Pohl
Computertechnik GmbH & Co. KG
Bornheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2021
EUR |
30.6.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.891,00 |
6.289,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
49,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.887,00 |
6.240,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
112.845,75 |
107.574,13 |
| I.
Vorräte |
60.435,50 |
35.204,90 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
32.919,35 |
24.732,30 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19.490,90 |
47.636,93 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.060,00 |
2.271,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
118.796,75 |
116.134,13 |
Passiva
|
|
30.6.2021
EUR |
30.6.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
30.343,90 |
30.343,90 |
| I.
Kapitalanteile |
3.000,00 |
3.000,00 |
| II.
Rücklagen |
27.343,90 |
27.343,90 |
| B.
Rückstellungen |
14.205,72 |
9.195,59 |
| 1.
sonstige Rückstellungen |
3.200,00 |
3.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
74.247,13 |
76.594,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
118.796,75 |
116.134,13 |
Anhang
Die Pohl Computertechnik GmbH & Co. KG mit Sitz
in Bornheim ist unter der Nummer HRA 4822 beim Amtsgericht
Bonn eingetragen.
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Pohl Computertechnik GmbH
& Co. KG für das Geschäftsjahr 2020/2021
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 242 ff. und 264 ff. HGB) und den
ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in
§ 267 HGB angegebenen Größenklassen in
Verbindung mit § 264a HGB ist die Gesellschaft
eine "kleine Kapitalgesellschaft". Von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften wurde, soweit in Anspruch
genommen, gemäß § 274a HGB sowie
gemäß § 288 Absatz 1 HGB Gebrauch gemacht.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des
Geschäftsjahres, basierend auf der Annahme der
Unternehmensfortführung der Gesellschaft, sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert und stellen
sich wie folgt dar:
Das
Anlagevermögen wird mit den Anschaffungskosten,
zuzüglich Anschaffungsnebenkosten, abzüglich
Skonti aktiviert und - soweit abnutzbar -
planmäßig abgeschrieben. Planmäßige
Abschreibungen werden linear unter Zugrundelegung
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 250,00 € bis
zu 800,00 € werden entsprechend § 6 Absatz 2 EStG
im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
Die
Vorräte werden mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet, soweit nicht ein niedrigerer
Wert zum Abschlussstichtag beizulegen war.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Erkennbare Risiken werden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Zur
Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine
Pauschalwertberichtigung gebildet.
Die
Rückstellungen decken alle bis zur
Bilanzaufstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden,
Verluste und Risiken, die das abgelaufene
Geschäftsjahr betreffen, angemessen und ausreichend
ab. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen
Erfüllungsbeträgen passiviert.
III. Angaben zur Bilanz
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten betreffen in Höhe von
40.752,32 € (Vorjahr: 48.551,39 €)
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.
Die Gliederung der Restlaufzeit nach Fristen ergibt
sich aus dem nachfolgenden
Verbindlichkeitenspiegel zum 30. Juni 2021.
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
|
|
bis zu 1 Jahr
|
1-5 Jahre
|
von mehr als 5
|
Gesamt
|
|
|
Jahren
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
74.247,13
|
0,00
|
0,00
|
74.247,13
|
(76.594,64)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
(76.594,64)
|
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 1.475,70
€ (Vorjahr: 11.176,80 €) und Verbindlichkeiten im
Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 0,00 €
(Vorjahr: 0,00 €) enthalten.
IV. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die
Pohl Verwaltungs GmbH.
Geschäftsführer der persönlich
haftenden Gesellschaft ist Herr Stefan Pohl.
Herr Pohl ist alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
2. Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer nach
§ 267 Abs. 5 HGB im Jahr 2020/2021 betrug 0 (Vorjahr:
0).
3. Gesellschaftsorgane
Zum alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführer der Pohl Verwaltungs GmbH als
Komplementärin ist bestellt:
Herr Stefan Pohl, informationstechnischer Assistent,
Bornheim
Er ist von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Bornheim, den 04. August 2022
Pohl Verwaltungs GmbH als Komplementärin der
Pohl Computertechnik GmbH & Co. KG
.......................................
(Stefan Pohl)
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.08.2022 festgestellt.
|