Lothar Bley
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
40.105,95 |
42.418,48 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
30.372,03 |
32.968,04 |
| III.
Finanzanlagen |
9.732,92 |
9.449,44 |
| B.
Umlaufvermögen |
18.051,64 |
21.962,13 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.115,94 |
5.480,13 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.935,70 |
16.482,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
663,37 |
685,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
58.820,96 |
65.065,94 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
37.024,46 |
38.272,32 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
20.671,26 |
20.671,26 |
| III.
Verlustvortrag |
8.398,94 |
15.293,20 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
1.247,86 |
-6.894,26 |
| B.
Rückstellungen |
19.000,00 |
24.535,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.796,50 |
2.258,62 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.796,50 |
2.258,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
58.820,96 |
65.065,94 |
Anhang
Jahresabschluss zum 31.12.201
9
der
Lothar Bley
GmbH
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2019 wurde nach den Grundsätzen der
§§ 238 ff HGB, insbesondere nach den
Vorschriften für die Kapitalgesellschaft gem.
§§ 264 HGB
und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung
wurde Gebrauch gemacht.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund
des § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet.
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 238 bis 263HGB) und den Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags. Darüber hinaus hat die
Gesellschaft auch die ergänzenden Vorschriften aus dem
Steuerrecht zu den dort zulässigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden beachtet.
Der Wertansatz der Sachanlagen berechnet sich aus den
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibung.
Einzelangaben
Die planmäßige Abschreibung erfolgte
linear oder degressiv in der steuerlich zulässigen
Höhe unter Beachtung der branchenüblichen oder
betriebsbedingten Nutzungsdauer.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens, deren Wert über 150 €
und bis 1.000 € betragen, wurde gem. § 6 (2a)
EStG kein Sammelposten gebildet.
Die Bewertungsfreiheit von geringwertigen
Wirtschaftsgütern im Sinne des § 6 (2) S.1 EStG
(Wertgrenze 410 EUR) wurde in Anspruch genommen.
Die Bewertungsfreiheit von geringwertigen
Wirtschaftsgütern im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG
(Wertgrenze 150 EUR) wurde in Anspruch genommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen oder
Wertberichtigungen wurden in 2019 nicht vorgenommen.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
1. Sonstige Pflichtangaben
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte geführt von:
Herrn Bley, Lothar
Herrn Bley, Christopher, Berlin 01.01.2019 -
31.12.2019
Berlin, den 08.09.2020 gez. Lothar, Bley
Berlin, den 08.09.2020 gez. Christopher,
Bley
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.09.2020 festgestellt.
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