Beteiligungsgesellschaften
Anhalt - Bus GmbH
Altbuchsland 18, 39261 Zerbst/Anhalt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Fabian Watzke seit 9.10.2025 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (4)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 61.00% | |
C****** L****** | 15.00% |
S****** R**** | 15.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Anhalt - Bus GmbHZerbst/AnhaltJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB), dem Gesetz betreffend der Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages erstellt wurden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben-erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten passiv abgegrenzt. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt. Umlaufvermögen Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Forderungen gegen die Gesellschafterin Vetter GmbH Omnibus- und Mietwagenbetrieb in Höhe von 213.381,95 EUR. Unter den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 182.452,10 EUR ausgewiesen. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Die im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten abgebildeten Finanzierungskosten haben sich aufgrund einer Ausweisänderung bezüglich der bisher aktivisch abgegrenzten künftigen Zinsen vermindert. Ab dem Berichtjahr 2014 werden sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten einheitlich mit dem Nettodarlehensbetrag ausgewiesen. Somit entfällt die Abgrenzung der künftigen Zinszahlungen über den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten. Eigenkapital Das Stammkapital von 26.000,00 EUR ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Urlaubsverpflichtungen und Aufwendungen für Schwerbehindertenabgaben. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Zur Sicherung der am 26. Oktober 2011 bei der MKB Mittelrheinische Bank GmbH aufgenommenen Darlehen (Verbindlichkeiten zum 31.12.2012 gesamt 193.620 EUR) erfolgte eine Bürgschaft der Vetter GmbH Omnibus- und Mietwagenbetrieb für sämtliche Ansprüche der MKB Mittelrheinische Bank GmbH. Der Ausweis der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfolgte in den Vorjahren teilweise als Bruttoausweis einschließlich Zinsen. Aus Gründen der einheitlichen Bewertung aller Darlehensverbindlichkeiten wurden die unter der Position aktive Rechnungsabgrenzung dazugehörigen abgegrenzten Zinsaufwendungen gegen die entsprechenden Verbindlichkeitskonten aufgelöst. Somit erfolgt im Berichtsjahr 2014 der Ausweis aller Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten als Nettoausweis ohne Zinsen. Insofern weicht die Bewertung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Geschäftsjahr 2014 von der des Vorjahres teilweise ab. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin Vetter GmbH Omnibus- und Mietwagenbetrieb in Höhe von 430.907,53 EUR. Unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 145.211,50 EUR ausgewiesen. Haftungsverhältnisse Mit Vereinbarung vom 21. November 2012 haften die Vetter GmbH Omnibus- und Mietwagenbetrieb, die RVB Regionalverkehr Bitterfeld-Wolfen GmbH, die Anhalt-Bus GmbH, die VETTER TOURISTIK Reiseverkehrsgesellschaft mbH, die DispoTec - Disposition Technology GmbH und die ONC Omnibus- und Nutfahrzeug Centrum Salzfurtkapelle GmbH als Sicherungsgeber mit dem Sicherungseigentum gegenüber der Mercedes-Benz Bank AG wechselseitig. Das heißt Sicherheiten, die die Sicherungsgeber (Vetter GmbH Omnibus- und Mietwagenbetrieb, die RVB Regionalverkehr Bitterfeld-Wolfen GmbH, die Anhalt-Bus GmbH, die VETTER TOURISTIK Reiseverkehrsgesellschaft mbH, die DispoTec - Disposition Technology GmbH und die ONC Omnibus- und Nutfahrzeug Centrum Salzfurtkapelle GmbH) jeweils bestellt haben oder bestellen werden, haften in Abweichung von den mit der Mercedes-Benz Bank AG getroffenen Regelungen auch für bestehende oder noch entstehende Forderungen der Mercedes-Benz Bank AG gegen den jeweils anderen Sicherungsgeber. Die Rückübereignung der Sicherheiten durch die Mercedes-Benz Bank AG an die oben genannten Sicherungsgeber erfolgt erst, wenn auch die Forderungen der Mercedes-Benz Bank AG gegen den jeweils anderen Sicherungsgeber befriedigt sind. Das Risiko der Inanspruchnahme aus den Sicherungsabreden für die Verbindlichkeiten von verbundenen Unternehmen gegenüber Kreditinstituten wird aufgrund der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der betreffenden Tochterunternehmen als gering eingeschätzt. Sonstige Angaben Konzernzugehörigkeit
Geschäftsführung
Ergebnisverwendungsvorschlag Die Geschäftsleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnungen vorzutragen. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Zerbst, den 18. Juni 2015 gez. Dr. Wolfdietrich Vetter / Thomas Vetter Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 08.09.2015 |
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