WLLT GmbH
Selbe AdressePatentanwaltskanzleien
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Harald Böck seit 7.1.2026 | Geschäftsführer |
Oliver Stiegen seit 7.1.2026 | Geschäftsführer |
Peter Jokisch seit 15.10.2024 | Prokura |
Ulrike Ruth Elisabeth Specht-Heim seit 14.2.2019 | Prokura |
Peter Georg Specht seit 30.11.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
OBE Holding GmbH (vormals: OBE Ohnmacht & Baumgärtner GmbH &. Co. KG)IspringenJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Konzernbilanzder OBE Holding GmbH(vormals: OBE Ohnmacht & Baumgärtner GmbH & Co. KG), Ispringen, zum 31. Dezember 2019Aktiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungder OBE Holding GmbH(vormals: OBE Ohnmacht & Baumgärtner GmbH & Co. KG), Ispringen, für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019
Konzernanhangder OBE Holding GmbH(vormals: OBE Ohnmacht & Baumgärtner GmbH & Co. KG), Ispringen, für das Geschäftsjahr 2019A. VorbemerkungDie OBE Holding GmbH, Ispringen (Amtsgericht Mannheim, HRB 734285), ist gem. § 290 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. Der Konzernabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften des HGB und des GmbHG erstellt. Die OBE Holding GmbH ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "OBE Ohnmacht & Baumgärtner GmbH & Co. KG", Ispringen (Amtsgericht Mannheim HRA 501126), die als Mutterunternehmen zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet war. Die Umwandlung erfolgte entsprechend §§ 190 ff UmwG. Die OBE Holding GmbH wurde am 27. August 2019 ins Handelsregister eingetragen. Bevor die OBE Ohnmacht & Baumgärtner GmbH & Co. KG in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt wurde, hat sie ihre beiden Geschäftsbereiche, den Geschäftsbereich Optik und den Geschäftsbereich MIM (Metal Injection Molding), mit Wirkung zum 01.01.2019 durch Einbringungsund Abtretungsvertrag vom 18. Dezember 2018 (Einbringungsvertrag) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eigenständige Gesellschaften, die OBE GmbH & Co. KG für den Geschäftsbereich Optik und die MIMplus Technologies GmbH & Co.KG für den Geschäftsbereich MIM buchwertneutral übertragen. Zur OBE GmbH & Co. KG wurden gleichzeitig die Geschäftsanteile und Rechte an der Baumgärtner GmbH übertragen. Die OBE Holding GmbH hält 100 % der Anteile an den neuen Gesellschaften; OBE GmbH & Co. KG und MIMplus Technologies GmbH & Co. KG. Darstellung, Gliederung Ansatz und Bewertung des Konzernabschlusses entsprechen Vorjahresgrundsätzen mit Ausnahme der durch den Formwechsel bedingten Änderungen der Darstellung des Eigenkapitals. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. B. Abgrenzung des KonsolidierungskreisesIn den Konzernabschluss wurden gemäß § 294 Abs. 1 HGB als Mutterunternehmen die OBE Holding GmbH, Ispringen, sowie sechs inländische und sechs ausländische Tochterunternehmen einbezogen. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich bei den vollkonsolidierten Unternehmen die folgenden Veränderungen ergeben: Im Jahr 2018 wurden vier inländischen Unternehmen neu gegründet, die OBE Management GmbH, die OBE GmbH & Co. KG, die MIMplus Technologies GmbH und die MIMplus Technologies GmbH & Co. KG. Im Geschäftsjahr werden diese erstmals vollkonsolidiert, bisher wurden die Unternehmen gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht einbezogenen. Aus der Veränderung des Konsolidierungskreises der vollkonsolidierten Unternehmen resultieren keine wesentlichen Veränderungen im Konzernabschluss, da die OBE Ohmacht & Baumgärtner KG ihre beiden operativen Geschäftsbereiche vor Umwandlung in die OBE Holding GmbH in die neu gegründeten Gesellschaften OBE GmbH & Co. KG und MIMplus Technologies GmbH & Co. KG übertragen hat. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind in einer separaten Aufstellung einzeln aufgeführt. Diese Aufstellung der Angaben nach § 313 Abs. 2 HGB (Anlage 5) ist integraler Bestandteil des Konzernanhangs. C. Konsolidierungsgrundsätze und WährungsumrechnungDem Konzernabschluss liegen die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen zu Grunde. Bei sämtlichen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen deckt sich der Stichtag des Einzelabschlusses mit dem Stichtag des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019. Die Kapitalkonsolidierung der voll einbezogenen Unternehmen erfolgte nach der angelsächsischen Methode (Erwerbsmethode), die zwischen Erstkonsolidierung und Folgekonsolidierung differenziert. Die Kapitalkonsolidierung für Erwerbsvorgänge ab dem 1. Januar 2010 erfolgt gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB nach der Neubewertungsmethode. Hierbei wird der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals der Tochtergesellschaften verrechnet. Das Eigenkapital ist dabei entsprechend der Neubewertungsmethode mit dem Betrag anzusetzen, der dem Zeitpunkt der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht, der diesen zum Erstkonsolidierungszeitpunkt beizulegen ist. Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie Abs. 2 HGB und latente Steuern nach § 274 Abs. 2 HGB zu bewerten. Die Verrechnung erfolgt gemäß § 301 Abs. 2 HGB zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Bei der Erstkonsolidierung von Erwerbsvorgängen vor dem 1. Januar 2010 wird unverändert die Buchwertmethode gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a. F. mit dem gemäß § 301 Abs. 2 HGB a. F. möglichen Erstkonsolidierungszeitpunkten angewandt. Ein sich aus der Kapitalkonsolidierung ergebender passiver Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 171 resultiert aus der Erstkonsolidierung am 1. Januar 2003 und hat Eigenkapitalcharakter auf Grund einer Einbringung der betreffenden Gesellschaft unter dem Verkehrswert. Zum 1. Januar 2010 erfolgte eine Umgliederung in den gesonderten Posten "Unterschiedsbetrag aus Kapitalkonsolidierung" nach dem Eigenkapital. Die gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzerngesellschaften wurden im Rahmen der Schuldenkonsolidierung untereinander aufgerechnet. Aus der Schuldenkonsolidierung resultierende echte Aufrechnungsdifferenzen wurden erfolgswirksam behandelt. Währungsbedingte Aufrechnungsdifferenzen wurden grundsätzlich ergebnisneutral in den Posten "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" eingestellt. Bei der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden alle Umsätze zwischen den Konzerngesellschaften und die übrigen konzerninternen Erträge und Aufwendungen einschließlich der Gewinnausschüttungen von Konzernunternehmen voll konsolidiert. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Anlageverkäufen sowie aus Vorratsbeständen konzerninterner Lieferungen wurden eliminiert. Die Ermittlung der latenten Steuern wurde auf Basis der zukünftigen Steuerbelastungen der betreffenden Gesellschaften vorgenommen. Aktive und passive latente Steuern wurden brutto ausgewiesen. Die Abgrenzung latenter Steuern aus Konsolidierungsmaßnahmen erfolgte gemäß § 306 HGB insoweit, als sich der abweichende Steueraufwand in den späteren Geschäftsjahren ausgleicht. Die Bilanzwerte der Jahresabschlüsse der ausländischen Gesellschaften wurden mit den Devisenkassamittelkursen am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde zu Periodendurchschnittskursen vorgenommen. Erstkonsolidierungspflichtige Eigenkapitalien und Beteiligungsbuchwerte werden mit den historischen Kursen im Erstkonsolidierungszeitpunkt umgerechnet. Die Währungsunterschiede, die sich durch die Umrechnung der Vermögens-, Kapital- und Schuldposten ausländischer Konzerngesellschaften sowie Währungsunterschiede, die sich aus der historischen Umrechnung des erstkonsolidierungspflichtigen Kapitals und des erwirtschafteten Konzernergebnisses von nicht in Euro geführten Gesellschaften ergeben, wurden erfolgsneutral der "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" zugeordnet. Im Übrigen wurde der Grundsatz der Stetigkeit der Konsolidierungsmethoden und der Währungsumrechnung beachtet. D. RechnungslegungsgrundsätzeGrundsätzlichesBei den in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Gesellschaften wurden die nach landesrechtlichen Vorschriften aufgestellten Jahresabschlüsse der Konsolidierung zu Grunde gelegt. Die Jahresabschlüsse der ausländischen und inländischen Konzernunternehmen wurden, soweit dies erforderlich war, in der Handelsbilanz II an die konzerneinheitlichen Bilanzierungsgrundsätze angepasst. Das Eigenkapital des Konzerns setzt sich zusammen aus dem Eigenkapital der Muttergesellschaft, insbesondere dem Gezeichneten Kapital und den Kapitalrücklagen und dem im Konzern erwirtschafteten Kapital (Bilanzgewinn) sowie der Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung. Im Berichtsjahr wurden die Grundsätze der Bilanzierungs-, Ausweis- und Bewertungsstetigkeit beachtet. BilanzDie entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen bewertet und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen umfassen die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie die notwendigen Gemeinkosten. Für Maschinenersatzteile und Werkzeuge ist ein Festwert gebildet. Die Abschreibungen erfolgen unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer grundsätzlich nach der linearen Methode. Der Abschreibungssatz ist bei in Deutschland eingesetzten Maschinen im Zwei-Schicht-Betrieb um 25 % und bei Maschinen im Drei-Schicht-Betrieb um 50 % erhöht. Ein Tochterunternehmen verzichtet für neu angeschaffte Maschinen ab diesem Geschäftsjahr auf diese Regelung. In gebrauchtem Zustand angeschaffte Anlagegegenstände werden linear über die Restnutzungsdauer abgeschrieben. Anlagegegenstände in China werden bis auf einen Restwert von 10 % abgeschrieben. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter über EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 werden gemäß § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt und linear über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Geleistete Anzahlungen sind zu Anschaffungskosten bewertet und werden ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Unter den Finanzanlagen werden Beteiligungen zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert und Ausleihungen mit dem Nennwert bilanziert. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren sind zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen bzw. dem niedrigeren letzten Einkaufspreis bewertet. Nicht gängige Materialien sind auf Basis eines Reichweitenschlüssels abgewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten auf der Grundlage der betrieblichen Kostenrechnung bewertet. Nicht mehr verwendbare Erzeugnisse sind mit dem Schrottwert angesetzt. Nicht gängige Artikel sind auf Basis eines Reichweitenschlüssels abgewertet. Die Bewertung erfolgte grundsätzlich auf der Grundlage von Einzelkalkulationen (Einzelbewertung). Die Herstellungskosten umfassen die Materialeinzelkosten, die notwendigen Materialgemeinkosten, die Fertigungseinzelkosten und die notwendigen Fertigungsgemeinkosten sowie den Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Die Kosten für die allgemeine Verwaltung sind nicht aktiviert. Nicht aktivierungspflichtige Kostenbestandteile sowie kalkulatorische Kosten sind ausgeschieden. Bei den von der Tochtergesellschaft in China hergestellten unfertigen und fertigen Erzeugnissen (TEUR 1.549) wurden die Herstellungskosten retrograd mittels eines Abschlags auf die Verkaufserlöse ermittelt. Die Ermittlung des Fertigungsgrads der unfertigen Erzeugnisse erfolgt durch Schätzung. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Für die im Forderungsbestand erkennbaren Risiken sind angemessene Einzelwertberichtigungen gebildet. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von unverändert 1 % des nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungsbestandes Rechnung getragen. Bei Forderungen mit überlanger Zahlungseingangsdauer werden entsprechende Abzinsungen vorgenommen. Das nicht verpfändete Deckungsvermögen ist zum Aktivwert bewertet. Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen (Handelsbilanz II - Steuerbilanz-Unterschiede) der einbezogenen Gesellschaften und latente Steuern auf Konsolidierungsmaßnahmen wurden auf der Basis der zukünftigen Steuerbelastungen der einbezogenen Gesellschaften ermittelt. Aktive latente Steuern umfassen grundsätzlich auch latente Steuern aus steuerlichen Verlustvortragsmöglichkeiten, sofern mit einer Inanspruchnahme innerhalb der nächsten fünf Jahre zu rechnen ist. Aktive und passive latente Steuern werden brutto ausgewiesen. Die Pensionsverpflichtungen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Heubeck-Richttafeln 2018 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Dabei wird derzeit von jährlichen Anpassungen von maximal 3 % bei den Entgelten und bei den Renten ausgegangen. Die Bewertung berücksichtigt eine unternehmensspezifische Fluktuationsrate von 0 %. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wird in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Abzinsung pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Der Rechnungszinssatz basiert - entsprechend der gesetzlichen Neuregelung in § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB - auf dem von der Deutsche Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre in Höhe von 2,71 % (i. V. 3,21 %). Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich zum 31. Dezember 2019 im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre eine Verminderung der Rückstellungen für Pensionen in Höhe von EUR 471.100 (Unterschiedsbetrag). Erfolgsauswirkungen aus der Änderung des Diskontierungssatzes werden im Finanzergebnis gezeigt. Durch die erstmalige Anwendung der Bestimmungen des BilMoG im Jahr 2010 ergab sich zum 1. Januar 2010 ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von EUR 668.776,00. Von der Übergangsregelung gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht und von diesem Betrag ein fünfzehntel den Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 44.585,00 jährlich zugeführt. Die Zuführung wird mit Einführung des BilRUG in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstiger betrieblicher Aufwand gezeigt. Der zum 31. Dezember 2019 noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag aus der Erstanwendung (Unterdotierung) in Höhe von EUR 222.926,00 wird innerhalb des verbleibenden Übergangszeitraumes der Pensionsrückstellung zugeführt. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Die Berechnungen zur Rückstellung zur Altersteilzeit wurden mit Hilfe der Heubeck-Richttafeln 2018 G durchgeführt. Es wurde die Ausscheideordnung der Aktiven zu Grunde gelegt. Unter der Annahme einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde ein Rechnungszins von 0,00 % angesetzt, wobei ein Gehaltstrend von 0 % angenommen wurde. Das Deckungsvermögen (TEUR 45) ist zum Zeitwert bewertet und wurde unmittelbar mit den korrespondierenden Schulden verrechnet (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind mit dem Nennwert und ohne Umsatzsteuer angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden Konzernabschluss unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Bei einer Restlaufzeit von über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens; bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung in diesen Fällen grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite. E. Erläuterungen zur Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und VerlustrechnungI. Konzernbilanz1. AnlagevermögenDie gesondert dargestellte Entwicklung des Konzernanlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs. 2. Sonstige VermögensgegenständeUnter den sonstigen Vermögensgegenständen im Konzern sind Forderungen in Höhe von TEUR 567 (i. V. TEUR 679) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausgewiesen. 3. Aktive latente SteuernLatente Steuern werden insbesondere für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen im Konzernabschluss und den steuerrechtlichen Wertansätzen von immateriellen Vermögensgegenständen, Sachanlagen, Pensionsrückstellungen, sonstigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im jeweiligen landesrechtlichen Jahresabschluss ermittelt. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge - soweit mit einer Realisierung innerhalb der nächsten fünf Jahre gerechnet werden kann -berücksichtigt. Auf Konsolidierungsbuchungen wurden entsprechend § 306 HGB latente Steuern gebildet. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt im Konzern auf Basis der landesspezifischen Ertragssteuersätze. Dabei wurde der jeweilige Steuersatz der betreffenden Gesellschaft verwendet. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher Steuersatz von 17,7 %. Für einbezogene inländische Gesellschaften kommt ein Gewerbesteuersatz von 10,85 % zur Anwendung. Die unsaldierten latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:
Entwicklung der in der Bilanz gezeigten latenten Steuern:
4. EigenkapitalDer Bilanzgewinn setzt sich wie folgt zusammen:
Der gesondert dargestellte Konzerneigenkapitalspiegel ist integraler Bestandteil des Anhangs. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 471. Dieser ist nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt. Es stehen somit TEUR 6.213 des Bilanzgewinns für Ausschüttungen zur Verfügung. 5. Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen entfallen zu rund 64 % auf Rückstellungen aus dem Personalbereich. Hierzu zählen im Wesentlichen Rückstellungen für Tantiemen, Gleitzeitguthaben, Jubiläumszuwendungen, Urlaubsansprüche und den gesetzlichen Abfertigungsfonds in Italien. Mit rund 36 % tragen im Wesentlichen die Rückstellungen für Jahresabschlusskosten, Garantieverpflichtungen und ausstehende Rechnungen zum Gesamtausweis bei. 6. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von TEUR 6.882 durch eigene Grundpfandrechte in Höhe von TEUR 8.450 und ein Teilbetrag in Höhe von TEUR 850 zusätzlich durch Sicherungsübereignung von Maschinen mit einem Restbuchwert von TEUR 367 gesichert. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen bei einzelnen Gesellschaften teilweise branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
II. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung1. UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse teilen sich folgendermaßen auf:
2. Sonstige betriebliche ErträgeUnter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 234 ausgewiesen. Es handelt sich im Wesentlichen um Erträge aus dem Verkauf von Gütern des Anlagevermögens und Erträge ausgebuchter Forderungen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 76 (i. V. TEUR 141) enthalten. Davon entfallen auf unrealisierte Erträge TEUR 3 (i. V. TEUR 8). 3. PersonalaufwandIm Posten "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung" sind in Höhe von TEUR 439 (i. V. TEUR 317) Aufwendungen für Altersversorgung enthalten. 4. Sonstige betriebliche AufwendungenUnter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 128 ausgewiesen. Es handelt sich im Wesentlichen um Aufwendungen nach Art. 67 Abs. 1 und 2 EGHGB (BilMoG Zuführungsbetrag für Pensionsrückstellung) in Höhe von TEUR 45 (i. V. TEUR 45) und um Verluste aus Anlagenabgängen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Kursverluste in Höhe von TEUR 123 (i. V. TEUR 171) enthalten. Davon entfallen auf unrealisierte Aufwendungen TEUR 51 (i. V. TEUR 31). 5. FinanzergebnisDie Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen in Höhe von TEUR 120 (i. V. TEUR 134) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. 6. Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten latente Steueraufwendungen in Höhe von TEUR 120 (i. V. TEUR 488). Unter den sonstigen Steuern sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 1 enthalten. F. Sonstige Angaben1. BeteiligungsverhältnisseDie gesonderte Aufstellung des Anteilsbesitzes gem. § 313 Abs. 2 HGB ist integraler Bestandteil des Anhangs. 2. OffenlegungserleichterungenFür folgende Gesellschaften werden die Offenlegungserleichterungsvorschriften gemäß § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen: OBE Verwaltungs-GmbH, Ispringen OBE Management GmbH, Ispringen MIMplus Verwaltungs-GmbH, Ispringen Baumgärtner GmbH, Ispringen Für folgende Gesellschaften wird die Befreiungsvorschrift zur Aufstellung des Anhangs und des Lageberichts sowie zur Offenlegung gemäß § 264b HGB in Anspruch genommen: OBE GmbH & Co. KG, Ispringen MIMplus Technologies GmbH & CO. KG, Ispringen 3. PersonalDie durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer beträgt:
4. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen in folgender Höhe:
5. Ergänzende Angaben zur KonzernkapitalflussrechnungDer Finanzmittelfonds beinhaltet flüssige Mittel (Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten). 6. Ergänzende Angaben zum KonzerneigenkapitalspiegelGesetzlichen Ausschüttungssperren unterliegen TEUR 471. 7. Organe des MutterunternehmensDie Geschäftsführung obliegt vom 1. Januar bis zum 26. August 2019 der persönlich haftenden Gesellschafterin, der OBE Verwaltungs-GmbH, Ispringen, vertreten durch deren Geschäftsführer: Peter Specht (Kaufmännischer Geschäftsführer Strategie und Recht), Pforzheim Erik Schäfer (Geschäftsführer Marketing und Vertrieb), Königsbach-Stein, und ab dem 27. August 2019 wurden die Geschäfte der in die Kapitalgesellschaft OBE Holding GmbH umgewandelten Gesellschaft, unverändert durch eben diese Geschäftsführer bis 31. Dezember 2019 geführt. Der Beirat setzt sich vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 wie folgt zusammen: Klaus März (Unternehmer), Langenfeld, Peter Gajewski (Aufsichtsrat), Langenfeld (Vorsitzender) Der Beirat erhielt für seine Tätigkeit im Berichtsjahr eine Vergütung von EUR 18.997,21. Im Berichtsjahr wurde für ehemalige frühere Geschäftsführer EUR 119.770,00 Versorgungsbezüge bezahlt. Für sie besteht eine Pensionsrückstellung in Höhe von EUR 1.724.094,70. Die Angabe der Geschäftsführerbezüge nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 a HGB ist in Ausübung des Wahlrechts nach § 286 Abs. 4 HGB i. V. m. § 298 Abs. 1 HGB unterblieben. 8. Honorar des KonzernabschlussprüfersDas für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses im Geschäftsjahr 2019 als Aufwand erfasste Honorar gliedert sich wie folgt:
9. NachtragsberichtDie Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Ende Januar den internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen. Seit dem 11. März 2020 stuft die WHO die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) als Pandemie ein. Die Auswirkungen der Corona-Krise werden zu erheblichen finanziellen Auswirkungen im Geschäftsjahr 2020 führen. Wir verweisen hierzu auf die entsprechenden Ausführungen im Lagebericht. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres, über die an dieser Stelle zu berichten wäre, haben sich nicht ereignet. 10. ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 6.684 auf neue Rechnung vorzutragen.
