Pohl Computertechnik GmbH & Co. KG

53332 Bornheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bonn HRA 4822
Eingetragen
10.8.2001

Finanzübersicht

Historie

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Management

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

Kommanditgesellschaft (KG)

Persönlich haftender Gesellschafter
Germany

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Pohl Computertechnik GmbH & Co. KG

Bornheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021

Bilanz

Aktiva

30.6.2021
EUR
30.6.2020
EUR
A. Anlagevermögen 3.891,00 6.289,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4,00 49,00
II. Sachanlagen 3.887,00 6.240,00
B. Umlaufvermögen 112.845,75 107.574,13
I. Vorräte 60.435,50 35.204,90
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 32.919,35 24.732,30
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 19.490,90 47.636,93
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.060,00 2.271,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 118.796,75 116.134,13

Passiva

30.6.2021
EUR
30.6.2020
EUR
A. Eigenkapital 30.343,90 30.343,90
I. Kapitalanteile 3.000,00 3.000,00
II. Rücklagen 27.343,90 27.343,90
B. Rückstellungen 14.205,72 9.195,59
1. sonstige Rückstellungen 3.200,00 3.200,00
C. Verbindlichkeiten 74.247,13 76.594,64
Bilanzsumme, Summe Passiva 118.796,75 116.134,13

Anhang


Die Pohl Computertechnik GmbH & Co. KG mit Sitz in Bornheim ist unter der Nummer HRA 4822 beim Amtsgericht Bonn eingetragen.

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Pohl Computertechnik GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr 2020/2021 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. und 264 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen in Verbindung mit § 264a HGB ist die Gesellschaft eine "kleine Kapitalgesellschaft". Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurde, soweit in Anspruch genommen, gemäß § 274a HGB sowie gemäß § 288 Absatz 1 HGB Gebrauch gemacht.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Geschäftsjahres, basierend auf der Annahme der Unternehmensfortführung der Gesellschaft, sind gegenüber dem Vorjahr unverändert und stellen sich wie folgt dar:

Das Anlagevermögen wird mit den Anschaffungskosten, zuzüglich Anschaffungsnebenkosten, abzüglich Skonti aktiviert und - soweit abnutzbar - planmäßig abgeschrieben. Planmäßige Abschreibungen werden linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 250,00 € bis zu 800,00 € werden entsprechend § 6 Absatz 2 EStG im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

Die Vorräte werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, soweit nicht ein niedrigerer Wert zum Abschlussstichtag beizulegen war.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Erkenn­bare Risiken werden durch Einzel­wertberich­tigungen berücksichtigt. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschal­wertberichtigung gebildet.

Die Rückstellungen decken alle bis zur Bilanzaufstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen, angemessen und ausreichend ab. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert.

III. Angaben zur Bilanz

Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten betreffen in Höhe von 40.752,32 € (Vorjahr: 48.551,39 €) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

Die Gliederung der Restlaufzeit nach Fristen ergibt sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel zum 30. Juni 2021.
  

Restlaufzeit
Restlaufzeit
Restlaufzeit
 
bis zu 1 Jahr
1-5 Jahre
von mehr als 5
Gesamt
 
 
Jahren
 




74.247,13
0,00
0,00
74.247,13
(76.594,64)
(0,00)
(0,00)
(76.594,64)



In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 1.475,70 € (Vorjahr: 11.176,80 €) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €) enthalten.

  IV. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Pohl Verwaltungs GmbH.

Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschaft ist Herr Stefan Pohl.

Herr Pohl ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

2. Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer nach § 267 Abs. 5 HGB im Jahr 2020/2021 betrug 0 (Vorjahr: 0).

3. Gesellschaftsorgane

Zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer der Pohl Verwaltungs GmbH als Komplementärin ist bestellt:

Herr Stefan Pohl, informationstechnischer Assistent, Bornheim

Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Bornheim, den 04. August 2022

Pohl Verwaltungs GmbH als Komplementärin der Pohl Computertechnik GmbH & Co. KG

.......................................
(Stefan Pohl)
Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.08.2022 festgestellt.

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