Sparkasse Wittenberg
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Arndt seit 24.8.2011 | Vorsitzender des Vorstands |
Ralf Fincke seit 10.2.2009 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse WittenbergLutherstadt WittenbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Lagebericht 2023der Sparkasse Wittenberg1 Grundlagen des UnternehmensDie Sparkasse Wittenberg ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Lutherstadt Wittenberg. Sie betreibt grundsätzlich alle banküblichen Geschäfte, soweit es das KWG, das Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt und die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen oder die Satzung der Sparkasse vorsehen. Träger der Sparkasse ist der Landkreis Wittenberg. Als regionales Wirtschaftsunternehmen verfolgt die Sparkasse das Ziel, auf Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse, vorrangig im Geschäftsgebiet, dem Landkreis Wittenberg, den Wettbewerb zu stärken und die Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft und der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen. Die Sparkasse Wittenberg arbeitet als Allfinanzdienstleisterin eng mit ihren Verbundpartnern zusammen. Daneben ist das soziale und kulturelle Engagement der Sparkasse zu nennen. Um diesem Auftrag gerecht zu werden, unterhält die Sparkasse 25 Geschäftsstellen sowie 11 SB-Servicestellen im Landkreis Wittenberg. Die Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Die Sparkasse Wittenberg ist Mitglied im Ostdeutschen Sparkassenverband (OSV) und dessen Sparkassenstützungsfonds. Dieser sichert im Rahmen einer Institutssicherung die Ansprüche der Kunden der Sparkasse in voller Höhe. 2 Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche LageDiese folgenden Einschätzungen entstammen, sofern nicht anders dargestellt, einer Veröffentlichung der Abteilung Financial Markets and Economics des DSGV mit Stand Ende Januar 2024. Lage der WeltwirtschaftDas Jahr 2023 war weltweit nach 2022 erneut von hoher Inflation geprägt. Zwar waren die Preissteigerungsraten in den meisten Ländern nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst 2022. Doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin stark belastet. Das schwächte den Konsum. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage-ebenfalls beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 % beziehungsweise auf 1,5 % für die Gruppe der fortgeschrittenen Volkswirtschaften. Diese Werte entsprechen zwar annähernd den langjährigen Durchschnitten, doch für die Spätphase der weitgehend überwundenen Corona-Pandemie war eine stärkere Erholung erwartet worden. Der avisierte Aufholprozess blieb jedoch im Angesicht der hohen Inflation stecken. Der Euroraum, der sich 2022 noch sehr gut erholt hatte, verlor 2023 stärker an Wachstumsdynamik. Er erreichte gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 % realen Zuwachs, der dazu fast vollständig aus dem statistischen Überhang vom guten Jahresende 2022 stammt. Lage in DeutschlandDie deutsche Jahreswachstumsrate profitierte 2023 dagegen nicht von einem Überhang aus dem Vorjahr. Im Gegenteil: Das Schlussquartal 2022 lieferte in Deutschland bereits eine sehr schlechte Ausgangsbasis. Damals waren die Energiepreise auf ihren Höchstständen und es herrschte Angst vor einer Gasmangellage mit Rationierungen im Winter 2022/2023. Deutschland ist dementsprechend am unteren Ende des europäischen Länderfeldes einzuordnen. Als sich Anfang 2023 zeigte, dass die Energie-Mangellage nicht schlagend werden und dass Deutschland recht gut durch den Winter kommen würde, keimte die Zuversicht, dass der lang ersehnte Post-Corona-Aufschwung nun kraftvoll einsetzen würde. Diese Hoffnung erfüllte sich dann allerdings nicht. Denn die bis heute anhaltende Inflation kostete Kaufkraft. Die Einkommensentwicklung zog zwar nach, aber erst zeitlich verzögert. In Deutschland war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der verfügbaren Einkommen mit 5,9 % nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Mit 0,8 % schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 %. Noch stärker rückläufig als der private Verbrauch war der staatliche Konsum. Er schrumpfte 2023 preisbereinigt um 1,7 %. Hier spiegelt sich die Normalisierung nach der Pandemie wider. Es waren vor allem weggefallene Ausgaben für Impfstoffe und Tests, die hier wirksam wurden. Die Staatsquote als Anteil der Staatsausgaben aller staatlichen Ebenen am Bruttoinlandsprodukt ging 2023 auf 48,2 % zurück. In den Pandemiejahren 2020 und 2021 hatte diese Kennzahl vorübergehend die 50 %-Marke überschritten. Trotz der wegen steigender Zinssätze wieder etwas höherer Zinsausgaben in Höhe von 36,3 Mrd. Euro fiel das gesamtwirtschaftliche Finanzierungsdefizit mit 82,7 Mrd. Euro bzw. 2,0 % des BIP etwas geringer aus als im Vorjahr. Die Staatschuldenquote dürfte 2023 auf die Größenordnung von 65 % des BIP leicht zurückgegangen sein. Die Bautätigkeit in Deutschland wurde durch das einstweilen erhöhte Zinsniveau stark gebremst. Das Angehen neuer Projekte kam praktisch völlig zum Erliegen. