Stammdaten

Register
Amtsgericht Aschaffenburg HRB 9866
Vorher
NBE Verwaltungs GmbH
Eingetragen
4.1.2007
Branche
Vermietung von SchienenfahrzeugenBetrieb von Verkehrswegen für SchienenfahrzeugeHerstellung von Lokomotiven und anderen Schienenfahrzeugen
Gegenstand
der Erwerb, das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, die Vermietung von, der Handel mit und die Verwertung von Schienenfahrzeugen sowie technischem Material sowie Anschaffung und Verwaltung von Immobilien.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
NBE Group GmbH & Co. KG
Germany
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Locomotives Pool GmbH

Niedernberg (vormals: Obernburg am Main)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 7.089,00 681.741,00
I. Sachanlagen 7.089,00 681.741,00
B. Umlaufvermögen 4.875,29 5.768,20
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.379,57 1.747,52
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 495,72 4.020,68
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 189.899,85 471.904,36
Bilanzsumme, Summe Aktiva 201.864,14 1.159.413,56

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 496.904,36 485.542,13
III. Jahresüberschuss 282.004,51 -11.362,23
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag -189.899,85 -471.904,36
B. Rückstellungen 1.250,00 44.484,00
C. Verbindlichkeiten 200.614,14 1.114.929,56
Bilanzsumme, Summe Passiva 201.864,14 1.159.413,56

Anhang


Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
 
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
 
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
 
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
 
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
 
Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.
 
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu EUR 410,00 Anschaffungskosten wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
 
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
 
Die Bankguthaben wurden mit dem Nennwert angesetzt.
 
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
 
Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem, jedoch weniger als fünf Jahren in Höhe von EUR 0,00 (VJ: EUR 1.015.620,80), sowie von bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 0,00 (VJ: EUR 15,17).
 
Die Restlaufzeit der sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 200.614,14 (VJ: EUR 99.293,59) betrug jeweils weniger als ein Jahr.
 
Von diesen Verbindlichkeiten entfällt ein Teilbetrag in Höhe von EUR 101.000,00 (VJ: EUR 81.000,00) auf ein Darlehen von der NBE Group GmbH & Co. KG, für das der Nachrang erklärt wurde.
 
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren, ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
 
Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des Jahresergebnisses.
 
Zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern oder Organmitgliedern bestehen Darlehens- und Verrechnungskonten, die banküblich verzinst werden.
 
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
 
                               Herr Gianfranco Mangano, Lützelbach
 
Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
 
Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
 
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Geschäftsjahres vorgefallen sind, wurden nicht bekannt.
 
 
Obernburg, im Mai 2017
 
 
 
                                                                                                              gez. Gianfranco Mangano

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