Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 51606
Eingetragen
24.2.2014
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an Unternehmen und die Geschäftsführung in Kommanditgesellschaften.

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Frank
seit 13.2.2025
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Andreas Frank
92.00%
R***** F****
8.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Andreas Frank
Ingelheim
23.000 €
92.00%
R***** F****
2.000 €
8.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Immo Part GmbH

Wiesbaden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
II. Sachanlagen        
III. Finanzanlagen        
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte        
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   25.209,38   25.000,00
III. Wertpapiere        
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks        
C. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Aktiva   25.209,38   25.000,00

Passiva

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital   25.000,00   25.000,00
I. Gezeichnetes Kapital        
II. Kapitalrücklage        
III. Gewinnrücklagen        
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag        
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag   -1.102,00    
B. Rückstellungen        
C. Verbindlichkeiten   1.311,38    
D. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Passiva   25.209,38   25.000,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2012

Grundlagen der Rechnungslegung

Die Bilanz ist gemäß Paragraph 266 Abs. 2 HGB gegliedert.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB.

Die Gesellschaft hat auf die Erstellung eines Lageberichtes verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit der Bilanz zum vorhergehenden Jahresabschluss überein.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit sie wirtschaftlich oder rechtlich der Gesellschaft zuzurechnen sind.

Die Posten der Aktivseite und der Passivseite sind brutto ausgewiesen.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des Paragraph 249 HGB gebildet worden.

Grundsätze zur Bewertung

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmertätigkeit ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden.

Die Gegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bilanziert. Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Abnutzung zur Anwendung.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistung sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Die ausgewiesenen Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Der Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt

Die anderen Rückstellungen erfassen alle bekannten ungewissen Verbindlichkeiten.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter fünf Jahren.

Geschäftsvorfälle in Fremdwährungen sind unbedeutend.

Haftungsverhältnisse i. S. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

 

Mainz-Kastel, den 31. Mai 2013

gez. Werner Engel

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