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau. Der Außenhandel leistete zwar einen positiven Wachstumsbeitrag. Die Exporte selbst sanken 2023 real um 1,8 %. Die deutschen Importe, die als eine Art Vorleistung für die deutsche Volkswirtschaft mit negativem Vorzeichen in die BIP-Berechnung eingehen, sanken aber sogar um 3,0 % und somit noch stärker als die Exporte. Insgesamt ergab sich nach der ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes vom Januar 2024 im abgelaufenen Jahr eine reale Veränderungsrate des deutschen BIP in Höhe von -0,3 %. Ein Teil dieser Schrumpfung ist allerdings auch auf den Effekt einer geringeren Zahl von Arbeitstagen zurückzuführen. Arbeitstäglich bereinigt beziffert sich die Entwicklung auf -0,1 %. ArbeitsmarktAm gesamtdeutschen Arbeitsmarkt fühlt sich die Lage weiterhin nicht wie eine Rezession an. Trotz hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion hat sich die Arbeitslosenquote in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um 0,3 %-Punkte auf 5,7 % erhöht. Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen mit Händen zu greifen. Er ist zu einer angebotsseitigen Beschränkung der Wirtschaftsentwicklung geworden. Die Zahl der Erwerbstätigen konnte dennoch auch 2023 weiter gesteigert werden um jahresdurchschnittlich 333.000 Personen auf einen neuen Rekordstand von 44,9 Mio. Beschäftigten. Damit waren in Deutschland noch nie so viele Menschen erwerbstätig wie 2023. Das hat allerdings Auswirkungen auf die Entwicklung der Produktivität: Bei real schrumpfendem BIP und steigender Erwerbstätigenzahl war die Pro-Kopf-Produktivität deutlich rückläufig. Pro Stunde gerechnet sieht die Entwicklung etwas günstiger aus, weil die durchschnittlich geleistete Arbeitsstundenzahl 2023 gesunken ist. BevölkerungsentwicklungNach Schätzung des Statistischen Bundesamtes stieg die Einwohnerzahl Deutschlands weiter an, auf nunmehr 84,7 Mio. (+ 0,3 Mio. gegenüber 2022). Die Bevölkerungsentwicklung im Land Sachsen-Anhalt folgt nach Angaben des Statistischen Landesamts Sachsen-Anhalt wieder dem langfristigen Trend und ist trotz des migrationsbedingten Zuzugs um 6.515 Personen gesunken. Auch im Landkreis Wittenberg sank die Einwohnerzahl nach den Zahlen des Landesamts von 124.079 (per November 2022) auf 123.463 Einwohner (per November 2023). Lage im GeschäftsgebietDie Struktur der Wirtschaftsunternehmen im Landkreis ist von kleinen und mittelständischen Unternehmen in verschiedensten Branchen geprägt. Entsprechend granular und damit vergleichsweise robust ist die Wirtschaftsstruktur im Landkreis. Dennoch haben nach unseren Einschätzungen auch hier die Folgen der Corona-Pandemie Spuren in den besonders betroffenen Bereichen der Dienstleister und Gastronomie hinterlassen. Auch die Auswirkungen der anhaltend hohen Energiepreise könnten noch Folgen, insbesondere für die Chemieindustrie in der Region, haben. Nennenswerte Auswirkungen auf das Kreditportfolio der Sparkasse sind jedoch bisher ausgeblieben. Arbeitsmarkt im GeschäftsgebietDie Situation am Arbeitsmarkt im Landkreis Wittenberg war im Jahr 2023 durch eine gegenüber dem Vorjahr leicht negative Entwicklung gekennzeichnet. Die Arbeitslosenquote stieg laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit per Dezember 2023 auf 6,9 % an (Dezember 2022: 6,7 %). Es waren 4.291 Personen im Landkreis Wittenberg von Arbeitslosigkeit betroffen, 90 Personen mehr als im Vorjahresmonat. Bei einer genaueren Analyse des Jahresvergleichs fällt auf, dass sich der Anteil der älteren Arbeitssuchenden um 0,5 %-Punkte bzw. 85 Personen auf 7,8 % erhöhte, ebenso stieg die Anzahl der Langzeitarbeitslosen auf mittlerweile 1.605 Personen an, ein Anstieg um 78 Personen gegenüber dem Vorjahr, somit stellt diese Gruppe mittlerweile einen Anteil von 37,4 % aller Arbeitslosen dar. Dagegen verringerte sich der Anteil ausländischer Arbeitssuchender von 26,1 % in 2022 auf 20,6 % per Dezember 2023. 2.2 Branchenbezogene RahmenbedingungenIm Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte dieser Vorgabe weitgehend. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen wieder zurück, als die Inflationsraten sanken und damit die Erwartung aufkam, dass erste Leitzinssenkungen nicht mehr allzu ferne sind. Allerdings markierte der Jahreswechsel 2023/2024 den Höhepunkt der Zinssenkungsfantasie, der sich danach wieder ein Stück korrigiert hat. Die Aktienkurse wurden 2023 von den Bewegungen der Leitzinsen und der Kapitalmarktzinsen stark beeinflusst. Eine zunehmende Ernüchterung über die realwirtschaftliche Situation, über Stagnation und den ausbleibenden Aufschwung führte vor allem zwischen August und Oktober zu deutlich rückläufigen Aktienkursen. Doch dann setzte im November und Dezember ein starker Aktienkursanstieg ein. Mit einem Jahresschlussstand von 13.924 Punkten Ende 2022 und 16.752 Punkten Ende 2023 errechnet sich im DAX eine positive Jahresperformance von 20,3 %. Laut ihrem "Finanzstabilitätsbericht 2023" schätzt die Deutsche Bundesbank ein, dass das deutsche Finanzsystem sich im aktuellen makrofinanziellen Umfeld bislang als stabil erwies. Die Herausforderungen der Zinswende und der gedämpften konjunkturellen Entwicklungen sind aber weiterhin groß. Die durch den Zinsanstieg ausgelösten Marktpreisverluste haben die Finanzakteure bislang unter anderem dank einer soliden Kapitalausstattung gut verkraftet. Allerdings spielten ebenfalls die ungewöhnlich hohen Erträge und bilanzielle Umwidmungen von Wertpapieren eine wichtige Rolle, um Verluste bei Wertpapieren zu kompensieren. Kreditausfälle traten trotz der gedämpften Konjunktur kaum auf - nicht zuletzt aufgrund der fiskalischen Stützungsmaßnahmen zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten für Unternehmen und Haushalte. Die Preisrückgänge und Mietanstiege am Wohnimmobilienmarkt dürften dazu beitragen, die vorhandenen Überbewertungen am Immobilienmarkt weiter abzubauen. Zudem hatte der Bilanzabbau des Eurosystems bislang nur begrenzte Auswirkungen auf die Liquidität an den Finanzmärkten. Die kommenden Jahre bleiben für das deutsche Finanzsystem herausfordernd. Die Schuldentragfähigkeit der Unternehmen dürfte bei gestiegenen Finanzierungskosten und einer verhaltenen Wirtschaftsentwicklung abnehmen. Bislang ist die Zahl der Insolvenzen zwar insgesamt nur leicht gestiegen, in Teilen des Unternehmenssektors sind die Ausfallrisiken aber bereits erhöht, insbesondere im Gewerbeimmobiliensektor. Die privaten Haushalte sind hingegen durch längere Zinsbindungsfristen überwiegend noch vor höheren Belastungen aus dem Anstieg der Zinsen geschützt. Hier dürfte der Zinsanstieg erst mit größerer Verzögerung zu einem Anstieg der Kreditrisiken führen. Im Falle adverser Entwicklungen könnte es zu hohen Verlusten im Finanzsystem kommen. Künftige Angebotsschocks, etwa aus einer Verschärfung geopolitischer Spannungen, könnten zu einem deutlichen Konjunktureinbruch mit zunehmender Inflation und steigenden Zinsen sowie abrupt fallenden Vermögenswerten an den Märkten führen. In der Folge könnten Ausfälle im Kreditbestand zu spürbaren Verlusten führen. Dies könnte die Neukreditvergabe übermäßig einschränken. Der beschleunigte Strukturwandel hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft dürfte zu zusätzlichen Belastungen für Unternehmen und private Haushalte führen. Daraus ergeben sich Kreditrisiken für die Banken, die derzeit in deren Risikomodellen womöglich unvollständig abgebildet sind. 2.3 Entwicklung im OSV-VerbandsgebietDie Bilanzsumme der Sparkassen im Verbandsgebiet des OSV sank um 0,7 % gegenüber dem Vorjahr. Die Einlagen verringerten sich um 0,2 %, speziell bei den Spar- und Sichteinlagen. Die Kreditvergabe entwickelte sich dagegen insgesamt positiv, was sich in einem um 3,7 % erhöhten Gesamtkreditvolumen äußerte. Das durchschnittliche Betriebsergebnis vor Bewertung stieg deutlich von 0,88 % der DBS auf 1,43 % der DBS. Ausschlaggebend hierfür war im Wesentlichen das gesteigerte Zinsergebnis in Höhe von 2,01 % (Vj. 1,42 %). Die OSV-Sparkassen sind weiter eng mit dem regionalen Mittelstand verbunden und engagierten sich weiterhin umfangreich für das Gemeinwohl. 2.4 Darstellung und Analyse der Lage2.4.1 VermögenslageAuch die Bilanzsumme der Sparkasse Wittenberg verminderte sich zum Stichtag 31.12.2023 gegenüber dem Vorjahr, und zwar wie von uns erwartet, um 56,7 Mio. Euro auf 1.876,2 Mio. Euro (Vj. 1.932,9 Mio. Euro). Auf der Aktivseite war dies, anders als erwartet, auf das Abschmelzen der Eigenanlagen zurückzuführen. Während die Bestände an eigenen Wertpapieren relativ konstant blieben (-1,9 Mio. Euro, Strukturanteil von 25,7 % der Bilanzsumme), verminderten sich die Forderungen an Kreditinstitute um 82,0 Mio. Euro (Strukturanteil von 12,7 % der Bilanzsumme), vor allem im Bereich der täglich fälligen Forderungen (-42,4 Mio. Euro) sowie aus Schuldscheinen (-40,2 Mio. Euro). Gleichzeitig stieg das - nunmehr vergleichsweise hoch verzinste - Guthaben bei der Deutschen Bundesbank zum Stichtag um 33,2 Mio. Euro auf 103,65 Mio. Euro an. Entgegen unserer ursprünglichen Planung, die einen leichten Rückgang vorsah, blieb das Volumen der Forderungen an Kunden trotz des Einbruchs bei den Wohnungsbaudarlehen ab der zweiten Jahreshälfte mit 1.001,2 Mio. Euro (Vj. 1.003,2 Mio. Euro) nahezu unverändert. Diese Position entspricht einem Bilanzanteil von 53,4 %. Der Buchwert der Gesamtheit der Sachanlagen, Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen verringerte sich zum Jahresende lediglich aufgrund planmäßiger Abschreibungen auf 13,8 Mio. Euro (Vj. 14,2 Mio. Euro) und blieb damit, wie prognostiziert, weitestgehend konstant. Die Posten machen insgesamt weniger als 1 % der Bilanzsumme aus. Die Passivseite war erwartungsgemäß durch einen Abfluss an Kundenverbindlichkeiten geprägt, die sich um 74,9 Mio. Euro auf 1.593,0 Mio. Euro verringerten (Strukturanteil von 84,9 % der Bilanzsumme). Allerdings waren Rückgänge nicht nur in den Spareinlagen (-32,5 Mio. Euro), bei denen eine leichte Verminderung prognostiziert wurde, sondern auch den Sichteinlagen (-39,8 Mio. Euro) zu verzeichnen, bei denen wir von einer moderaten Steigerung ausgegangen waren. Hintergrund sind kräftige Vermittlungen in außerbilanzielle Anlagen sowie inflationsbedingt höhere Ausgaben der Kunden. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten waren, wie von uns geplant, leicht rückläufig (-1,7 Mio. Euro) und machen rund 1,3 % der Bilanzsumme aus. Der Bestand an Rückstellungen der im Geschäftsjahr 2021 aufgrund von BGH-Rechtsprechungen (Zinsänderungsklauseln in S-Prämiensparverträgen, AGB-Änderungsmechanismus) in Höhe von 8,7 Mio. Euro gebildet werden musste, konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr erwartungsgemäß um weitere 0,7 Mio. Euro auf nunmehr 1,0 Mio. Euro reduziert werden. Die Gesamtposition der Rückstellungen (inkl. Pensions- und Steuerrückstellungen) beträgt zum Jahresende 14,2 Mio. Euro (Vj. 13,0 Mio. Euro) bzw. weniger als 1 % der Bilanzsumme. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340 g HGB konnte im Jahr 2023 um insgesamt 19,4 Mio. Euro aufgestockt werden. Mit 10,3 % der Bilanzsumme (192,5 Mio. Euro) ist er der zweitgrößte Passivposten und bildet gemeinsam mit der Sicherheitsrücklage in Höhe von 46,8 Mio. Euro (Strukturanteil von 2,5 % der Bilanzsumme) eine solide Basis für eine erfolgreiche Geschäftspolitik der Sparkasse. Daneben verfügt die Sparkasse über Vorsorgereserven nach § 340 f HGB für besondere Risiken des Bankgeschäfts. Die anrechenbaren Eigenmittel betragen zum 31.12.2023 219,4 Mio. Euro (Vj. 188,1 Mio. Euro). Die Gesamtkennziffer nach CRR, als auch die Kernkapitalquote * belaufen sich zum Jahresende auf 23,0 %. Sie liegen damit leicht oberhalb der prognostizierten Quote von 22,7 % sowie deutlich oberhalb der aufsichtsrechtlichen Vorgabe. Der außerbilanzielle Bestand der Anlagen unserer Kunden in Wertpapieren und Vermögensverwaltungen (Depot B und DekaBank) belief sich in Summe auf 669,0 Mio. Euro und bewegt sich somit deutlich über dem Vorjahresniveau von 545,0 Mio. Euro. Auch die von uns betreute Depotanzahl ist auf 21.210 Depots gestiegen (Vj. 20.486 Stück). Unsere Kunden wickelten im Jahresverlauf insgesamt Käufe in Höhe von 207,2 Mio. Euro und Verkäufe in Höhe von 112,2 Mio. Euro über die Sparkasse Wittenberg ab. Der Umsatz ist gegenüber dem Vorjahr (in Summe 197,4 Mio. Euro) stark gestiegen, vorrangig im Geschäft mit festverzinslichen Wertpapieren. 2.4.2 FinanzlageMaßgebliches Ziel der Liquiditätssteuerung ist die Sicherung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit, die - wie erwartet - auch im Jahr 2023 fortwährend gegeben war. Durch die Sparkasse wurde laufend sichergestellt, dass ein ausreichender Bestand an Zahlungsmitteln vorhanden war. Neben der Hauptrefinanzierungsquelle, den Kundeneinlagen, wurden die bei den Landesbanken bzw. der DekaBank, bestehenden unbefristeten Refinanzierungsmöglichkeiten dispositionsbedingt in Anspruch genommen. Zur Absicherung der kurzfristigen Liquidität der Sparkasse wurden außerdem Wertpapiere der Liquiditätsreserve gehalten, deren jederzeitige Veräußerbarkeit die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse im Falle unerwarteter Mittelabflüsse sicherstellte. Den Mindestreserveanforderungen der Europäischen Zentralbank wurde die Sparkasse durchgängig gerecht. Zur Erfüllung dieser Vorschriften wurde bei der zuständigen Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank stets ein entsprechendes Guthaben unterhalten. Das bei der Deutschen Bundesbank geführte Pfanddepot wurde im Berichtsjahr geschlossen. Von der Möglichkeit Offenmarktgeschäfte zu betreiben, wurde bis dahin kein Gebrauch gemacht. Mit einem stichtagsbezogenen Wert von 287,9 % per 31.12.2023 und einer Bandbreite im Jahresverlauf von 184,6 % bis 287,9 % lag die Liquidity Coverage Ratio (LCR nach deIVO) jederzeit deutlich oberhalb des vorgegebenen Mindestwerts von 100 %. Ebenfalls eingehalten wurde die strukturelle Liquiditätsquote (NSFR). Diese bewegte sich in einer Bandbreite von 136,0% bis 142,3 %. Zum 31.12.2023 beträgt sie 142,3 %. 2.4.3 ErtragslageDie nachfolgenden Kennzahlen werden auf Basis der Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen-Finanzgruppe dargestellt. Die Systematik stellt eine primär nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederte Gewinn- und Verlustrechnung dar. Abweichend zum Jahresabschluss werden dabei einzelne Positionen weiter gegliedert oder zum Teil auch zusammengefasst. Die Ertragslage der Sparkasse war im Vergleich zum Vorjahr geprägt durch deutlich gestiegene Zins- und Provisionsüberschüsse, merklich gestiegene Sach- und Personalkosten, sowie ein etwas geringeres negatives Bewertungsergebnis. Die nachfolgende Übersicht vergleicht die Ertragslage des Geschäftsjahres 2023 mit dem Vorjahr sowie der Mittelfristigen Unternehmensplanung (MUP) des Jahres 2023 per Dezember 2022.
