Liefländer PersonalService GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Fulda HRB 5069
Eingetragen
3.1.2006
Branche
Sonstige Überlassung von ArbeitskräftenBefristete Überlassung von ArbeitskräftenVermittlung von Arbeitskräften
Gegenstand
Personalmanagement, d. h. Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach Erhalt der vorgeschriebenen Erlaubnisurkunde sowie Vermittlung von Arbeitskräften

Historie

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Management

NameRolle
Steffen Liefländer
seit 3.1.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Liefländer PersonalService GmbH

Fulda

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 4.476,00 14.352,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 4.475,00 14.351,00
B. Umlaufvermögen 176.926,57 214.569,89
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 111.918,94 160.733,88
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 65.007,63 53.836,01
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 162,39
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 410.232,26 404.942,75
Bilanzsumme, Summe Aktiva 591.634,83 634.027,03

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 429.942,75 409.510,50
III. Jahresfehlbetrag 5.289,51 20.432,25
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 410.232,26 404.942,75
B. Rückstellungen 293.056,91 308.384,32
C. Verbindlichkeiten 298.577,92 325.642,71
Bilanzsumme, Summe Passiva 591.634,83 634.027,03

Anhang


Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Liefländer PersonalService GmbH mit Sitz in Fulda, ist im Handelsregister Fulda unter der Nummer HRB 5069 eingetragen.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Die ergänzenden Bestimmungen des GmbHG wurden beachtet. Die wahlweise bei Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke sind grundsätzlich im Anhang aufgeführt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 250 wurden mit der Anschaffung als Aufwand gebucht, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 250 bis € 800 entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter aus Vorjahren mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 150 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Euro 150 bis Euro 1.000 mit 20%, abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Eine Rückstellung für Nachforderungen an Sozialversicherungsträger wird trotz eingelegter Rechtsmittel und gewährter Aussetzung der Vollziehung, wie in den Vorjahren, weiterhin ausgewiesen. Eine Inanspruchnahme erfolgt, wenn überhaupt, erst nach Ablauf eines mittelfristigen Zeitraums. Der im Vorjahr gebildete Rückstellungsbetrag wurde nicht verändert. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). Die planmäßigen Abschreibungen für immaterielle Vermögensgegenstände betragen Euro 0,00 (Vorjahr Euro 763,00). Auf Sachanlagen wurden planmäßige Abschreibungen in Höhe von Euro 1.000,00 (Vorjahr Euro 3.037,00) vorgenommen. Die Abschreibung auf Geringwertige Wirtschaftsgüter beträgt Euro 768,00 (Vorjahr Euro 0,00) sowie auf den Sammelposten für Geringwertige Wirtschaftsgüter Euro 1.778,00 (Vorjahr Euro 1.933,71). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von Euro 1.350,00 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: Euro 1.350,00). Die verbleibenden Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt: Verbindlichkeiten bis 1 Jahr Euro 298.577,92 (Vorjahr: Euro 325.642,71), darin enthalten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) Euro 220.008,18 (Vorjahr: Euro 200.032,18.

Nicht gedeckter Fehlbetrag
Das Eigenkapital der Gesellschaft war am Bilanzstichtag verbraucht, zum Bilanzerstellungszeitpunkt konnte der bis zu diesem Zeitpunkt erwirtschaftete Gewinn das fehlende Eigenkapital nicht wieder ausgleichen. Die Gesellschafter haben gegenüber der Gesellschaft in Höhe ihrer Darlehensforderungen eine Rangrücktrittserklärung abgegeben, so dass eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne entgegengewirkt wird. Der Geschäftsführer hat für sich eine Liquiditätsplanung erstellt und geht auf ihrer Basis von einer Fortführung der Gesellschaft aus.

Sonstige Pflichtangaben
Es waren durchschnittlich 77 Arbeitnehmer, ohne Geschäftsführung, während des Geschäftsjahres beschäftigt. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch Steffen Liefländer, Kaufmann. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Fulda, den 26. August 2019
Die Geschäftsführung

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.10.2019 festgestellt.

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