Sylter Bank eG
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Olaf Otto Gerhard Küter seit 17.10.2023 | Prokura |
Helge Hinrichsen seit 8.6.2022 | Prokura |
Christine Maike Scholz seit 31.1.2022 | Prokura |
Dirk Ehlers seit 23.10.2018 | Vorstandsmitglied |
Hans-Peter Hansen seit 2.1.2012 | Prokura |
Thomas Bender seit 12.7.2007 | Vorstandsmitglied |
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sylter Bank eGWesterland/SyltJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Sylter Bank eG, Sylt / OT WesterlandGliederung des Lageberichts A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen 2. Finanzielle Leistungsindikatoren 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage b) Finanzlage c) Vermögenslage 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage C. Risiko- und Chancenbericht D. Prognosebericht A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit Als Genossenschaftsbank besteht unsere Kernaufgabe darin, die wirtschaftliche Entwicklung unserer Mitglieder und Kunden zu fördern. Geschäftszweck der Bank als Kreditinstitut ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder und Kunden. Darin gründet auch die enge regionale Bindung an das Geschäftsgebiet. Die Sylter Bank eG hat als zentrale Geschäftsfelder das Privat- und das Firmenkundengeschäft sowie als Ergänzung zum Kundengeschäft und zur Liquiditäts-, Ertrags- und Risikosteuerung das Eigengeschäft. Die Bank nutzt darüber hinaus das Leistungsangebot innerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. Die Sylter Bank eG unterhält keine Zweigniederlassung. Zur Erfüllung von § 1 EinSiG i.V.m. § 1 Abs. 3d Satz 1 KWG gehört die Bank der BVR Institutssicherung (BVR ISG Sicherungssystem) an. Das BVR ISG Sicherungssystem ist eine Einrichtung der BVR Institutssicherung GmbH, Berlin (BVR ISG), die als amtlich anerkanntes Einlagensicherungssystem gilt. Daneben ist unsere Genossenschaft der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR SE) angeschlossen, die aus dem Garantiefonds besteht. Die BVR SE ist als zusätzlicher, genossenschaftlicher Schutz parallel zum BVR ISG Sicherungssystem tätig. B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen 1.1 Konjunktur in Deutschland Im Jahr 2023 beeinträchtigten die Spätfolgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und der Coronapandemie die konjunkturelle Entwicklung Deutschlands. Wegen dieser Belastungen sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,3 %, nachdem es 2022 noch merklich zugelegt hatte (+1,8 %). Die Inflationsrate verminderte sich zwar von 6,9 % im Jahresdurchschnitt 2022 auf 5,9 % 2023. Der Preisauftrieb blieb damit aber weiterhin ausgesprochen hoch. Die bereits Ende 2022 im Zuge des Ukrainekriegs eingetretene wirtschaftliche Schwächephase dauerte im Wesentlichen das gesamte Jahr 2023 an. Dabei überlagerten sich die dämpfenden Einflüsse vielfach. Die bis ins Frühjahr bestehenden Hoffnungen auf eine konjunkturelle Erholung erfüllten sich nicht. Zu Jahresbeginn wurde die Konjunktur vor allem durch die nur langsam schwindenden Belastungen durch die hohe Inflation, die Materialengpässe und die teilweise noch bestehenden Coronaschutzmaßnahmen gedämpft. Im weiteren Jahresverlauf belasteten dann verstärkt die von den westlichen Notenbanken in Reaktion auf die Inflation vorgenommenen kräftigen Leitzinsanhebungen die wirtschaftliche Situation in Deutschland und weltweit. Überlagert wurden diese Einflüsse auch von dem andauernden Arbeits- und Fachkräftemangel hierzulande und den hohen Unsicherheiten, beispielsweise über die Folgen des Ende 2023 eskalierenden Nahostkonflikts und den wirtschaftspolitischen Kurs in Deutschland nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts im November 2023. In Reaktion auf das Urteil musste die Bundesregierung zum Jahresende 2023 in ihrer Finanzplanung deutliche Kürzungen und Einsparungen vornehmen. Nach einem durch die Erholung von der Coronakrise getriebenen kräftigen Zuwachs im Vorjahr um 3,9 % gingen die privaten Konsumausgaben 2023 preisbereinigt um 0,7 % zurück. Hauptgrund war der kräftige Anstieg der Verbraucherpreise, der die Kaufkraft der Einkommen vieler Haushalte deutlich dämpfte. Vor allem in Bereichen, in denen die Preise auf dem hohen Stand des Vorjahres verharrten oder sogar weiter zulegten, kam es zu rückläufigen Ausgaben. Die Privathaushalte gaben insbesondere für Einrichtungsgegenstände und Haushaltsgeräte (-6,3 %) sowie Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren (-4,5 %) erheblich weniger aus, trotz der vielfach deutlichen Lohn- und Gehaltssteigerungen und der insgesamt robusten Arbeitsmarktlage. Die staatlichen Konsumausgaben verminderten sich mit dem Wegfall von pandemiebedingten Sonderausgaben ebenfalls. Der Staatskonsum, der 2022 noch um 1,6 % gestiegen war, sank um deutliche 1,5 %. Insgesamt trugen die Konsumausgaben mit einem Beitrag von -0,7 Prozentpunkten wesentlich zum Rückgang des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts bei. Ähnlich wie bereits im Vorjahr zeigte sich die Investitionskonjunktur gespalten. Einerseits legten die Investitionen in Ausrüstungen wie Fahrzeuge und Maschinen erneut zu, wenn auch schwächer als 2022 (+3 % nach +4 %). Hier stützen die abnehmenden Lieferengpässe die Entwicklung, die eine sukzessive Abarbeitung der aufgestauten Auftragsbestände ermöglichten. Andererseits gaben die Bauinvestitionen, die im Vorjahr um 1,8 % gesunken waren, abermals nach. Sie wurden noch stärker als die Ausrüstungsinvestitionen durch die rasant steigenden Leitzinsen ausgebremst und verminderten sich, trotz eines witterungsbedingt günstigen Jahresauftakts, um 2,7 %. Neben dem zinsbedingten Nachfragerückgang, von dem der Wohnungsbau noch stärker als der Gewerbebau betroffen war, belastete die nur langsam nachlassende Baupreisdynamik das Investitionsgeschehen. Alles in allem gingen von den Bruttoanlageinvestitionen ein leicht negativer Impuls (-0,1 Prozentpunkte) für das preisbereinigte Wirtschaftswachstum aus. Der grenzüberschreitende Handel der deutschen Wirtschaft konnte 2023 nicht an die deutlichen Zuwächse während der Erholung von der Coronakrise im Jahr 2022 anknüpfen. Sowohl die Exporte als auch die Importe sanken um 2,2 % beziehungsweise 3,4 %, nachdem sie im Vorjahr noch um 3,3 % und 6,6 % gestiegen waren. Maßgeblich für den Rückgang des Exportgeschäfts war die im Jahresverlauf schwächer werdende weltwirtschaftliche Gangart. Zudem belasteten die hohen inländischen Energiekosten die deutschen Exportunternehmen, insbesondere in den energieintensiven Produktionsbereichen wie der chemischen Industrie. Dämpfend auf die Importe wirkte wiederum die schwache inländische Produktions- und Konsumentwicklung. Da die Importe jedoch stärker sanken als die Exporte, wirkte der Außenhandel als Ganzes rechnerisch mit einem Wachstumsbeitrag von +0,6 Prozentpunkten dem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts entgegen. Die staatlichen Einnahmen expandierten 2023 mehr als die Ausgaben. Befördert wurde das Einnahmenwachstum nicht zuletzt durch steigende Sozialbeiträge und höhere Verkaufserlöse, unter anderem weil die Umsätze der meisten Unternehmen des Öffentlichen Personennahverkehrs mit der Einführung des 49-Euro-Tickets dem Sektor Staat zugerechnet wurden. Stärkste Treiber des Ausgabenwachstums waren Anpassungen bei den Renten und Pensionen sowie höhere Zinsaufwendungen. Hinzu kamen umfangreiche Mehrausgaben zur Abmilderung der Energiekrise, wie die Zahlungen für die Gas-, Fernwärme- und Strompreisbremsen der Bundesregierung. Das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit gab in Relation zum nominal kräftig gestiegenen Bruttoinlandsprodukt leicht von 2,5 % im Vorjahr auf 2,1 % nach. Die staatliche Schuldenquote, die 2022 noch bei 66,1 % lag, dürfte auf rund 65 % gesunken sein. Erste amtliche Angaben zur Schuldenquote im Jahr 2023 wurden Ende April 2024 erwartet. Trotz der allgemeinen Konjunkturschwäche blieb der Arbeitsmarkt in einer soliden Grundverfassung. Zwar stieg die Arbeitslosenzahl in der Statistik, auch wegen der verstärkten Erfassung Geflüchteter, von 2,4 Mio. Menschen im Vorjahr auf 2,6 Mio. Menschen. Die Arbeitslosenquote befand sich mit 5,7 % aber nach wie vor auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau und nur leicht über dem Stand von 2022 (+5,3 %). Zudem hielt der Beschäftigungsaufbau an. Die Erwerbstätigenzahl kletterte im Vorjahresvergleich um gut 300.000 auf einen neuen Rekordwert von rund 45,9 Mio. Menschen. Nachdem die jährliche Veränderungsrate des Verbraucherpreisindex 2022 mit 6,9 % den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht hatte, ging sie 2023 etwas zurück. Im Jahresdurchschnitt lag die Inflationsrate bei 5,9 %, wobei die Monatswerte einen klar rückläufigen Trend zeigten. So ist die Inflationsrate ausgehend von den im Januar und Februar mit jeweils 8,7 % markierten Maximalwerten bis November und Dezember auf Jahrestiefstände von 3,2 % und 3,7 % gefallen. Generell haben sich die Triebkräfte der Inflation verschoben, weg von den Importpreisen hin zur Binnenteuerung. Verantwortlich für den Rückgang der Gesamtteuerung war in erster Linie der nachlassende Preisanstieg bei Energie. Angesichts staatlicher Entlastungsmaßnahmen und rückläufiger Notierungen für Energieträger verteuerten sich Energieprodukte 2023 um unterdurchschnittliche 5,3 %, nach einem enormen Anstieg um 29,7 % im Vorjahr. Bei Nahrungsmitteln hielt hingegen der hohe Preisauftrieb nahezu ungebremst an. Sie verteuerten sich um 12,4 %, nach einer Erhöhung um 13,4 % im Vorjahr. Die Baukonjunktur präsentierte sich abermals schwach. Nach einem deutlichen Rückgang im Vorjahr (-3,3 %) verminderte sich die preisbereinigte Bruttowertschöpfung des Baugewerbes 2023 nochmals, wenngleich mit einer Veränderungsrate von -0,2 % weniger stark als zuvor. Hemmend auf die Aktivitäten des Wirtschaftsbereichs wirkten vor allem die weiterhin hohen Baukosten, der anhaltende Mangel an Arbeitskräften und die, wegen der gestiegenen Zinsen, verschlechterten Finanzierungsbedingungen. Hiervon war insbesondere der Hochbau betroffen, während sich die Geschäfte im Tiefbau und im Ausbaugewerbe vergleichsweise besser entwickelten. Darauf deuten unter anderem die amtlichen Umsatzdaten hin, die allerdings nicht preisbereinigt, sondern lediglich in jeweiligen Preisen verfügbar sind. So expandierte der baugewerbliche Umsatz im Hochbau in den ersten drei Quartalen gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum lediglich um 1,1 %. Im Tiefbau und im Ausbaugewerbe kam es hingegen zu kräftigen Zuwächsen um 12,2 % und um 15,7 %, befördert einerseits durch einen regen Straßenbau und anderseits durch eine hohe Nachfrage nach energetischen Sanierungen. Trotz der allgemeinen Schwäche hielt der Stellenaufbau im Baugewerbe an. Die Erwerbstätigenzahl kletterte um 0,5 % auf reichlich 2,6 Mio. Personen. 