Der Zinsüberschuss ist sowohl gegenüber dem Vorjahr (+6,5 Mio. Euro) als auch der Planung für 2023 (+1,7 Mio. Euro) gestiegen, insbesondere aufgrund der im Jahresverlauf gestiegenen Renditen, welche sich positiv auf den Zinsertrag auswirkten. Sowohl im Bereich der eigenen Wertpapiere als auch bei den Forderungen an Kunden waren Zinsmehreinnahmen zu verzeichnen. Der Provisionsüberschuss konnte sowohl gegenüber den Planungen (+1,3 Mio. Euro) als auch gegenüber dem Vorjahr (+1,0 Mio. Euro) gesteigert werden. Maßgeblicher Treiber waren gestiegene Provisionserlöse aus der Kontoführung. Die Personalaufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um 0,6 Mio. Euro gestiegen, gegenüber unserer Planung fielen sie jedoch um ca. 0,5 Mio. Euro geringer aus. Gründe hierfür waren die teilweise Nichtausschöpfung von Zielerfüllungsprämien sowie ein gegenüber der Planung geringerer Personalbestand. Die Sachaufwendungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Mio. Euro, gegenüber dem Planansatz waren sie jedoch 0,9 Mio. Euro geringer. Diese Minderausgaben gegenüber der Planung, setzen sich aus einer Vielzahl von Einzelpositionen zusammen. Nennenswert sind jedoch die um 0,4 Mio. Euro geringer als geplant angefallenen Energiekosten. Die Geschäftsentwicklung vor Bewertung kann, vor dem schwierigen wirtschaftlichen Hintergrund, insgesamt als gut eingeschätzt werden. Es konnte erneut ein Betriebsergebnis vor Bewertung * erwirtschaftet werden, welches sowohl in absoluten, als auch in relativen Werten über dem Vorjahres- und dem Planwert liegt. Gegenüber dem Vorjahreswert ergibt sich eine Steigerung um 6,5 Mio. Euro, gegenüber der Planung um 4,6 Mio. Euro. Der Bewertungsaufwand insgesamt fiel 2023 um etwa 2,0 Mio. Euro positiver aus als der Planungsansatz und damit 0,6 Mio. Euro geringer als der Vorjahreswert. Gründe für das gegenüber der Planung wesentlich bessere Bewertungsergebnis waren geringere Wertpapierbewertungen (-1,3 Mio. Euro) und das leicht besser als erwartet eingetretene Ergebnis der Kreditbewertungen (-0,7 Mio. Euro). Aufgrund der vorgenannten Entwicklung in den Ertrags-, Aufwands- und Bewertungspositionen lag das Betriebsergebnis nach Bewertung (ohne Veränderung der Vorsorgereserven) sowohl über dem Planwert (+6,6 Mio. Euro), als auch über dem Vorjahreswert (+7,1 Mio. Euro). Das gegenüber dem Vorjahreswert deutlich veränderte neutrale Ergebnis in Höhe von -0,7 Mio. Euro 1 (Vorjahr +6,9 Mio. Euro, Planwert -0,6 Mio. Euro), resultierte im Vorjahr im Wesentlichen aus dem "Sondereffekt" der Auflösung von im Jahr 2021 gebildeten Rückstellungen aufgrund von BGH-Urteilen zur Verbraucherrechtsprechung. Die angefallenen Ertragsteuern in Höhe von 7,1 Mio. Euro (Planwert: 5,4 Mio. Euro) haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 Mio. Euro erhöht. Ursächlich hierfür war die Erhöhung des zu versteuernden Einkommens bzw. des maßgebenden Gewerbeertrags. Aufgrund der erläuterten Veränderungen konnte im Geschäftsjahr 2023 ein zur Verfügung stehendes Jahresergebnis (nach Steuern und ohne Zuführung zu den Reserven) von 19,6 Mio. Euro erzielt werden. Dies entspricht einer Steigerung um 4,7 Mio. Euro gegenüber dem Planwert und einer Verringerung um 2,0 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr. Ein weiterer Beleg der insgesamt guten Ertragskraft der Sparkasse aus dem operativen Geschäft, zeigte sich im Jahr 2023 wiederum durch eine sehr gute Cost-Income-Ratio * von 43,8 % (Vj. 48,5 %), welche damit noch deutlich besser als unser Erwartungswert (49,5 %) ausfiel. Die Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss nach Steuern und Bilanzsumme, betrug 0,01 %. 2.5 Weitere finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren2.5.1 MarktstellungDie Marktstellung * , gemessen an der Giromarktausschöpfung, sank gegenüber dem Vorjahr und entsprechend unseren Erwartungen leicht um 0,2 %-Punkte auf 63,8 %. Die Gründe hierfür lagen in der erhöhten Anzahl von Kontoschließungen, bedingt durch Preisanpassungen. Die Quote liegt jedoch weiterhin deutlich über dem OSV-Niveau von 55,3 % (Vj.: 54,9 %).
