Agrargesellschaft Neukirchen mbH
Seehausen
(Altmark)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.310.226,04 |
1.382.152,04 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.307.823,04 |
1.379.749,04 |
| III.
Finanzanlagen |
2.400,00 |
2.400,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
566.285,22 |
801.957,27 |
| I.
Vorräte |
177.558,03 |
177.558,03 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
388.727,19 |
402.946,65 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
|
221.452,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
959,29 |
959,29 |
| Aktiva |
1.877.470,55 |
2.185.068,60 |
Passiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.232.067,81 |
835.117,56 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
40.000,00 |
40.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
222.708,51 |
222.708,51 |
| davon
Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen |
-132.954,42 |
-132.954,42 |
| III.
Gewinnvortrag |
572.409,05 |
231.739,46 |
| IV.
Jahresüberschuss |
396.950,25 |
340.669,59 |
| B.
Rückstellungen |
271.900,00 |
268.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
342.002,74 |
1.050.451,04 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
307.027,59 |
990.720,18 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
34.975,15 |
59.730,86 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
31.500,00 |
31.500,00 |
| Summe
Passiva |
1.877.470,55 |
2.185.068,60 |
Anhang
Bilanz zum 30.06.2023
Inhaltsverzeichnis
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze Blatt 2
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Blatt 2
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Verbindlichkeiten, die erst nach dem Bilanzstichtag
entstehen Blatt 2
Ergebnisverwendung und
Rücklagenentwicklung Blatt 3
Sonstige Pflichtangaben Blatt 3
Rechtliche Verhältnisse Blatt 3
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Agrargesellschaft Neukirchen
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
festgestellt.
Ergänzend waren die Regelungen des GmbH -
Gesetztes zu beachten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen mit einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Das Viehvermögen wurde nach der steuerlich
zulässigen Gruppenbewertung mit den dafür
vorgesehenen Bewertungssätzen angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zu den höheren Tageswerten
angesetzt.
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Dem Jahresabschluss liegen die neuen
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) zu
Grunde.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art.
67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB angepasst.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Verbindlichkeiten, die erst nach dem Bilanzstichtag
entstehen
In den Verbindlichkeiten sind Beträge enthalten,
die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen.
Dabei handelt es sich um Beträge, die erst nach
dem Bilanzstichtag zu Ausgaben führen, aber zum Zwecke
der periodengerechten Gewinnermittlung bereits zum
Bilanzstichtag als Aufwand erfasst wurden.
Ergebnisverwendung und Rücklagenentwicklung
In Übereinstimmung mit Gesetz und Satzung wurde
in der Gesellschafterversammlung der folgende Beschluss
über die Verwendung des Jahresergebnisses und des
Bilanzgewinnes gefasst:
Der
Jahresüberschuss per 30.06.2022 beträgt
|
396.950,25 €
|
Gewinnvortrag aus
Vorjahr 2020/21
|
572.409,05 €
|
Vortrag auf neue
Rechnung per 30.06.2023
|
969.359,30 €
|
Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die
alleinige Geschäftsführerin Frau Manuela Dehr
geführt.
Rechtliche Verhältnisse
Stammkapital 40.000,00 €
Erstellung erfolge am 10.01.2025
Gezeichnet: Manuela Dehr
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.01.2025
festgestellt.
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