Griebel GmbHLiquidiert

13587 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 79956
Eingetragen
26.8.2004
Branche
Großhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und HeizungGas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und KlimainstallationWärme- und Kältehandel
Gegenstand
Die Gas-, Wasser- und Heizungsinstallation sowie der Handel mit dem entsprechenden Zubehör.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Griebel GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 15.797,00 59.778,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 37.311,00
II. Sachanlagen 15.797,00 22.467,00
B. Umlaufvermögen 28.993,40 42.503,70
I. Vorräte 0,00 5.521,63
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 28.205,39 35.766,01
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 788,01 1.216,06
C. Rechnungsabgrenzungsposten 803,86 1.543,87
Bilanzsumme, Summe Aktiva 45.594,26 103.825,57

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 28.466,52 53.795,73
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 28.795,73 20.182,37
III. Jahresfehlbetrag 25.329,21 -8.613,36
B. Rückstellungen 2.123,36 8.279,13
C. Verbindlichkeiten 15.004,38 41.750,71
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 15.004,38 29.052,01
Bilanzsumme, Summe Passiva 45.594,26 103.825,57

Anhang


A. Allgemeine formbezogene Vorschriften

1. Abweichung in der Form der Gliederung aufeinander folgender Bilanzen oder
GuV-Rechnungen in Ausnahmefällen gemäß § 265 Absatz 1 HGB

Die Form der Darstellung insbesondere die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen und GuV-Rechnungen ist beizubehalten soweit nicht in Ausnahmefällen wegen besonderer Umstände Abweichungen erforderlich sind. Die Abweichungen sind im Anhang anzugeben und zu begründen.

Bei der GRIEBELGmbH i.L. wurde die Form der Darstellung und Gliederung der Bilanz und GuV-Rechnung beibehalten.

2. Unvergleichbarkeit von Bilanz- oder GuV-Posten mit entsprechenden
Vorjahresposten gemäß § 265 Absatz 2 HGB

In der Bilanz sowie in der GuV-Rechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Betrag des vorhergehenden Geschäftsjahres anzugeben. Sind die Beträge nicht vergleichbar, so ist dies im Anhang anzugeben und zu erläutern. Wird der Vorjahresbetrag angepasst, so ist auch dies im Anhang anzugeben und zu erläutern.

Für die GRIEBELGmbH i.L. sind die entsprechenden Vorjahreswerte in der Bilanz und GuV-Rechnung dargestellt. Einer Erläuterung bedarf es nicht, weil die gleichen Konten wie im Vorjahr verwendet wurden und die Werte somit vergleichbar sind.

B. Allgemeine inhaltsbezogene Vorschriften

1. In Bilanz und GuV-Rechnung angewandte Bilanzierungs- undBewertungsmethoden
gemäß § 284 Absatz 2 Nummer 1 HGB

Im Anhang müssen die auf die Posten der Bilanz und GuV-Rechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben werden.

Der Jahresabschluss der GRIEBELGmbH i.L. wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt. Hier wurden entsprechend die Vorschriften der Paragraphen 246 bis 256 HGB angewandt .

2. Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß
§ 284 Absatz 2 Nummer 3 HGB

Im Anhang müssen Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben und begründet werden; deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist gesondert darzustellen.

Bei der GRIEBELGmbH i.L. wurde nicht von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des HGB abgewichen.

3. Fremdkapitalzinsen als Bestandteil der Herstellungskosten gemäß
§ 284 Absatz 2 Nummer 5 HGB

Im Anhang müssen Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten gemacht werden.

Zinsen für Fremdkapital wurden bei der GRIEBELGmbH i.L. nicht in die Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern einbezogen .

4. Betrag der aus steuerlichen Gründen unterbliebenen Zuschreibung gemäß
§ 280 Absatz 3 HGB

Im Anhang ist der Betrag, der im Geschäftsjahr aus steuerrechtlichen Gründen unterlassenen Zuschreibung anzugeben und hinreichend zu begründen.

Bei der GRIEBELGmbH i.L. wurde keine steuerrechtliche Zuschreibung unterlassen.