2.5.2 PersonalZum Stichtag 31.12.2023 waren in der Sparkasse Wittenberg 211 Beschäftigte (198,42 MAK) angestellt. Etwa ein Drittel der Mitarbeiter arbeitete in Teilzeit (72 Personen, Teilzeitquote 34,1 %). Im Jahr 2023 standen 11 Neueinstellungen (10,36 MAK) 16 Austritten (15,92 MAK) gegenüber. Die Personalaufwandsquote * , gemessen an der Durchschnittsbilanzsumme, betrug 0,79 % (Vj. 0,74 %) und lag damit unter unserer Erwartung in Höhe von 0,81 %. 2.6 Zusammenfassende WertungDie Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse ist geordnet, die operative Ertragslage ist gut. Alle erkennbaren Risiken wurden im Rahmen des Jahresabschlusses berücksichtigt. Der Vorstand schätzt den Verlauf der Geschäftsentwicklung im Berichtsjahr als günstig ein. 3 Prognose-, Chancen- und RisikoberichtDie hier gelieferten Ausblicke für das Jahr 2024 orientieren sich quantitativ an der am 26. Januar 2024 veröffentlichten "Gemeinsamen Prognose" von neun Chefvolkswirten der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Angaben zum Geschäftsverlauf beruhen auf den Planungswerten der Mittelfristigen Unternehmensplanung mit Stand 31.12.2023. 3.1 PrognoseberichtDie folgenden Prognosen zur voraussichtlichen Entwicklung der Sparkasse im Jahr 2024 stellen Einschätzungen dar, welche die Sparkasse auf Basis der Anfang Januar 2024 zur Verfügung stehenden Informationen getroffen hat. Im ersten Quartal 2024 wurde die Wirtschaftstätigkeit bereits durch einige sich addierende externe Einflüsse gebremst. Vor allem Streiks legten den Verkehr mehrere Tage lahm. In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung eines Quartals hinterlassen einige beeinträchtigte Tage bereits einen spürbaren Effekt. Hinzu kommen auf der weltwirtschaftlichen Bühne neuerliche Störungen der internationalen Lieferketten mit der weitgehend blockierten Schifffahrtsroute durch das Rote Meer und der dadurch verlängerten Transportwege. Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr 2024 gehen jedoch vom Einsetzen einer Erholung im weiteren Jahresverlauf aus. Sollte sich der Preisauftrieb weiter planmäßig abschwächen und die Entwicklung der Einkommen vorankommen, dann wäre die Kaufkraft wieder entsprechend gestärkt und neues Wachstum möglich. Alle derartigen positiven Prognosen stehen natürlich unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu weiteren Verschärfungen bei den zahlreichen geostrategischen und politischen Konflikten kommt. Getragen wird das Wachstum im laufenden Jahr vor allem von einer unterstellten Erholung des privaten Konsums. Die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt in der Prognose 2024 dagegen noch schwierig. Der weitgehend geräumte Arbeitsmarkt dürfte diese gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Gütermärkte mit einer Seitwärtsbewegung bei der Erwerbstätigkeit begleiten. Ein in 2024 weiter nachlassender Preisauftrieb ist die eigentliche positive Nachricht der "Gemeinsamen Prognose". Denn erst die Begrenzung der Inflation erlaubt wieder bessere Planbarkeit, das Aufholen der Kaufkraft und perspektivisch dann auch eine Neujustierung der Zinslandschaft. Bereits Ende 2023 war das Nachlassen des Preisauftriebs bei Importpreisen, Erzeugerpreisen und Großhandelspreisen deutlich zu beobachten. 2024 dürfte diese Entlastung auch zunehmend in den Verbraucherpreisen ankommen. Die Chefvolkswirte gehen für den Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) von einer Rate von 2,6 % in Deutschland und von 2,5 % im Euroraum aus. Eine gewisse Unsicherheit geht allerdings noch von der Lohnentwicklung aus. Hier stehen noch einige wichtige Tarifabschlüsse aus. Die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer ist aufgrund der Arbeitsmarktlage strukturell stark. Werden Übertreibungen hier vermieden, dürfte sich die Inflationslage weiter entspannen. Die stark gebremste Geldmengenentwicklung und weitgehend angehaltene Kreditvergabe zeigen an, dass das geldpolitische Bremsmanöver seine Wirkung entfaltet hat. Ausblick für das GeschäftsgebietLaut Untersuchungsergebnissen des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt vom Mai 2022 ("Wohin steuert Sachsen-Anhalt? Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahr 2035") wird die Verringerung der Einwohnerzahl im Landkreis Wittenberg und somit auch die Anzahl unserer potentiellen Kunden, trotz des migrationsbedingten "Ausnahmejahres" 2022, perspektivisch weiter anhalten. Insgesamt wird die demografische Entwicklung neben der Verringerung der Einwohnerzahlen, auch zu einer Alterung der Bevölkerung führen. Die daraus erwachsenden Aufgabenstellungen für die Gesellschaft und die Wirtschaft rücken daher zunehmend in den Fokus. Der Anteil der "arbeitsfähigen" und auch "arbeitswilligen" Bevölkerungsteile wird unseres Erachtens in den nächsten Jahren nicht ansteigen. Dies wird sich in zunehmenden Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Arbeitskräften (und nicht nur bei sogenannten "Fachkräften") niederschlagen. Ausblick auf die branchenbezogenen RahmenbedingungenAuch wenn das Inflationsziel noch nicht erreicht ist, dürften die bereits erzielten Teilerfolge den Notenbanken bald eine Neujustierung ihrer Instrumente erlauben. Das gilt sowohl für die EZB als auch für die US-Notenbank. Die derzeit noch herrschenden Leitzinsen, die 2023 erforderlich waren, sollten in einer Realzinsperspektive bei weiter