1.2 Finanzmärkte Das langsame, noch andauernde Abklingen des Inflationsschocks des Jahres 2022 dominierte das vergangene Jahr 2023 an den Finanzmärkten. Die Notenbanken setzten ihre geldpolitischen Straffungen aus dem Vorjahr fort und erhöhten ihre Leitzinsen weiter. Die größten westlichen Notenbanken, die Europäische Zentralbank (EZB) und die Federal Reserve der USA (Fed), erreichten damit 2023 und binnen unter achtzehn Monaten Erhöhungsphase die höchsten Leitzinsniveaus seit der globalen Finanzkrise von 2008. Im Zuge dieser Zinspolitik sanken die konjunkturellen Aussichten der Weltwirtschaft aufgrund der steigenden Finanzierungskosten. Auch die Entwicklung in China trug zur einsetzenden Konjunkturbremsung bei, da das dortige Wachstum durch eine Immobilienkrise und Nachwirkungen der strengen Nullcovidpolitik geschwächt wurde. Geopolitische Unsicherheiten wie der andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, der durch den Angriff der Hamas auf Israel intensivierte Nahostkonflikt oder die Rivalität zwischen China und den USA belasteten die Konjunkturaussichten ebenfalls. Die Finanzmärkte entwickelten sich trotz dieser Belastungen positiv und bewerteten die rückläufigen Inflationsraten des Jahres 2023 als Zeichen für schneller als zu Jahresbeginn erwartet folgende Zinssenkungen im Jahr 2024. So fiel die Verbraucherpreisinflation in den USA zum Jahresende auf 3,4 %, nachdem sie im Januar 2023 noch bei fast doppelt so hohen 6,4 % gelegen hatte. Im Euroraum war sie im selben Zeitraum von 8,6 % auf 2,9 % gefallen. Zwar entwickelte sich die für die Geldpolitik maßgebliche Kernrate, die um die schwankungsanfälligen Komponenten Energie und Nahrung bereinigt ist, weniger dynamisch. Sie fiel in den USA von 5,6 % auf 3,9 % und im Euroraum von 7,1 % auf ebenfalls 3,9 %. Doch die Finanzmärkte reagierten stark auf die Rückgänge, wodurch Aktien- und Anleihekurse vor allem zum Jahresende deutlich zulegten. Die US-Notenbank Fed beendete am 27. Juli 2023 ihren geldpolitischen Straffungskurs bei einem Leitzinskorridor von 5,25 % bis 5,5 %. Damit erhöhte die Fed ihre Zinsen 2023 noch um 100 Basispunkte, nachdem sie 2022 mit 425 Basispunkten das Gros ihrer geldpolitischen Reaktion auf den Inflationsschock bereits vollzogen hatte. Den Abbau ihrer Bestände an Staatsanleihen und Mortgage-backed securities (hypothekarisch besicherte Wertpapiere) setzte die US-Notenbank in dem von ihr 2022 festgelegten Tempo fort. Von August bis Dezember 2023 hielt die Fed ihre Leitzinsen schließlich stabil und kündigte an, diesen Kurs bis ins Jahr 2024 beibehalten zu wollen. Senkungen der Leitzinsen schloss die Fed in ihrer Außenkommunikation auch für 2024 bis zu jenem, noch zu erreichenden Zeitpunkt aus, an dem die Inflation gesichert zum Zielwert von 2 % zurückkehrt. Weitere Zinserhöhungen hielt sie sich für den Fall wieder steigender Inflation hingegen explizit offen, trotz zum Jahresende rückläufiger Kerninflationsraten. Nachdem die Europäische Zentralbank ihre Leitzinsen 2022 um 250 Basispunkte erhöht hatte, vollzog sie 2023 sechs weitere Zinserhöhungen um insgesamt 200 Basispunkte. Am 20. September 2023 erreichten die Leitzinsen ihren vorläufigen Höhepunkt mit 4 % für die Einlagefazilität und 4,5 % für die Hauptrefinanzierungsfazilität sowie 4,75 % für die Spitzenrefinanzierungsfazilität. Damit überschritt die EZB erstmals ihr vor der Finanzkrise erreichtes Leitzinsniveau, als die Einlagefazilität im Maximum bei 3,25 % gelegen hatte. Auf den nachfolgenden Sitzungen bis zum Jahresende bestätigte die EZB dieses Zinsniveau und kündigte ähnlich der Fed an, es so lange aufrecht halten zu wollen, bis die Inflation das mittelfristige EZB-Ziel von 2 % wieder erreiche. Parallel zu ihren Leitzinserhöhungen fuhr die EZB auch ihre Anleihekaufprogramme weiter zurück, um dadurch ihre restriktive Geldpolitik zu verstärken. Dadurch ging die zusätzliche Nachfrage der Notenbank an den Anleihemärkten deutlich zurück, die in der Niedrigzinsphase dazu gedient hatte, die langfristigen Zinsen zu senken. Indem sie diese Nachfrage entzog, wollte die EZB diese langfristigeren Zinsen wieder steigen lassen und damit die Wirkung ihrer zuerst die kurzen Fristen beeinflussenden Leitzinsen unterstützen. Ab Juli 2023 wurden fällig werdende Anleihen im Portfolio des 2014 eingeführten Programms APP nicht wieder reinvestiert, nachdem sie zuvor noch teilweise reinvestiert worden waren. Im Schnitt wurden 2023 monatlich ungefähr 27,6 Mrd. EUR APP-Volumen nicht wieder reinvestiert. Auf der letzten geldpolitischen Sitzung am 14. Dezember 2023 entschied die Notenbank zudem, fällig werdende Anleihen des 2020 aufgelegten Pandemiekaufprogramms PEPP ab Juli 2024 nur noch teilweise zu reinvestieren. Inflations- und Zinserwartungen sowie die tatsächlichen Entscheidungen der Notenbanken prägten die Anleihemärkte 2023 in Form hoher Volatilität. Das Jahr begann, nach den starken Kursverlusten durch Kriegs-, Inflations- und Zinsschocks 2022, mit einer Kurserholung von Staatsanleihen. In der Folge fielen ihre Renditen. So belief sich die Rendite der zehnjährigen deutschen Staatsanleihe am 02. Februar 2023 auf 2,07 %, nach noch 2,56 % an Neujahr. Aufgrund der weiterhin restriktiven Politik der Notenbanken stiegen die Renditen danach jedoch wieder an. In der Spitze erreichte die zehnjährige Bundesanleihe am 02. März 2023 eine Rendite von 2,75 %. Im Zuge der US-Regionalbankenkrise und der Schieflage der Credit Suisse, die zu einer von den Schweizer Behörden organisierten Zusammenlegung mit dem Schweizer Konkurrenten UBS führte, fiel diese Rendite jedoch bis zum 20. März auf 2,1 % zurück. Im vierten Quartal 2023 und insbesondere zum Jahresende erholten sich die Kurse der Anleihen jedoch deutlich, wodurch die zugehörigen Renditen sanken. Die zehnjährige Bundesanleihe erbrachte zum Jahresende 2023 mit 2,03 % ein Fünftel weniger Rendite als zum Jahresanfang. Ähnlich entwickelten sich andere Anleihen des Euroraumes, während amerikanische und britische Anleihen zwar ebenfalls Kursgewinne zum Jahresende 2023 verzeichneten, wegen der unterschiedlichen Zinszyklen damit aber nur auf die Niveaus des Jahresauftakts zurückfielen. Die Anleihen folgten hierbei den Erwartungen der Märkte an eine 2024 deutlich sinkende Inflation mit entsprechenden Leitzinssenkungen der Notenbanken. Die Aktienmärkte setzten zum Jahresauftakt die Erholung von Ende 2022 fort. Der DAX stieg vom 01. Januar bis zum 09. März 2023 um 12,3 % auf 15.633,21 Punkte. Anschließend erschütterte jedoch die Krise der US-Regionalbanken die Finanzmärkte, insbesondere die plötzliche Zahlungsunfähigkeit der Silicon Valley Bank. Dies löste einen Schock auf den Aktienmärkten aus. Der DAX etwa verlor bis zum 17. März 2023 5,5 % seines Kurswertes. Die Verluste konzentrierten sich dabei auf Finanzwerte. Zugleich führte die Unsicherheit in den USA, aber auch global zu größeren Bewegungen von Bankeinlagen, insbesondere von solchen oberhalb der Einlagensicherungsgrenzen. Die Krise kulminierte mit der Fusion der Schweizer Großbanken Credit Suisse und UBS am 19. März 2023, die die Schweizer Behörden zur Abwicklung der erstgenannten Bank organisiert hatte. Dieser Akt konnte die Märkte beruhigen und ermöglichte die Erholung der Aktien- und Finanzmärkte von dem kurzzeitigen Einbruch. Diese Erholung flachte zum Sommer hin ab, setzte sich aber trotz wiederkehrender Volatilität insbesondere um die Leitzinsentscheide der Notenbanken fort. Ende Juli 2023 notierte der DAX bei 16.446,83 Punkten und damit 18,1 % über seinem Jahreseinstandswert. Über den Spätsommer und beginnenden Herbst gingen die Kurse wieder leicht zurück, nachdem sich optimistische Einschätzungen des ersten Halbjahres nicht oder nur teilweise bewahrheitet hatten. Diese Korrektur erreichte ihren Tiefpunkt mit dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Der DAX verlor im Oktober 4,3 % und fiel damit auf 14.716,54 Punkte zurück. Da der Konflikt bis zum Jahresende weitgehend auf den Gazastreifen begrenzt blieb, setzte im November 2023 bereits eine neuerliche, vorsichtige Erholung an den Aktienmärkten ein. Zum Jahresende verstärkte sich die Erholung aufgrund sinkender Inflationszahlen und damit verbundener Hoffnungen auf Leitzinssenkungen der Notenbanken, womit eine Belebung der Konjunktur im Jahr 2024 verbunden wurde. Der DAX legte von Anfang November bis Jahresende um 13,1 % zu. Dadurch schloss er das Jahr mit 16.751,64 Punkten und auf Jahressicht um 20,3 % im Plus ab. Im globalen Vergleich entwickelte sich der deutsche Leitindex damit ähnlich zum Euro Stoxx 50, der 19,2 % zulegen konnte, aber schwächer als der S&P 500 und der Nasdaq Composite. Letztere konnten 24,2 % beziehungsweise 43,4 % zulegen. 1.3 Geschäftsentwicklung der Genossenschaftsbanken im Jahr 2023 In einem gesamtwirtschaftlich anspruchsvollen Umfeld konnten die 697 Volksbanken und Raiffeisenbanken, PSD Banken, Sparda-Banken sowie die sonstigen Genossenschaftsbanken ihr Kredit- und Einlagengeschäft mit ihren über 30 Millionen Privat- und Firmenkunden im Geschäftsjahr 2023 teilweise leicht ausweiten. Im Vergleich zu den Vorjahren verlor das bilanzielle Kundengeschäft insgesamt jedoch an Dynamik. Die bereits Ende 2022 im Zuge des Ukrainekriegs eingetretene Wirtschaftsschwäche dauerte in Deutschland das gesamte Jahr 2023 an. Sie war geprägt durch mehrere kräftige Leitzinsanhebungen und damit als Folge höhere Kreditzinssätze, aber auch durch einen gravierenden Fachkräftemangel und Materialengpässe sowie einen deutlichen Kaufkraftentzug als Ergebnis der nach wie vor hohen Teuerung. Überlagert wurden diese Einflüsse von den hohen Unsicherheiten infolge des eskalierenden Nahostkonflikts zum Jahresende 2023 und dem wirtschaftspolitischen Kurs der Bundesregierung nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts. Dennoch konnten die deutschen Genossenschaftsbanken in diesem dämpfenden Wirtschaftsumfeld ihre Kreditvergabe leicht steigern. So erhöhten sich die bilanziellen Kundenforderungen der Genossenschaftsbanken im Vorjahresvergleich um 20 Mrd. EUR auf 777 Mrd. EUR (+2,6 %). Die Entwicklung der Kundeneinlagen blieb weitgehend stabil. Das gestiegene Zinsniveau eröffnete den Kunden erstmals seit der Negativ- und Nullzinsphase attraktive Anlagemöglichkeiten in klassischen Fest- und Termingeldern oder Sparbriefen. Viele Kunden schichteten ihre während der Coronapandemie gebildeten hohen Sichteinlagenbestände in diese Einlagenformen um. Anderseits belasteten die höheren Lebenshaltungskosten infolge der Inflation die Sparfähigkeit der Kunden. Im Ergebnis betrugen die Kundeneinlagen der Genossenschaftsbanken Ende 2023 860 Mrd. EUR (-0,2 %). Die addierte Bilanzsumme aller Genossenschaftsbanken blieb im Vergleich zum Vorjahr mit 1.175 Mrd. EUR konstant. Das Kreditgeschäft der Volksbanken und Raiffeisenbanken hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr positiv entwickelt, die hohen Wachstumsraten der Vorjahre wurden aber nicht wieder erreicht und schwächten sich im Jahr 2023 ab. Der Nachfragerückgang seit der zweiten Jahreshälfte 2022 insbesondere bei langfristigen Immobilienfinanzierungen und das damit verbundene rückläufige Kreditneugeschäft schlagen sich im Vergleich zu den Vorquartalen deutlicher in den Bestandsveränderungen im Aggregat aller Genossenschaftsbanken nieder. Per Dezember 2023 nahmen die Kreditbestände der Genossenschaftsbanken an Nichtbanken um 20 Mrd. EUR oder 2,6 % auf 777 Mrd. EUR im Vergleich zum Vorjahr (Dezember 2022) zu. Damit liegt die aktuelle prozentuale Veränderung mit gut 4 Prozentpunkten deutlich unter der Wachstumsrate der Vorjahre (Veränderung 2022/2021 +6,5 %, 2021/2020 +6,9 % und 2020/2019 +6,2 %). Auch im Vergleich zum Vorquartal stiegen die Kreditbestände nur noch leicht um 0,7 %. Treiber des Kreditwachstums bei den Genossenschaftsbanken sind weiterhin die langfristigen Forderungen, welche per Ende 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 17 Mrd. EUR oder 2,5 % auf 696 Mrd. EUR zulegten. Die Zinserhöhungen infolge der Inflationsbekämpfung durch die EZB bremsten insbesondere auf Privatkundenseite das langfristige Immobilienneugeschäftsvolumen deutlich. Angesichts konjunktureller Unsicherheit, hoher Inflation, der gestiegenen Finanzierungskosten und eingetrübten Aussichten auf dem Wohnimmobilienmarkt wurden Wohnungsbaukredite im letzten Jahr nur noch leicht aufgebaut. Höhere Kreditzinsen und sinkender Mittelbedarf für Anlageinvestitionen reduzierten zudem die Kreditnachfrage auf der Firmenkundenseite. So ist der Finanzierungsbedarf für gewerbliche Immobilien zurückgegangen. Leerstände und Preisrückgänge bei Gewerbeimmobilien wirken hier dämpfend. Die Kreditnachfrage im kurzfristigen Bereich war mit 7,8 % dynamischer als im langfristigen Laufzeitband. Im mittelfristigen Laufzeitband legten die Kreditbestände nur noch um 0,9 % zu. Die mittelfristigen Forderungen wuchsen im Ergebnis leicht auf 45 Mrd. EUR. Die kurzfristigen Forderungen