Ispringen, 19. Juni 2020 OBE Holding GmbH Geschäftsführung Erik Schäfer Peter Specht Entwicklung des Konzernanlagevermögens der OBE Holding GmbH (vormals: OBE Ohnmacht & Baumgärtner GmbH & Co. KG), Ispringen,im Geschäftsjahr 2019
Aufstellung der Angaben nach § 313 Abs. 2 HGB der OBE Holding GmbH (vormals: OBE Ohnmacht & Baumgärtner GmbH & Co. KG), Ispringen, zum 31. Dezember 2019
Konzernkapitalflussrechnung
Konzerneigenkapitalspiegel
Konzernlageberichtder OBE Holding GmbH(vormals: OBE Ohnmacht & Baumgärtner GmbH & Co. KG), Ispringen, für das Geschäftsjahr 2019OBE Holding GmbH, Ispringen, versteht sich als Massenanbieter von hochpräzisen, feinmechanischen Bauteilen und Baugruppen. Im Jahr 2019 kam es zu strukturellen Veränderungen, mit denen der veränderten Gesellschafterstruktur einerseits und der Entwicklung der beiden Geschäftsfelder Optik und MIM andererseits Rechnung getragen werden soll. 1. Ausgliederung der bisherigen Geschäftsfelder Optik und MIM zum 01.01.2019 in neu gegründeten Tochtergesellschaften, der OBE GmbH & Co. KG und der MIMplus Technologies GmbH & Co. KG. Hierzu wurden die Vermögensgegenstände und Schulden der Geschäftsfelder zu Buchwerten auf die neu gegründeten Gesellschaften übertragen. 2. Am 27.08.2019 erfolgte die Eintragung des Formwechsels der OBE Ohnmacht & Baumgärtner GmbH & Co. KG in die OBE Holding GmbH. 3. Die OBE Holding GmbH hält die Anteile, vermietet das Betriebs- und Verwaltungsgebäude und organisiert die Finanzierung der beiden neugegründeten Tochtergesellschaften. Die neue Struktur schafft sowohl in der Optik als auch im Metallpulverspritzguss die Voraussetzungen für ein weiteres Wachstum am Standort Ispringen. So kann im Bereich der Optik neben dem Ausbau des Kerngeschäftes auch der wachsende Markt für Datenbrillen stärker erschlossen werden. Im MIM-Bereich kommen verstärkt Grundlagenentwicklungen zur Serienreife und werden weltweit vermarktet. Als Geschäftsführer in der OBE Holding GmbH sowie in der OBE GmbH & Co. KG wurden die Herren Erik Schäfer und Peter Specht bestellt. Die Geschäftsführung der MIMplus Technologies GmbH & Co. KG übernehmen die Herren Harald Böck und Peter Specht. Beide Tochtergesellschaften der OBE Holding GmbH setzen wie bisher auf innovative Technologien und hochwertige Materialien. Seit 1996 fertigen wir nach dem Qualitätsmaßstab DIN ISO 9001 und seit März 2013 nach ISO TS 16949. Ebenfalls seit 1996 haben wir die Zertifizierung aufgrund der EG-Öko-Auditverordnung (EWG 1836/93). Inzwischen werden wir sowohl nach EMAS (EG-Verordnung Nr. 1221/2009) als auch nach DIN ISO 14001 zertifiziert. Im Bereich der Brillenoptik nimmt die OBE GmbH & Co. KG eine führende Stellung bei der Entwicklung und Fertigung der Gelenktechnik für Brillen ein. Neben dem Stammsitz in Ispringen und Vertriebstöchtern in Italien, Hongkong und China ist diese mit sechs weiteren Vertretungen auf allen wichtigen Märkten weltweit präsent. In China verfügt die OBE GmbH & Co. KG darüber hinaus mit der Firma GLOBE Precision Ltd. Shenzhen über weitere Produktionskapazitäten. Die MIM-Technologie (Metal-Injection-Molding) wird seit mehreren Jahren bei der MIMplus Technologies GmbH & Co. KG bzw. zuvor bei der OBE Ohnmacht & Baumgärtner GmbH & Co. KG eingesetzt. Dadurch können komplexe Bauteile wirtschaftlich und in großen Stückzahlen hergestellt werden. Die Technologie ist insbesondere für große und mittlere Stückzahlen geeignet. Kleinere Stückzahlen kommen in Betracht, sofern die zu fertigenden Bauteile nicht oder nur aufwändig durch konkurrierende Herstellungsverfahren realisiert werden können. Die MIM Zielmärkte sind neben der Optik die Bereiche Automotive, Luftfahrt, Medizintechnik, Maschinenbau und Konsumgüter insbesondere im Luxusgüterbereich. Markt- und AbsatzentwicklungDie OBE GmbH & Co. KG produziert und vertreibt Scharniere, Brillenbügel und andere mechanische Präzisionsteile im Kerngeschäft Optik für den Markt hochwertiger Korrektionsfassungen und hochwertiger Sonnenbrillen. Der Marktanteil liegt bei rund 20 %. Die wichtigsten Abnehmerländer sind Hong Kong und China mit rund 65 % (i. V. rund 61 %), Italien mit rund 23 % (i. V. rund 28 %), Deutschland mit rund 5 % (i. V. rund 4 %) und Japan mit rund 3 % (i. V. rund 4 %) des Umsatzes im Geschäftsfeld Optik. Die Brillenproduktion findet heute überwiegend aus preislichen Gründen in Asien statt. Ungefähr die Hälfte des Optik-Absatzmarktes befindet sich in China. Italien nimmt eine Sonderstellung ein, da der "Modeartikel" Brille von führenden Brillenherstellern, die in Italien ihren Sitz haben, designt und gefertigt wird. Mittlerweile wieder steigende Produktionszahlen in Italien sind Ausdruck der in China in den letzten Jahren sprunghaft gestiegenen Lohnkosten. Eine Umstrukturierung des Marktes zeichnet sich durch den Einstieg von Luxuskonzernen in den Brillenmarkt ab. Marken wie z.B. Gucci werden zukünftig selbst durch den Markeninhaber vertrieben. Dadurch sind bestehende Kunden langfristig gezwungen, diese bisher als Lizenzmarken vertriebenen Fassungen aus ihrem Portfolio zu nehmen und einen Ersatz für den Umsatzrückgang zu finden. In unserem Geschäftsfeld MIMplus hat sich der Absatz im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr deutlich verringert. Dies liegt insbesondere an einem durch einen Großkunden aus dem Bereich Motorsport verursachten Umsatzrückgang. Durch den Auslauf einer Modellgeneration und den erst im Jahr 2021 geplanten Serienproduktionsstart kommt es in den Jahren 2019 und 2020 zu einem Umsatzrückgang. Dieses war bekannt und wurde vom Kunden vorab kommuniziert, so dass sich die MIMplus Technologies GmbH & Co. KG auf die temporäre Umsatzreduzierung durch die Befristung von Arbeitsverträgen und Leiharbeit einstellen konnte. Direkte Kosten, die nicht abgebaut werden konnten, übernahm teilweise der Kunde. Risikomanagementziele und -methodenBeide Tochtergesellschaften der OBE Holding GmbH verfügen über ein ausgereiftes Planungssystem. Eine rollierende Umsatzplanung für zwölf Monate im Voraus wird monatlich im Vertriebscontrolling besprochen. Daraus abgeleitet erfolgt auch die Ergebnis- und Liquiditätsplanung, die ebenfalls in monatlichen Sitzungen überprüft und ergänzt wird. Die Marktentwicklung und -beobachtung erfolgt durch unser weltweites Vertriebsnetz und unsere Marketingabteilung und wird bei regelmäßigen Vertretertreffen abgestimmt und verbessert. Um Risiken für die Gesellschaften zu minimieren, haben wir ein durchgängiges Versicherungskonzept entworfen. Dieses Konzept wird jährlich überprüft und an geänderte Bedingungen und Anforderungen angepasst. So können Haftpflichtrisiken, Feuer- und Elementarschäden, Betriebsunterbrechungsrisiken und Rechtschutzrisiken, die für uns die markantesten Bedrohungen darstellen, an Dritte übertragen werden. Für die Produktionsgesellschaft GLOBE PRECISION (Shenzhen) Limited, Shenzhen/China, wurden die im Land vorgeschriebenen Versicherungen abgeschlossen (best local standard). Alle in China nicht versicherbaren Risiken sind durch "Master-Cover" über die Muttergesellschaft abgesichert. Mittels eines unternehmensspezifisch eingerichteten Risk-Management-Systems können drohende Risiken systematisch und zu einem frühen Zeitpunkt erkannt und entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung der Realisierung dieser Risiken eingeleitet werden. Ausstehende Forderungen werden regelmäßig auf bestehende Risiken überprüft und unter Berücksichtigung der Bonität des Kunden beurteilt. Teilweise erfolgt die Absicherung von Ausfallrisiken über die Vereinbarung von Kreditversicherungen. Zur Absicherung gegen Währungskursschwankungen haben wir ein System implementiert, um die Auswirkungen dieser Schwankungen auf die Ertragslage zu reduzieren. Investitionen, Forschung und EntwicklungFür das Jahr 2019 wurden Investitionen - im Wesentlichen in das Sachanlagevermögen - im Gesamtvolumen von ca. EUR 1,3 Mio. geplant. Davon wurden ca. EUR 1,1 Mio. realisiert. Für 2020 planen wir Investitionen in das Sachanlagevermögen Höhe von ca. EUR 1,3 Mio. Die Investitionen sind insbesondere für neue Produkte in der Brillenoptik, zur Modernisierung und zum Ausbau der technischen Anlagen und zur Entwicklung unseres Geschäftsfeldes MIM Plus vorgesehen. Inwieweit alle Investitionen tatsächlich im Jahr 2020 umgesetzt werden können hängt vom Verlauf der Covid 19 Pandemie ab, die weltweit zu Betriebsschließungen geführt hat bzw. noch führt. PersonalDer OBE Konzern beschäftigte am 31. Dezember 2019 491 (i. V. 511) Mitarbeiter.