sinkenden Inflationsraten dann entsprechend angepasst werden. Eine knappe Mehrheit der Chefvolkswirte der S-Finanzgruppe geht davon aus, dass die EZB erste Leitzinsschritte noch nicht im ersten Halbjahr vornimmt. Danach bilden Senkungen aber den Konsens. Im Mittel gehen die Einschätzungen von Reduzierungen um 50 Basispunkte bis zum Jahresende 2024 aus. Nach unserer Einschätzung ist die Gefahr einer breiten Rezession in 2024 weiterhin noch nicht vollends gebannt. Auch wenn Leitzinssenkungen erwartet werden, sind die Zeiten des "billigen Geldes" sowohl für Verbraucher, Unternehmen als auch für die öffentliche Hand auf absehbare Zeit beendet. Das in 2022/2023 gestiegene Zinsniveau, in Verbindung mit ebenfalls angestiegenen Credit Spreads, hat die operative Ertragslage der Banken und Sparkassen bereits deutlich verbessert und wird dies voraussichtlich auch weiter tun. Jedoch stellt das ausbleibende margenstarke Kundenkreditgeschäft einen Belastungsfaktor dar. Für den Immobilienmarkt gehen wir aufgrund der anhaltend hohen Baupreise und der relativ hohen Finanzierungskosten von einer weiterhin stagnierenden Bautätigkeit aus. Die Preisentwicklung wirkt derzeit als begrenzender Faktor. Für einen Zusammenbruch des Marktes für Bestandsimmobilien sehen wir in unserem Geschäftsgebiet nach eigener Einschätzung jedoch auch 2024 keine Anzeichen. Dennoch wird das Volumen der Wohnungsbaufinanzierungen in 2024 noch deutlich unter den Werten der Niedrigzinsjahre liegen. Die stetig weiterzunehmenden regulatorischen Anforderungen im Bankensektor werden den Verwaltungsaufwand weiterhin zunehmend belasten. Ebenfalls ist nicht auszuschließen, dass eine weiterhin "verbraucherfreundliche" Regulierung und Rechtsprechung nicht nur für weitere Unsicherheiten und steigenden Verwaltungsaufwand sorgen, sondern sich diese auch in echten monetären Belastungen der Kreditinstitute niederschlägt. Prognose des Geschäftsverlaufs - Vermögens- und FinanzlageAuf Grundlage der prognostizierten Entwicklung unseres wirtschaftlichen Umfeldes hat der Vorstand die kurz- und mittelfristigen Ziele im Rahmen der mittelfristigen Unternehmensplanung für die Jahre 2024 bis 2026 formuliert (Stand: 31.12.2023). Die Sparkasse geht in der genannten Planungsrechnung von einer (im mittel- und langfristigen Bereich) bis 2026 etwa gleichbleibenden Zinsstrukturkurve auf dem Niveau des Jahresendes 2023 aus. Für das derzeit inverse Zinsniveau des kurzfristigen Bereichs wird im Verlauf der Jahre 2024/2025 mit einer Normalisierung der Zinskurve (sinkende Renditen im kurzfristigen Bereich) gerechnet. Für das Geschäftsjahr 2024 geht der Vorstand von einer leichten Reduzierung der durchschnittlichen Bilanzsumme auf ca. 1.836,2 Mio. Euro aus, die durch rückläufige Kundeneinlagen bestimmt wird. Aktivseitig wird ein spürbarer Rückgang des Kundenkreditgeschäfts erwartet, der durch die voraussichtlich leicht steigenden Eigenanlagen, inkl. der Forderungen an Kreditinstitute (Termingelder) und die höhere Barreserve (Guthaben bei der Deutschen Bundesbank) nicht in Gänze kompensiert wird. Die Fälligkeiten im Wertpapiereigenbestand werden laut derzeitiger Planung wiederum als Anlagen in festverzinslichen Wertpapieren erfolgen. Fällige Schuldscheindarlehen sollen ebenfalls wieder in Schuldscheindarlehen angelegt werden. Die Sachanlagen, Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen werden sich voraussichtlich nicht nennenswert verändern. Die Entwicklung der Passivseite der Bilanz wird, nach unseren derzeitigen Erwartungen, im Jahr 2024 durch Abflüsse von Kundeneinlagen geprägt sein. Dies wird sich voraussichtlich im Bereich der Sichteinlagen sowie der Spareinlagen (ohne Zinsbindung) zu etwa gleichen Teilen vollziehen. Die im Bestand der Spareinlagen (ohne Zinsbindung) enthaltenen Ratensparverträgen werden sich voraussichtlich konstant entwickeln. Dem gegenüber wird ein Anstieg der Spareinlagen mit Zinsbindung prognostiziert. Insgesamt werden die bilanziellen Kundeneinlagen jedoch sinken, auch da Teile dieser Gelder weiterhin in Anlagemöglichkeiten von Verbundpartnern umgeleitet werden. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden sich, in Abhängigkeit von den zu refinanzierenden Weiterleitungsdarlehen, rückläufig entwickeln. Die Vermögensverhältnisse der Sparkasse bilden eine solide Basis für die geschäftspolitischen Ziele der Zukunft. Die Kapitalanforderungen der CRR können aus heutiger Sicht auch 2024 erfüllt werden. