Autotechnik
Steffes GmbH
Saarbrücken
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
13.192,07 |
14.108,44 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
2.826,50 |
3.275,50 |
| III.
Finanzanlagen |
10.365,07 |
10.832,44 |
| B.
Umlaufvermögen |
33.184,19 |
32.472,01 |
| I.
Vorräte |
3.826,00 |
3.261,41 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
18.766,07 |
28.824,68 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
17.500,62 |
20.708,59 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.592,12 |
385,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
46.376,26 |
46.580,45 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
21.356,97 |
19.992,71 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
6.007,29 |
979,94 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.364,26 |
-5.027,35 |
| B.
Rückstellungen |
18.596,00 |
11.072,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.423,29 |
15.515,74 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
6.423,29 |
15.515,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
46.376,26 |
46.580,45 |
Anhang
Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Der Jahresabschluss der
Autotechnik Steffes
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Gem. §
267 (1) HGB ist die Firma als kleine Kapitalgesellschaft
einzustufen.
Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung erstellt und
vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich, unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze, nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB
aufgestellt. ( §265 I Satz 2, 266 ff HGB)
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt.
Bewertungs- und Umrechnungsmethoden
Die bisherige Form der Darstellung und die bisher
angewandten Bewertungsmethoden wurden gem. BilMoG
angepasst.
Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit
nicht vor. (Art.67 III 1 HGB). Die Vorjahreswerte wurden
entsprechend Art. 67 VIII Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Die Bilanzierung- und Bewertungsmethoden sind
an den handelsrechtlichen Vorschriften ausgerichtet worden.
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB angesetzt
und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Vorratsvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw.
den niedrigeren Tageswerten angesetzt.
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert
angesetzt.
Rückstellungen
Alle Rückstellungen wurden nach
kaufmännischer Beurteilung für erkennbare Risiken
gebildet.
Die Pensionsrückstellung wurde auf
der Basis versicherungsmathematischer
Berechnungen entsprechend den handelsrechtlichen
Vorschriften angesetzt und mit dem hierfür zur
Verfügung stehenden Vermögen, das
ausschließlich zur Erfüllung dieser
Verpflichtung dient, saldiert.
Als Bewertungsverfahren wurde das Teilwertverfahren
angewendet. Als Berechnungsgrundlage wurde mit dem Zinssatz
von 5,15,% der Deutschen Bundesbank gemäß einer
pauschlaen Restlaufzeit von 15 Jahren gerechnet.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit den
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
Geschäftsführer Herr Frank Steffes geführt.
Saarbrücken, den 20.12.2011
gez. Frank Steffes
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.12.2011 festgestellt.
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