UmweltschutzEin fester Bestandteil der Unternehmensphilosophie unseres Hauses ist die Umsetzung umweltgerechter und ressourcenschonender Verfahren. Seit 1996 besteht ein Umweltmanagementsystem nach EMAS, das 1999 in die Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 einbezogen wurde. Das System wurde inzwischen mehrmals erfolgreich rezertifiziert und wird für die beiden Tochtergesellschaften OBE GmbH & Co KG sowie MIMplus Technologies GmbH & Co. KG weiterhin aufrechterhalten. Umsatz- und AuftragsentwicklungIm Geschäftsjahr 2019 hat der OBE-Konzern Umsatzerlöse in Höhe von EUR 39,7 Mio. erzielt. Im Vorjahr waren dies EUR 43,3 Mio. Der geplante Umsatz von rund EUR 40,5 Mio. wurde nicht erreicht. Ursächlich für den im Vergleich zum Plan niedrigeren Umsatz war der Geschäftsbereich MIM. Der Auftragsbestand betrug am 31. Dezember 2019 rund EUR 6,5 Mio. (i. V. EUR 9,5 Mio.). Vermögens-, Finanz- und ErtragslageDie Bilanzsumme ist gegenüber dem Vorjahr gefallen (- EUR 1,1 Mio.) und beträgt EUR 36,4 Mio. Das Konzerneigenkapital stieg auf EUR 16,8 Mio. (i. V. EUR 15,6 Mio.). Hierdurch stieg die Eigenkapitalquote auf 46,2 % (i. V. 41,5 %). Die Materialeinsatzquote hat sich durch den geringeren Umsatzanteil des Bereichs MIM sowie durch eine geringere Beauftragung von Fremdleistungen gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert. Sie beträgt nunmehr 29,8 % (i. V. 35,0 %). Die Personalaufwendungen sind im Geschäftsjahr um 4% gestiegen. Der Anstieg ist Konsequenz der weiteren Lohnsteigerungen vor allem in Asien aber auch in Deutschland. Zusätzlich erhöhten sich die Pensionsverpflichtungen aufgrund des gesunkenen Rechnungszinses. Das Konzernjahresergebnis (EUR 1,2 Mio.) ist im Vergleich zum Vorjahr (EUR 2,1. Mio.) um EUR 0,9 Mio. gefallen. Für 2020 wurde mit einem Konzernjahresergebnis in Höhe von EUR 1,6 Mio. geplant. Die Erreichung des Plans 2020 sehen wir aufgrund der Corona-Krise als nicht erreichbar an. Der OBE Konzern weist 2019 einen positiven Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von EUR 3,5 Mio. aus (i. V. EUR 3,7 Mio.). Der Finanzmittelfonds beläuft sich auf die Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 5.159. Die Liquidität war durch die vorhandenen flüssigen Mittel, den Kreditrahmen sowie durch die laufenden Cashflows jederzeit gedeckt. Umsatzentwicklung der TochterunternehmenOBE GmbH & Co. KG Im Jahr 2019 wurden Umsatzerlöse in Höhe von EUR 22,0 Mio. erzielt. Der geplante Umsatz (EUR 22 Mio.) wurde damit erreicht. Der Auftragsbestand betrug am 31. Dezember 2019 rund EUR 4,5 Mio. (i. V. EUR 3,1 Mio.). MIMplus Technologies GmbH & Co. KG Im Jahr 2019 wurden Umsatzerlöse in Höhe von EUR 12,5 Mio. erzielt. Der geplante Umsatz von EUR 14,7 Mio. konnte damit nicht erreicht werden. Die OBE ITALIA Srl, Calalzo di Cadore/Italien, konnte den Umsatz gegenüber dem Vorjahr steigern (+ TEUR 60). Die Vertriebstochtergesellschaft OBE (H.K.) LIMITED, Hong Kong/China, steigerte den im Vorjahr erzielten Umsatz ebenfalls deutlich (+ TEUR 935). Die Handelsfirma OBE Trading (Shenzhen) Co. Ltd., Shenzhen/China konnte den Umsatz ebenfalls deutlich steigern (+ TEUR 201). Insgesamt führten diese Effekte zu einer Reduzierung des Konzernumsatzes gegenüber dem Vorjahr von 8 %. Wesentliche Chancen und Risiken der zukünftigen EntwicklungDurch unser weltweites Vertriebsnetz, entsprechende Marketingmaßnahmen und herausragende Innovationen pflegen wir unser Image als eines der marktführenden Unternehmen in diesem Bereich "Brillenoptik" kontinuierlich. In der durch unser weltweites Vertriebsnetz gestärkten kundenseitigen Orientierung erkennen wir für OBE einen Wettbewerbsvorteil. Neue Vertriebswege, u. a. der Online-Handel, werden beobachtet und auf mögliche Potentiale untersucht. Eine erfolgreiche Zusammenarbeit gibt es mit Online-Händlern in Deutschland und Kanada. In Zusammenhang mit unseren Produktentwicklungen stellen immer kürzere Produktlebenszyklen und Planungshorizonte unserer Kunden eine zu bewältigende Herausforderung im Brillengeschäft dar. Die Umsetzungsgeschwindigkeit kann ein Wettbewerbsvorteil sein, wenn es sich um kundenspezifische Entwicklungen handelt. Dabei ist man den typischen Marktmechanismen der Modebranche ausgesetzt, die eine schnelle Markteinführung mit höheren Stückzahlen vorsieht, ohne eine mittel- bis langfristige Vorausschau für Stückzahlenentwicklungen zu haben. In Asien kann die Entwicklung des Eurokurses im Verhältnis zum US-Dollar unsere Erwartungen mehr oder weniger stark verändern. Dies ist hauptsächlich darin begründet, dass die Kurse in HKD und RMB an der Leitwährung USD gekoppelt sind. Die Erreichung der Zielvorgaben beider Tochtergesellschaften - OBE und MIMplus - kann durch Schwankungen der Inlands- und Weltkonjunktur gefährdet werden. In diesem Zusammenhang nur schwer abzuschätzen sind die Risiken der Covid 19 Pandemie für die weltweite Konjunkturentwicklung und der sich hieraus ergebenden Effekte für die Entwicklung des Auftragseingangs und Umsatzes und folglich des Ergebnisses bei der OBE Holding GmbH bzw. deren Tochtergesellschaften. Neben dem allgemeinen konjunkturellen Risiko ergeben sich aufgrund der Beschränkungen in einigen Ländern konkrete absatz- und beschaffungsseitige Risiken. Hier wäre beispielhaft die strengen Beschränkungen im für die OBE GmbH & Co. KG wichtigen Absatzland Italien zu nennen. Den Risiken wird durch Kostensenkungsprogramme (u. a. Kurzarbeit) begegnet. Zusammenfassung und AusblickDas Geschäftsjahr 2019 war für OBE ein zufriedenstellendes Jahr. Der Vorjahresumsatz konnte nicht erreicht werden. Das Ergebnis im Konzern liegt unter dem Niveau des Vorjahres. Es wurde insbesondere durch die Kosten für die Einführung der neuen Firmenstruktur beeinflusst. Das Jahr 2020 wird insbesondere wegen der allgemeinen konjunkturellen Abkühlung zu einer Herausforderung. Durch die Covid 19 Pandemie wird sowohl unsere Umsatz- als auch Ergebniserwartung massiv beeinflusst werden. Einen maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung des Konzerns hat die Vergabe eines großen Folgeauftrages im MIM-Bereich, die Serienreife großer Entwicklungsprojekte in der OBE und MIM sowie der Einführung von neuen Technologien im Optik-Bereich, welche im Laufe des Jahres 2020 geplant sind. In der OBE GmbH & Co. KG sind wir mit unserer produzierenden Tochtergesellschaft der Globe Precision Ltd. Shenzhen mit Sitz in China und unserer Vertriebsgesellschaft in Italien früh mit den Auswirkungen von Covid 19 konfrontiert worden. Auf Grund der Reisebeschränkungen in China konnten nicht alle Werker wie geplant nach dem Chinese New Year zurückkommen, um die Produktion wieder aufzunehmen. Die Situation in China hat sich mittlerweile zwar etwas entspannt. Allerdings sehen wir uns nun mit der Tatsache konfrontiert, dass viele große Brillenhersteller unter anderem die Firma Essilor-Luxottica, die Fa. Thelios, Fa. Kering und Fa. Safilo ihren Sitz in Italien haben, welches eines der von der Krise am stärksten betroffenen Ländern ist. Temporäre Firmenschließungen in China und Italien sowie die Schließung von Einzelhandelsgeschäften großer Optikerketten weltweit führen derzeit dazu, dass Aufträge verschoben oder storniert werden. Wie stark sich die genannten Faktoren auf die Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung des Jahres 2020 auswirken werden, hängt maßgeblich von der Dauer der zur Verzögerung der Ausbreitung des neuartigen Covid 19 Virus eingeleiteten Maßnahmen ab. Maßnahmen wie die zeitweise Schließung der Läden in Europa und den USA und die bestehenden Reisebeschränkungen könnten zu einem Ausfall des Saisongeschäfts mit Sonnenbrillen führen. Diese machen in etwa die Hälfte des Umsatzes der OBE GmbH & Co. KG aus. Ein solcher Effekt könnte im Jahresverlauf nicht mehr aufgeholt werden. Auch in der MIMplus Technologies GmbH & Co. KG sehen wir uns mit Terminverschiebungen und geringeren Abrufen von Kunden auf breiter Basis konfrontiert. Der Umsatz hat sich hier gegenüber dem ursprünglichen Plan teilweise halbiert. Zur Verminderung der Auswirkungen führen wir derzeit Gespräche ob und wenn ja in welchem Umfang Aufträge aus dem Jahr 2021 bei Großkunden vorgezogen werden können. Im Jahr 2021 zeigt unsere Mehrjahresplanung deutlich steigende Umsätze und damit Kapazitätsengpässe, die so entschärft werden könnten. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass wir in unserer Mehrjahresplanung derzeit noch davon ausgehen, dass die durch Covid 19 ausgelöste Krise bis Anfang 2021 überwunden sein wird. Sowohl in der OBE GmbH & Co. KG als auch in der MIMplus Technologies GmbH & Co. KG haben wir umfassende Programme zur Kostensenkung eingeleitet. So haben wir seit April 2020 auf breiter Basis Kurzarbeit in beiden Tochtergesellschaften eingeführt. Parallel hilft uns das bis Ende 2020 laufende Programm zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit bei Unterschreiten bestimmter Ergebnisziele weitere Einsparungen zu realisieren. Um trotz der eingeleiteten Maßnahmen zur Kostensenkung auftretende Liquiditätsengpässe zu vermeiden, beantragen wir zusätzlich zu den bestehenden Bankguthaben, nicht in Anspruch genommenen Kontokorrentlinien und noch nicht ausbezahlter aber bereits zugesagter Darlehen, einen Unternehmerkredit bei der KfW. Unsere Ergebniserwartung haben wir nach aktuellster Planung in beiden Tochtergesellschaften und damit auch für den Gesamtkonzern deutlich reduziert. Bei voraussichtlich deutlich gesunkenen Umsätzen wird ein negatives Ergebnis erwartet.