stiegen um 3 Mrd. EUR auf 36 Mrd. EUR. Aufgrund der Abschwächung der Problemlage an den Energiemärkten sowie einer zunehmenden Normalisierung der Lieferketten hat die Nachfrage insbesondere von kurz- und mittelfristigen Krediten der Firmenkunden zur Deckung des Liquiditätsbedarfs in den letzten Monaten weiter abgenommen, bleibt aber hoch, wie die Veränderungsrate im kurzfristigen Laufzeitband zeigt. Die Kreditbestände stiegen in den Geschäftsfeldern des Privat- und Firmenkundengeschäfts an. Die Kredite an Privatkunden insgesamt wuchsen per Ende 2023 um 1,3 % (oder 5 Mrd. EUR) auf 363 Mrd. EUR. Gut neun Zehntel der Kredite an Privatkunden waren Wohnbaukredite (325 Mrd. EUR, +1,7 % Zunahme, +6 Mrd. EUR). Ferner sicherten sich Unternehmen und Selbstständige sowie sonstige Firmenkunden angesichts der Unsicherheiten über den wirtschaftlichen Fortgang Liquidität und Kreditlinien. Die Firmenkundenkredite stiegen - bei merklich rückläufigem Wachstum - um 3,8 % (oder + 15 Mrd. EUR) auf 414 Mrd. EUR. Die private Wohnbaufinanzierung bleibt verhalten. Bereits in der zweiten Jahreshälfte 2022 war ein Nachfragerückgang bei Immobilienfinanzierungen erkennbar. Die Neugeschäftsvolumina sind seit den EZB-Leitzinserhöhungen seit Mitte 2022 deutlich rückläufig. Angesichts konjunktureller Unsicherheit, des Kaufkraftverlusts infolge der hohen Inflation, der gestiegenen Finanzierungskosten und eingetrübten Aussichten auf dem Wohnimmobilienmarkt bei hohen Immobilien- und Baupreisen wurden Wohnungsbaukredite im Jahr 2023 nur noch leicht aufgebaut. Zusätzlich dürften sich die Kreditvergabespielräume der Genossenschaftsbanken durch weitere aufsichtliche Vorgaben reduzieren, indem bei der Eigenmittelunterlegung seit Februar 2023 ein antizyklischer Kapitalpuffer von 0,75 % und ein sektoraler Systemrisikopuffer auf die Risikoaktiva von Wohnimmobilien in Höhe von 2 % zu berücksichtigen sind. Im Ergebnis stieg die private Wohnbaufinanzierung der Genossenschaftsbanken im Jahr 2023 nur noch um 1,7 % auf 325 Mrd. EUR. Die Marktanteile der Genossenschaftsbanken haben sich 2023 erfreulich entwickelt. Sie bleiben auf hohem Niveau und erfahren im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung. Der Marktanteil aller Kundenkredite stieg von 17,8 % um 0,3 Prozentpunkte auf 18,1 %, der Privatkunden-Marktanteil stieg ebenfalls leicht um 0,2 Prozentpunkte auf 24,1 %, der Kredit-Marktanteil bei nichtfinanziellen Unternehmen und wirtschaftlich Selbstständigen erhöhte sich um 0,5 % auf 22,4 %. Der Marktanteil bei den wirtschaftlich Selbstständigen (Gewerbekunden) legte leicht um 0,1 Prozentpunkte auf 34,6 % zu. Einlagenzuflüsse verzeichneten die Genossenschaftsbanken im Jahr 2023 vor allem bei Termineinlagen und Sparbriefen. Ihr kräftiger Anstieg entsprach zum Großteil den Nettoabflüssen täglich fälliger Einlagen und kurzfristiger Spareinlagen. Ausschlaggebend für die aktuelle Einlagenentwicklung sind die Renditeunterschiede zwischen den verschiedenen Anlageformen, die sich im Zuge der weiteren Anhebung der Leitzinsen im Jahr 2023 nochmals vergrößerten. Vor diesem Hintergrund schichteten die Kunden ihre Einlagenportfolios teilweise von hoch liquiden, niedrig verzinsten Einlagen zu höher verzinsten Anlageformen mit etwas längerem Anlagehorizont um. Erstmals ist in Summe ein geringfügiger Einlagenabfluss im Aggregat der Genossenschaftsbanken festzustellen, indem Einlagenmittel der Kunden für Konsum und Investition verwendet werden. Negative Wachstumsraten im Einlagengeschäft verzeichneten die Genossenschaftsbanken zuletzt zu Beginn des Jahres 2001. Der im März 2023 seit mehr als 20 Jahren erstmals festzustellende bestandsmäßige Rückgang der Sichtguthaben konnte noch nicht gestoppt werden. Bei den Spareinlagen-Produkten zogen die Kunden in Summe angesichts kaum anziehender Spareinlagenzinsen deutlich Gelder ab. Die Kundeneinlagen der Genossenschaftsbanken blieben in Summe weitgehend konstant; sie sanken leicht im Vergleich zum Vorjahr um -1,5 Mrd. EUR oder -0,2 % auf 860 Mrd. EUR. Euro. Zulegen konnten die Termineinlagen, die insgesamt um 93 Mrd. EUR (oder 166,3 %) auf 149 Mrd. EUR stiegen. Der Bestand an Sparbriefen nahm auf Jahresfrist um fast das Vierfache zu. Er stieg um 260,1 % (oder 15 Mrd. EUR) auf 21 Mrd. EUR deutlich. Der Sichteinlagenbestand sank um -77 Mrd. EUR auf 548 Mrd. EUR (-12,3 %). Die Spareinlagen schmolzen um gut ein Fünftel oder -33 Mrd. EUR auf 141 Mrd. EUR ab (-19 %). Im Einlagengeschäft (mit Nichtbanken) hat der Wettbewerbsdruck infolge der gestiegenen Habenzinssätze für Einlagenprodukte deutlich zugelegt. Der Marktanteil der Kreditgenossenschaften in diesem Segment sank 2023 um 0,4 Prozentpunkte auf 18,6 % im Vergleich zum Vorjahr. Bei den Sichteinlagen ging der Marktanteil um 1,2 Prozentpunkte auf 20,2 % zurück. Die hohe Zunahme der Termineinlagen schlug sich auch in einem stark gestiegenen Marktanteil nieder. Er stieg von 5,4 % (2022) um 6,1 Prozentpunkte auf 11,5 % (2023). Den höchsten Marktanteil im Einlagengeschäft haben die Kreditgenossenschaften bei den Spareinlagen (31,2 %, -1,1 Prozentpunkte Rückgang). Den Genossenschaftsbanken ist es im Jahr 2023 gelungen, das bilanzielle Eigenkapital mit einem Plus von 3,2 % auf 64 Mrd. EUR zu steigern. Die Rücklagen legten um 2,6 % auf 47 Mrd. EUR zu, die Geschäftsguthaben wuchsen um 4,8 % auf 17 Mrd. EUR. Angesichts des Investitionsbedarfs auf Privat- und Firmenkundenseite in Bereichen wie der energetischen Sanierung, CO 2 -freien Energieerzeugung und Digitalisierung ist mittelfristig wieder mit einem wachsenden Kreditgeschäft zu rechnen. Die aggregierte Bilanzsumme aller 697 Genossenschaftsbanken blieb im Vergleich zum Vorjahr mit 1.175 Mrd. EUR weitgehend konstant. Zum leichten Rückgang der addierten Bilanzsumme von -0,5 Mrd. EUR trugen neben den rückläufigen Kundeneinlagen auch die Fälligkeiten und weitere freiwillige Rückzahlungen im Rahmen der gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte der dritten Serie (GLRG III) bei. Die durchschnittliche Bilanzsumme je Institut liegt aktuell bei knapp 1,7 Mrd. EUR. Die Spannweite bei den Bilanzsummen reicht unter den Genossenschaftsbanken von knapp 35 Mio. EUR bis 51 Mrd. EUR. Der Konsolidierungsprozess unter den Instituten setzte sich gegenüber dem Vorjahr in einem leicht erhöhten Umfang fort. Die Zahl der selbstständigen Genossenschaftsbanken lag per Ende 2023 bei 697 Banken. Sie sank fusionsbedingt um 40 Institute bzw. um -5,4 % im Vergleich zum Vorjahr. 55 Banken betrieben neben dem Bankgeschäft auch das Warengeschäft (Vorjahr: 62 Institute). Die Zahl der Zweigstellen sank auf 6.510 (Veränderung zum Vorjahr -265 Zweigstellen, -3,9 %). Die Zahl der Bankstellen sank um 305 (-4,1 %) auf 7.207 Bankstellen. Gleichzeitig wurden Kernfunktionen der Zweigstellen/Filialen in den verbleibenden Filialen gestärkt. In den letzten Jahren ist eine deutliche Entwicklung hin zu größeren Filialen zu erkennen. Die Zahl der SB-Stellen sank um 217 auf 3.885 (Vorjahr: 4.102, Veränderung zum Vorjahr -5,3 %). Nachlassende Bargeldnutzung, der Bezug von Bargeld an Ladenkassen (POS) mittels girocard sowie die Nutzung von mobilen Bezahlverfahren führen zu einem steten Rückbau der bestehenden Bargeldquellen der Kunden in Genossenschaftsbanken - insbesondere bei der Zahl der Geldautomaten (GA). Ende 2023 gab es bei den Genossenschaftsbanken 14.696 GA. Der insgesamt hohe Rückgang in den drei letzten Jahren von gut 2.600 GA dürfte auch als Ergebnis der Risikoanalyse von GA-Standorten und des umgesetzten bankindividuellen Sicherheitskonzepts zu werten sein, um die Gefahr einer GA-Sprengung zu minimieren und dadurch den Schutz von Personen und Sachwerten zu erhöhen. Aktuell beträgt die Zahl der Mitglieder der Genossenschaftsbanken 17,8 Mio. (Vorjahr 17,9 Mio., Netto-Rückgang von gut -160.000 Mitgliedern, -0,9 %). Zur Stärkung der Eigenkapitalbasis wurde zudem die Beteiligungsmöglichkeit der bestehenden Mitglieder durch Zeichnung zusätzlicher Geschäftsanteile genutzt. 2. Finanzielle Leistungsindikatoren Über unsere strategische Eckwert- und Kapitalplanung planen und steuern wir die Entwicklung unseres Institutes auf Grundlage von Kennzahlen und Limiten. Dabei verwenden wir die folgenden bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren, die sich auch aus unserer Geschäfts- und Risikostrategie ableiten lassen und die wir mithilfe unseres internen Berichtswesens regelmäßig überwachen: Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Rentabilität der Bank wird die Relation des Betriebsergebnisses vor Bewertung zur durchschnittlichen Bilanzsumme (nachfolgend: "BE vor Bewertung/dBS") festgelegt. Die Kennzahl BE vor Bewertung/dBS misst die Ertragskraft der Bank in Relation zum Geschäftsvolumen, gemessen als durchschnittliche Bilanzsumme. Die finanzielle Leistungskennzahl stimmt im Wesentlichen mit dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Betrag überein. Insbesondere periodenfremde Erträge und Aufwendungen werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Strategisch soll das BE vor Bewertung/dBS mindestens 0,8 % betragen. Für das Jahr 2023 hatten wir einen Wert von 1,02 % erwartet. Als Leistungsindikator für die Wirtschaftlichkeit/Effizienz oder Produktivität unseres Instituts wurde die Cost Income Ratio (nachfolgend: "CIR") bestimmt. Sie stellt das Verhältnis der Verwaltungsaufwendungen zum Zins- und Provisionsergebnis sowie dem Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen dar. Strategisch soll die Kennzahl bei maximal 75 % liegen. Für 2023 hatten wir einen Wert von 54,8 % erwartet. Das Wachstum der bilanziellen Kundeneinlagen und -kredite definieren wir als Indikator für die Generierung von Erträgen und die Zukunftsfähigkeit unseres Instituts. Nach unserer Strategie wollen wir jährlich um 3 % - 10 % wachsen. Für 2023 war ein Wachstum bei den Krediten und bei den Einlagen von jeweils rund 4 % geplant. Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Bank durch nachhaltiges Wachstum werden im Kontext steigender Kapitalanforderungen angemessene Eigenmittel benötigt. Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Kapitalausstattung dient die aufsichtsrechtlich festgelegte Gesamtkapitalquote. Strategisch wollen wir mindestens eine Gesamtkapitalquote von 12,5 % erreichen. Für 2023 hatten wir 16,3 % erwartet. Die Darstellung, Analyse und Beurteilung der einzelnen finanziellen Leistungsindikatoren erfolgt in den nächsten Abschnitten. 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs Die Entwicklung der von uns definierten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2023 stellt sich wie folgt dar: Unser Betriebsergebnis vor Bewertung verbesserte sich von TEUR 7.409 auf TEUR 8.174. Die Rentabilitätskennzahl BE vor Bewertung/dBS betrug 1,13 %. Die CIR lag im Geschäftsjahr 2023 bei 52,3 % (Vorjahr: 52,3 %). Das Wachstum der Kundenkredite bzw. -einlagen lag bei 6,9 % bzw. 4,2 %. Die Gesamtkapitalquote belief sich auf 16,0 %. Sie ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 0,6 Prozentpunkte gesunken. Die Entwicklung unserer bedeutsamsten Leistungsindikatoren liegt mit Ausnahme der Gesamtkapitalquote über unseren Erwartungen. Diese Entwicklung hängt im Wesentlichen mit den gestiegenen Kreditwachstum zusammen, was die Ertragskraft gestärkt hat.
*) Hierunter fallen die Posten unter dem Bilanzstrich 1 (Eventualverbindlichkeiten), 2 (Andere Verpflichtungen) und Derivatgeschäfte. Ursächlich für den Anstieg der Bilanzsumme waren im Wesentlichen die Ausweitung der Kundenforderungen um 6,9 %, der Anstieg der Forderungen an Kreditinstitute um 23,8 % und der Sachanlagen um 28,2 % sowie der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 6,2 % und gegenüber Kunden um 4,2 %. Die außerbilanziellen Geschäfte stiegen um 43,1 % auf 59,7 Mio. EUR. Der Anstieg entfällt in Höhe von 20,0 Mio. EUR auf zwei in 2023 abgeschlossene Zinsswaps zur Aktiv-/Passivsteuerung.
