GEY
Personal GmbH
Rastatt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
BILANZ
AKTIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
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Einzelposten
Vorjahr
EUR
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Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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1,00
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1,00
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II. Sachanlagen
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22.254,00
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9.343,00
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III. Finanzanlagen
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200,00
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200,00
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B. Umlaufvermögen
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I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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182.745,35
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175.965,09
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II. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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393.008,09
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270.691,23
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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2.062,21
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2.406,81
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Summe Aktiva
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600.270,65
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458.607,13
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PASSIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
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Einzelposten
Vorjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.000,00
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25.000,00
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II. Bilanzgewinn
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337.449,94
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306.640,08
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B. Rückstellungen
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125.372,70
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62.325,00
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C. Verbindlichkeiten
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112.448,01
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64.642,05
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Summe Passiva
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600.270,65
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|
458.607,13
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ANHANG
Allgemeine Angaben
Die Gey Personal GmbH hat ihren Sitz in Rastatt und
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der
Nummer HRB 719516 eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
§§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des
Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie
den einschlägigen Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift
nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf
die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen
Vermögensgegenstände werden linear pro rata
temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer
planmäßig linear abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger
Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter
werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem
Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird
unterstellt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag
angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen
Ausfall- und Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen
worden.
Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres
Nennwerts angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv
abgegrenzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe
des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten
keine Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr.
Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im
Wesentlichen Rückstellungen für die
Berufsgenossenschaft, Urlaubsverpflichtungen,
Arbeitszeitkonto und Abschlusskosten für den
Jahresabschluss.
Es liegen keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit über einem Jahr vor.
Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung erfolgte im
Geschäftsjahr durch Herrn Tobias Forler, Forstfeld
(F).
Im Geschäftsjahr waren neben dem
Geschäftsführer durchschnittlich 40 Mitarbeiter
beschäftigt.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Rasatt, den 10. Oktober
2024
gez.
Tobias Forler
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 10. Oktober 2024
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