Softline
Solutions GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
223.018,11 |
212.388,28 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
61.583,39 |
74.042,79 |
| II.
Sachanlagen |
160.434,72 |
137.345,49 |
| III.
Finanzanlagen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.612.028,85 |
2.139.151,17 |
| I.
Vorräte |
5.793,50 |
11.958,75 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.595.821,80 |
1.682.244,95 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.010.413,55 |
444.947,47 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.024.390,66 |
586.156,19 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
2.145.849,32 |
3.137.615,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
7.005.286,94 |
6.075.311,39 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
3.237.615,75 |
4.007.588,24 |
| III.
Jahresüberschuss |
991.766,43 |
769.972,49 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
2.145.849,32 |
3.137.615,75 |
| B.
Rückstellungen |
542.790,19 |
492.902,07 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.875.838,85 |
4.637.498,40 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.586.657,90 |
944.910,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
7.005.286,94 |
6.075.311,39 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die
Softline Solutions GmbH hat ihren Sitz in
Leipzig und ist eingetragen in das Handelsregister
beim
Amtsgericht Leipzig unter der Register-Nr.
HRB 26058.
Der
Jahresabschluss ist auf der Grundlage der
gesetzlichen Vorschriften nach § 238 ff. HGB in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
erstellt.
Die
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB werden
beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß §
267 Abs. 1 HGB auf. Von den
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
des § 288 HGB wird Gebrauch gemacht.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich nach den
handelsrechtlichen Bestimmungen. Im Einzelnen betrifft dies
folgende Grundsätze und Methoden:
Aktivposten
Die
immateriellen Vermögensgegenstände
sowie die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, selbstgeschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände sind mit den in der
Entwicklungsphase angefallenen Herstellungskosten
bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung
unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Als
Grundlage der Nutzungsdauereinschätzung werden die
Mindestwerte der steuerlichen Abschreibungstabellen
verwendet, es sei denn, dass die voraussichtliche
Nutzungsdauer abweicht. Die Abschreibungen erfolgen linear.
Bewegliche abnutzbare Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von
EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben (§ 6 Abs. 2 EStG). Dabei wird von der
Fiktion des Abgangs im Zugangsjahr ausgegangen.
Die Abschreibungen auf Zugänge des
Anlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig
vorgenommen.
Die
Finanzanlagen sind ebenfalls mit den
Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um
außerplanmäßige Abschreibungen bei
dauerhafter Wertminderung, angesetzt.
Bei den
unfertigen Leistungen fand der Fertigstellungsgrad
Berücksichtigung. Die Bewertung erfolgt zu
Herstellungskosten. Diese umfassen die nach § 255 Abs.
2 Satz 2 HGB aktivierungspflichtigen Einzelkosten sowie die
aktivierungspflichtigen Gemeinkosten. Ist der beizulegende
Wert gemäß § 253 Abs. 4 HGB niedriger, wird
dieser angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nennwert ausgewiesen.
Die
liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind entsprechend
§ 250 HGB angesetzt.
Passivposten
Bei den
sonstigen Rückstellungen ist den erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten sowie
gegebenenfalls drohenden Verlusten aus schwebenden
Geschäften angemessen Rechnung getragen. Sie sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt.
Sämtliche
Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen gemäß § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind entsprechend
§ 250 HGB angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Die Gliederung der
Bilanz erfolgt in Kontoform gemäß §
266 Abs. 2 und 3 HGB.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
beinhalten TEUR 66 (Vorjahr: TEUR 77) Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen. Forderungen gegen
Gesellschafter betragen TEUR 3 (Vorjahr. TEUR 0). In den
sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen in Höhe von TEUR 4 mit einer Restlaufzeit
von über einem Jahr enthalten.
Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2018 einen
nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in
Höhe von TEUR 2.146 (Vorjahr: TEUR 3.138) aus und ist
somit bilanziell überschuldet. Zur Verhinderung
insolvenzrechtlicher Konsequenzen hat die
Konzernmuttergesellschaft Softline AG, Leipzig ein Darlehen
zur Verfügung gestellt, mit der Vereinbarung,
Rückzahlungen nur dann durchzuführen, wenn diese
aus freiem Vermögen möglich sind
(Nachrangdarlehen).
Die Gesellschaft hat sich verpflichtet, das Darlehen
zurückzuzahlen, sobald die Überschuldung
beseitigt und die Zahlung aus freiem Vermögen
möglich ist.
Von den gesamten
Verbindlichkeiten mit TEUR 4.876 (Vorjahr: TEUR
4.637) haben die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit
bis zu einem Jahr. Von den Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen haben TEUR 320 (Vorjahr: TEUR 281)
eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Insgesamt haben TEUR
1.068 (Vorjahr: TEUR 1.836) eine Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen beinhalten TEUR 3.348 (Vorjahr: TEUR 3.696)
aus einer Darlehensgewährung sowie TEUR 80 (Vorjahr:
TEUR 101) aus Lieferungen und Leistungen. Hierin sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von TEUR 3.375 (Vorjahr: TEUR 3.732) enthalten.
Zum 31. Dezember 2018 bestehen nicht in der Bilanz
enthaltene Geschäfte aus Besserungsscheinen
gemäß § 285 Nr. 15 a HGB in Höhe von
TEUR 400 (Vorjahr: TEUR 400).
Der Gesamtbetrag der
sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne von
§ 285 Nr. 3 a HGB zum 31. Dezember 2018, die nicht
nach §§ 268 Abs. 7 oder 285 Nr. 3 HGB anzugeben
sind, ergibt sich wie folgt:
Für 2019
TEUR 152
Für 2020 bis 2023
TEUR 912
Es handelt sich um Miet- und Leasingverpflichtungen.
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die
Geschäftsführung durch die nachfolgend
aufgeführte Person wahrgenommen:
Martin A. Schaletzky (Vorstand der Softline AG,
Leipzig)
Im Jahresdurchschnitt waren während des
Geschäftsjahres 2018
110 Mitarbeiter
beschäftigt.
Die Softline Solutions GmbH, Leipzig ist in den
freiwilligen Konzernabschluss der Softline AG, Leipzig
einbezogen.
Leipzig, den 03. April 2019
Die Geschäftsführung
Martin A. Schaletzky
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.05.2019 festgestellt.
Die Offenlegung erfolgt im Auftrag und in der
Eigenverantwortung der Geschäftsführung der
Gesellschaft.
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