Martin Concert Logistik GmbHLiquidiert

Markt 30, 08412 Werdau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 23865
Eingetragen
16.11.2007
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtKonzertveranstalterLive-Musikspielstätten, Musikclubs und ähnliche soziokulturelle Zentren
Gegenstand
Künstlervermittlung und Management, Durchführung von Veranstaltungen und Konzerten inklusive Gastronomie; Verleih von Licht- und Tontechnik und Studioproduktionen

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Martin
seit 4.6.2010
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
70.00%
30.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Thomas Martin
08412 Werdau, Binsenweg 5
17.500 €
70.00%
Kay Martin
08412 Werdau, Binsenweg 5
7.500 €
30.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Martin Concert Logistik GmbH

Werdau

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007

Bilanz zum 31.12.2007

AKTIVA
31.12.2007
EUR
15.10.2007
EUR
A. AUSSTEHENDE EINLAGEN AUF
DAS GEZEICHNETE KAPITAL
12.500,00 25.000,00
B. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen 3.875,00 0,00
C. UMLAUFVERMÖGEN 7.743,46 0,00
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
942,86 0,00
II. Schecks, Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben
bei Kreditinstituten und Schecks
6.800,60 0,00
SUMME Aktiva 24.118,46 25.000,00
PASSIVA
31.12.2007
EUR
15.10.2007
EUR
A. EIGENKAPITAL 21.782,47 25.000,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinn- /Verlustvortrag
auf neue Rechnung
-3.217,53 0,00
III. Jahresüberschuss /-fehlbetrag
B. RÜCKSTELLUNGEN 2.050,00 0,00
C. VERBINDLICHKEITEN 285,99 0,00
SUMME Passiva 24.118,46 25.000,00

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeitenspiegel

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

III. Haftungsverhältnisse

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

E. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht angefallen.

7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Für Vermögensgegenstände im Einzelwert unter € 410,00 wurde die Wahlmöglichkeit im Zugangsjahr nach § 7 Abs. 1 EStG in Anspruch genommen und über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

7) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

8) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

9) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

10) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

1) Die Gesellschaft hatte gegen die Gesellschafter keine Forderungen.

III. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen vorgenommen.

E. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

Nach Ansicht der Geschäftsführung ensprechen die abgeschlossenen Versicherungen den erkennbaren Risiken als ausreichend.

Organe der Gesellschaft

Geschäftsführer zum 31.12.2007 war Thomas Martin

 

08412 Werdau, 28.08.2008

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