Im Geschäftsjahr konnte das Kundenkreditgeschäft um TEUR 37.036 bzw. 6,9 % ausgebaut werden. Dabei stiegen die Kontokorrentforderungen um TEUR 5.390, während bei den Darlehensforderungen ein Zuwachs um 32,8 Mio. EUR zu verzeichnen war. Die Zuwächse entfielen auf Basis des Risikovolumens im Wesentlichen auf die Branchen Grundstücks- und Wohnungswesen sowie Gastgewerbe, die um 32,9 Mio. EUR bzw. 9,3 Mio. EUR ausgebaut wurden. Die Kredite an Privatpersonen stiegen um 1,7 Mio. EUR. Das Kreditvolumen entfällt zum 31.12. zu 73,1 % (Vorjahr 72,1 %) auf Firmenkunden. Der Privatkundenanteil beträgt 26,9 % (Vorjahr 27,9 %). Die Kontokorrentforderungen betragen 2,5 % am gesamten Bruttokreditvolumen. Der Anteil der Kundenkredite an der Bilanzsumme unserer Bank beträgt 79,2 % (Vorjahr 78,0 %). Die Struktur unseres Kreditgeschäftes ist geprägt von der Wirtschaftsstruktur der Insel Sylt. Die hohe Abhängigkeit unseres Geschäftsgebietes von der touristischen Entwicklung findet sich in unseren Kundenforderungen wieder. Die Bank hat mit 28,2 % des Kreditvolumens einen Schwerpunkt im Grundstücks- und Wohnungswesen. Auf die Branche des Baugewerbes bzw. Gastgewerbes entfallen 18,8 % bzw. 8,5 %. Auf die Branche des Dienstleistungssektors entfallen 7,4 %. Vom Kreditvolumen entfallen auf die Größenklassen von 3 bis 5 Mio. EUR 21,7 % und auf die Größenklasse ab 5 Mio. EUR 28,4 %. Die Sicherheitenstruktur ist durch einen hohen Anteil an Grundpfandrechten geprägt. Durch unsere Liquiditätsplanung konnten wir den Kreditwünschen unserer vorwiegend mittelständischen Kundschaft, die der Kreditvergaberichtlinie der Bank entsprachen, nachkommen. Auch im Jahr 2023 wurden verstärkt langfristige Darlehen mit Festzinsvereinbarung herausgegeben. Die durch die Generalversammlung festgesetzte Kredithöchstgrenze für die einzelnen Kreditnehmer sowie die Vorgaben des KWG zu Groß- und Millionenkrediten wurden nach den abgegebenen Meldungen eingehalten. Die Forderungen an unsere Kunden haben wir zum Jahresende 2023 nach kaufmännischen Grundsätzen des Handelsgesetzbuches mit gebotener Vorsicht bewertet. Die für erkennbare Risiken in angemessener Höhe gebildeten Einzelwertberichtigungen wurden von dem entsprechenden Aktivposten abgesetzt. Für latente Kreditrisiken steht ein ausreichendes Risikodeckungspotenzial zur Verfügung. Aufgrund der gegebenen Risikostruktur streben wir die weitere Stärkung des Risikodeckungspotenzial an. Die Erhöhung der Forderungen gegenüber Kreditinstituten korrespondiert mit dem Rückgang der Barreserve, zudem reduzierten sich die Wertpapierbestände. Zur Struktur des Wertpapierbestandes wird auf den Abschnitt der Vermögenslage verwiesen.
Die Bankrefinanzierungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen durch Neukreditaufnahmen sowie die Ausgabe einer Namensschuldverschreibung um 6,2 % erhöht. Sie beinhalten Globaldarlehen in Höhe von 105,3 Mio. EUR (Vorjahr 102,1 Mio. EUR). Weiterhin bestehen Einzelrefinanzierungen in Höhe von 9,5 Mio. EUR (Vorjahr 11,1 Mio. EUR). Die Kundeneinlagen erhöhten sich insgesamt um 4,2 %. Die Sichteinlagen sanken um 20,5 % bzw. 75 Mio. EUR auf 290,4 Mio. EUR. Die Termineinlagen stiegen um 233,7 % auf 149,2 Mio. EUR. Die Spareinlagen sanken um 10,3 % bzw. um 8,5 Mio. EUR auf 73,9 Mio. EUR. Weiterhin steht das Interesse unserer Kunden an höherverzinslichen, kurz- und mittelfristigen Anlageformen im Vordergrund. Dies wird durch das vermittelte Anlagevolumen zum Ausdruck gebracht. Das betreute Depotvolumen unserer Kunden betrug zum Jahresende 66,8 Mio. EUR (Vorjahr 51 Mio. EUR), das Volumen in Fondsanlagen betrug 61,6 Mio. EUR (Vorjahr 54,6 Mio. EUR).
Die Erträge im Dienstleistungsgeschäft konnten in 2023 gesteigert werden. Die Vermittlungserträge stiegen um 0,9 %, vor allem durch den Anstieg der Vermögensverwaltungs- und -beratungsprovisionen. Des Weiteren nahmen die Erträge aus den Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäften um 13,9 % zu. Die Erträge aus dem Zahlungsverkehr haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 % vermindert. Es ist weiterhin angestrebt, diese zinsunabhängige Säule des Ertrags durch Intensivierung des Dientleistungsgeschäftes mit unseren Kunden zu stärken. 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Genossenschaft haben sich im Vorjahresvergleich wie folgt entwickelt:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV-Posten 2 zuzüglich GuV-Posten 3 2) GuV-Posten 5 abzüglich GuV-Posten 6 3) Saldo aus den GuV-Posten 13 bis 16 4) Zum Vorjahr geänderte Darstellung Die Kapitalrendite (Jahresüberschuss nach Steuern/Bilanzsumme) betrug im Geschäftsjahr 0,09 % (Vorjahr 0,09 %). Das Zinsergebnis (Saldo Zinserträge abzgl. Zinsaufwendungen) erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 9,5 %. Weiterhin haben wir Erträge aus unseren Tochtergesellschaften, die im Wesentlichen aus in einer Tochtergesellschaft gehobenen stillen Reserven aus Immobilientransaktionen resultieren, verbuchen können. Diese Erträge betrachten wir als betriebswirtschaftlich außerordentlich. Der Zinsüberschuss im betriebswirtschaftlichen Sinne beträgt 1,8 % der durchschnittlichen Bilanzsumme. Das Zinsergebnis ist weiterhin die wesentliche Ertragskomponente unseres Bankgeschäfts. Der Provisionsüberschuss ist gegenüber dem Vorjahr um 4,4 % gestiegen und beträgt 0,4 % der durchschnittlichen Bilanzsumme. Der Provisionsüberschuss ist gemessen anhand unserer Planwerte, die wir erreicht haben, zufriedenstellend. Der höchste Anteil der Erträge entfällt auf den Zahlungsverkehr. In 2023 haben wir durch die Einbringung eines Immobilienobjekts zu Marktwerten, das dem Bau eines Wohn- und Geschäftshauses dienen soll, in ein neu gegründetes Tochterunternehmen sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 3,3 Mio. EUR erzielt, die wir als betriebswirtschaftlich außerordentlich betrachten. Der Anstieg des Personalaufwandes um 8,8 % resultiert aus tariflichen Steigerungen sowie Veränderungen im Personalbestand der Bank. Die Personalaufwendungen betragen 0,7 % der durchschnittlichen Bilanzsumme. Die anderen Verwaltungsaufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 294 bzw. 9 % erhöht. Ursache hierfür waren insbesondere gestiegene Kosten im Auslagerungsmanagement der Bank sowie für Beitragsverpflichtungen und für die Datenverarbeitung. Die anderen Verwaltungsaufwendungen betragen 0,5 % der durchschnittlichen Bilanzsumme. Nach unserer internen Berechnung ergibt sich aus den vorgenannten Größen sowie den Abschreibungen und sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen ohne periodenfremde Erträge und Aufwendungen ein Betriebsergebnis vor Bewertung von TEUR 8.174. Dies entspricht 1,13 % der durchschnittlichen Bilanzsumme. Das Ergebnis für unseren bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikator liegt damit oberhalb unserer Planungen von 1,02 % und dem Durchschnitt vergleichbarer Genossenschaften. Die CIR als weiterer bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator erreichte anhand unserer Berechnungen einen Wert von 52,3 %. Der Planwert der CIR betrug 54,8 %. Das Bewertungsergebnis Kredit hat sich im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert. Insbesondere durch die höhere Zuführung zu den Einzelwertberichtigungen wurde ein negatives Ergebnis erzielt. Das Bewertungsergebnis bei den Eigenanlagen verbesserte sich um TEUR 5.676 auf positive TEUR 595. Insgesamt verbesserte sich das Bewertungsergebnis auf negative TEUR 1.254. Zurückzuführen ist die deutlich positive Entwicklung des Bewertungsergebnisses bei den Eigenanlagen auf Kurswerterholungen, nachdem im Vorjahr infolge der deutlichen Zinsanstiege hohe Kurswertabschreibungen erforderlich waren. Der Steueraufwand für das Berichtsjahr reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 631 und beträgt 0,2 % der durchschnittlichen Bilanzsumme. Aus dem Jahresüberschuss ist die Zahlung einer Dividende in Höhe von 6 % vorgesehen. b) Finanzlage Kapitalstruktur Die Kapitalstruktur wird durch die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, die 70,6 % (Vorjahr 71,3 %) der Bilanzsumme ausmachen, dominiert. Die täglich fälligen Verbindlichkeiten betragen 56,5 % (Vorjahr 74,2 %) der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden. Der Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beträgt 16,5 % (Vorjahr 16,4 %) der Bilanzsumme. Bedingt durch die geschilderte Kapitalstruktur und die Entwicklung des Zinsniveaus bewegen sich die Konditionen auf einem anhaltenden Niveau. In 2023 haben wir unseren Bestand der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten durch die Neuaufnahme von Globaldarlehen sowie die Ausgabe einer Namensschuldverschreibung über 5 Mio. EUR ausgeweitet. Investitionen In 2023 verzeichneten wir Zugänge im Sachanlagevermögen von 5,5 Mio. EUR. Der Zugangszuwachs ist auf die abgeschlossenen Umbauarbeiten des Hauptgeschäftshauses in Keitum sowie den Übergang eines (Ferien-)Vermietungsobjekts im Rahmen einer Anwachsung einer Tochtergesellschaft zurückzuführen. Instandhaltungsaufwendungen fielen in Höhe von TEUR 395 an, hauptsächlich für unsere Filiale in Keitum. Liquidität Die Liquiditätslage stellt sich wie folgt dar: Die Geschäfts- und Refinanzierungsstruktur der Bank ist maßgeblich geprägt durch das Kundengeschäft als Basis der Liquiditätsausstattung. Die Zahlungsfähigkeit unseres Instituts war im abgelaufenen Geschäftsjahr nach Art, Höhe und Fristigkeit gegeben. Die monatlichen Meldungen der Liquidity Coverage Ratio (LCR) wiesen im Berichtszeitraum stets einen Wert von mindestens 122 % bei einer aufsichtlich geforderten Untergrenze von 100 % aus. Zum Bilanzstichtag lag die Stresskennzahl bei 127 %. Die aufsichtsrechtliche Mindestgrenze für die NSFR von 100 % wurde im Geschäftsjahr eingehalten. Zum Bilanzstichtag beläuft sich der Wert auf 122 %. Aufgrund unserer Liquiditätsplanung und -steuerung, der Einbindung in den genossenschaftlichen Liquiditätsverbund und der unterhaltenen Bankguthaben gehen wir davon aus, dass auch in den kommenden Jahren nicht mit einer Beeinträchtigung der Zahlungsfähigkeit zu rechnen ist. c) Vermögenslage Die Eigenkapitalstruktur der Bank ist geprägt von Geschäftsguthaben der Mitglieder und erwirtschafteten Rücklagen. Im Geschäftsjahr wurde das Eigenkapital durch Zuführung zu den Rücklagen und zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gestärkt. Das bilanzielle Eigenkapital hat sich um TEUR 10.040 erhöht. Die in unserem Institut getroffenen Vorkehrungen zur ordnungsgemäßen Ermittlung des Kernkapitals und des Ergänzungskapitals im Rahmen der bankaufsichtlichen Meldungen sind angemessen. Nach den vertraglichen sowie satzungsmäßigen Regelungen erfüllen die angesetzten Kapitalinstrumente die Anforderungen der CRR zur Anrechnung als aufsichtsrechtlich anerkanntes Kern- und Ergänzungskapital. Die relevanten Vorgaben des KWG sowie der CRR wurden eingehalten. Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG beläuft sich auf 0,09 %. Das bilanzielle Eigenkapital sowie die Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten stellen sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
1) Hierzu rechnen die Passivposten 11 (Fonds für allgemeine Bankrisiken) und 12 (Eigenkapital). Unter Berücksichtigung der von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagenen Zuweisung eines Betrages von TEUR 425 zu den Ergebnisrücklagen, die noch der Zustimmung der Generalversammlung bedarf, und der Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken in Höhe von 8,3 Mio. EUR beträgt unserer Kernkapital 74,8 Mio. EUR. Das sind 10,3 % der Bilanzsumme. Angemessene Eigenmittel, auch als Bezugsgröße für eine Reihe von Aufsichtsnormen, bilden neben einer stets ausreichenden Liquidität die unverzichtbare Grundlage einer soliden Geschäftspolitik. Unter Berücksichtigung eines SREP Kapitalzuschlags und einer bekannt gegebenen Eigenmittelempfehlung müssen wir eine Soll Gesamtkapitalquote von 13,1 % erreichen. Die vorgegebenen Anforderungen der CRR wurden von uns im Geschäftsjahr 2023 eingehalten. Insgesamt ergibt sich eine Gesamtkapitalquote von 16 %, die trotz des erreichten Wachstums insbesondere bei den Kundenforderungen im Jahr 2023 nur leicht sank. Die geplante Kernkapitalquote von 15,3 % wurde damit übertroffen. Ursache ist die über der Planung liegende Erhöhung der Eigenmittel um TEUR 5.690. Die Eigenkapitalausstattung wird als angemessen beurteilt, da unsere Kapitalquote deutlich über den aufsichtsrechtlichen Anforderungen liegt. Die Wertpapieranlagen der Genossenschaft entwickelten sich wie folgt:
