
GmbH
Altena
(vormals: Breckerfeld)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
15.821,80 |
11.099,38 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
750,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.283,70 |
3.065,87 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.538,10 |
7.283,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
15.821,80 |
11.099,38 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
14.724,85 |
10.757,38 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
14.242,62 |
14.943,66 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.967,47 |
701,04 |
| B.
Verbindlichkeiten |
1.096,95 |
342,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.096,95 |
342,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
15.821,80 |
11.099,38 |
Anhang zum Jahresabschluss 2017
der Firma
Modi - Music GmbH
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde aufgrund der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung ( 266 Abs.1,276,288 HGB und bei der Offenlegung
( 326 bzw. 327 HGB ) des Jahresabschlusses wurden in
Anspruch genommen.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden
1. Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
Eine Anpassung der Posten der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung des Vorjahres zur Vergleichbarkeit mit
denen des Geschäftsjahres war nicht erforderlich. Eine
Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen
und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht.
2. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt
ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträge, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung
des Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des 249 HGB und
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des
250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von
251 HGB sind nachfolgend gesondert angegeben.
3. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind
nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Eventuell erworbene immaterielle Anlagewerte wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Bei eventuellen Gebäuden werden die
Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften
vorgenommen.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen. Die jeweilige
Abschreibungsmethode ist dem Anlageverzeichnis zu
entnehmen. Die amtlichen Abschreibungsvorschriften wurden
berücksichtigt.
Sonderabschreibungen wurden nicht vorgenommen.
Eventuell nach steuerlichen Vorschriften gebildete
Ansparrücklagen wurden durch einen als Anlage
beigefügten Investitionsplan nachgewiesen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (AK oder HK bis
410,00 €) wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben und
sind im Anlagespiegel nicht aufgeführt.
Abschreibungen im Rahmen unvernünftiger
kaufmännischer Beurteilung sind nicht vorgenommen
worden.
Eventuelle Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten
oder dem niedrigeren
steuerrechtlich zulässigen Wert angesetzt.
Eventuelle Ausleihungen wurden mit dem Barwert oder
dem steuerrechtlich zulässigen niedrigeren Wert
angesetzt.
Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zum
aktuellen Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen oder
Marktpreis am Abschlußstichtag abgeschrieben.
Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar
war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert
abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
mussten nicht durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt werden. Ausgewiesene Forderungen sind
im Folgejahr - bis zur Bilanzerstellung - nicht
ausgefallen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die
Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Eventuelle Pensionsverpflichtungen wurden nach
versicherungsmathematischer Methode mit dem Teilwert auf
Basis eines Zinsfußes von 6% bilanziert. Der Wert der
nach Art.28 Abs.3 EGHGB nicht bilanzierten Anwartschaften
aus Pensionszusagen, die vor dem 1.1.87 erteilt wurden,
beträgt 0,00 €.
Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die
auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf
fremde Währung gelautet haben.
II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel
ersichtlich, ebenso wie die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
Die Entwicklung und die Gliederung der einzelnen
Posten des Anlagevermögens sowie die eventuelle
Entwicklung des Postens Aufwendungen für die
Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes
sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich.
In eventuelle Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.
In eventuelle Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.
Die Aufgliederung der sonstigen Verbindlichkeiten und
der Rückstellungen ist aus dem Kontennachweis zur
Bilanz ersichtlich.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen und auch keine
Haftungsverhältnisse i.S. von §251 HGB sind,
bestanden am Abschlußstichtag nicht.
III. Zusatzangaben zur Bilanz
Zusatzangaben zur Bilanz nach §327 Ziff 1 HGB
sind nicht erforderlich, da es sich um eine sog. kleine
Kapitalgesellschaft handelt.
IV. Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Gewinn- und Verlustrechnung sind aus dem Kontennachweis zur
G. u. V. , die der Bilanz beigefügt ist, zu ersehen.
V. Sonstige Angaben
1. Geschäftsführer ist: Horst
Günter Hank
Zugunsten der Geschäftsführer und der
Mitglieder des Aufsichtsrats oder Beirats ist die
Gesellschaft Haftungsverhältnisse in Höhe von
0,00 € eingegangen.
2. Arbeitnehmer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
waren durchschnittlich ( ohne Organmitglieder )
Anzahl 0 Arbeitnehmer beschäftigt.
VI. Ergebnisverwendung
Die Ergebnisverwendung wurde in der als Anlage
beigefügten Gesellschafterversammlung geregelt.
VII. Haftungsverhältnisse und sonstige
finanzielle Verpflichtungen
Am Abschlussstichtag bestanden keine in der Bilanz
nicht ausgewiesene Haftungsverhältnisse i.S. von
§251 HGB.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. §285
Nr.3 HGB, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind und auch
keine Haftungsverhältnisse i.S. von §251 HGB
sind, die für die Beurteilung der Lage des
Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am
Abschlussstichtag nicht.
VIII. Diese Handelsbilanz wurde gemäß den
Bestimmungen des BilmoG aufgestellt und entspricht in
vollem Umfang der Steuerbilanz.
Datum
Modi - Music GmbH
Seifert-Butt & Korb Steuerberatungsgesellschaft
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.05.2018 festgestellt.
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