Christa
Saam GmbH
Solingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
583,00 |
821,00 |
| I.
Sachanlagen |
583,00 |
821,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
11.600,89 |
13.562,00 |
| I.
Vorräte |
6.363,09 |
2.197,04 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.083,03 |
1.008,90 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.154,77 |
10.356,06 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
544,77 |
416,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
12.728,66 |
14.799,26 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.502,89 |
2.215,89 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
33.233,97 |
33.233,97 |
| II.
Verlustvortrag |
31.018,08 |
36.501,68 |
| III.
Jahresüberschuss |
287,00 |
5.483,60 |
| B.
Rückstellungen |
1.827,28 |
1.832,28 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.398,49 |
10.751,09 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
8.398,49 |
10.751,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
12.728,66 |
14.799,26 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist nach den in § 267 HGB
bestimmten Größenmerkmalen wie im Vorjahr als
kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Der
Jahresabschluss wurde unter Annahme der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit (§ 252 (1) Nr. 2 HGB)
aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) erstellt. Die Bilanzierung wurde insoweit
angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit
nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden
nicht angepasst (Art. 67 VIII 2 EGHGB).
Von den größenabhängigen
Erleichterungen gem. §§ 274a und 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Sofern eine Angabe einem Wahlrecht bezüglich der
Darstellung in der Bilanz oder dem Anhang unterliegt, wurde
dieses zu Gunsten des Anhangs ausgeübt.
II. Angaben zu Bilanzierung, Bewertung und
Darstellung
Der Jahresabschluss der Christa Saam GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches sowie auf Grundlage der Bestimmungen
des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Auch waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Besondere Umstände, die dazu führen, dass
der Jahresabschluss kein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage vermittelt, liegen nicht vor
(§ 264 (2) Satz 2 HGB). Die Gliederung der Bilanz
sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
Anlagevermögen
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten einschließlich angefallener
Anschaffungsnebenkosten, abzüglich von
Anschaffungskostenminderungen und planmäßiger
Abschreibungen angesetzt. Abschreibungen erfolgen
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Bewegliche Anlagegüter werden im Rahmen der steuerlich
zulässigen Sätze abgeschrieben.
Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen 150,00
€ und 1.000,00 € wurden gem. § 6 (2) EStG in
einen Sammelposten eingestellt. Der auf diese Weise
gebildete Sammelposten wird linear über 5 Jahre
abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
Umlaufvermögen
Fertige und unfertige Erzeugnisse wurden mit den
Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem
Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den
Abschreibungen die steuerlich aktivierungspflichtigen
Material- und Fertigungsgemeinkosten. Für
Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge
gebildet. Die Bewertung der Vorräte erfolgt
verlustfrei.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum
Nennwert angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen zu
Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend
Rechnung getragen.
Kassen-, und Bankbestände wurden mit den durch
Protokoll, Saldenbestätigung und Kontoauszügen
nachgewiesenen Nominalbeträgen angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen (Steuerrückstellungen
und sonstige Rückstellungen) werden so bemessen, dass
sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
Rechnung tragen (§ 253 (1) HGB). Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Rechnungsabgrenzungsposten
Zahlungen des Geschäftsjahres, die ganz oder
teilweise Aufwand des folgenden Jahres sind, wurden
periodengerecht abgegrenzt.
Umrechnungsgrundsätze
Probleme der Währungsumrechnung entstanden
nicht, da Forderungen und Verbindlichkeiten
ausschließlich in EUR bestehen.
III. Angaben zur Bilanz
Es bestanden zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 7.567,32
€
(§ 42 (3) GmbHG).
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im
Wesentlichen aus den Rückstellungen für den
Jahresabschluss sowie für die Veröffentlichung im
elektronischen Bundesanzeiger zusammen.
IV. Sonstige Angaben
Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Zum Geschäftsführer war im abgelaufenen
Geschäftsjahr bestellt:
Frau Christa Saam, Solingen
(Geschäftsführerin)
Der Geschäftsführerin wurde im abgelaufenen
Geschäftsjahr kein Kredit gewährt. Es ist
für sie kein Haftungsverhältnis (§ 285 Satz
1 Nr. 9c HGB) eingegangen worden.
Angaben zu den Haftungsverhältnissen
Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB
sowie unter diesen Haftungsverhältnissen auszuweisende
Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen
(§ 268 Abs. 7 HGB) bestehen nicht.
Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen
Es bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine
Beteiligungsverhältnisse.
Solingen, den 16. Januar 2012
Die Geschäftsleitung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.01.2012 festgestellt.
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