Von den Wertpapieranlagen entfällt ein Anteil von 96,1 % auf Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 5) bzw. von 3,9 % auf Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 6). Die im Bestand befindlichen Wertpapiere im Aktivposten 5 und Aktivposten 6 wurden überwiegend der Liquiditätsreserve zugeordnet und nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Im verzinslichen Wertpapierbestand sind zu 92,7 % festverzinsliche und zu 7,3 % variabel verzinsliche Wertpapiere (jeweils ohne Berücksichtigung der Zinsabgrenzung) von Emittenten überwiegend guter Bonität enthalten. Davon entfallen 3,4 Mio. EUR auf öffentliche Emittenten, 40,3 Mio. EUR auf Kreditinstitute und 5,6 Mio. EUR auf Nichtbanken. Alle Wertpapiere lauten auf Euro und wurden überwiegend von inländischen Emittenten aufgelegt. Darüber hinaus wurden Wertpapiere mit Nachrangklausel in Höhe von TEUR 662 dem Anlagevermögen zugeordnet und nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Der Aktivposten 6 beinhaltet Anteile an Investmentfonds in Höhe von TEUR 597 sowie Immobilienfonds in Höhe von 1,4 Mio. EUR, welche der Liquiditätsreserve zugeordnet sind. Dem herrschenden Zinsniveau folgend, wurde bei den Anlagen auf eine Ausgewogenheit zwischen Bonität, Rentabilität und Liquidität geachtet. Durch die Bewertung zum gemilderten Niederstwertprinzip wurden Abschreibungen auf einen Teil des Wertpapierbestandes im Anlagevermögen in Höhe von TEUR 845 vermieden. 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Insgesamt beurteilen wir die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage unseres Hauses im Vergleich zum Vorjahr und zur ursprünglichen Planung als gut. Das Wachstum des für die Bank wichtigsten Geschäftsbereichs, dem Geschäft mit Kunden überwiegend aus der Region, setzte sich fort. Beim Kreditgeschäft sowie bei dem Einlagengeschäft der Bank wurden die Erwartungen aus der Eckwertplanung übertroffen. Die Vermögenslage der Bank zeichnet sich unverändert durch eine angemessene Eigenkapitalausstattung aus, da die aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowohl im Vorjahr als auch im Geschäftsjahr eingehalten wurden. Für erkennbare und latente Risiken in den Kundenforderungen steht ein ausreichendes Risikodeckungspotenzial zur Verfügung. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch Abzug von Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen worden. Aufgrund der gegebenen Risikostruktur streben wir die weitere Stärkung des Risikodeckungspotenzials an. Finanzlage und Liquiditätsausstattung entsprechen den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. Das Betriebsergebnis vor Bewertung konnte absolut gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Im Verhältnis zur gestiegenen durchschnittlichen Bilanzsumme ist es leicht gestiegen. Es liegt damit aber über dem Wert der Vergleichsgruppe und über unserer Planung. Das Betriebsergebnis nach Bewertung ist durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen negativ beeinflusst; es liegt aber über unserer Planung und hat sich, nach deutlichen Belastungen durch zinsinduzierte Kurswertabschreibungen im Vorjahr, im Jahr 2023 wesentlich verbessert. C. Risiko- und Chancenbericht Risikomanagementsystem und -prozess Unsere im Risikohandbuch dokumentierte Geschäfts- und Risikostrategie basiert auf einem Strategieprozess und ist ausgerichtet auf das Kundengeschäft mit Mitgliedern und Kunden aus unserer Region. Wesentliche Bestandteile der Geschäftsstrategie sind die aus der Risikotragfähigkeit der Bank abgeleiteten Teilstrategien für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten Vertrieb und Handelsgeschäfte. Konsistent zu unserer Geschäfts- und Risikostrategie wurde eine Unternehmensplanung entwickelt, die eine langfristige und umfassende Begleitung unserer Mitglieder und Kunden im Hinblick auf Finanzierungswünsche, Vermögensanlagen und Dienstleistungen rund um den Zahlungsverkehr sicherstellt. Mit Hilfe einer strategischen Eckwert- und Kapitalplanung für einen Zeitraum von 5 Jahren, steuern wir die Entwicklung unseres Instituts. Die Annahmen für die Markt- und Volumenentwicklungen erfolgen hierbei durch Experten auf Basis von Marktprognosen. Die abgeleiteten Ertrags- und Vermögenswirkungen werden anhand von Simulationsrechnungen mit Unterstützung der Steuerungssoftware VR-Control ermittelt. Die Geschäfts- und Risikostrategie sowie die Teilstrategien werden im Rahmen des von uns festgelegten Strategieprozesses regelmäßig und ggf. anlassbezogen überprüft. Das von der Bank verwendete Strategiemodell zeigt den organisatorischen Rahmen für die Strategie(über)prüfung und für die Vernetzung der strategischen und operativen Gesamtbanksteuerung auf. Ziel unserer Risikostrategie ist die Wahrung eines angemessenen Chancen-Risiko-Profil unserer Risikopräferenz entsprechend. Wir haben ein System zur Früherkennung von Risiken implementiert. Vor dem Hintergrund wachsender Komplexität der Märkte im Bankgeschäft sehen wir dies als eine zentrale Aufgabe an. Die zuständigen Organisationseinheiten berichten unmittelbar an den Vorstand. In diesem Rahmen ist ein Risikocontrolling- und -managementsystem mit entsprechenden Instrumenten eingerichtet, um bei Bedarf gegensteuernde Maßnahmen einleiten zu können. Unsere Entscheidungsträger werden durch das interne Berichtssystem über die Geschäfts- und Risikoentwicklung frühzeitig informiert, um Maßnahmen zur Gegensteuerung ergreifen zu können. Ziel des Risikomanagements unserer Bank ist es, Risiken, die den Erfolg wesentlich beeinflussen oder gar den Fortbestand gefährden können, frühzeitig zu erkennen sowie umfassend zu messen, zu überwachen und zu steuern. Integraler Bestandteil ist dabei die fortlaufende Sicherstellung der Risikotragfähigkeit. Zur Bestimmung unserer Risikotragfähigkeit haben wir zum 1. Januar 2023 auf die normative und ökonomische Perspektive als komplementäre, sich ergänzende Ansätze umgestellt. Unsere zur Risikotragfähigkeitssteuerung eingesetzten Methoden und Verfahren berücksichtigen somit das Ziel der Fortführung unseres Instituts (normative Perspektive), als auch den Schutz unserer Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht (ökonomische Perspektive). Die Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive, die einen periodischen Steuerungskreis darstellt, zielt auf die Fortführung der operativen Geschäftstätigkeit. In der normativen Perspektive betrachten wir die Einhaltung regulatorischer Anforderungen. Diese umfassen insbesondere die Kapitalgrößen wie Kapitalanforderungen sowie Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals wie beispielsweise die Höchstverschuldungsquote und die Großkreditgrenzen. Die Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, sofern der ermittelte Kapitalbedarf die Einhaltung der Kapitalquoten bewirkt und die sämtliche Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals erfüllt werden. Die normative Perspektive bilden wir ausgehend von der Gesamtbankplanung über einen Zeithorizont von 5 Jahren ab. In dieser wird die Entwicklung des regulatorischen Kapitalbedarfs im Rahmen einer mehrjährigen Kapitalplanung bestimmt. Neben einem Planszenario werden mögliche abweichende Entwicklungen wie Bonitätsverschlechterungen im Kundenkreditgeschäft in einem adversen Szenario berücksichtigt. Die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive zielt auf den Schutz der Gläubiger ab. In der ökonomischen Perspektive, die in unserem Institut barwertnah ermittelt wird, werden das Risikodeckungspotenzial und die konsistent dazu ökonomisch ermittelten Risiken gegenübergestellt. Die ökonomische Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, wenn die barwertigen Risiken durch das Risikodeckungspotenzial laufend gedeckt sind. Die Bewertung des Risikodeckungspotenzials erfolgt unabhängig von Rechnungslegungskonventionen und aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen. Ausgangspunkt bei der barwertnahen Ermittlung des Risikodeckungspotenzials ist eine indirekte Berechnung, die auf Bilanzgrößen bzw. aufsichtlichen Kapitalgrößen aufsetzt und diese Werte um stille Lasten und Reserven aus ökonomischer Sicht korrigiert. Auf Basis des ermittelten Risikodeckungspotenzials legen wir im Rahmen unseres Strategie- und Limitierungsprozesses einmal im Jahr unser Gesamtbankrisikolimit fest. Wir stellen dabei sicher, dass genügend freies Risikodeckungspotenzial zur Verfügung steht, um zukünftige Wertschwankungen aufzufangen. Die Risikomessung erfolgt mithilfe geeigneter Value-at-Risk (VaR)-Modelle, welche über den genossenschaftlichen Verbund validiert und weiterentwickelt werden. Wir rechnen einheitlich mit einem VaR von 99,9 %. Die Offenlegung der Risikomanagementziele und -politik entsprechen den Anforderungen des Artikels 435 CRR und werden mit den Strategien dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben und mit diesem erörtert. Die eingerichteten Systeme und Verfahren des Risikomanagements sind dem Profil und der Geschäfts- und Risikostrategie der Bank sowie ihrer Größe angemessen und entsprechen den Anforderungen der MaRisk. Zur Risikosteuerung der Bank wurden noch nicht abgewickelte Termingeschäfte in Form von Zinsswaps des Nichthandelsbestands über ein Nominalvolumen von EUR 20.000.000 abgeschlossen. Die Zinsderivate dienen als Sicherungsinstrument ausschließlich der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos im Bankbuch (Aktiv/-Passivsteuerung). Die Zinsswaps des Nichthandelsbestands werden anhand der aktuellen Zinsänderungsstrukturkurve am Bilanzstichtag nach der Barwertmethode bewertet. Risiken Als Risiko definieren wir die negative Abweichung vom erwarteten Ergebnis bzw. Planwert aufgrund von Unsicherheit. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit von möglichen Risiken verschafft sich unsere Geschäftsleitung, einmal im Jahr im Rahmen der Risikoinventur sowie anlassbezogen, einen Überblick über die Risiken unserer Bank auf Gesamtinstitutsebene. Dabei werden auch übergreifende Risiken wie das Modell-, Reputations- und Nachhaltigkeitsrisiko sowie Risikokonzentrationen in der Wesentlichkeitsbewertung der einzelnen Risikoklassen berücksichtigt. Für unsere Risikobeurteilung zum Abschlussstichtag legen wir konsistent zum Prognosezeitraum einen Zeitraum von einem Jahr zu Grunde, in dem auch das Vorliegen von bestandsgefährdenden Risiken beurteilt wird. Bestandsgefährdende Risiken (wesentliche Risiken mit hohen Auswirkungen) liegen für den hier zugrunde gelegten Beurteilungszeitraum von einem Jahr nicht vor. Adressenausfallrisiken bzw. Kreditrisiko Das Adressausfallrisiko stellt das Risiko des teilweisen oder vollständigen Ausfalls von Forderungen oder anderen schuldrechtlichen Instrumenten dar. Es beinhaltet das Kreditrisiko, das Emittentenrisiko und das Kontrahentenrisiko (jeweils einschließlich des Länderrisikos). Das Adressenausfallrisiko stufen wir als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein. Auf Grundlage der Risikoinventur unseres Instituts kann das Risiko mit mittlerer Wahrscheinlichkeit eintreten und hat ein mittleres Schadenspotenzial mit entsprechend wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Zur Steuerung des Adressenausfallrisikos setzen wir im Kundengeschäft Ratingsysteme zur Beurteilung der Bonität einzelner Engagements ein (im Wesentlichen VR-Rating). Mit Hilfe der Steuerungssoftware VR-Control können wir ungünstige Entwicklungen im Kreditportfolio rechtzeitig identifizieren und frühzeitige Maßnahmen einleiten. Die Bank ermittelt vierteljährlich mit Hilfe des Moduls Kreditportfoliomodell für Kundengeschäfte (KPM-KG) unter VR-Control einen erwarteten und einen unerwarteten Verlust (Credit-Value-at-Risk) aus dem Kundengeschäft. Die Berechnung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, dem sowohl die aggregierten Blankoanteile in den Risikoklassen bzw. -gruppen des Forderungsbestandes als auch Ausfallwahrscheinlichkeiten und Branchenparameter zugrunde liegen. Das Adressenausfallrisiko bei Eigenanlagen ermitteln wir im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption vierteljährlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Eigengeschäfte (KPM-KG). Die Berechnung basieren auf verschiedenen Marktpartnersegmenten, die differenzierte Spread- und Ratingmigrationen, Spreadverteilungen sowie Migrationsmatrizen aufweisen. Der berechnete erwartete Verlust wird bei der Ermittlung des Risikodeckungspotenzials berücksichtigt und regelmäßig mit dem aufgelaufenen Bewertungsergebnis verglichen. Sofern höhere Belastungen als erwartet auftreten, wird der Überschreitungsbetrag von dem Risikodeckungspotenzial abgesetzt. Bei den Eigenanlagen nutzen wir für Wertpapiere die Ratinginformationen der DZ Bank auf Basis externer Ratingagenturen und bei den Fonds die Risikoinformationen der Fondsgesellschaft Union Investment. Auch hier werden die Risikoentwicklungen im Rahmen von VR-Control über ein Portfoliomodell überwacht. Turbulenzen an den Finanzmärkten begegnen wir durch eine breite Streuung der Eigenanlagen, Diversifikation in viele Anlageklassen und Beschränkung auf gute Bonität. Das Limit der Kreditrisiken in Höhe von 13,0 Mio. EUR ist zum Jahresende 2023 mit 63 % ausgelastet. Kreditrisiken sind mit einem Anteil von 36,2 % am Gesamtbankrisiko von 22,7 Mio. EUR zum Jahresultimo bezogen auf die wesentlichen Risiken eine dominierende Risikoart. Marktpreisrisiken bzw. Marktrisiko Das Marktpreisrisiko umfasst das Risiko aus nachteiligen Veränderungen von Marktpreisen oder Marktparametern (Zinsstrukturkurve, Aktienkurse, Devisenkurse), in deren Folge sich Abweichungen vom geplanten Ergebnis ergeben. Dabei wird ausschließlich auf die Erfolgswirkung abgestellt. Im Rahmen des Risikomanagements wird das Marktpreisrisiko unterschieden in Zins- und Währungsrisiken. Das Zinsänderungsrisiko stuft die Bank anhand der Risikoinventur als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein, mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und einem hohen potenziellen Schaden, der sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage maßgeblich auswirken kann. Unsere Währungspositionen sind von untergeordneter Bedeutung. Im Rahmen der ökonomischen Messung berechnet die Bank das Zinsrisiko vierteljährlich anhand eines Value-at-Risk, der auf einem historischen Zeitraum basiert. Als Szenariotechnik verwendet die Bank eine Skalierung über eintägige Verbarwertungen mittels Resampling. Die Ermittlung erfolgt mit Hilfe des Moduls ZINSMANAGEMENT unter VR-Control. Das Zinsänderungsrisiko des Zinsbuches berechnet die Bank über die Auswertung des "Dynamischen Value at Risk" in Zinsmanagement. Dabei wird das Marktrisikomodell genutzt. Dieses wird seitens der parcIT noch nicht als valide eingestuft und bedarf deshalb einer wesentlichen Verkürzung des Zeitraums der Zinshistorie auf deren Basis das Resampling stattfindet. Eine Angemessenheitsprüfung ist für das bestehende Modell erfolgt. Das Risiko-Szenario wird mit einem Zeitraum von 500 und 2.500 Tagen Zinshistorie für das Resampling berechnet. Das höhere Risiko aus diesen Berechnungen wird verwendet. Im Stress-Szenario ergibt sich aufgrund von Berechnungen der Bank über eine Performance ex ante Auswertung in VR-Control Modul ZINSMANAGEMENT die Barwerte im schweren konjunkturellen Abschwung sowie Stagflationszenario. Die Barwertveränderung gegenüber dem aktuellen Barwert stellt das Risiko der Bank dar. Das Limit der Marktrisiken in Höhe von 20,0 Mio. EUR ist zum Jahresende 2023 mit 47 % ausgelastet. Marktrisiken sind mit einem Anteil von 41,0 % am Gesamtbankrisiko von 22,7 Mio. EUR zum Jahresultimo bezogen auf die wesentlichen Risiken eine weitere dominierende und zum Jahresultimo größte Risikoart. Liquiditätsrisiko Liquiditätsrisiken können grundsätzlich in der Form des Zahlungsunfähigkeitsrisikos, des Refinanzierungskostenrisikos und des Marktliquiditätsrisikos auftreten. Zahlungsunfähigkeitsrisiken treten ein, wenn Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht oder nicht in ausreichender Höhe erfüllt werden können. Refinanzierungsrisiken entstehen, wenn die Liquidität nicht zu den erwarteten Konditionen beschafft werden kann oder die Refinanzierungsmittel nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Marktliquiditätsrisiken treten ein, wenn Anlagen nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder in der geplanten Höhe liquidiert werden können. Liquiditätsablaufbilanzen dienen als Frühwarnindikator für eine mögliche Zahlungsunfähigkeit und stellen dabei insbesondere den Überlebenshorizont dar. Stresstests für einen Zeitraum von 5 Jahren führen wir anhand institutseigener, marktweiter und kombinierter Szenarien für Liquiditätsrisiken durch. Durch die Anrechnung auf die Liquiditätspuffer wird auf dieser Grundlage der Überlebenshorizont ermittelt. Dabei werden auch adverse Entwicklungen außerhalb