Alpen Optics GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sven Rottstegge seit 20.3.2026 | Prokura |
Helmut Josef Ebbert seit 1.10.2025 | Prokura |
Daniel Ebbert seit 14.10.2022 | Prokura |
Dominik Tobias Sebastian Becker seit 14.10.2022 | Prokura |
Tim Hofstede seit 14.10.2022 | Geschäftsführer |
Andreas Tschirpke seit 14.10.2022 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Folux GmbHRhedeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANG
Folux GmbH, Rhede
Anhang
A. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft mit Sitz in Rhede ist unter HR B 15168 beim Amtsgericht Coesfeld eingetragen. Die Kapitalgesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft § 267 Abs. 1 HGB auf. Es existiert ein Gewinnabführungsvertrag vom 14.01.2020 mit der Bresser GmbH. Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit sind in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB zusammengefasst. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung und Bewertung erfolgten unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung entsprechend § 253 Abs. 3 HGB außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Sofern die Gründe für einen niedrigeren Wertansatz weggefallen sind, wurden entsprechend § 253 Abs. 5 HGB Zuschreibungen vorgenommen. Die Vorräte wurden in der Regel mit Anschaffungskosten bewertet. In einzelnen Fällen waren Abwertungen auf den niedrigeren Zeitwert erforderlich. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Abzug gebotener Wertberichtigungen bilanziert. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit in den Forderungen Fremdwährungsforderungen enthalten sind, sind diese mit dem Stichtagskurs bewertet. Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden entsprechend § 253 Abs. 4 HGB Abschreibungen vorgenommen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis zum Abschlussstichtag ergibt. Sofern die Gründe für einen niedrigeren Wertansatz weggefallen sind, wurden entsprechend § 253 Abs. 5 HGB Zuschreibungen vorgenommen. Die flüssigen Mittel wurden in allen Fällen mit dem Nennwert angesetzt. Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungsbeträge berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme zum notwendigen Erfüllungsbetrag ermittelt. Bei der Bemessung der Erfüllungsbeträge werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen bis zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag eingerechnet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zum abgezinsten Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 2 HGB angesetzt. Soweit sich die Restlaufzeit dieser Rückstellungen durch Zeitablauf auf ein Jahr oder weniger reduziert wird keine Abzinsung mehr vorgenommen. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Schulden werden gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Soweit diese Fremdwährungsposten am Abschlussstichtag eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen, erfolgt eine Bewertung zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag unter Berücksichtigung des Anschaffungs- sowie Imparitäts- und Realisationsprinzips (§ 253 Abs. 1 S. 1 und § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Laufende Aufwendungen und Erträge werden zu dem am Entstehungstag gültigen Wechselkurs umgerechnet.
C. Erläuterungen zur Bilanz
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. 4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 152.962,96 Euro (VJ 364.735,18 Euro) enthalten. D. Sonstige Angaben 1. Ergebnisverwendung Das Ergebnis wird aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages an die Bresser GmbH weitergeleitet. 2. Konsolidierungskreise Der kleinste Konsolidierungskreis, für den ein Konzernabschluss aufgestellt wird, ist die Bresser GmbH mit Sitz in Rhede. Rhede, 8. Dezember 2024 Tim Hofstede, Helmut Ebbert
Rhede, den 08. Dezember 2024 gez. Tim Hofstede, Helmut Ebbert Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 08. Dezember 2024 |
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