Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 232186
Vorher
KEA Gebäude- und Elektrotechnik GmbH
Eingetragen
1.3.2000
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungBeteiligungsgesellschaftenIngenieurbüros für Fachplanung von sonstigen technischen Anlagen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Projektierung, Errichtung und Unterhaltung von Anlagen der Mess-, Steuer- und Regeltechnik in der Gebäudetechnik und Anlagen und Systeme für das Gebäudemanagement und alle damit in Verbindung stehenden Geschäfte. Neben der Gebäudeautomation und der Gebäudesystemtechnik gehört dazu auch die Systemintegration von Sanitär- und Heizungstechnik, Klima- und Kältetechnik sowie Rollladen- und Jalosiebau in eine einheitliche Gebäudeplattform. Weiterhin ist die Kommunikationstechnik mit Erfassung, Übermittlung und Verarbeitung von Text, Daten, Sprache und Bild Gegenstand des Unternehmens. Weiterhin ist die Planung, Projektierung, insbesondere Softwareerstellung und Inbetriebnahme, und Beaufsichtigung von Anlagen der Industrieautomation Gegenstand des Unternehmens. Außerdem ist Gegenstand des Unternehmens die Errichtung und Unterhaltung elektrischer Nieder- und Mittelspannungsanlagen und alle damit in Verbindung stehenden Geschäfte. Zum Gegenstand des Unternehmens gehört auch die Projektierung, Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie aus regenerativen Energien (Sonnenenergie, Windenergie und Wasserkraft). Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Rainer Khim
seit 6.12.2012
Geschäftsführer
Jochen Khim
seit 11.4.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Jochen Khim
76707 Hambrücken
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Khim Automation GmbH

Hambrücken

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 75.825,50 43.288,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 18.044,00 7.220,00
II. Sachanlagen 52.581,50 30.818,50
III. Finanzanlagen 5.200,00 5.250,00
B. Umlaufvermögen 438.130,65 1.293.700,25
I. Vorräte 234.411,60 1.079.680,82
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 178.375,28 93.889,40
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 25.343,77 120.130,03
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.596,87 2.131,29
Bilanzsumme, Summe Aktiva 516.553,02 1.339.120,04

Passiva

   
  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 93.005,02 256.731,20
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 231.731,20 227.252,69
III. Jahresfehlbetrag 163.726,18 -4.478,51
B. Rückstellungen 60.218,38 61.570,81
C. Verbindlichkeiten 363.329,62 1.020.818,03
Bilanzsumme, Summe Passiva 516.553,02 1.339.120,04

Anhang für das Geschäftsjahr 2013

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen in Höhe von 0,00 € vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde nicht in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen, der nicht offen gelegt wird. Die Abschreibungen für immaterielle Vermögensgegenstände betragen 5,7 TEUR (Vj. 5,3 TEUR) und für Sachanlagen 15,70 TEUR (Vj. 14,90 TEUR).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen sind wie im Vorjahr sämtlich innerhalb eines Jahres fällig und betragen insgesamt 144 TEUR (Vj. 76 TEUR).

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. 0 TEUR eine Restlaufzeit von über 1 Jahr.

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der Posten enthält ein Disagio in Höhe von 0 €.

Latente Steuern

Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht. Passive latente Steuern wurden bilanziert.

Die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB wird beachtet.

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 44.200 Euro

Ausschüttungssperre

Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 0 Euro der Ausschüttungssperre.

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Ausleihungen 0 Euro
Forderungen 6.836,46 Euro
Verbindlichkeiten 0 Euro

E. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt: Herr Jochen Khim und Herr Rainer Khim.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 29.12.2014.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

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