unseres Erwartungshorizontes reflektiert. Zur Begrenzung von Abrufrisiken sind Strukturlimite insbesondere für Kundeneinlagen implementiert. Die Berechnung der Liquiditätsrisiken erfolgt auf Basis der historischen Spreads der liquiditätsfreien und der liquiditätsbehafteten Kurve. Über ein extern zur Verfügung gestelltes Excel-Tool werden auf einem 99,9 % Konfidenzniveau die Aufschläge je Zeitband berechnet. Die Aufschläge werden anschließend auf die aktuelle Liquiditätsablaufbilanz gerechnet und ergeben den Liquiditätsprämienbarwert, als Abzugsposten im Risikodeckungspotenzial und unerwarteten Verlust. Die Bank erachtet das Liquiditätsrisiko insgesamt als wesentlich im Sinne des Aufsichtsrechts und als betriebswirtschaftlich hohes Risiko. Zwar tritt das Risiko nach unserer Einschätzung mit lediglich geringer Wahrscheinlichkeit ein, zeichnet sich in Bezug auf die Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage jedoch durch ein hohes Schadenspotenzial aus. Das Limit der Liquiditätsrisiken in Höhe von 3,0 Mio. EUR ist zum Jahresende 2023 mit 17 % ausgelastet. Liquiditätsrisiken sind mit einem Anteil von 2,2 % am Gesamtbankrisiko von 22,7 Mio. EUR zum Jahresultimo bezogen auf die wesentlichen Risiken eine untergeordnete Risikoart. Immobilienrisiko Das Immobilienrisiko setzt sich zusammen aus dem Wertänderungs- und dem Ertragsrisiko. Des Weiteren rechnet die Bank, die von ihr gehaltenen Immobilienfonds dem Immobilienrisiko zu. Das Ertragsrisiko beinhaltet dabei vor allem das Risiko des Mietausfalls oder des Leerstands. Das Wertänderungsrisiko entsteht durch mögliche Wertschwankungen der von der Bank sowie den durch die Tochtergesellschaften gehaltene Immobilien oder Immobilienfonds. Durch die in der Bank sowie den in den Tochtergesellschaften verwalteten Immobilien wird das Immobilienrisiko als wesentlich eingestuft. Die Berechnung des Immobilienrisiko erfolgt über das Okular Tool IRIS der parcIT. Auf Basis der Objektdaten erfolgt eine separate Berechnung in Wertänderungsrisiko und Mietausfallrisiko. Über das Tool lassen sich durch Veränderungen der systematischen Volatilitäten und der Korrelationen unterschiedliche Szenarien berechnen. Die Bereitstellung dieser Parameterveränderungen erfolgt über die parcIT. Das Risiko wird insgesamt als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich mittel eingeschätzt. Es hat ein mittleres Schadenspotenzial in Bezug auf unsere Ertrags-, Vermögens- oder Liquiditätslage mit einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit. Das Limit der Immobilienrisiken in Höhe von 5,0 Mio. EUR ist zum Jahresende 2023 mit 89 % ausgelastet. Immobilienrisiken sind mit einem Anteil von 19,7 % am Gesamtbankrisiko von 22,7 Mio. EUR zum Jahresultimo bezogen auf die wesentlichen Risiken eine unwesentliche Risikoart. Operationelle Risiken Operationelle Risiken betreffen die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unzulänglichkeit oder des Versagens von internen Prozessen, Menschen oder Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Die Bank hat eine einheitliche Festlegung und Abgrenzung der operationellen Risiken zu den anderen betrachteten Risikokategorien vorgenommen und diese in den Organisationsrichtlinien fixiert und kommuniziert. Wesentliche operationelle Risiken werden jährlich identifiziert und analysiert. Hierzu wird auf eine Schadensfalldatenbank zurückgegriffen, in die eingetretene Schäden eingestellt werden. Das IT-Risiko stellt ein spezielles operationelles Risiko dar. Hier betrachten wir insbesondere die Teilbereiche "Zentrales Rechenzentrum" und "IT-Risiken Bank". Über die IT-Risiken, die das Rechenzentrum betreffen, erhalten wir regelmäßige Berichte vom lT-Dienstleister einschließlich Darstellung der eingeleiteten Maßnahmen bei Problemen. Für alle wesentlichen Schadensereignisse in Bezug auf bankinterne IT-Risiken besteht ein umfassender Versicherungsschutz. Betriebliche Notfallplanungen wurden insbesondere auf die Anforderungen aus dem lT-Bereich abgestimmt. Rechtlichen Risiken begegnen wir durch die Verwendung der im Verbund entwickelten Formulare, die Inanspruchnahme juristischer Beratung im Fall von Rechtsstreitigkeiten und durch Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern. Für die operationellen Risiken verwenden wir das VR-Control Modul ORM. Im jährlichen Turnus wird mit den Führungskräften der Bank ein Self-Assessment Center durchgeführt. Die Daten werden in VR Control ORM erfasst und ausgewertet. Der ausgegebene, nicht barwertige Erwartungswert wird mit der Duration unseres Zinsbuches hochskaliert. Der unerwartete Verlust im Risiko- und Stressszenario stellt das Risiko dar, welches in einem Jahr schlagend werden kann und muss dementsprechend nicht hochskaliert werden. Anhand der Risikoinventur stufen wir das Risiko als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich gering ein. Es hat eine geringe Eintrittswahrscheinlichkeit für hohe Schadensfälle in Bezug auf die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Das Limit der Operationellen Risiken in Höhe von 1,0 Mio. EUR ist zum Jahresende 2023 mit 19 % ausgelastet. Operationelle Risiken sind mit einem Anteil von 0,8 % am Gesamtbankrisiko von 22,7 Mio. EUR zum Jahresultimo bezogen auf die wesentlichen Risiken eine untergeordnete Risikoart. Sonstige Risiken Unter dieser Kategorie analysieren wir alle nicht bankspezifischen Risiken. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir dabei potenziellen Beteiligungsrisiken. Beim Beteiligungsrisiko besteht die Gefahr von negativen Auswirkungen auf die Bewertung unserer Beteiligungen sowie von möglichen niedrigeren Beteiligungserträgen. Die Bank stuft das Beteiligungsrisiko laut Risikoinventur als aufsichtsrechtlich unwesentlich und betriebswirtschaftlich mittel ein. Grund für die Risikoeinstufung des Beteiligungsrisikos als unwesentlich, ist dem Geschäftsmodell unserer Tochtergesellschaften geschuldet, nach welchem diese der Verwaltung der übertragenen Immobilien dienen. Aufgrund des Geschäftsmodells der Tochtergesellschaften liegt der Bank kein wesentliches Geschäftsrisiko vor, die Betrachtung der in den Tochtergesellschaften gehaltenen Immobilien erfolgt im Immobilienrisiko. Es hat ein mittleres Schadenspotenzial in Bezug auf unsere Ertrags-, Vermögens- oder Liquiditätslage mit einer geringen bis mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit. Sonstige weitere Risiken bestehen nicht oder sind von untergeordneter Bedeutung. Risikoberichterstattung Im Rahmen der Risikomanagementmethoden erfolgt vierteljährlich eine szenariobasierte Betrachtung zur verlustfreien Bewertung des Zinsbuches (IDW RS BFA 3 n.F.). Nach den Berechnungsergebnissen bestand in 2023 kein Rückstellungsbedarf für allgemeine Zinsbuchrisiken. Gesamtbild der Risikolage Auf Grundlage unserer Verfahren des Risikomanagements zur Ermittlung der Risiken sowie des Risikodeckungspotenzials ist die Risikotragfähigkeit in beiden Perspektiven (ökonomisch und normativ) unter den von uns definierten Risikoszenarien gegeben. Die internen Simulationen kommen darüber hinaus zum Ergebnis, dass die Liquidität sichergestellt und die Eigenmittelanforderungen erfüllt werden. Die Vermögenslage unserers Hauses ist durch eine angemessene Eigenkapitalausstattung geprägt. Die gebildeten Wertberichtigungen für die erkennbaren und latenten Risiken in den Kundenforderungen sind angemessen. Für erhöht latente Risiken im Kreditgeschäft besteht ein ausreichendes Deckungspotenzial in Form von versteuerten Wertberichtigungen. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar; dies auch im Hinblick auf die Zugehörigkeit zur kreditgenossenschaftlichen Sicherungseinrichtung. Aufgrund unserer soliden und risikobewussten Geschäftspolitik sowie der installierten Instrumentarien zur Risikosteuerung und -überwachung bewegen sich die derzeit erkennbaren Risiken der künftigen Entwicklung in einem überschaubaren und für unser Haus tragbaren Rahmen. Die Risikolage ist wie im Vorjahr durch die allgemeine Zinsentwicklung tangiert; sie ist aber weiterhin für uns tragbar. Unser Haus ist im Wesentlichen abhängig von der Insel Sylt und dem damit verbundenen Tourismus. Dies zeigt sich u.a. in hohen Immobilienpreisen sowie Konzentrationen in bestimmten Branchen (Grundstücks- und Wohnungswesen sowie tourismusnahe Branchen). Dadurch ist unser Haus besonderen strukturellen Risiken unterworfen. Andererseits bietet sich die Chance, bei weiter anhaltender oder steigender Nachfrage nach Inlandstourismus davon durch eine höhere Kreditnachfrage und höhere Vertriebsleistungen zu profitieren. Nach derzeitigem Planungsstand ist die Risikotragfähigkeit im Berichtszeitraum 2024 angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögens- und Substanzsituation der Bank gegeben und die dargestellten Risiken werden die künftige Entwicklung unserer Bank nicht wesentlich beeinträchtigen. D. Prognosebericht IfW Kiel - Konjunkturprognose Deutschland (Dezember 2023) Die deutsche Wirtschaft müht sich aus der Stagnation. Im kommenden Jahr dürfte die Wirtschaftsleistung wieder zulegen. Eine große konjunkturelle Dynamik ist aber nicht absehbar. Vor allem die recht kräftigen Zuwächse des real verfügbaren Einkommens werden den privaten Konsum anschieben. Die Zinswende belastet jedoch weiterhin die Baubranche und größere Impulse seitens der Weltwirtschaft lassen auf sich warten. Zudem wird die sich nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Nachtragshaushalt 2021 abzeichnende Konsolidierung die wirtschaftliche Expansion bremsen. In der Prognose senken die zusätzlichen Einsparungen die Zuwachsrate des Bruttoinlandsprodukts um 0,3 Prozentpunkte im Jahr 2024. Insgesamt rechnet das IfW mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts für das kommende Jahr von 0,9 % und damit mit einer langsameren Gangart als ihrer Herbstprognose (1,3 %). Im Jahr 2025 dürfte die Wirtschaftsleistung um 1,2 % zulegen (Herbstprognose: 1,5 %). Im Jahr 2023 fällt das Minus mit 0,3 % etwas niedriger aus als im Herbst erwartet (-0,5 %). Die Inflation ist deutlich gesunken. Für die kommenden beiden Jahre rechnet das IfW mit Raten von 2,3 % (2024) und 1,8 % (2025), nach 5,9 % im Jahr 2023. Die geringe wirtschaftliche Dynamik hinterlässt Spuren am Arbeitsmarkt. Der demographische Wandel und damit verbunden der Fachkräftemangel wirken dem aber entgegen. Das Finanzierungsdefizit des Staates dürfte von 2,5 % in Relation zum Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2022 auf 0,7 % im Jahr 2025 zurückgehen. Der Schuldenstand wird im gleichen Zeitraum von 66,1 % auf 62,4 % sinken. Nach dem Stagnationsjahr 2023 stehen die Zeichen moderat auf Expansion, auch wenn die staatliche Konsolidierung nun bremst. Bezogen auf das Gesamtjahr 2023 war die konjunkturelle Schwäche vor allem dem rückläufigen Konsum und einem darbenden Auslandsgeschäft geschuldet. Insgesamt dürfte das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 0,3 % geschrumpft sein (Verlaufsrate: -0,1 %). Trotz des nunmehr verstärkten Konsolidierungsbedarfs im Bundeshaushalt, der mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 erforderlich wurde, dürfte die Wirtschaftsleistung ab dem Jahreswechsel 2023/2024 wieder expandieren. Das Kaufkraftplus bei den privaten Haushalten geht vor allem auf höhere Löhne und staatliche Transfers zurück, deren Zuwächse deutlich oberhalb der Teuerungsrate liegen werden. Die von der Finanzpolitik ausgehenden dämpfenden Effekte begründen im Wesentlichen die Abwärtsrevision der Prognose für das Bruttoinlandsprodukt in den kommenden beiden Jahren. Für das Jahr 2024 wird nunmehr nur noch ein Anstieg um 0,9 % (Herbstprognose: 1,3 %) erwartet, und für das Jahr 2025 wird die Prognose auf 1,2 % zurückgenommen. Für den weiteren Prognosezeitraum werden Teuerungsraten von 2,3 % (2024) und 1,8 % (2025) erwartet, nach 5,9 % im ablaufenden Jahr. Weil der Preisdruck auch im übrigen Euroraum in ähnlicher Weise nachgibt, dürfte die Geldpolitik im Jahr 2024 die Zinswende einleiten, sodass sich die Finanzierungskonditionen nach und nach lockern. Das eingebrochene Neugeschäft dürfte mit sinkender Kapazitätsauslastung der Bauwirtschaft demnächst auch die Neubaupreise dämpfen, zumal dort die Preise zuvor massiv gestiegen waren. Hierzu trägt auch bei, dass die Realeinkommen deutlich anziehen und der Arbeitsmarkt insgesamt ein stabilisierender Faktor für die Konjunktur bleibt. Der Zinsgipfel ist erreicht und die EZB beginnt nun über Zinssenkungen zu diskutieren. Der Zinsanhebungszyklus dürfte damit nach insgesamt 10 Schritten von insgesamt 4,5 Prozentpunkten zu einem Ende gekommen sein. Während sich die Kommunikation der Zentralbank in den vergangenen Sitzungen stark um die Beständigkeit des Zinsgipfels drehte, schloss Isabel Schnabel die Möglichkeit von Zinssenkungen nicht mehr aus. Nach der Ende November veröffentlichten Inflationsrate von 2,4 % und auch einer rückläufigen Kernrate für den Euroraum, änderten sich die Markterwartungen über den zukünftigen Zinspfad. Am Ende des Jahres 2024 und 2025 wird mit einem Leitzinsniveau (Einlagefazilität) von 2,75 % und 2,25 % gerechnet. Hinsichtlich unserer nachstehend genannten Einschätzungen stellen wir voran, dass die Prognosen aufgrund globaler Konflikte und der daraus resultierenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen weiterhin mit großen Unsicherheiten behaftet sind. Damit sind auch Unsicherheiten für die Planung verbunden, denen wir uns nicht entziehen können. Unsere Eckwertplanung basiert auf folgenden wesentlichen Annahmen: Der Zinsüberschuss soll unter der Prämisse eines leicht steigenden Zinsniveaus und eines um rund 3 % steigenden Geschäftsvolumens bei ansonsten nicht wesentlich veränderter Geschäftsstruktur leicht ausgebaut werden. Für das Jahr 2024 wird dabei ein absolutes Wachstum im Kundenkreditgeschäft von 25 Mio. EUR und bei den Kundeneinlagen von 10,3 Mio. EUR angenommen. Dies entspricht einem Wachstum von rund 4 % bzw. 2 %. Daneben sehen wir einen leicht rückläufigen Provisionsüberschuss von 3.111 TEUR vor. Es wird eine Zunahme der Kreditvermittlungs- sowie Immobilienvermittlungsprovisionen deutlich über der Planung 2023 erwartet. Dem entgegenwirkend wird jedoch eine Minderung der Versicherungsprovisionen sowie Zunahme des Provisionsaufwands für das Jahr 2024 angenommen. Beim Personalaufwand haben wir eine reguläre tarifliche Steigerung der Gehälter sowie einen leichten Anstieg der Mitarbeiterkapazitäten berücksichtigt, was zu einem geplanten Aufwand von 5.082 TEUR führt. Die Höhe der Sachaufwendungen inklusive Abschreibungen soll im Jahr 2024 auf Basis detaillierter Budgets in Höhe von 4.247 TEUR leicht steigend. Das geplante Betriebsergebnis vor Bewertung wird auf Basis der oben geschilderten Entwicklung sinken auf 7.379 TEUR. Für unseren bedeutsamsten Leistungsindikator BE/dBS ergibt sich daraus eine Prognose von 0,98 %. Für die CIR erwarten wir einen Wert von 55,4 %. Für 2024 erwarten wir höhere Bewertungsaufwendungen im Kreditgeschäft, welche noch immer aus den Nachwirkungen globaler Konflikte sowie des Zins- und Inflationsniveaus resultieren. Die weitere Entwicklung bleibt ungewiss und muss weiter intensiv beobachtet werden. Aus der Kapitalplanung für die nächsten beiden Jahre ergeben sich für das geplante Wachstum im Kreditgeschäft unter der Prämisse von Rücklagenzuführungen und der Einwerbung von Geschäftsguthaben derzeit keine Erkenntnisse für zusätzlichen Kapitalbedarf. Die für 2024 geplante Gesamtkapitalquote wird mit 17,4 % im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 deutlich steigen. Sollten sich die für unser Haus relevanten Planungsparameter ungünstig bzw. advers entwickeln, würden sich auch unsere finanziellen Leistungsindikatoren verschlechtern.
