Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 712637
Vorher
bailaho Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
25.8.2011
Branche
Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und WerbeflächenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von WerkzeugenTätigkeiten von Werbeagenturen
Gegenstand
Die Erstellung von Internet-Seiten und Webprojekten, Betrieb von Webprojekten und Internet-Portalen,Verkauf und Vermittlung von Marketingmaßnahmen und Werbung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Martina Schwandt
seit 25.8.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Martina Schwandt
76534 Baden-Baden
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

bailaho GmbH

Baden-Baden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 105.417,00 21.567,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 105.316,00 21.466,00
III. Finanzanlagen 100,00 100,00
B. Umlaufvermögen 418.768,87 470.768,51
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 61.902,45 30.078,05
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 356.866,42 440.690,46
Aktiva 524.185,87 492.335,51

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 493.188,62 411.448,31
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 386.448,31 308.768,86
III. Jahresüberschuss 81.740,31 77.679,45
B. Rückstellungen 22.299,88 58.779,07
C. Verbindlichkeiten 8.697,37 22.108,13
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 8.697,37 22.108,13
Summe Passiva 524.185,87 492.335,51

Anhang

Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der bailaho GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Bestimmungen des HGB (§§266,275) gegliedert.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288 HGB)
des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethode

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Bilanzierungsmethoden

Der Jahresabschluss enthält alle Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie alle Aufwendungen und Erträge.
Das Saldierungsverbot gem. § 246 (2) HGB wurde beachtet.

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Vorauszahlungen, die in künftigen Zeiträumen Aufwand darstellen, zeitanteilig abgegrenzt.

Die gebildeten Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.

Rückstellungen wurden nur aufgelöst, soweit der Grund für die Rückstellung entfallen ist.

Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldenposten erfolgte gem. dem Grundsatz der Vorsicht und berücksichtigt alle erkennbaren Risiken.

Den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 (1) HGB wurde Rechnung getragen.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen gemindert. Soweit steuerlich zulässig, wurde degressiv abgeschrieben. Die Möglichkeit des Übergangs von der degressiven auf die lineare Abschreibung wurde in Anspruch genommen.

Die Nutzungsdauer der abnutzbaren Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde auf der Basis der steuerlichen Afa-Tabellen geschätzt.
Die Zugänge der Vermögensgegenstände mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu 800,00 € werden entsprechend der steuerlichen Vereinfachungsregelung des § 6 (2) EStG hinsichtlich geringwertiger Wirtschaftsgüter in voller Höhe abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten bewertet worden.
Hierunter fallen auch die Forderungen gegenüber dem Gesellschafter.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren und ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Rückstellungen sind zum Erfüllungsbetrag bewertet worden.

Alle Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag bewertet.

 

Baden-Baden, 16.12.2024


Martina Schwandt
Geschäftsführerin

Gez.

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