bailaho
GmbH
Baden-Baden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
105.417,00 |
21.567,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
105.316,00 |
21.466,00 |
| III.
Finanzanlagen |
100,00 |
100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
418.768,87 |
470.768,51 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
61.902,45 |
30.078,05 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
356.866,42 |
440.690,46 |
| Aktiva |
524.185,87 |
492.335,51 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
493.188,62 |
411.448,31 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
386.448,31 |
308.768,86 |
| III.
Jahresüberschuss |
81.740,31 |
77.679,45 |
| B.
Rückstellungen |
22.299,88 |
58.779,07 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.697,37 |
22.108,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
8.697,37 |
22.108,13 |
| Summe
Passiva |
524.185,87 |
492.335,51 |
Anhang
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der bailaho GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind
nach den Bestimmungen des HGB (§§266,275)
gegliedert.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288
HGB)
des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethode
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss enthält alle
Vermögensgegenstände, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sowie alle Aufwendungen und
Erträge.
Das Saldierungsverbot gem. § 246 (2) HGB wurde
beachtet.
In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind
Vorauszahlungen, die in künftigen Zeiträumen
Aufwand darstellen, zeitanteilig abgegrenzt.
Die gebildeten Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten.
Rückstellungen wurden nur aufgelöst, soweit
der Grund für die Rückstellung entfallen ist.
Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldenposten
erfolgte gem. dem Grundsatz der Vorsicht und
berücksichtigt alle erkennbaren Risiken.
Den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des §
252 (1) HGB wurde Rechnung getragen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen gemindert. Soweit
steuerlich zulässig, wurde degressiv abgeschrieben.
Die Möglichkeit des Übergangs von der degressiven
auf die lineare Abschreibung wurde in Anspruch genommen.
Die Nutzungsdauer der abnutzbaren
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurde auf der Basis der steuerlichen Afa-Tabellen
geschätzt.
Die Zugänge der Vermögensgegenstände
mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu 800,00 €
werden entsprechend der steuerlichen Vereinfachungsregelung
des § 6 (2) EStG hinsichtlich geringwertiger
Wirtschaftsgüter in voller Höhe abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit den
Anschaffungskosten bewertet worden.
Hierunter fallen auch die Forderungen gegenüber
dem Gesellschafter.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren und ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Rückstellungen sind zum
Erfüllungsbetrag bewertet worden.
Alle Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag bewertet.
Baden-Baden, 16.12.2024
Martina Schwandt
Geschäftsführerin
Gez.
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