Sylt / OT Westerland, 3. Juni 2024 Sylter Bank eG Der Vorstand Thomas Bender Dirk Ehlers 1. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Sylter Bank eG, Sylt / OT WesterlandGenossenschaftsregisternummer 1 NI beim Amtsgericht FlensburgAktivseite
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
3. Anhang für das Geschäftsjahr 2023Sylter Bank eG, Sylt / OT WesterlandA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank. In der Gliederung der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung ergaben sich keine Veränderung. Im Geschäftsjahr 2023 ist die Groot's Ferienwohnungen GmbH & Co. KG, an der eine Beteiligung am Kommanditkapital zu 100,0 % bestand, nach Austritt der Komplementärin gemäß § 738 Satz 1 BGB angewachsen. Im Zuge der Anwachsung erfolgte die Übernahme der Vermögensgegenstände und Schulden in die Bilanz zu fortgeführten Anschaffungskosten. Bei folgenden Bilanzposten kam es durch die Anwachsung zu wesentlichen Veränderungen:
In den übrigen Bilanzposten ergaben sich nur unwesentliche Veränderungen. Aufgrund der Anwachsung kam es zu Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 129. Die beschriebenen Veränderungen betreffen nur das Geschäftsjahr 2023. Bei Vorjahresangaben handelt es sich ausschließlich um Werte der Bank. Des Weiteren wurde eine Immobilie als Sacheinlage in die neu gegründete "Bi Miiren GmbH & Co. KG" eingebracht, wobei alleiniger Kommanditist die Sylter Bank eG ist. Hieraus wurde ein erfolgswirksamer Ertrag in Höhe von TEUR 3.343 erzielt. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden angewandt: Barreserve Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt. Die Bewertung der Sorten erfolgte zum Kassakurs am Bilanzstichtag. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden wurden mit dem Nennwert angesetzt. Der Unterschiedsbetrag bei Forderungen an Kunden zwischen dem höheren Nennwert und dem Auszahlungsbetrag - sofern Zinscharakter vorliegt - wurde in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt. Dieser Unterschiedsbetrag wird grundsätzlich planmäßig, und zwar zeitanteilig, aufgelöst. Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet. Den latenten Risiken im Kreditgeschäft wurde durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen gemäß IDW RS BFA 7 Rechnung getragen. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung erfolgt zum 31. Dezember 2023 über ein Expected-Credit-Loss-Modell, in einer vereinfachten Methodik, bei dem ein erwarteter Verlust über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne Anrechnung von Bonitätsprämien ermittelt wird. Die Berechnung des erwarteten Verlusts erfolgt unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote bei Ausfall sowie der erwarteten Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt für alle unter der Bilanzposition Forderungen an Kunden ausgewiesenen Geschäften sowie für unter der Bilanz auszuweisende Eventualverpflichtungen und anderen Verpflichtungen. Im Hinblick auf unwiderrufliche Kreditzusagen, widerrufliche Kreditzusagen und Eventualverpflichtungen erfolgt die bilanzielle Erfassung in Form von Rückstellungen. Wertpapiere Die wie Umlaufvermögen behandelten Schuldverschreibungen und festverzinslichen Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Dabei wurden grundsätzlich die von der Zentralbank zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse herangezogen. Die wie Anlagevermögen behandelten Nachranganleihen der DZ Bank AG in Höhe von TEUR 700 Nennwert wurden nach den Grundsätzen des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Die Staats-, Bank- und Unternehmensanleihen im Anlagevermögen in Höhe von EUR 12,5 Mio. Nennwert wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Strukturierte Finanzinstrumente, die keine wesentlich erhöhten oder zusätzlichen (andersartigen) Risiken oder Chancen aufweisen, werden als einheitlicher Vermögensgegenstand nach den allgemeinen Grundsätzen bilanziert und bewertet. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs einschließlich der zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossenen Zinsderivate werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 (n.F.) verlustfrei bewertet. Der sich daraus ergebende positive Differenzbetrag wird anschließend um den Barwert der direkt aus den Zinsprodukten des Bankbuchs resultierenden Gebühren- und Provisionserträge erhöht und um den Risikokostenbarwert im Kundenkreditgeschäft sowie Eigengeschäft und den Bestandsverwaltungskostenbarwert vermindert. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berechnung zum 31. Dezember 2023 war keine Rückstellung zu bilden. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie Anteile an verbundenen Unternehmen Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu den Anschaffungskosten bilanziert. Treuhandvermögen Die Bewertung des Treuhandvermögens erfolgte zum Nennwert. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die immateriellen Anlagegüter wurden mit ihren Anschaffungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibung bewertet. Die immateriellen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu den Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibung bewertet. Die Abschreibungen wurden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientiert, vorgenommen. Die Abschreibungen wurden bei Gebäuden teils linear und teils mit fallenden Staffelsätzen vorgenommen. Die Gegenstände des beweglichen Sachanlagevermögens wurden überwiegend linear und teils degressiv mit dem Zweieinhalbfachen der linearen Abschreibung, jedoch maximal 25 % der Anschaffungskosten im Erstjahr vorgenommen. Die angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Einzelwert bis zu EUR 250 wurden in voller Höhe als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Sie wurden in voller Höhe abgeschrieben, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut über EUR 250, aber nicht über EUR 800 lagen. Für Anlagegüter aus Vorjahren mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 250 und bis zu EUR 1.000 wurde eine Poolabschreibung nach steuerrechtlichen Vorgaben vorgenommen. Sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte nach den Grundsätzen des strengen Niederstwertprinzips. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Die Unterschiedsbeträge zwischen dem Erfüllungsbetrag und dem niedrigeren Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wurden in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Die Unterschiedsbeträge wurden planmäßig auf die Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt. Aktive latente Steuern Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde (Vgl. Erläuterungen im Abschnitt D). Verbindlichkeiten Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und aus Zuschlägen sowie sonstigen über den Basiszins hinausgehenden Vorteilen für Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Treuhandverbindlichkeiten Die Bewertung der Treuhandverbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der mit dem Nennwert der Verpflichtung übereinstimmt. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagiobeträge enthalten, die bei Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden. Die Unterschiedsbeträge werden planmäßig auf die Laufzeit der Forderungen verteilt. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" zugrunde. Laufende Rentenverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern wurden mit dem Barwert bilanziert. Die Bewertung erfolgte nach der PUC-Methode (Projected Unit Credit Method). Für die Pensionsrückstellungen waren aufgrund nicht bestehender Anwartschaften keine Lohn- und Gehaltssteigerungen zu berücksichtigen. Die erwartete Rentendynamik beträgt 2,0 % (Vorjahr 2,0 %). Der bei der Abzinsung der Pensionsrückstellungen angewendete Zinssatz von 1,83 % (Vorjahr 1,80 %) wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre festgelegt. Dieser beruht auf einem Rechnungszinsfuß gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV). Der Unterschiedbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Alterversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt TEUR 5. Den Großteil der Pensionsrückstellungen haben wir im Jahr 2021 an die R+V Pensionsfonds AG ausgegliedert. Sollte der R+V Pensionsfonds nicht die erforderlichen Erträge zur Deckung unserer Pensionszusagen erwirtschaften, sind wir verpflichtet, entsprechende Nachzahlungen an den Pensionsfonds zu leisten. Zum 31. Dezember 2023 erfolgte eine Nachzahlung in Höhe von TEUR 3 zur Anpassung der Pensionsansprüche der ausgelagerten Versorgungsberechtigten. Den Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" zugrunde. Der bei den Abzinsung der Jubiläumsverpflichtungen angewendete Zinssatz von 1,76 % (Vorjahr 1,46 %) wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre festgelegt. Es wurde ein Gehaltstrend in Höhe von 2,00 % (Vorjahr 2,00 %) zugrunde gelegt. Im Übrigen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet. Die erstmalige Einbuchung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr erfolgte mit dem abgezinsten Betrag (Nettomethode). Eventualverbindlichkeiten Eventualverbindlichkeiten wurden mit dem Nennwert bzw. in Höhe der zugrundeliegenden Verbindlichkeit angesetzt. Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Die Fremdwährungspositionen sind bis auf die Sortenbestände durch abgeschlossene Gegengeschäfte mit der genossenschaftlichen Zentralbank gedeckt. Ihre Restlaufzeiten betragen maximal ein Jahr. Als besonders gedeckt wurden gegenläufige Fremdwährungspositionen angesehen, soweit sie sich betragsmäßig und hinsichtlich ihrer Fristigkeit entsprechen. Die Ergebnisse aus der Währungsumrechnung wurden bei dem GuV-Posten berücksichtigt, bei dem die sonstigen Bewertungsergebnisse des umgerechneten Bilanzpostens oder Geschäfts ausgewiesen werden. Angaben zur Behandlung von (negativen) Zinsen Negative Zinsen auf finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den betreffenden Zinserträgen bzw. Zinsaufwendungen in Abzug gebracht. Der Umfang negativer Zinsen bei den Zinserträgen und Zinsaufwendungen wird in Form von Darunter-Vermerken in der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. Im Falle von Zinsswaps werden die Zahlungsströme je Swapvertrag verrechnet und der verbleibende Saldo vorzeichengerecht als Zinsertrag bzw. -aufwand ausgewiesen. Verwendung des Jahresergebnisses Der Jahresabschluss wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. C. Entwicklung des Anlagevermögens 2023
D. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen an Kreditinstitute In den Forderungen an Kreditinstitute (A 3) sind EUR 10.963.081 Forderungen an die genossenschaftliche Zentralbank enthalten. Forderungen an Kunden In den Forderungen an Kunden (A 4) sind EUR 9.943.009 Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (A 5) werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr EUR 500.070 fällig. Aufgliederung der in den Bilanzposten A 5 bis A 6 enthaltenen Wertpapiere In folgenden Posten sind enthalten:
Im Wertpapierjournal sind die nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewerteten Wertpapiere des Anlagevermögens besonders gekennzeichnet. Zu den Finanzanlagen gehörende Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, bestehen in folgendem Umfang (§ 285 Nr. 18 HGB): Den nicht mit dem Niederstwert bewerteten Wertpapieren mit dem Buchwert von EUR 11.491.978 steht ein beizulegender Zeitwert von EUR 10.647.322 entgegen, welcher zu stillen Lasten von EUR 844.655 führt. Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB sind für marktpreisbezogene Wertveränderungen unterblieben, da Störungen der Zins- und Tilgungsleistungen bei den betreffenden Wertpapieren nach unserer derzeitigen Einschätzung nicht zu erwarten sind. Darüber hinaus deuten folgende Anhaltspunkte darauf hin, dass die Wertminderungen nicht dauerhaft sind: Bei den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren ergaben Untersuchungen der Rating- und der Spreadveränderungen keine Hinweise auf dauerhafte Wertminderungen. Wir gehen für die betreffenden Wertpapiere, die zum Nennwert zurückgezahlt werden und für die eine Durchhalteabsicht besteht, nicht von einer dauernden Wertminderung aus. Forderungen an verbundene Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht In den Forderungen sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen an verbundene Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind:
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen von nicht untergeordneter Bedeutung bestehen zum 31. Dezember 2023 wie folgt:
Mit den unter Buchstaben b) bis e) genannten Unternehmen besteht ein Konzernverhältnis. Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, weil aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 296 Abs. 2 HGB) auf die Aufstellung verzichtet werden konnte. Darüber hinaus bestehen weitere Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB, auf deren Angabe jedoch aufgrund der insgesamt untergeordneten Bedeutung verzichtet wurde. Treuhandvermögen Im Bilanzposten "Treuhandvermögen" (A 9) sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden. Bei diesen Treuhandforderungen handelt es sich um Forderungen an Kunden (A 4). Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Im Bilanzposten "Sachanlagen" (A 12) sind Grundstücke und Bauten, die wir im Rahmen eigener Tätigkeit nutzen, in Höhe von EUR 2.052.537 und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 707.963 enthalten. Sonstige Vermögensgegenstände
