dipsales
GmbH
Stahnsdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.038.212,59 |
1.065.786,95 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
72.247,00 |
76.999,00 |
| II.
Sachanlagen |
205.994,00 |
176.198,00 |
| III.
Finanzanlagen |
759.971,59 |
812.589,95 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.568.323,50 |
1.596.307,42 |
| I.
Vorräte |
385.157,80 |
569.890,03 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
526.249,16 |
669.601,94 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
203.000,00 |
203.000,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
17.174,45 |
808,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
656.916,54 |
356.815,45 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.311,68 |
6.958,51 |
| D.
Aktive latente Steuern |
140.074,00 |
186.592,00 |
| Aktiva |
2.750.921,77 |
2.855.644,88 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.604.318,67 |
2.463.623,46 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.438.623,46 |
2.161.202,82 |
| III.
Jahresüberschuss |
140.695,21 |
277.420,64 |
| B.
Rückstellungen |
30.208,27 |
28.005,99 |
| C.
Verbindlichkeiten |
116.394,83 |
364.015,43 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
116.394,83 |
364.015,43 |
| Summe
Passiva |
2.750.921,77 |
2.855.644,88 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Die dipsales GmbH hat ihren Sitz in Stahnsdorf. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter der
Nummer HRB 30904 eingetragen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches unter Beachtung der ergänzenden
Regelungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Bilanz ist nach den Bestimmungen des
§ 266 Abs. 2 und 3 HGB gegliedert.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens
gemäß § 275 Abs. 2 HGB
angewendet.
Soweit Angaben nach dem Gesetz wahlweise in der
Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
gemacht werden können, sind diese in die Bilanz bzw.
Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen. Von den für
kleine Kapitalgesellschaften möglichen Erleichterungen
nach § 288 und § 274a HGB wurde
teilweise Gebrauch gemacht.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im
Geschäftsjahr weitgehend unverändert beibehalten.
Sie sind nachstehend begleitend zu den einzelnen Positionen
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
erläutert.
Die Offenlegung des Jahresabschlusses erfolgt im
Unternehmensregister.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Bilanzstichtag einzeln bewertet.
Es wurde vorsichtig bewertet; insbesondere wurden
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am
Bilanzstichtag realisiert waren.
C. Erläuterungen zur Bilanz
In Vorjahren wurden selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände gemäß
§ 248 Abs. 2 HGB aktiviert. Der
Gesamtbetrag der Abschreibungen auf diese
selbstgeschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
betrug im Geschäftsjahr € 4.752,00 (im
Vorjahr € 4.752,00).Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger linearer
Abschreibungen bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde
zu Anschaffungskosten, vermindert um die
planmäßige Abschreibung angesetzt. Die
Abschreibungen werden auf der Grundlage der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Gegenstände nach der linearen Methode vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
bis € 250,00 wurden im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben. Solche mit Anschaffungskosten von
€ 250,00 bis € 1.000,00 über einen
Zeitraum von 5 Jahren mit 20 % jährlich. Die
Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
bewertet. Diese umfassen unfertige Erzeugnisse und
Leistungen sowie den Material- und Warenbestand in Form von
noch nicht veräußerten beweglichen
Wirtschaftsgütern.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert bzw. dem am Bilanzstichtag beizulegenden
niedrigeren Wert angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko
wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von
1 % Rechnung getragen.
Die flüssigen Mittel betreffen laufende
Bankguthaben und Kassenbestände. Sie sind zum Nennwert
angesetzt. Auf fremde Währungen lautende Guthaben
wurden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
umgerechnet.
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
Latente Steuern ergeben sich aus Differenzen zwischen
dem handels- und steuerrechtlichen Ansatz von
selbstgeschaffenen immateriellen
Vermögensgegenständen. Ferner aus
steuerrechtlichen Verlustvorträgen, soweit innerhalb
der nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung
erwartet wird. Bei der Bewertung der latenten Steuern wurde
ein Steuersatz von 15,83 % (im Vorjahr 15,83 %)
für Körperschaftsteuer und
Solidaritätszuschlag sowie von 11,90 % (im
Vorjahr 11,90 %) für Gewerbesteuer zugrunde
gelegt.
Das gezeichnete Kapital betrug zum Bilanzstichtag
€ 25.000,00 (im Vorjahr € 25.000,00)
und ist voll eingezahlt. Zum Bilanzstichtag bestanden
ausschüttungsgesperrte Beträge im Sinne des
§ 268 Abs. 8 HGB in Höhe von
€ 212.315,00 (im Vorjahr € 263.585,00).
Davon entfielen € 52.212,00 (im Vorjahr
€ 55.647,00) auf die Aktivierung
selbstgeschaffener immaterieller
Vermögens-gegenstände, vermindert um passive
latente Steuern. Ferner € 160.103,00 (im Vorjahr
€ 207.938,00) auf aktive latente Steuern.
Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem
jeweiligen Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 HGB).
Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen
Erfüllungsbeträgen bilanziert
(§ 253 Abs. 1 HGB). Die Umrechnung
der auf fremde Währungen lautenden Verbindlichkeiten
erfolgte zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag.
D. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Erfassung von Umsatzerlösen findet statt,
sobald die Leistung bzw. Lieferung an den Kunden und der
Gefahrübergang entsprechend den vereinbarten
Bedingungen auf den Kunden erfolgt ist bzw. bei
Barverkäufen mit Übergang des Eigentums.
Sonstige betriebliche Erträge und die
betrieblichen Aufwendungen werden mit Erbringung bzw.
Inanspruchnahme der Leistung oder zum Zeitpunkt ihrer
Realisierung bzw. Verursachung als Ertrag bzw. Aufwand
erfasst. Erforderlichenfalls werden Zahlungen abgegrenzt,
um sie periodengerecht als Ertrag bzw. Aufwand zu erfassen.
E. Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr durchschnittlich 7 Mitarbeiter (im
Vorjahr 6 Mitarbeiter).
Alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft
ist Herr Simon Jeffries, Kaufmann. Er ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Gesellschaft schloss mit einem
Jahresüberschuss in Höhe von
€ 140.695,21 (im Vorjahr € 277.420,64).
Die Geschäftsführung schlägt vor, diesen auf
neue Rechnung vorzutragen.
Stahnsdorf,
31. Dezember 2024
gez. Simon Jeffries
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Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.12.2024
festgestellt.
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