Mönnich GmbHLiquidiert

34253 Lohfelden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kassel HRB 2420
Eingetragen
7.6.1968
Branche
Großhandel mit Mehl und GetreideproduktenHerstellung von Futtermitteln für NutztiereGroßhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren
Gegenstand
Die Herstellung, der Handel und der Vertrieb von Nahrungsmitteln, insbesondere von Müsli.

Historie

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Management

NameRolle
Gabriele Köring
seit 26.1.2021
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Gabriele KöringKöring Verwaltungs GmbH
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
50.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Mönnich GmbH

Kassel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz zum 31. Dezember 2018

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 481,05 481,05
II. Sachanlagen 389.054,37 389.535,42 455.958,64
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 339.652,75 1.051.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.402.957,44 3.294.857,63
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 20.274,07 5.762.884,26 305,3
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.282,75 1.222,00
6.156.702,43 4.803.824,62
Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Bilanzgewinn 2.621.899,04 2.621.899,04
B. Rückstellungen 139.701,00 191.706,68
C. Verbindlichkeiten 3.345.102,39 1.940.218,90
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 3.305.102,39 (EUR 1.913.402,29)
6.156.702,43 4.803.824,62

Anhang zum Jahresabschluss zum 31.12.2018

1. Allgemeine Angaben

Für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 der Mönnich GmbH werden die Vorschriften des 3. Buches des Handelsgesetzbuches in der geltenden Fassung sowie die ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes angewandt.

Die Mönnich GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB). Sie hat ihren Sitz in Kassel und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kassel unter HRB 2420 eingetragen.

Der Jahresabschluss ist entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288 HGB).

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt weiter unter der Abkehr von der Annahme der Unternehmensfortführung (Break-up-Prinzip). Dabei wurde die Stellungnahme zur Rechnungslegung: Auswirkungen einer Abkehr von der Going-Concern-Prämisse auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW RS HFA 17) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) beachtet.

Die Mönnich GmbH hat am 31.10.2018 ihren bisherigen Geschäftsbetrieb eingestellt. Dazu sollen die Vermögensgegenstände des bisherigen Geschäftsbetriebes einzeln veräußert und die Schulden des Unternehmens getilgt werden.

Mit dem Wegfall der Fortführungsannahme tritt die Aufwands- und Ertragsperiodisierung in den Hintergrund (vgl. IDW RS HFA 17, Tz. 4). Das primäre Ziel der Rechnungslegung besteht nunmehr in der Feststellung des zum Abschlussstichtag vorhandenen Reinvermögens des Unternehmens unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Beendigung des Geschäftsbetriebs absehbar ist. Die Bewertung der Vermögensgegenstände hat unter Veräußerungsgesichtspunkten zu erfolgen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet.

Das Sach- und Finanzanlagevermögen wird zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Die Abschreibungen werden beim beweglichen Anlagevermögen linear und degressiv vorgenommen. Hierbei wird das handelsrechtliche Vorsichtsprinzip unverändert eingehalten (vgl. IDW RS HFA 17, Tz. 5). Die bilanzierten Buchwerte liegen unter den Verkehrs werten, so dass stille Reserven vorhanden sind (vgl. IDW RS HFA 17, Tz. 39).

Bewegliche, selbständig nutzbare Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 € werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; gleichzeitig wird im Jahr des Zugangs der Abgang unterstellt.

Im Rahmen der Vorräte erfolgt die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren gemäß den Grundsätzen der Einzel- bzw. Festbewertung zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die Bewertung der fertigen Erzeugnisse erfolgt gemäß §§ 253 bis 256 HGB zu Herstellungskosten bzw. zu den vom Verkaufspreis abgeleiteten erzielbaren Reinerlösen unter Beachtung des Prinzips einer verlustfreien Bewertung oder zu den steuerlich zulässigen niedrigeren Wertansätzen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt bzw. gegebenenfalls abgezinst bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert angesetzt.

Der Rechnungsabgrenzungsposten besteht aus einer Sonderzahlung im Rahmen des Leasings eines Firmen-Pkw und wird beibehalten, da der Leasingvertrag trotz beabsichtigter Einstellung des bisherigen Geschäftsbetriebes erfüllt wird.

Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet.

3. Angaben zur Bilanz und sonstige Pflichtangaben

Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter i. H. v. EUR 4.350.328,09 (Vj.: EUR 2.250.332,99).

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen i. H. v. rd. 245 TEUR, fällig innerhalb der nächsten drei Jahre nach dem Bilanzstichtag (§ 285 Nr. 3a HGB).

Im Jahresdurchschnitt waren 14 Arbeitnehmer beschäftigt.

 

Kassel, den 08. Dezember 2019

Dipl.-Ing. Gabriele Köring, Geschäftsführerin

Feststellungsdatum ist der 15.02.2020.

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