Basic Constructions GmbH
Bahnhofstraße 32, 16356 Werneuchen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Strauß seit 18.4.2013 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Basic Constructions GmbHWerneuchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben Die Vermögens-, Finanz und Ertragslage wird im Jahresabschluß entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen dargestellt. Die Geschäftstätigkeit wird in gemieteten Räumen durchgeführt. Die Mietverträge sind ungekündigt. Angaben zur Form und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluß der Basic Constructions GmbH wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden sowohl die Bilanzierung-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden, die für alle Kaufleute, als auch die Methoden, die speziell für Kapitalgesellschaften gelten, berücksichtigt. Insbesondere wurden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, der Einzelbewertung, der Vorsicht, der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen und der Bewertungsstetigkeit beachtet. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. Die Bewertung der Bilanzpositionen wurde im Einzelnen wie folgt durchgeführt: Sachanlagen wurden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die notwendigen Abschreibungen auf Sachanlagen wurden linear bzw. degressiv entsprechend der nach steuerrechtlichen Grundsätzen ermittelten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Bei Anschaffungen im laufenden Geschäftsjahr erfolgte diese pro rata temporis. Bei den im abgelaufenen Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu einem Betrag in Höhe von 150,00 EUR wurde von der Bewertungsfreiheit des § 6 Abs.2 EStG Gebrauch gemacht. Sie wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Vorräte wurden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Sofern die beizulegenden Werte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Kundenforderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem Nennwert bewertet. Sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zu Nominalwerten ausgewiesen. Steuerrückstellungen wurden bezüglich der für das Geschäftsjahr anfallenden Gewerbe-, Körperschaftsteuer und des Solidaritätszuschlags gebildet. Sonstige Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet, wobei alle erkennbaren Risiken nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung berücksichtigt wurden. Verbindlichkeiten wurden mit ihren Rückzahlungsbeträgen bewertet. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Bilanz Einzelposten des Anlagevermögens Die Wirtschaftsgüter des unbeweglichen und des beweglichen Anlagevermögens wurden in einem Anlagespiegel dargestellt. Dieser Anlagespiegel ist dem Jahresabschluß als Anlage beigefügt. Forderungen gegenüber Kunden Die ausgewiesenen Forderungen gegenüber Kunden ergeben sich aus einer Debitorenliste, deren Saldo mit dem Sachkonto der Buchführung übereinstimmt. Forderungen, die rechtlich erst im Folgejahr entstanden sind, sind nicht vorhanden. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gliedern sich wie folgt:
Es handelt sich um eine Kaution für angemietete Räume. Zahlungsmittelkonten Der Bankbestand wurde durch Vorlage des Kontoauszuges nachgewiesen. Investitionsabzugsbeträge Die beanspruchten Investitionsabzugsbeträge entwickelten sich wie folgt:
Rückstellungen Die Rückstellungen gliedern sich wie folgt: Rückstellungen für Gewerbesteuer:
Rückstellungen für Körperschaftsteuer:
Rückstellungen für Gewährleistung:
Rückstellungen für Abschlußkosten:
Die Rückstellungen für Abschluß- und Prüfungskosten wurden für die zu erwartenden Kosten der Erstellung des Jahresabschlusses und der dazugehörigen Steuererklärungen gebildet. Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, die nicht bilanziert wurden, bestehen nicht. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im branchenüblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalt abgesichert. Sonstige Angaben Die Gesellschafterversammlung hat den Jahresabschluß festgestellt und beschlossen, den Jahresgewinn nach Verrechnung mit dem bestehenden Verlustvortrag auf Rechnung des Geschäftsjahres 2015 vorzutragen.
Werneuchen, den 05. März 2018 gez. Strauß Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 05. März 2018 |
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