Diawell GmbH
20mGroßhandel mit Sportartikeln und -zubehör
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gabriele Köring seit 26.1.2021 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Gabriele KöringKöring Verwaltungs GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Mönnich GmbHKasselJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Bilanz zum 31. Dezember 2018
Anhang zum Jahresabschluss zum 31.12.20181. Allgemeine Angaben Für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 der Mönnich GmbH werden die Vorschriften des 3. Buches des Handelsgesetzbuches in der geltenden Fassung sowie die ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes angewandt. Die Mönnich GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB). Sie hat ihren Sitz in Kassel und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kassel unter HRB 2420 eingetragen. Der Jahresabschluss ist entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288 HGB). Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt weiter unter der Abkehr von der Annahme der Unternehmensfortführung (Break-up-Prinzip). Dabei wurde die Stellungnahme zur Rechnungslegung: Auswirkungen einer Abkehr von der Going-Concern-Prämisse auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW RS HFA 17) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) beachtet. Die Mönnich GmbH hat am 31.10.2018 ihren bisherigen Geschäftsbetrieb eingestellt. Dazu sollen die Vermögensgegenstände des bisherigen Geschäftsbetriebes einzeln veräußert und die Schulden des Unternehmens getilgt werden. Mit dem Wegfall der Fortführungsannahme tritt die Aufwands- und Ertragsperiodisierung in den Hintergrund (vgl. IDW RS HFA 17, Tz. 4). Das primäre Ziel der Rechnungslegung besteht nunmehr in der Feststellung des zum Abschlussstichtag vorhandenen Reinvermögens des Unternehmens unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Beendigung des Geschäftsbetriebs absehbar ist. Die Bewertung der Vermögensgegenstände hat unter Veräußerungsgesichtspunkten zu erfolgen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Das Sach- und Finanzanlagevermögen wird zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Die Abschreibungen werden beim beweglichen Anlagevermögen linear und degressiv vorgenommen. Hierbei wird das handelsrechtliche Vorsichtsprinzip unverändert eingehalten (vgl. IDW RS HFA 17, Tz. 5). Die bilanzierten Buchwerte liegen unter den Verkehrs werten, so dass stille Reserven vorhanden sind (vgl. IDW RS HFA 17, Tz. 39). Bewegliche, selbständig nutzbare Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 € werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; gleichzeitig wird im Jahr des Zugangs der Abgang unterstellt. Im Rahmen der Vorräte erfolgt die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren gemäß den Grundsätzen der Einzel- bzw. Festbewertung zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die Bewertung der fertigen Erzeugnisse erfolgt gemäß §§ 253 bis 256 HGB zu Herstellungskosten bzw. zu den vom Verkaufspreis abgeleiteten erzielbaren Reinerlösen unter Beachtung des Prinzips einer verlustfreien Bewertung oder zu den steuerlich zulässigen niedrigeren Wertansätzen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt bzw. gegebenenfalls abgezinst bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert angesetzt. Der Rechnungsabgrenzungsposten besteht aus einer Sonderzahlung im Rahmen des Leasings eines Firmen-Pkw und wird beibehalten, da der Leasingvertrag trotz beabsichtigter Einstellung des bisherigen Geschäftsbetriebes erfüllt wird. Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet. 3. Angaben zur Bilanz und sonstige Pflichtangaben Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter i. H. v. EUR 4.350.328,09 (Vj.: EUR 2.250.332,99). Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen i. H. v. rd. 245 TEUR, fällig innerhalb der nächsten drei Jahre nach dem Bilanzstichtag (§ 285 Nr. 3a HGB). Im Jahresdurchschnitt waren 14 Arbeitnehmer beschäftigt.
Kassel, den 08. Dezember 2019 Dipl.-Ing. Gabriele Köring, Geschäftsführerin Feststellungsdatum ist der 15.02.2020. |
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