C. Inhaltsbezogene Vorschriften zu einzelnen Bilanzposten

Aktiva

1. Bilanzierungshilfe für Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des
Geschäftsbetriebes gemäß § 269 Satz 1 und § 268 Absatz 2 HGB

Die Aufwendungen für die Ingangsetzung des Geschäftsbetriebes und dessen Erweiterung dürfen, soweit sie nicht bilanzierungsfähig sind, als Bilanzierungshilfe aktiviert werden. Der Posten ist in der Bilanz unter der Bezeichnung "Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes" vor dem Anlagevermögen auszuweisen und im Anhang zu erläutern (§ 269 Satz 1 HGB).

In der Bilanz oder im Anhang ist die Entwicklung des einzelnen Posten Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes darzustellen (§ 268 Absatz 2 HGB).

Bei der GRIEBELGmbH i.L. wurde eine Bilanzierungshilfe für Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes nicht gebildet.

2. Anlagevermögen

a), b) Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und Abschreibungen desAbschlussjahres gemäß § 268 Absatz 2 HGB

In der Bilanz oder Im Anhang ist die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens darzustellen. Dabei sind, ausgehend von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten, die Zu- und Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Geschäftsjahres sowie die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe gesondert aufzuführen. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind entweder in der Bilanz bei dem betreffenden Posten zu vermerken oder im Anhang in einer der Gliederung des Anlagevermögens entsprechenden Aufgliederung anzugeben.

Die detaillierte Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Abschreibung des Abschlussjahres ist dem Jahresabschluss der GRIEBELGmbH i.L. als Erläuterung beigefügt.

c) Geschäfts- oder Firmenwert bei Abschreibung gemäß § 285 Nummer 13 HGB

Im Anhang sind bei Anwendung des § 255 Absatz 4 HGB die Gründe für die planmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts anzugeben.

Bei der GRIEBELGmbH i.L. wurde der bestehende Firmenwert vollständig abgeschrieben.

3. Umlaufvermögen

Größere unter den "Sonstigen Vermögensgegenständen" ausgewiesene Beträge für
Vermögensgegenstände, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen
gemäß § 268 Absatz 4 Satz 2 HGB

Werden unter dem Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" Beträge für Vermögensgegenstände ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag entstehen, so müssen Beträge, die einen größeren Umfang haben, im Anhang erläutert werden.

Bei der GRIEBELGmbH i.L. sind sonstige Vermögensgegenstände, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen, nicht vorhanden.

4. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

a) Disagio gemäß § 268 Absatz 6 HGB

Ein nach § 250 Absatz 3 HGB in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommener Unterschiedsbetrag ist in der Bilanz gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben.

Bei der GRIEBELGmbH i.L. wurden Beträge dieser Art in der Bilanz gesondert ausgewiesen.

b) Bilanzierungshilfe "Aktivische latente Steuern" gemäß § 274 Absatz 2
Satz 2 HGB

Aktivische latente Steuern sind unter der entsprechenden Bezeichnung gesondert auszuweisen und im Anhang zu erläutern.

Aktivische latente Steuern existieren bei derGRIEBELGmbH i.L. nicht.

Passiva

1. Eigenkapital, Gewinnvortrag/Verlustvortrag
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag gemäß § 268 Absatz 1 HGB

Die Bilanz darf auch unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt werden. Wird die Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, so tritt an die Stelle des Posten Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag und Gewinnvortrag/ Verlustvortrag der Posten Bilanzgewinn/ Bilanzverlust; ein vorhandener Gewinn- und Verlustvortrag ist in den Posten Bilanzgewinn/ Bilanzverlust einzubeziehen und in der Bilanz oder im Anhang gesondert anzugeben.

Bei der GRIEBELGmbH i.L. wurde der Jahresabschluss ohne Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Ein Verlustvortrag wird in der Bilanz gesondert ausgewiesen.