Ispringen, 19. Juni 2019 OBE Holding GmbH Geschäftsführung Peter Specht Erik Schäfer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die OBE Holding GmbH (vormals: OBE Ohnmacht &
Baumgärtner GmbH & Co. KG), Ispringen
PrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der OBE Holding GmbH
(vormals: OBE Ohnmacht & Baumgärtner GmbH &
Co. KG), Ispringen, und ihrer Tochtergesellschaften (der
Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember
2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem
Konzerneigenkapitalspiegel und der
Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem
Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der
OBE Holding GmbH (vormals: OBE Ohnmacht &
Baumgärtner GmbH & Co. KG), Ispringen, für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember
2019 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt
hat.
Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und
des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit §
317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von den
Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung
mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen
Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass
die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend
und geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum
Konzernlagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Beirats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des
Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen
wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang
steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht
und die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als
notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines
Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den
anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu
ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise
für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu
können.
Der Beirat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns
zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der
Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 19. Juni 2020 Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Dr. Volker Hecht, Wirtschaftsprüfer Dominik Renz, Wirtschaftsprüfer Billigung KonzernabschlussDer Konzernabschluss der OBE Holding GmbH (vormals: OBE Ohnmacht & Baumgärtner GmbH & Co. KG), Ispringen, für das Geschäftsjahr 2019 wurde am 26. Juni 2020 gebilligt. Bilanz zum 31. Dezember 2019der OBE Holding GmbH, IspringenAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019der OBE Holding GmbH, Ispringen
Anhang für das Geschäftsjahr 2019der OBE Holding GmbH, IspringenA. VorbemerkungDie OBE Holding GmbH, Ispringen (Amtsgericht Mannheim, HRB 734285) ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "OBE Ohnmacht & Baumgärtner GmbH & Co. KG", Ispringen (Amtsgericht Mannheim HRA 501126), entsprechend §§ 190 ff UmwG. Die OBE Holding GmbH wurde am 27. August 2019 ins Handelsregister eingetragen. Bevor die OBE Ohnmacht & Baumgärtner GmbH & Co. KG in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt wurde, hat sie ihre beiden Geschäftsbereiche; den Geschäftsbereich Optik und den Geschäftsbereich MIM (Metal Injection Molding), mit Wirkung zum 01.01.2019 durch Einbringungs- und Abtretungsvertrag vom 18. Dezember 2018 (Einbringungsvertrag) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eigenständige Gesellschaften, die OBE GmbH & Co. KG und die MIMplus Technologies GmbH & Co.KG buchwertneutral übertragen. Zur OBE GmbH & Co. KG wurden gleichzeitig die Geschäftsanteile und Rechte an der Baumgärtner GmbH übertragen. Nicht Gegenstand der Einbringung ist das Betriebsgrundstück, dieses verbleibt einschließlich der aufstehenden Gebäude bei der OBE Ohnmacht & Baumgärtner GmbH & Co. KG (ab 27. August OBE Holding GmbH) und wird mit entsprechenden Mietverträgen an die operativen Tochterunternehmen überlassen. B. RechnungslegungsgrundsätzeBei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der OBE Holding GmbH die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften gem. § 264 HGB (im Vorjahr gemäß § 264a HGB für große Personenhandelsgesellschaften) angewandt worden. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen im Wesentlichen den Vorjahresgrundsätzen mit Ausnahme der durch den Formwechsel bedingten Änderungen der Darstellung des Eigenkapitals. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bzw. fünf Jahren vorgenommen. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen bewertet und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen umfassen die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie die notwendigen Gemeinkosten. Für Maschinenersatzteile und Werkzeuge ist ein Festwert gebildet. Die Abschreibungen sind unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer grundsätzlich nach der linearen Methode vorgenommen. Der Abschreibungs-Prozentsatz ist bei Maschinen im Zwei-Schicht-Betrieb um 25 % und bei Maschinen im Drei-Schicht-Betrieb um 50 % erhöht. In gebrauchtem Zustand angeschaffte Anlagegegenstände werden linear über die Restnutzungsdauer abgeschrieben. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen zweieinhalb und 32 Jahren. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter über EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 werden analog § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt und linear über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegendem Wert bewertet. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihm am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren sind mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen (gleitender Durchschnitt) bzw. dem niedrigeren letzten Einkaufspreis bewertet, wobei für Lager- und Verwertungsrisiken Abschläge in angemessenem Umfang vorgenommen wurden. Fertige und unfertige Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten auf der Grundlage der betrieblichen Kostenrechnung ermittelt. Nicht mehr verwendbare Erzeugnisse sind mit dem Schrottwert angesetzt. Nicht gängige Artikel sind entsprechend einem Reichweitenschlüssel abgewertet. Die Bewertung erfolgte grundsätzlich auf der Grundlage von Einzelkalkulationen (Einzelbewertung). Die kalkulatorischen Kostenbestandteile wurden eliminiert. Die Herstellungskosten umfassen die Materialeinzelkosten, die notwendigen Materialgemeinkosten, die Fertigungseinzelkosten und die notwendigen Fertigungsgemeinkosten sowie den Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Die Kosten für die allgemeine Verwaltung sind nicht aktiviert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten, zum niedrigeren beizulegenden Wert bzw. zum versicherungsmathematischen Aktivwert bzw. Deckungskapital angesetzt. Für die im Forderungsbestand erkennbaren Risiken sind angemessene Einzelwertberichtigungen gebildet. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von unverändert 1 % des nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungsbestandes Rechnung getragen. Bei Forderungen mit überlanger Zahlungseingangsdauer sind entsprechende Abzinsungen vorgenommen. Die Pensionsverpflichtungen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Dabei wird derzeit von jährlichen Anpassungen von maximal 3 % bei den Entgelten und bei den Renten ausgegangen. Die Bewertung berücksichtigt eine unternehmensspezifische Fluktuationsrate von 0 %. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wird in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Abzinsung pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Der Rechnungszinssatz basiert - entsprechend der gesetzlichen Neuregelung in § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB - auf dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre in Höhe von 2,71 % (i. V. 3,21 %). Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich zum 31. Dezember 2019 im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre eine Verminderung der Rückstellungen für Pensionen in Höhe von EUR 307.260 (Unterschiedsbetrag). Durch die erstmalige Anwendung der Bestimmungen des BilMoG hat sich zum 1. Januar 2010 ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von EUR 668.776,00 ergeben. Von der Übergangsregelung gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht und von diesem Betrag ein fünfzehntel den Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 44.585,00 jährlich zugeführt. Mit Übertragungsvertrag wurde ein Teil an die OBE GmbH & Co. KG übertragen, so dass im Berichtsjahr EUR 35.397,33 angefallen sind. Der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag aus der Erstanwendung (Unterdotierung) in Höhe von EUR 222.926,00 (davon für den an die OBE GmbH & Co. KG übertragenen Teil EUR 45.938,30) wird innerhalb des verbleibenden Übergangszeitraumes der Pensionsrückstellung zugeführt. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Gemäß Einbringungsvertrag wurden die Rückstellungen für Altersteilzeit in die OBE GmbH & Co. KG bzw. die MIMplus Technologies GmbH & Co. KG überführt und der Gesellschaft zugeordnet, zu denen der jeweilige Mitarbeiter in Altersteilzeit zugehörig ist. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind mit dem Nennwert und ohne Umsatzsteuer angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss unrealisierte Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Bei einer Laufzeit von über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens; bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung in diesen Fällen grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite. C. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und VerlustrechnungI. Bilanz1. AnlagevermögenGemäß Einbringungsvertrag vom 18. Dezember 2018 gingen zum 1. Januar 2019 alle Maschinen und maschinellen Anlagen, sowie die Geschäftsausstattungen sachgerecht auf die OBE GmbH & Co. KG und die MIMplus Technologies GmbH & Co. KG über. In der OBE Holding GmbH verbleibt das Betriebsgrundstück sowie die aufstehenden Gebäude und Einbauten. Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs. 2. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeUnter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 26.149,50 (i. V. TEUR 3.826) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 0,00 (i. V. TEUR 118) enthalten. Weiterhin sind Forderungen aus der Weitergabe von Bankdarlehen in Höhe von EUR 6.411.929,64 (i. V. EUR 0,00) enthalten, wovon EUR 3.736.135,83 (i. V. EUR 0,00) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben und eine Forderung aus der Weitergabe einer Pensionsrückstellung von EUR 3.202.480,30 (i. V. EUR 0,00). Bei den sonstigen Vermögensgegenständen ist ein Betrag in Höhe von EUR 321.029 (i. V. TEUR 479) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausgewiesen. 3. Latente SteuernLatente Steuern werden insbesondere für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Sachanlagen, Anteilen an verbundenen Unternehmen, Pensionsrückstellungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ermittelt. Die Bewertung der temporären Differenzen erfolgt mit dem für das Geschäftsjahr geltenden Steuersatz für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 15,825 %. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. In 2019 ergab sich ein Überhang der passiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 632. Die aktiven latenten Steuern i. H. v. TEUR 358 wurden mit den passiven latenten Steuern i. H. v. TEUR 990 saldiert. Die Entwicklung der latenten Steuersalden stellt sich wie folgt dar:
4. EigenkapitalAus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 307.260,00. Dieser ist nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt. Es steht somit aus dem Bilanzgewinn nichts für Ausschüttungszwecke zur Verfügung. Der Ausgleichsposten für aktivierte eigene Anteile in Höhe von EUR 27.500 zum 31. Dezember 2018 war bis zum 27. August 2019 Teil der gesamthänderisch gebundenen Rücklage in Höhe der aktivierten Anteile an der Komplementärgesellschaft, OBE Verwaltungs-GmbH. Mit der formwechselnden Umwandlung der Personengesellschaft in die Kapitalgesellschaft OBE Holding GmbH wurde dieser Posten der Kapitalrücklage zugeführt. Der zum 31. Dezember 2018 ausgewiesene Sonderposten mit Rücklagenanteil (§ 6b EStG) wurde im Geschäftsjahr 2019 letztmalig in Höhe von EUR 27.339,68 der jährlichen Auflösung zugeführt. 5. Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen resultieren per 31. Dezember 2019 insbesondere aus variablen Vergütungen (TEUR 68), BP-Risiken (TEUR 115), ausstehenden Rechnungen (TEUR 103) und Jahresabschlusskosten (TEUR 91). 6. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 6.882 sind durch eigene Grundpfandrechte in Höhe von TEUR 8.450 und ein Teilbetrag in Höhe von TEUR 850 zusätzlich durch Sicherungsübereignung von Maschinen mit einem Restbuchwert von TEUR 367 gesichert. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. Unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 0,00 (i. V. TEUR 348), und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 0,00 (i. V. TEUR 1.120) enthalten. Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
II. Gewinn- und Verlustrechnung1. UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse setzen sich im Wesentlichen aus der Vermietung der Betriebsgebäude in Ispringen zusammen.
2. Sonstige betriebliche ErträgeDie Erträge aus der Auflösung eines Sonderpostens mit Rücklageanteil betragen EUR 27.339,68 (i. V. TEUR 27). Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 45 enthalten. Im Wesentlichen handelt es sich um Auflösungen von Rückstellungen und Erstattungen einer Versicherungsgesellschaft für entstandene Schäden in den Vorjahren. 3. PersonalaufwandIm Posten "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung" sind in Höhe von EUR 245.270,00 (i. V. TEUR 317) Aufwendungen für Altersversorgung enthalten. Davon wurden entsprechend Einbringungsvertrag, II Einbringungsvertrag Geschäftsbereich Optik § 2 Absatz 4, EUR 177.736,33 an die OBE GmbH & Co. KG weiterbelastet. 4. Sonstige betriebliche AufwendungenUnter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe TEUR 35 ausgewiesen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten unrealisierte Kursverluste in Höhe von EUR 14.140,58 (i. V. EUR 15.046,94). 5. BeteiligungsergebnisDie Erträge aus Beteiligungen betreffen in voller Höhe (i. V. EUR 0,00) verbundene Unternehmen. 6. FinanzergebnisDie Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen in Höhe von TEUR 93 (i. V. TEUR 134) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge betreffen mit TEUR 117 (i. V. TEUR 34) verbundene Unternehmen. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen in Höhe von TEUR 12 (i. V. TEUR 11) verbundene Unternehmen. 7. Steuern vom ErtragDie Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen in Höhe von TEUR 120 (i. V. TEUR 412) Aufwendungen aus latenten Steuern. 8. Sonstige SteuernUnter den sonstigen Steuern sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 4 enthalten. D. Sonstige Angaben1. BeteiligungsverhältnisseDie Gesellschaft hält am Bilanzstichtag an folgenden Unternehmen eine Beteiligung im Sinne von § 271 Abs. 1 HBG:
2. PersonalDie OBE Holding GmbH beschäftigte im Geschäftsjahr keine Arbeitnehmer. 3. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenEs bestehen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften in Höhe von TEUR 1.150 (i. V. EUR 0,00) aus selbstschuldnerischen Höchstbetragsbürgschaften gegenüber dem verbundenen Unternehmen MIMplus Technologies GmbH & Co. KG für Kreditrahmen, die noch nicht abgerufen sind. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus der Bürgschaft ist somit momentan nicht gegeben. Es bestehen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften in Höhe von TEUR 1.150 (i. V. EUR 0,00) aus selbstschuldnerischen Höchstbetragsbürgschaften gegenüber dem verbundenen Unternehmen OBE GmbH & Co. KG für Kreditrahmen, die noch nicht abgerufen sind. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus der Bürgschaft ist somit momentan nicht gegeben. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen in folgender Höhe:
4. Organe der GesellschaftDie Geschäftsführung obliegt vom 1. Januar bis zum 26. August 2019 der persönlich haftenden Gesellschafterin, der OBE Verwaltungs-GmbH, Ispringen, vertreten durch deren Geschäftsführer: Peter Specht (Kaufmännischer Geschäftsführer Strategie und Recht), Pforzheim, Erik Schäfer (Geschäftsführer Marketing und Vertrieb), Königsbach-Stein, und ab dem 27. August 2019 wurden die Geschäfte der in die Kapitalgesellschaft OBE Holding GmbH umgewandelten Gesellschaft, unverändert durch eben diese Geschäftsführer bis 31. Dezember 2019 geführt. Der Beirat setzt sich vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 wie folgt zusammen: Klaus März (Unternehmer), Langenfeld, Peter Gajewski (Aufsichtsrat), Langenfeld (Vorsitzender), Der Beirat erhielt für seine Tätigkeit im Berichtsjahr eine Vergütung von EUR 18.997,21. An zwei frühere Geschäftsführer wurden Versorgungsbezüge in Höhe von EUR 119.770,00 bezahlt. Für sie bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 1.724.094,70. Die Angabe der Geschäftsführerbezüge nach § 285 Nr. 9a HGB ist in Ausübung des Wahlrechts nach § 286 Abs. 4 HGB unterblieben. 5. Honorar des AbschlussprüfersDie Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers gemäß § 285 Nr. 17 HGB sind im Konzernabschluss enthalten. 6. KonzernabschlussDie Gesellschaft erstellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss. Die Offenlegung des Konzernabschlusses erfolgt im Bundesanzeiger. 7. ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt den Gesellschaftern in der Gesellschafterversammlung vor, den ausgewiesenen Jahresüberschuss zum 31. Dezember 2019 in Höhe von EUR 88.564,21 auf neue Rechnung vorzutragen. 8. NachtragsberichtDie Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Ende Januar den internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen. Seit dem 11. März stuft die WHO die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) als Pandemie ein. Die Auswirkungen der Corona-Krise werden zu erheblichen finanziellen Auswirkungen im Geschäftsjahr 2020 führen. Wir verweisen hierzu auf die entsprechenden Ausführungen im Lagebericht im Abschnitt "Wesentliche Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung' und im Abschnitt "Ausblick". Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres, über die an dieser Stelle zu berichten wäre, haben sich nicht ereignet.
