Küchler-Transporte GmbH
Sehmatal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
351.995,50 |
291.389,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
351.475,00 |
290.869,00 |
| III.
Finanzanlagen |
520,00 |
520,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
140.608,85 |
266.317,42 |
| I.
Vorräte |
11.114,00 |
10.852,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
41.530,10 |
66.532,54 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
87.964,75 |
188.932,88 |
| Aktiva |
492.604,35 |
557.706,92 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
237.222,14 |
309.825,88 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
564,59 |
564,59 |
| III.
Gewinnvortrag |
279.261,29 |
294.107,97 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
72.603,74 |
14.846,68 |
| B.
Rückstellungen |
13.074,39 |
17.019,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
242.307,82 |
230.862,04 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
38.561,77 |
62.245,22 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
203.746,05 |
168.616,82 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
153.679,82 |
76.702,53 |
| Passiva |
492.604,35 |
557.706,92 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Firma
Küchler-Transporte GmbH wurde nach den Vorschriften
des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinien Umsetzungsgesetzes (BilRUG) unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) und des
GmbH Gesetzes aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung für das
Wirtschaftsjahr 2023 wurde gemäß den
§§ 274a - 277 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
erstellt.
Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die
Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten aktiviert und über ihre
voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig
abgeschrieben.
2. Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen angesetzt.
3. Die planmäßigen Abschreibungen werden
über die voraussichtliche Nutzungsdauer linear sowie
degressiv vorgenommen.
4. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis
250,-€ wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
5. Wirtschaftsgüter von mehr als 250,-€ bis
max. 800,-€ werden gem. § 6 Abs. 2 S. 4 EStG
erfasst und im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder
Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben
abgezogen.
6. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten wurden
ggf. um gewährte Zuschüsse gemindert.
7. Die Finanzanlagen sind mit dem gegenüber den
Anschaffungskosten gesunkenen beizulegenden Wert
angesetzt.
8. Vorräte werden mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten oder zu den niedrigeren Tageswerten
am Bilanzstichtag angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen sind durch angemessene Abwertung
berücksichtigt.
9. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen
darstellen, werden mit dem Nennwert abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung bewertet.
10. Bei zweifelhaften Forderungen werden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
11. Fremdwährungsforderungen werden bei Zugang
mit dem Devisenkurs umgerechnet; die Umrechnung zum
Bilanzstichtag erfolgt mit dem Devisenkassamittelkurs.
12. Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
13. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in
Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt.
14. Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
15. Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
16. Soweit beim Übergang auf die durch das
BilMoG geänderten Rechtsvorschriften Wahlrechte
bestehen, bisherige Wertansätze von Aktivposten zu
erhöhen bzw. Passivposten aufzulösen, wurde von
diesen Wahlrechten entsprechend Gebrauch gemacht.
17. Eine Abgrenzung latenter Steuern erfolgte
gemäß § 274a S.1 Nr. 4 HGB nicht.
18. Zinsen für Fremdkapital gemäß
§ 255 Abs. 3 S. 2 HGB wurden nicht aktiviert.
III. Eräuterungen zur Bilanz
Die Gesellschaft besitzt keine Anteile an anderen
Unternehmen.
Pensionsverpflichtungen, für die
Rückstellungen zu bilden wären, bestehen nicht.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
betreffen Finanzierungen des Fuhrparks, sie sind mittels
Sicherungsübereignungen gedeckt.
IV. Sonstige Angaben
Organe der Gesellschaft
Gesellschafter/Geschäftsführer:
a) Herr Eckehard Küchler, Fuhrparkleiter
b) Frau Annett Schmukal, Büroleiterin
sonstige Berichtsbestandteile
_____________________
Küchler-Transporte GmbH
Die Geschäftsführung
Eckhard Küchler
Annett Schmukal
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.04.2024
festgestellt.
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