2a. Rückstellungen für latente Steuern gemäß § 274 Absatz 1 HGB

Ist der dem Geschäftsjahr und früheren Geschäftsjahren zuzurechnende Steueraufwand zu niedrig, weil der nach steuerrechtlichen Vorschriften zu versteuernde Gewinn niedriger als das handelsrechtliche Ergebnis ist und gleicht sich der zu niedrige Steueraufwand des Geschäftsjahres und früherer Geschäftsjahre in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich aus, so ist in Höhe der voraussichtlichen Steuerbelastung nachfolgender Geschäftsjahre eine Rückstellung nach § 249 Absatz 1 HGB zu bilden und in der Bilanz oder im Anhang gesondert auszuweisen. Die Rückstellung ist aufzulösen, sobald die höhere Steuerbelastung eintritt oder mit ihr voraussichtlich nicht mehr zu rechnen ist.

Eine Rückstellung für latente Steuern wurde bei der GRIEBELGmbH i.L. nicht gebildet.


2b.Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gemäß
§ 285 Nummer 24 HGB

Anzugeben sind zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen das
angewandte versicherungsmathematische Berechnungsverfahren sowie die grundlegenden
Annahmen der Berechnung, wie Zinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen und
zugrunde gelegte Sterbetafeln.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nicht gebildet.

3.Verbindlichkeiten

a) Beträge für Verbindlichkeiten, die erst nach dem Abschlussstichtag entstehen
gemäß § 268 Absatz 5 HGB

Sind unter den Positionen Verbindlichkeiten Beträge für Verbindlichkeiten ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen, so müssen Beträge, die einen größeren Umfang haben, im Anhang erläutert werden.

Beträge für Verbindlichkeiten die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen, wurden bei der GRIEBELGmbH i.L. nicht ausgewiesen.

b) Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren gemäß
§ 285 Nummer 1 a HGB

Im Anhang ist der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren anzugeben.

Bei der GRIEBELGmbH i.L. sind keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren vorhanden.
c) Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnlicheRechte
gesichert sind gemäß § 285 Nummer 1 b HGB

Bei der GRIEBELGmbH i.L. sind die unter der Position Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren aufgeführten Verbindlichkeiten nicht durch Pfandrechte abgesichert.

d) In § 251 HGB bezeichnete Haftungsverhältnisse gemäß § 268 Absatz 7 HGB

Bei der GRIEBELGmbH i.L. bestehen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB nicht.

E. Zusatzangaben

1.Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß
§ 264 Absatz 2 Satz 2 HGB

Führen besondere Umstände dazu, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft nicht vermittelt, so sind im Anhang zusätzliche Angaben zu machen.

Mit Beschluss vom 22.12.2010 wurde die Gesellschaft aufgelöst. Frau Svenja Griebel wurde als Liquidator bestellt.

2. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrates
gemäß § 285 Nummer 10 HGB

Im Anhang sind alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrates, auch wenn sie im Geschäftsjahr oder später ausgeschieden sind mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen anzugeben.

Geschäftsführer derGRIEBELGmbH i.L. sind:

1. Svenja Griebel, Kornburger Weg 26, 13587 Berlin
2. Bernd Griebel, Kornburger Weg 26, 13587 Berlin

Ein Aufsichtsrat existiert nicht.

3. Aufwendungen für Mitglieder der Gesellschaftsorgane gemäß § 285
Nummer 9 c HGB

Im Anhang sind die den Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans gewährten Vorschüsse und Kredite unter Angabe der Zinssätze, der wesentlichen Bedingungen und der ggf. im Geschäftsjahr zurück gezahlten Beträge sowie die zugunsten dieser Person eingegangenen Haftungsverhältnisse anzugeben.

Den Gesellschafter-Geschäftsführern der GRIEBELGmbH i.L. wurden im Kalenderjahr 2010 keine derartigen Mittel gewährt, die zu erläutern wären.

4. Gesamtbetrag der Beträge im Sinne des § 268 Abs. 8 HGB, aufgegliedert in Beträge aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, Beträge aus der Aktivierung latenter Steuern und aus der Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Wert gemäß § 285 Nummer 28 HGB


Werden selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
in der Bilanz ausgewiesen, so dürfen Gewinne nur ausgeschüttet werden, wenn die nachder Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines
Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens den insgesamt
angesetzten Beträgen abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern
entsprechen.

Bei der GRIEBELGmbH i.L. wurden im Berichtsjahr keine derartigen
Vermögensgegenstände selbst geschaffen; eine Erläuterung entfällt.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.07.2011 festgestellt.

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