Ispringen, Juni 2019 Erik Schäfer, Geschäftsführer Peter Specht, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens der OBE Holding GmbH, Ispringen, im Geschäftsjahr 2019
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019der OBE Holding GmbH, IspringenOBE Holding GmbH, Ispringen, versteht sich als Massenanbieter von hochpräzisen, feinmechanischen Bauteilen und Baugruppen. Im Jahr 2019 kam es zu strukturellen Veränderungen, mit denen der veränderten Gesellschafterstruktur einerseits und der Entwicklung der beiden Geschäftsfelder Optik und MIM andererseits Rechnung getragen werden soll. 1. Ausgliederung der bisherigen Geschäftsfelder Optik und MIM zum 01.01.2019 in neu gegründeten Tochtergesellschaften, der OBE GmbH & Co. KG und der MIMplus Technologies GmbH & Co. KG. Hierzu wurden die Vermögensgegenstände und Schulden der Geschäftsfelder zu Buchwerten auf die neu gegründeten Gesellschaften übertragen. 2. Am 27.08.2019 erfolgte die Eintragung des Formwechsels der OBE Ohnmacht & Baumgärtner GmbH & Co. KG in die OBE Holding GmbH. 3. Die OBE Holding GmbH hält die Anteile, vermietet das Betriebs- und Verwaltungsgebäude und organisiert die Finanzierung der beiden neugegründeten Tochtergesellschaften. Die neue Struktur schafft sowohl in der Optik als auch im Metallpulverspritzguss die Voraussetzungen für ein weiteres Wachstum am Standort Ispringen. So kann im Bereich der Optik neben dem Ausbau des Kerngeschäftes auch der wachsende Markt für Datenbrillen stärker erschlossen werden. Im MIM-Bereich kommen verstärkt Grundlagenentwicklungen zur Serienreife und werden weltweit vermarktet. Als Geschäftsführer in der OBE Holding GmbH sowie in der OBE GmbH & Co. KG wurden die Herren Erik Schäfer und Peter Specht bestellt. Die Geschäftsführung der MIMplus Technologies GmbH & Co. KG übernehmen die Herren Harald Böck und Peter Specht. Beide Tochtergesellschaften der OBE Holding GmbH setzen wie bisher auf innovative Technologien und hochwertige Materialien. Seit 1996 fertigen wir nach dem Qualitätsmaßstab DIN ISO 9001 und seit März 2013 nach ISO TS 16949. Ebenfalls seit 1996 haben wir die Zertifizierung aufgrund der EG-Öko-Auditverordnung (EWG 1836/93). Inzwischen werden wir sowohl nach EMAS (EG-Verordnung Nr. 1221/2009) als auch nach DIN ISO 14001 zertifiziert. Im Bereich der Brillenoptik nimmt die OBE GmbH & Co. KG eine führende Stellung bei der Entwicklung und Fertigung der Gelenktechnik für Brillen ein. Neben dem Stammsitz in Ispringen und Vertriebstöchtern in Italien, Hongkong und China ist diese mit sechs weiteren Vertretungen auf allen wichtigen Märkten weltweit präsent. In China verfügt die OBE GmbH & Co. KG darüber hinaus mit der Firma GLOBE Precision Ltd. Shenzhen über weitere Produktionskapazitäten. Die MIM-Technologie (Metal-Injection-Molding) wird seit mehreren Jahren bei der MIMplus Technologies GmbH & Co. KG bzw. zuvor bei der OBE Ohnmacht & Baumgärtner GmbH & Co. KG eingesetzt. Dadurch können komplexe Bauteile wirtschaftlich und in großen Stückzahlen hergestellt werden. Die Technologie ist insbesondere für große und mittlere Stückzahlen geeignet. Kleinere Stückzahlen kommen in Betracht, sofern die zu fertigenden Bauteile nicht oder nur aufwändig durch konkurrierende Herstellungsverfahren realisiert werden können. Die MIM Zielmärkte sind neben der Optik die Bereiche Automotive, Luftfahrt, Medizintechnik und Konsumgüter insbesondere im Luxusgüterbereich. Markt- und AbsatzentwicklungDie OBE GmbH & Co. KG produziert und vertreibt Scharniere, Brillenbügel und andere mechanische Präzisionsteile im Kerngeschäft Optik für den Markt hochwertiger Korrektionsfassungen und hochwertiger Sonnenbrillen. Der Marktanteil liegt bei rund 20 %. Die wichtigsten Abnehmerländer sind Hong Kong mit rund 52 % (i. V. rund 52 %), Italien mit rund 23 % (i. V. rund 28 %), Deutschland mit rund 5 % (i. V. rund 4 %) und Japan mit rund 3 % (i. V. rund 4 %) des Umsatzes im Geschäftsfeld Optik. Die Brillenproduktion findet heute überwiegend aus preislichen Gründen in Asien statt. Ungefähr die Hälfte des Optik-Absatzmarktes befindet sich in China. Italien nimmt eine Sonderstellung ein, da der "Modeartikel" Brille von führenden Brillenherstellern, die in Italien ihren Sitz haben, designt und gefertigt wird. Mittlerweile wieder steigende Produktionszahlen in Italien sind Ausdruck der in China in den letzten Jahren sprunghaft gestiegenen Lohnkosten. Eine Umstrukturierung des Marktes zeichnet sich durch den Einstieg von Luxuskonzernen in den Brillenmarkt ab. Marken wie z.B. Gucci werden zukünftig selbst durch den Markeninhaber vertrieben. Dadurch sind bestehende Kunden langfristig gezwungen, diese bisher als Lizenzmarken vertriebenen Fassungen aus ihrem Portfolio zu nehmen und einen Ersatz für den Umsatzrückgang zu finden. In unserem Geschäftsfeld MIMplus hat sich der Absatz im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr deutlich verringert. Dies liegt insbesondere an einem durch einen Großkunden aus dem Bereich Motorsport verursachten Umsatzrückgang, der auf den Auslauf einer Modellgeneration und den erst im Jahr 2021 geplanten Wiederanlauf der Nachfolgegeneration zurückzuführen ist. Dieser Modellwechsel war bekannt und wurde vom Kunden vorab kommuniziert, so dass sich die MIMplus Technologies GmbH & Co. KG auf die temporäre Umsatzreduzierung durch die Befristung von Arbeitsverträgen und Leiharbeit einstellen konnte. Direkte Kosten, die nicht abgebaut werden konnten, übernahm teilweise der Kunde. Risikomanagementziele und -methodenBeide Tochtergesellschaften der OBE Holding GmbH verfügen über ein ausgereiftes Planungssystem. Eine rollierende Umsatzplanung für zwölf Monate im Voraus wird monatlich im Vertriebscontrolling besprochen. Daraus abgeleitet erfolgt auch die Ergebnis- und Liquiditätsplanung, die ebenfalls in monatlichen Sitzungen überprüft und ergänzt wird. Die Marktentwicklung und -beobachtung erfolgt durch unser weltweites Vertriebsnetz und unsere Marketingabteilung und wird bei regelmäßigen Vertretertreffen abgestimmt und verbessert. Um Risiken für die Gesellschaften zu minimieren, haben wir ein durchgängiges Versicherungskonzept entworfen. Dieses Konzept wird jährlich überprüft und an geänderte Bedingungen und Anforderungen angepasst. So können Haftpflichtrisiken, Feuer- und Elementarschäden, Betriebsunterbrechungsrisiken und Rechtschutzrisiken, die für uns die markantesten Bedrohungen darstellen, an Dritte übertragen werden. Ausstehende Forderungen werden regelmäßig auf bestehende Risiken überprüft und unter Berücksichtigung der Bonität des Kunden beurteilt. Teilweise erfolgt die Absicherung von Ausfallrisiken über die Vereinbarung von Kreditversicherungen. Investitionen, Forschung und EntwicklungIm Jahr 2019 wurden Investitionen in der OBE GmbH & Co. KG im Gesamtvolumen von ca. TEUR 529 freigegeben und davon ca. TEUR 361 realisiert. In der MIMplus Technologies GmbH & Co. KG wurden ca. TEUR 554 freigegeben und davon ca. TEUR 400 realisiert. Für 2020 planen wir Gesamtinvestitionen in Höhe von ca. EUR 0,5 Mio. Die Investitionen sind insbesondere für die Einführung neuer Fertigungstechnologien, dem Ausbau von Fertigungskapazitäten und für die Einführung neuer Produkte in der OBE GmbH & Co. KG mit deren Tochtergesellschaft der Globe Precision Ltd. Shenzhen geplant. Bei der MIMplus Technologies GmbH & Co. KG sind für 2020 EUR 0,3 Mio. vorgesehen. Inwieweit alle Investitionen tatsächlich im Jahr 2020 umgesetzt werden können hängt vom Verlauf der Covid 19 Pandemie ab, die weltweit zu Betriebsschließungen geführt hat bzw. noch führt. PersonalIm Rahmen der Übertragung der Geschäftsbereiche sind auch alle Mitarbeiter auf die neuen Gesellschaften übergegangen. Diese teilen sich per 31. Dezember 2019 wie folgt auf: Gesamt
Davon OBE GmbH & Co. KG
Davon MIMplus Technologies GmbH & Co. KG
UmweltschutzEin fester Bestandteil der Unternehmensphilosophie unseres Hauses ist die Umsetzung umweltgerechter und ressourcenschonender Verfahren. Seit 1996 besteht ein Umweltmanagementsystem nach EMAS, das 1999 in die Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 einbezogen wurde. Das System wurde inzwischen mehrmals erfolgreich rezertifiziert und wird für die beiden Tochtergesellschaften OBE GmbH & Co KG sowie MIMplus Technologies GmbH & Co. KG weiterhin aufrechterhalten. Vermögens-, Finanz- und ErtragslageDer Jahresüberschuss beträgt TEUR 89 (i. V. TEUR 1.312). Nach der Übertragung der Geschäftsbereiche MIM und Optik auf die Tochtergesellschaften erzielt die OBE Holding GmbH nunmehr Erlöse aus der Vermietung der Geschäftsgebäude, aus der Weiterbelastung von Kosten sowie aus Beteiligungserträgen. Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahrs stammen in voller Höhe aus Mieterlösen. Die sonstigen betrieblichen Erträge stammen insbesondere (TEUR 1.368) aus konzerninternen Kostenweiterbelastungen. Die beiden Tochtergesellschaften konnten im Geschäftsjahr 2019 ein positives Jahresergebnis in Höhe von TEUR 201 bei der MIMplus Technologies GmbH & Co. KG und TEUR 732 bei der OBE GmbH & Co. KG erwirtschaften. Letztere schüttete TEUR 500 an die OBE Holding GmbH aus. Im Rahmen der Übertragung wurden sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden auf die beiden neuen Tochtergesellschaften OBE GmbH & Co. KG und MIMplus Technologies GmbH übertragen. Zurück blieben nur Grundstücke und Gebäude, die Anteile an den beiden Tochtergesellschaften sowie nicht übertragbare Schulden wie die Pensionsverpflichtungen und die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Durch die Übertragung sowie Kostenverrechnungen im Nachgang kam es zu einem deutlichen Anstieg der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Die flüssigen Mittel haben sich auf TEUR 239 reduziert. Der Liquidität war durch die vorhandenen flüssigen Mittel, den Kreditrahmen sowie durch die laufenden Cashflows jederzeit gedeckt. Umsatz- und Auftragsentwicklung der TochterunternehmenOBE GmbH & Co. KG Im Jahr 2019 wurden Umsatzerlöse in Höhe von EUR 22,0 Mio. erzielt. Der geplante Umsatz (EUR 22 Mio.) wurde damit erreicht. Der Auftragsbestand betrug am 31. Dezember 2019 rund EUR 4,5 Mio. (i. V. EUR 3,1 Mio.). MIMplus Technologies GmbH & Co. KG Im Jahr 2019 wurden Umsatzerlöse in Höhe von EUR 12,5 Mio. erzielt. Der geplante Umsatz von EUR 14,7 Mio. konnte damit nicht erreicht werden. Der Auftragsbestand betrug am 31. Dezember 2019 rund EUR 3,6 Mio. (i. V. EUR 4,4 Mio.) Wesentliche Chancen und Risiken der zukünftigen EntwicklungChancen und Risiken ergeben sich insbesondere durch die beiden Tochtergesellschaften. Durch unser weltweites Vertriebsnetz, entsprechende Marketingmaßnahmen und herausragende Innovationen pflegen wir unser Image als eines der marktführenden Unternehmen in diesem Bereich kontinuierlich. In der durch unser weltweites Vertriebsnetz gestärkten kundenseitigen Orientierung erkennen wir für OBE einen Wettbewerbsvorteil. Neue Vertriebswege, u. a. der Online-Handel, werden beobachtet und auf mögliche Potentiale untersucht. Eine erfolgreiche Zusammenarbeit gibt es mit Online-Händlern in Deutschland und Kanada. In Zusammenhang mit unseren Produktentwicklungen stellen immer kürzere Produktlebenszyklen und Planungshorizonte unserer Kunden eine zu bewältigende Herausforderung im Brillengeschäft dar. Die Umsetzungsgeschwindigkeit kann ein Wettbewerbsvorteil sein, wenn es sich um kundenspezifische Entwicklungen handelt. Dabei ist man den typischen Marktmechanismen der Modebranche ausgesetzt, die eine schnelle Markteinführung mit höheren Stückzahlen vorsieht, ohne eine mittel- bis langfristige Vorausschau für Stückzahlenentwicklungen zu haben. In Asien kann die Entwicklung des Eurokurses im Verhältnis zum US-Dollar unsere Erwartungen mehr oder weniger stark verändern. Dies ist hauptsächlich darin begründet, dass die Kurse in HKD und RMB an der Leitwährung USD gekoppelt. Die Erreichung der Zielvorgaben beider Geschäftsfelder - Optik und MIMplus - kann durch Schwankungen der Inlands- und Weltkonjunktur gefährdet werden. In diesem Zusammenhang nur schwer abzuschätzen sind die Risiken der Covid 19 Pandemie für die weltweite Konjunkturentwicklung und der sich hieraus ergebenden Effekte für die Entwicklung des Auftragseingangs und Umsatzes und folglich des Ergebnisses bei der OBE Holding GmbH bzw. deren Tochtergesellschaften. Neben dem allgemeinen konjunkturellen Risiko ergeben sich aus der Pandemie konkrete absatz- und beschaffungsseitige Risiken aufgrund der Beschränkungen in einigen Ländern. Hier sind beispielhaft die strengen Beschränkungen im für die OBE GmbH & Co. KG wichtigen Absatzland Italien zu nennen. Den Risiken wird durch Kostensenkungsprogramme (u.a. Kurzarbeit) begegnet. AusblickDas Geschäftsjahr 2019 war für die OBE Holding ein befriedigendes Jahr. Der Umsatz in der OBE GmbH & Co. KG bewegte sich annähernd auf Vorjahresniveau, das Ergebnis liegt in 2019 bei TEUR 732. Der Umsatz in der MIMplus Technologies ging bedingt durch den Modellwechsel bei einem Großkunden wie erwartet deutlich zurück. Damit konnte mit TEUR 200 das gute Ergebnis des Vorjahres nicht wiederholt werden. Das Ergebnis der Holding selbst wurde 2019 durch die Kosten für die Einführung der neuen Firmenstruktur belastet. Die zukünftige Entwicklung der OBE Holding GmbH wird maßgeblich vom Erfolg der neu gegründeten Tochtergesellschaften OBE GmbH & Co. KG und MIMplus Technologies GmbH & Co. KG abhängen. Durch die Umsetzung der neuen Firmenstruktur sind 2020 keine nennenswerten Belastungen wie in den Jahren 2018 und 2019 für die OBE Holding selbst zu erwarten. Auch 2020 rechnen wir in der MIMplus Technologies GmbH & Co. KG mit einem gegenüber dem guten Jahr 2018 deutlich reduzierten Umsatz. Erst Ende 2020 bzw. Anfang 2021 ist der beschriebenen Modellwechsel bei einem Großkunden aus dem Automotivebereich abgeschlossen, so dass an das Umsatzniveau aus dem Jahr 2018 angeknüpft werden kann. Durch die Covid 19 Pandemie wird sowohl unsere Umsatz- als auch Ergebniserwartung massiv beeinflusst werden. Dies gilt für beide Tochtergesellschaften. In der OBE GmbH & Co. KG sind wir mit unserer produzierenden Tochtergesellschaft der Globe Precision Ltd. Shenzhen mit Sitz in China und unserer Vertriebsgesellschaft in Italien früh mit den Auswirkungen von Covid 19 konfrontiert worden. Auf Grund der Reisebeschränkungen in China konnten nicht alle Werker wie geplant nach dem Chinese New Year zurückkommen, um die Produktion wieder aufzunehmen. Die Situation in China hat sich mittlerweile zwar etwas entspannt. Allerdings sehen wir uns nun mit der Tatsache konfrontiert, dass viele große Brillenhersteller unter anderem die Firma Essilor-Luxottica, die Fa. Thelios, Fa. Kering und Fa. Safilo ihren Sitz in Italien haben, das eines der von der Krise am stärksten betroffenen Ländern ist. Firmenschließungen in Italien sowie die Schließung von Optikerfachgeschäften wie großen Optikerketten führen derzeit dazu, dass Aufträge verschoben oder storniert werden. Wie stark sich die genannten Faktoren auf die Umsatz- und Ergebnisentwicklung des Jahres 2020 auswirken werden, hängt maßgeblich von der Dauer der zur Verzögerung der Ausbreitung des neuartigen Covid 19 Virus eingeleiteten Maßnahmen ab. Werden die Maßnahmen, insbesondere die Schließung der Läden in Europa und den USA und die bestehenden Reisebeschränkungen nicht in wenigen Wochen gelockert, so ist bereits jetzt absehbar, dass der Ausfall des Saisongeschäfts mit Sonnenbrillen, die zu etwa der Hälfte zum Umsatz der OBE GmbH & Co. KG beitragen, im Jahresverlauf nicht mehr aufgeholt werden kann. Auch in der MIMplus Technologies GmbH & Co. KG sehen wir uns mit Terminverschiebungen und geringeren Abrufen von Kunden auf breiter Basis konfrontiert. Der Umsatz hat sich hier gegenüber dem ursprünglichen Plan teilweise halbiert. Zur Verminderung der Auswirkungen führen wir derzeit Gespräche ob Aufträge aus dem Jahr 2021 bei einigen Großkunden vorgezogen werden können. Im Jahr 2021 zeigt unsere Mehrjahresplanung deutlich steigende Umsätze und damit Kapazitätsengpässe, die so entschärft werden könnten. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass wir in unserer Mehrjahresplanung derzeit noch davon ausgehen, dass die durch Covid 19 ausgelöste Krise bis Anfang 2021 überwunden sein wird. Sowohl in der OBE GmbH & Co. KG als auch in der MIMplus Technologies GmbH & Co. KG haben wir umfassende Programme zur Kostensenkung eingeleitet. So haben wir seit April 2020 auf breiter Basis Kurzarbeit in beiden Tochtergesellschaften eingeführt. Parallel hilft uns das bis Ende 2020 laufende Programm zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit bei Unterschreiten bestimmter Ergebnisziele weitere Einsparungen zu realisieren. Um trotz der eingeleiteten Maßnahmen auftretende Liquiditätsengpässe insbesondere durch Forderungsausfälle zu vermeiden, beantragen wir zusätzlich zu den bestehenden Bankguthaben, nicht in Anspruch genommenen Kontokorrentlinien und noch nicht ausbezahlter aber bereits zugesagter Darlehen, derzeit einen Unternehmerkredit aus dem KfW-Sonderprogramm 2020. Unsere Ergebniserwartung haben wir nach aktuellster Planung im OBE Holding GmbH Konzern deutlich reduziert.
Ispringen, im Juni 2020 OBE Holding GmbH Geschäftsführung Peter Specht Erik Schäfer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die OBE Holding GmbH (vormals: OBE Ohnmacht &
Baumgärtner GmbH & Co. KG), Ispringen
PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der OBE Holding GmbH
(vormals: OBE Ohnmacht & Baumgärtner GmbH &
Co. KG), Ispringen, - bestehend aus der Bilanz zum 31.
Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember
2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der OBE
Holding GmbH, Ispringen, für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Beirats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit
den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Der Beirat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 19. Juni 2020 Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Dr. Volker Hecht, Wirtschaftsprüfer Dominik Renz, Wirtschaftsprüfer Feststellungsbeschluss der OBE Holding GmbH (vormals: OBE Ohnmacht & Baumgärtner GmbH & Co. KG), IspringenDer Jahresabschluss der OBE Holding GmbH (vormals: OBE Ohnmacht & Baumgärtner GmbH & Co. KG), Ispringen, für das Geschäftsjahr 2019 wurde von der Gesellschafterversammlung am 26. Juni 2020 festgestellt. |
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