FRANKENelementBAUTEN GmbH
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2011
EUR |
31.3.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.633,00 |
9.582,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.026,00 |
1.793,00 |
| II.
Sachanlagen |
6.607,00 |
7.789,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
306.952,75 |
250.070,61 |
| I.
Vorräte |
140.084,23 |
109.066,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
51.858,17 |
36.117,96 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
115.010,35 |
104.886,65 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.102,00 |
646,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
315.687,75 |
260.298,61 |
Passiva
|
|
31.3.2011
EUR |
31.3.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
100.960,05 |
93.697,11 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
52.000,00 |
52.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
41.697,11 |
22.440,31 |
| III.
Jahresüberschuss |
7.262,94 |
19.256,80 |
| B.
Rückstellungen |
143.336,00 |
143.355,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
71.391,70 |
23.246,50 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
36.391,70 |
23.246,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
315.687,75 |
260.298,61 |
Anhang
I. Allgemeines
Bei dem bilanzierten Unternehmen handelt es sich um
eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d.
§ 267 I HGB.
Gemäß der Satzung der Gesellschaft bestand
ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr, das vom
1. April eines jeden Jahres bis zum 31. März des
darauf folgenden Jahres läuft.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt worden (§§ 265 I
2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
Zum 01.04.2010 wurde aufgrund des Übergangs auf
die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein
außerordentliches Ergebnis in Höhe von ./.
€ 2.928 bilanziert.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gem. § 266
HGB.
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB).
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen
erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen
Anlagegüter werden ebenfalls linear abgeschrieben.
Die nur in der Steuerbilanz vorzunehmende
Abschreibung beträgt € 354 (Sonderabschreibung
gem. § 7g EStG).
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- und Herstellungskosten von mehr als €
150 bis € 1.000, für die im Wirtschaftsjahr der
Anschaffung ein Sammelposten gebildet wurde, werden mit
jährlich 20 v.H. abgeschrieben.
Die
Vorräte wurden durch Anwendung eines den
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung entsprechenden
Fortschreibungsverfahrens erfasst (§§ 240 f HGB).
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten bzw. mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren im Berichtsjahr
nicht zu bilden.
Kassenbestände und
Guthaben bei Kreditinstituten werden zu
Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem
einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II 2
HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die
sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H.
v. € 885,78 eine Restlaufzeit von über einem Jahr
(Vorjahr: T€ 3).
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
Aufwendungen des Wirtschaftsjahres 2011/12.
Das
gezeichnete Kapital von EUR 52.000,00 ist in voller
Höhe einbezahlt.
Die
Rückstellung für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurde nach PUC-Methode gebildet. Es
wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
- durchschnittlicher Marktzinsvon 5,14%für eine
Laufzeit von15 Jahren, der von der Deut-
schen Bundesbank bekanntgemacht wurde
- Rententrend 2%
- Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln
2005 G"
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von € 40.990,00. Von der
Übergangsregelung gem. Art. 67 I 1 EGHGB wurde
Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wurde wegen des
abweichenden Wirtschaftsjahres demgemäß 1/14,
also € 2.928,00 den Pensionsrückstellungen
zugeführt und als außerordentlicher Aufwand
ausgewiesen. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung
zum 31.03.2011 beträgt € 38.062,00 (Art. 67 II
EGHGB).
Gemäß Gesellschafterbeschluss vom
21.3.2003 sind bezüglich der Pensionszusage an Herrn
Wolfgang Krämer zum Ausgleich der Deckungslücke
zwischen dem Aktivierungswert der
Rückdeckungsversicherung und der
Pensionsrückstellung sowie zur weiteren Besicherung
der Verpflichtungen erstrangige Briefgrundschulden in
Höhe von EUR 300.000,00 an dem Grundstück Sachsen
(vgl. Aktiva B.I.) bestellt und an Wolfgang Krämer
verpfändet.
Die Rückdeckungsversicherung wurde
vertragsgemäß zum 1. März 2006 ausbezahlt.
Der Auszahlungsbetrag ist seit dem Wirtschaftsjahr 2006/07
in festverzinslichen Wertpapieren bzw. auf einem
Tagesgeldkonto angelegt.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in
Höhe von € 35.000 (Vorjahr: T€ 0).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr betragen € 36.391,70 (Vorjahr: T€
23).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gliederung folgt dem Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 II HGB.
In den
Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind
Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen
gem. § 277 V HGB in Höhe von € 9.251 (Vj.:
T€ 0) enthalten.
Die
außerordentlichen
Aufwendungen (§ 277 IV 2 HGB) betreffen die
Zuführungsbeträge zur Pensionsrückstellung,
die aufgrund der Umbewertung nach den neuen
Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG erforderlich sind
und gem. Art. 67 I 1 EGHGB in jedem Geschäftsjahr zu
mindestens 1/14 zugeführt werden.
Die
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
V. Sonstige Angaben
Als alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer ist Herr Wolfgang Krämer
bestellt.
Nürnberg, den 18.08.2011
..................................................
Wolfgang Krämer
-Geschäftsführer-
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.4.2010 -
31.3.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 35.000,00 EUR.
1.4.2009 -
31.3.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.11.2011 festgestellt.
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