Vermietung von Baumaschinen und -geräten
Oswald Scholtes GmbH
Hauptstraße 35, 55758 Vollmersbach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Timo Scholtes seit 15.2.2023 | Geschäftsführer |
Willi Scholtes seit 17.1.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 74.00% | |
| 26.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Oswald Scholtes GmbHVollmersbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024Bilanz
AnhangA. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der am 25.05.2009 verkündeten Fassung (BILMOG) und den Ergänzungen nach dem am 23.07.2015 in Kraft getretenen Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetz (BILRUG) aufgestellt. Die erstmalige Aufstellung des Jahresabschlusses nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der am 25.05.2009 verkündeten Fassung erfolgte für das Geschäftsjahr vom 01. April 2010 bis 31. März 2011, wobei die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts in Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB zum 01. April 2010 nicht angepasst wurden. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale der kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. B. Angaben Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu fünf Jahren, bewertet. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände von bis zu 33 Jahren linear und degressiv vorgenommen. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von € 250,00 bis €800,00 sind ab Wj. 2020/2021 im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von € 250,00 bis €1.000,00 sind bis Wj. 2016/2017 in einen Sammelposten eingestellt und auf fünf Jahre abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Forderungen sind grundsätzlich zum Nominalwert bewertet. Die am 31. März 2024 ausgewiesenen Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Sonstigen Vermögensgegenstände sind zu ihrem Nennwert bewertet und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Bewertung an liquiden Mitteln erfolgte zum Nennwert. Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB. Die Rückstellungen für Pensionen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC) ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,83 % angesetzt und eine Rentensteigerung von 2 % berücksichtigt. Der durchschnittliche Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Jahren liegt im aktuellen Geschäftsjahr 2023/2024 bei 1,80 %. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 2.512,00 €. Dieser Unterschiedsbetrag ist für Ausschüttungen gesperrt. Die Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind durch Vermögensgegenstände (Guthaben bei Kreditinstituten, Grundschulden) gesichert. Die Rückdeckungsansprüche dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Sie wurden hinsichtlich Guthaben bei Kreditinstituten nach den BILMOG-Bestimmungen (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) im Geschäftsjahr mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. Steuerrückstellungen betreffen die für das Geschäftsjahr zum aktuellen Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Bei den sonstigen Rückstellungen ist allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Sie haben in Höhe von 5.280,00 € eine Laufzeit von mehr als einem Jahr. Die Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr betreffen Rückstellungen mit pauschal angesetzten Erfahrungswerten. Bei der Bemessung dieser Rückstellungen wurde § 253 Abs. 2 HGB berücksichtigt. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert und haben in Höhe von 483.819,64 € eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. |
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