Liefländer PersonalService GmbH
Fulda
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.476,00 |
14.352,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.475,00 |
14.351,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
176.926,57 |
214.569,89 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
111.918,94 |
160.733,88 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
65.007,63 |
53.836,01 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
162,39 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
410.232,26 |
404.942,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
591.634,83 |
634.027,03 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
429.942,75 |
409.510,50 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
5.289,51 |
20.432,25 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
410.232,26 |
404.942,75 |
| B.
Rückstellungen |
293.056,91 |
308.384,32 |
| C.
Verbindlichkeiten |
298.577,92 |
325.642,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
591.634,83 |
634.027,03 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Liefländer PersonalService GmbH mit Sitz
in Fulda, ist im Handelsregister Fulda unter der Nummer HRB
5069 eingetragen.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der
§§ 264, 267 I HGB auf.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt. Der vorliegende
Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung
der für den Vorjahresabschluss angewendeten
Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Die
ergänzenden Bestimmungen des GmbHG wurden beachtet.
Die wahlweise bei Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke sind
grundsätzlich im Anhang aufgeführt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1,
III HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung
linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und
degressiv abgeschrieben. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis € 250 wurden mit der
Anschaffung als Aufwand gebucht, solche mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von € 250 bis € 800
entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter aus
Vorjahren mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis
Euro 150 wurden aus Vereinfachungsgründen
entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr
voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
Euro 150 bis Euro 1.000 mit 20%, abgeschrieben. Forderungen
und sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch
Bildung angemessen dotierter Einzelwertberichtigungen
Rechnung getragen. Flüssige Mittel werden zu
Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). Die sonstigen
Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und
ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist
(§ 253 I 2 HGB). Eine Rückstellung
für Nachforderungen an Sozialversicherungsträger
wird trotz eingelegter Rechtsmittel und gewährter
Aussetzung der Vollziehung, wie in den Vorjahren, weiterhin
ausgewiesen. Eine Inanspruchnahme erfolgt, wenn
überhaupt, erst nach Ablauf eines mittelfristigen
Zeitraums. Der im Vorjahr gebildete
Rückstellungsbetrag wurde nicht verändert.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag
bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus
ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). Die
planmäßigen Abschreibungen für immaterielle
Vermögensgegenstände betragen Euro 0,00
(Vorjahr Euro 763,00). Auf Sachanlagen wurden
planmäßige Abschreibungen in Höhe von
Euro 1.000,00 (Vorjahr Euro 3.037,00)
vorgenommen. Die Abschreibung auf Geringwertige
Wirtschaftsgüter beträgt Euro 768,00
(Vorjahr Euro 0,00) sowie auf den Sammelposten
für Geringwertige Wirtschaftsgüter
Euro 1.778,00 (Vorjahr Euro 1.933,71). Die
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
haben in Höhe von Euro 1.350,00 eine Restlaufzeit
von über 1 Jahr (Vorjahr: Euro 1.350,00). Die
verbleibenden Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten
(§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben
sich wie folgt: Verbindlichkeiten bis 1 Jahr
Euro 298.577,92 (Vorjahr: Euro 325.642,71), darin
enthalten sind Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG)
Euro 220.008,18 (Vorjahr: Euro 200.032,18.
Nicht gedeckter Fehlbetrag
Das Eigenkapital der Gesellschaft war am
Bilanzstichtag verbraucht, zum Bilanzerstellungszeitpunkt
konnte der bis zu diesem Zeitpunkt erwirtschaftete Gewinn
das fehlende Eigenkapital nicht wieder ausgleichen. Die
Gesellschafter haben gegenüber der Gesellschaft in
Höhe ihrer Darlehensforderungen eine
Rangrücktrittserklärung abgegeben, so dass eine
Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne
entgegengewirkt wird. Der Geschäftsführer hat
für sich eine Liquiditätsplanung erstellt und
geht auf ihrer Basis von einer Fortführung der
Gesellschaft aus.
Sonstige Pflichtangaben
Es waren durchschnittlich 77 Arbeitnehmer, ohne
Geschäftsführung, während des
Geschäftsjahres beschäftigt. Während des
abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte
des Unternehmens - unverändert - geführt durch
Steffen Liefländer, Kaufmann. Der
Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt
und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen. Von den Erleichterungen der §§ 274a,
288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Fulda, den 26. August 2019
Die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.10.2019 festgestellt.
|