CCI
Breiding GmbH
Schwerte
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
1.455.616,45 |
1.501.790,41 |
| I.
Vorräte |
243.163,85 |
242.577,32 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
323.121,01 |
56.113,55 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
889.331,59 |
1.203.099,54 |
| Aktiva |
1.455.616,45 |
1.501.790,41 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.032.690,11 |
648.892,22 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
623.892,22 |
320.601,33 |
| III.
Jahresüberschuss |
383.797,89 |
303.290,89 |
| B.
Rückstellungen |
43.430,15 |
55.407,81 |
| C.
Verbindlichkeiten |
379.496,19 |
797.490,38 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
379.496,19 |
797.490,38 |
| Passiva |
1.455.616,45 |
1.501.790,41 |
Anhang
für das
Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
A) Kurzdarstellung nach § 264 (1a) HGB:
Der Firmenname der berichtenden Gesellschaft lautet
"CCI Breiding GmbH".
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Schwerte und ist
im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter der
Registernummer HRB 10473 eingetragen.
Der Tätigkeitsbereich der Gesellschaft umfasst
im Wesentlichen den Vertrieb von Gießerei- und
Stahlerzeugnissen, sowie damit verwandte Geschäfte.
B) Allgemeine Grundsätze § 264 ff.
HGB:
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres
ist ein Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- u.
Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren) und Anhang
aufzustellen. Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde
verzichtet.
Der vorliegende Jahresabschluss der "CCI Breiding
GmbH" wurde unter Beachtung der einschlägigen
Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches
über Buchführung, Inventar und Aufbewahrung sowie
der Regelungen nach dem GmbH-Gesetz aufgestellt. Die
Vorschriften der §§ 238 bis 288 HGB finden
sinngemäß Anwendung.
Ferner sind die Rechnungslegungsvorschriften des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) weiterhin
beachtet worden. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert
beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine
abweichende Bewertung erforderten.
In Bezug auf die Rechnungslegung der Gesellschaft
für die Berichtsperiode waren auch weiterhin die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
der §§ 264 i. V. m. 267 Abs. 1 HGB
maßgebend. Insoweit wurden
größenabhängige und sachliche
Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1,
274a, 276, 288, Abs. 1 HGB) und bei der Offenlegung (§
326 HGB) des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
II. Bilanzierungs- u. Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände und
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
wurden mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten
vermindert um nutzungsbedingte, planmäßige
Abschreibungen bewertet.
Bei der Bemessung der Abschreibung wurde auf die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgestellt. Für
neu angeschaffte immaterielle
Vermögensgegenstände und
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
kam grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur
Anwendung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter und
Anschaffungskosten bis 800,00 € netto wurden im Jahr
2023 in voller Höhe abgeschrieben.
Die Entwicklung des Anlagevermögens und die
Abschreibungen sind aus dem beigefügten Anlagespiegel
ersichtlich.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet
worden.
Vorräte sowie Roh-, Hilf- u. Betriebsstoffe
wurden zu Anschaffungskosten bewertet,
soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen ist.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte, unter Beachtung
eines evtl. Ausfallrisikos, zum Nennwert.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
bilanziert.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben
vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
darstellen.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Dabei wurde der
Wert angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
sonstige Berichtsbestandteile
III. Sonstige Pflichtangaben
Erkenntnisse über Haftungsverhältnisse i.
S. d. § 251 HGB der Gesellschaft sowie wesentliche
Ereignisse von besonderer finanzieller Bedeutung, die nach
dem Bilanzstichtag liegen, lagen zum
Bilanzsaufstellungszeitpunkt nicht vor.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens
durchgeführt vom
Geschäftsführer,
Herrn Torsten Breiding, Thomas-Mann-Str. 2, 58239
Schwerte
Herr Breiding ist alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Er ist von
den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Neben den Erleichterungen der §§ 274a, 276
und 288 (1) HGB wurde auch die Schutzklausel
gemäß § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch
genommen.
Besondere Angabepflicht gemäß § 285 Nr.
31 HGB
Erträge und Aufwendungen von
außergewöhnlicher Größenordnung oder
von außergewöhnlicher Bedeutung lagen
nicht vor.
Schwerte, den 8. März
2024
CCI Breiding GmbH
gez.
Torsten Breiding, (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.03.2024
festgestellt.
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