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (A 14) sind Unterschiedsbeträge zwischen dem Ausgabebetrag und dem höheren Erfüllungsbetrag von Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 0 (Vorjahr EUR 94) enthalten. Nachrangige Vermögensgegenstände In den folgenden Posten sind Vermögensgegenstände, für die eine Nachrangklausel besteht, enthalten:
Bei den nachrangingen Forderungen des Aktivposten 4 im Vorjahr handelte es sich um einen in vollem Umfang haftungsfreigestellten Kredit. Fremdwährungsposten In den Vermögensgegenständen sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 228.638 enthalten. Restlaufzeitenspiegel für Forderungen Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Restlaufzeitenspiegel für Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1) sind EUR 120.192.461 Verbindlichkeiten gegenüber der genossenschaftlichen Zentralbank enthalten. Treuhandverbindlichkeiten Im Bilanzposten "Treuhandverbindlichkeiten" (P 4) sind ausschließlich Refinanzierungsmittel für Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden. Bei diesen Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1). Sonstige Verbindlichkeiten Im Bilanzposten "Sonstige Verbindlichkeiten" (P 5) sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten (P 6) sind Disagiobeträge, die bei der Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden, im Gesamtbetrag von EUR 1.835 (Vorjahr EUR 2.999) enthalten. Passive latente Steuern Latente Steuern sind nicht bilanziert. Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Die passiven Steuerlatenzen beruhen auf Differenzen zwischen handelsrechtlichem und steuerrechtlichem Wertansatz bei den Bilanzpositionen "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" (Aktivposten 6), dem Bilanzposten "Anteile an verbundenen Unternehmen" (Aktivposten 8) sowie den "Sonstigen Vermögensgegenständen" (Aktivposten 13). Dem stehen höhere aktive Steuerlatenzen bei den Bilanzposten "Forderungen an Kunden" (Aktivposten 4), "Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere" (Aktivposten 5), "Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften" (Aktivposten 7), "Sachanlagen" (Aktivposten 12), "Rechnungsabgrenzungsposten" (Aktivposten 14), "Verbindlichkeiten gegemüber Kunden" (Passivposten 2) sowie "Rückstellungen (Passivposten 7) gegenüber. Für die Berechnung latenter Steuern wurde ein Steuersatz von 28,08 % zugrunde gelegt. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind:
Eigenkapital Die unter dem Passivposten "Gezeichnetes Kapital" (P 12a) ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:
Die Ergebnisrücklagen (P 12c) haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Die in den Posten 1b) und 2c) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen unterliegen den für alle Kreditverhältnisse geltenden Risikoidentifizierungs- und -steuerungsverfahren, die eine rechtzeitige Erkennung der Risiken gewährleisten. Latente Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind durch Rückstellungen gedeckt. Die in den Posten 1b) und 2c) der unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen ausschließlich breit gestreute Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge für Kunden bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden. Die Risiken wurden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden beurteilt. Die ausgewiesenen Beträge unter dem Posten 1b) zeigen nicht die zukünftig aus diesen Verträgen zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da die überwiegende Anzahl der Eventualverbindlichkeiten nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen wird. Durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesicherte Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten sind durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert:
Fremdwährungsposten In den Schulden sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 408.529 enthalten. Auf Eventualverbindlichkeiten in Schweizer Franken aus der Übernahme von Bürgschaften bzw. Garantien im Zusammenhang mit Kundenkrediten entfallen EUR 203.184,03 (Vorjahr EUR 191.175). Termingeschäfte und derivative Finanzinstrumente Zum Bilanzstichtag bestanden noch nicht abgewickelte Termingeschäfte in Form von Zinsswaps des Nichthandelsbestands über eine Nominalvolumen von EUR 20.000.000. Die Zinsderivate wurden ausschließlich als Sicherungsinstrumente im Rahmen der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos im Bankbuch (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossen. In der nachfolgenden Tabelle sind die noch nicht abgewickelten Derivatgeschäfte dargestellt. Die Fälligkeitsstruktur wird auf Basis des Nominalbetrages angegeben. Die beizulegenden Zeitwerte werden ohne rechnerisch angefallene Zinsen angegeben ("clean prices").
Zinsswaps des Nichthandelsbestands werden anhand der aktuellen Zinsstrukturkurve am Bilanzstichtag nach der Barwertmethode bewertet Darüber hinaus wurden einheitlich zu bilanzierende strukturierte Finanzinstrumente erworben, die unter Aktiva 5 bilanziert werden. Hierunter befinden sich Credit Linked Notes mit einem Nominalvolumen über TEUR 1.500, in die derivate Elemente in Form von Credit Default Swaps eingebettet sind. E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Zinserträge und Zinsaufwendungen Negative Zinsen aus Aktivgeschäften sind in den Zinserträgen (GuV 1) als Reduktion des Zinsertrags bwz. in den Zinsaufwendungen (GuV 2) aus Passivgeschäften als Reduktion des Zinsaufwands enthalten. Die für das Geschäftsjahr ermittelten Auf- und Abzinsungseffekte aus Zinsrückstellungen aus Zinsprodukten werden unter den Zinserträgen und den Zinsaufwendungen erfasst. Dadurch hat sich der Zinsüberschuss per Saldo um EUR 66 (Vorjahr EUR 75) verändert. Provisionserträge Die Provisionserträge aus für Dritte erbrachte Dienstleistungen für die Verwaltung und Vermittlung, insbesondere für die Vermögensverwaltung, die Vermittlung im Wertpapier- und Depotgeschäft, die Immobilienvermittlung, Vermittlung von Bausparverträgen, Vermittlung von Versicherungen und Krediten sowie Avalprovisionen nehmen in der Ertragsrechnung einen festen Bestandteil ein und machen 0,2 % der durchschnittlichen Bilanzsumme aus. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen (GuV 8) sind folgende nicht unwesentliche Einzelbeträge enthalten:
Sonstige betriebliche Aufwendungen Die "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" (GuV12) betreffen mit EUR 21.032 (Vorjahr EUR 22.243) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. Periodenfremde Erträge bzw. Aufwendungen In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 3.596.102 und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 23.704 enthalten. Hiervon entfallen auf:
F. Sonstige Angaben Vorstand und Aufsichtsrat Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen EUR 13.436. Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die früheren Mitglieder des Vorstands bzw. deren Hinterbliebenen erhielten EUR 161.844. Für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen bestehen zum 31. Dezember 2023 Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 1.127.171. Die Forderungen an und Verpflichtungen aus eingegangenen Haftungsverhältnissen betrugen für Mitglieder des Vorstands EUR 719.898 und für Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 8.458.370. Ausschüttungsgesperrte Beträge Der aus der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt EUR 5.363, diesem stehen ausreichend frei verfügbare Rücklagen gegenüber. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen in Höhe von Garantieverpflichtungen gegenüber der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (Garantieverbund) in Höhe von EUR 1.493.420. Ferner besteht eine Beitragsgarantie gegenüber dem institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen. Personalstatistik Die Zahl der 2023 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Außerdem wurden durchschnittlich 6 Auszubildende beschäftigt. Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr
Mit Satzungsänderung von 29. August 2022 wurde die Nachschusspflicht der Mitglieder ausgeschlossen. Eine Eintragung und Bekanntmachung im Genossenschaftsregister erfolgte am 24. Februar 2023. Der Abgang der Haftsumme ist somit auf die Abschaffung der satzungsgemäßen Haftsumme zurückzuführen. Aufwendungen für den Abschlussprüfer Das vom Prüfungsverband für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar schlüsselt sich in folgende Honorare auf:
Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes Der Name und die Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes lauten: Genoverband e.V. Karl-Wiechert-Allee 76 a 30625 Hannover Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Mitglieder des Vorstands, ausgeübter Beruf Bender, Thomas, Bankdirektor, Ressort: Marktfolge Ehlers, Dirk, Bankdirektor, Ressort: Markt Mitglieder des Aufsichtsrats, ausgeübter Beruf Jessen, Martin, - Vorsitzender - , Geschäftsführer, Jessens Landbäckerei GmbH & Co. KG Hansen, Björn Harald, - stellvertretender Vorsitzender - , Geschäftsführer, Ver- und Entsorgung Norddörfer GmbH Hellner, Karl Max, Selbstständiger Kaufmann Johannsen, Claas-Erik, Geschäftsführer, Benen-Diken-Hof GmbH & Co. KG Welling-Volquardsen, Birte, Selbstständige Architektin Vorschlag für die ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von EUR 669.451,56 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages von EUR 3.494,31 (Bilanzgewinn von EUR 672.945,87) - wie folgt zu verwenden:
Sylt / OT Westerland, 3. Juni 2024 Sylter Bank eG Der Vorstand Thomas Bender Dirk Ehlers Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Sylter Bank eG, Sylt / OT Westerland Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Sylter Bank eG, Sylt / OT Westerland (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Bewertung der Kundenforderungen a) Sachverhalt und Problemstellung Die Forderungen an Kunden, saldiert mit den gebildeten Risikovorsorgen, belaufen sich auf 576,0 Mio. EUR. Dies entspricht 79,2 % der Bilanzsumme. Zudem bestehen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 9,4 Mio. EUR und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von 30,3 Mio. EUR. Die Identifizierung von Wertminderungen und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen sowie die Bemessung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen unterliegen wesentlichen Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräumen. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass Risikovorsorgebedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Risikovorsorge von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten beeinflusst wird. Daher ist die zutreffende Bewertung der Kundenforderungen für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben zunächst beurteilt, ob die für die Bewertung der Kundenforderungen relevanten Prozesse der Bank derart ausgestaltet sind, dass akute Risiken mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig erkannt werden und gegebenenfalls eine Risikovorsorge in ausreichendem Umfang gebildet wird. In Folge haben wir uns von der Funktionsfähigkeit der Regelungen bzw. Prozesse durch Prüfung in ausgewählten Einzelfällen überzeugt. Hierbei stellen wir auf die eingerichteten relevanten Kontrollen der Bank ab. Des Weiteren haben wir analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. Dabei wurde der Datenbestand der Bank in Hinblick auf vordefinierte Prüfkriterien ausgewertet. In diesem Zuge wurden neben den Ratingeinstufungen insbesondere die Gesamtzusage, die Höhe der ungesicherten Kreditteile sowie die Zugehörigkeit zu bestimmten Branchen berücksichtigt. Hierauf aufbauend haben wir bewusst ausgewählte Kreditengagements hinsichtlich der Notwendigkeit und - soweit erforderlich - der Angemessenheit einer Risikovorsorge einer Einzelfallprüfung unterzogen. c) Verweis auf weitergehende Informationen Weitere Angaben der Bank zur Bilanzierung und Bewertung von Forderungen im Kreditgeschäft sind im Anhang im Abschnitt "B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden" enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: - die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Die sonstigen Informationen werden uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen - wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder - anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft bzw. für die von dieser beherrschten Unternehmen erbracht: - Wertpapierdienstleistungs- und Depotprüfung nach § 89 WpHG Verantwortliche Wirtschaftsprüferin Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Sarina Groth.
Rendsburg, 3. Juni 2024 Genoverband e.V. Dirk Abel, Wirtschaftsprüfer Sarina Groth, Wirtschaftsprüferin Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die ErgebnisverwendungDie Generalversammlung vom 28.06.2024 hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt und die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 669.451,56 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages in Höhe von EUR 3.494,31 - wie vom Vorstand vorgeschlagen beschlossen. Sylter Bank eG, Sylt / OT WesterlandBericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse, dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Der vorliegende Jahresabschluss 2023 mit Lagebericht wurde vom Genoverband e.V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Generalversammlung berichtet. Den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Aufsichtsrat geprüft und in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses - unter Einbeziehung des Gewinnvortrages - entspricht den Vorschriften der Satzung. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Generalversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2023 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Durch Ablauf der Wahlzeit scheidet in diesem Jahr Herr Martin Jessen aus dem Aufsichtsrat aus. Die Wiederwahl des ausscheidenden Mitglieds des Aufsichtsrates ist zulässig. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und den Mitarbeitern Dank für die geleistete Arbeit aus.
Sylt / OT Westerland, 3. Juni 2024 Der Aufsichtsrat, Vorsitzender Martin Jessen Sylter Bank eG, Sylt / OT WesterlandAnlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung")Die Sylter Bank eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sylter Bank eG besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Sylter Bank eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 TEUR 20.803. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt 49,5. Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 10.507. Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 1.518 und betreffen laufende Steuern. Die Sylter Bank eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. |
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