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken bzw. die Sicherheitsrücklage werden laut derzeitiger Planung in dem Maße dotiert, dass wir zum 31.12.2024 eine Kernkapitalquote * von 26,2 % erwarten. Die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Sparkasse wird weiterhin durch das interne System zur vorausschauenden Liquiditätsplanung sichergestellt. Die Vermögens- und Finanzlage werden weiterhin geordnet sein. Prognose des Geschäftsverlaufs - ErtragslageAuf Basis der geplanten Bilanzstrukturen wird in der Planung für 2024 von einem Zinsüberschuss ausgegangen, der mit 2,18 % der DBS den Vorjahreswert von 1,88 % der DBS nochmals deutlich übertrifft. Dabei wird der Zinsertrag stärker steigen als der Zinsaufwand. Die Gründe hierfür liegen vor allem im Auslaufen von Festzinsbindungen im Darlehensbereich und aus fälligen Eigenbeständen, die insgesamt zu höheren Renditen neu abgeschlossen werden. Für den Provisionsüberschuss plant die Sparkasse im Geschäftsjahr 2024 einen relativen Wert in Höhe von 0,86 % der DBS. In absoluten und relativen Werten wird dieser jedoch mit 15,9 Mio. Euro, ca. 1,6 Mio. Euro unter dem, bedingt durch diverse Sondereffekte, sehr guten Vorjahreswert von 0,94 % der DBS liegen. Die geplanten sonstigen ordentlichen Erträge von 0,04 % der DBS werden stabil ausfallen. Der Vorstand erwartet in Folge eines höheren Personalbestandes und tariflicher Steigerungen einen weiterhin steigenden Personalaufwand * , sowohl in Relation zur DBS mit 0,87 % (Vj. 0,79 %) als auch in absoluten Werten. Die Sachaufwandsentwicklung wird weiterhin durch ein konsequentes Sachkostenmanagement geprägt sein. Trotz dessen erwartet die Sparkasse - aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen und geplanter Modernisierungsmaßnahmen - in Relation zur DBS und in absoluten Werten eine steigende Sachaufwandsentwicklung (0,54 % der DBS; Vj. 0,46 %). Das Betriebsergebnis vor Bewertung * stellt die Nachhaltigkeit der betrieblichen operativen Entwicklung sicher und wird für 2024 mit 1,66 % der DBS prognostiziert. Gegenüber dem Jahr 2023 (1,60 % der DBS) würde dies eine Steigerung um 0,8 Mio. Euro bedeuten, die sich aus den oben genannten Gründen ergibt. Für das Bewertungsergebnis des Wertpapierbestandes geht die Sparkasse aufgrund ihrer derzeitigen Zinsprognose (Planungsstand per 12/2023) von einem Bewertungsaufwand in Höhe von 0,04 % der DBS in 2024 aus, der insbesondere durch Fälligkeiten von über pari erworbenen, festverzinslichen Anleihen indiziert ist. Für die Bestand befindlichen Immobilienfonds gehen wir von stabilen Erträgen und keinen signifikanten Wertkorrekturen aus. Das Bewertungsergebnis Kreditgeschäft für das Jahr 2024 wird mit -0,16 % der DBS etwas höher als in 2023 prognostiziert (-0,12 % der DBS). Mit der turnusmäßigen Überprüfung der Prognosewerte wird sichergestellt, dass mögliche unterjährig auftretende Veränderungen von Bonitäten bzw. Zinsen zu einer Anpassung der Bewertungsergebnisse führen. Das sonstige Bewertungsergebnis wird mit 0,0 Mio. Euro geplant, da zum Planungszeitpunkt keine Hinweise auf mögliche Bewertungsanlässe vorliegen. Die Bildung von Reserven hat auch weiterhin oberste Priorität und wird laut der aktuellen Planwerte für 2024 voraussichtlich 1,01 % der DBS betragen. Die Planungsrechnung weist ein Jahresergebnis nach Steuern in Höhe von 0,2 Mio. Euro bzw. 0,01 % der DBS aus. Die Cost-Income-Ratio * wird nach derzeitiger Planung voraussichtlich 45,9 % betragen. Prognose der weiteren finanziellen und nicht-finanziellen LeistungsindikatorenIm Jahr 2024 rechnen wir, nach eigener Einschätzung, mit einer etwas verschlechterten Marktstellung * , die sich in einer weiterhin leicht sinkenden Giromarktausschöpfung ausdrückt. Sie wird sich jedoch auch weiterhin oberhalb des OSV-Niveaus bewegen. Zusammenfassung PrognoseberichtIm Jahr 2024 geht die Sparkasse von einer weiterhin guten operativen Ertragslage aus. Die Vermögens- und Finanzlage wird weiterhin geordnet sein. Derzeit (Stand März 2024) stellt sich die Situation, aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus, im Bereich des Betriebsergebnisses als positiv dar. Hohe Fälligkeiten in den Eigenanlagen und deren Wiederanlage zu, im Vergleich mit den Vorjahren, guten Renditen werden zu einer nachhaltigen Erhöhung der Zinseinnahmen führen. Die Bewertungsergebnisse der eigenen Wertpapiere bewegen hierbei sich auf niedrigem Niveau. Ebenfalls entstehen positive Impulse für die Ertragslage aus dem Bestand der Forderungen gegenüber Kunden, insbesondere durch Zinsprolongationen von auslaufenden Festzinsvereinbarungen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass im aktuellen konjunkturellen Umfeld auch Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung der Sparkasse vorhanden sind, insbesondere könnten sich, durch weitere konjunkturelle Rückschläge die Neuausreichungen von Darlehen an Verbraucher und Gewerbekunden weiter rückläufig entwickeln. Zusätzlich könnten sich negative Preisentwicklungen auf die Wertentwicklung der vorhandenen Immobilienfonds auswirken. Die Prognosegüte kann auch durch die weiteren Auswirkungen der kriegerischen Handlungen in der Ukraine und dem Nahen Osten maßgeblich beeinflusst werden. Dementsprechend sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse ebenfalls schwer absehbar. In der Folge kann es zu negativen Abweichungen bei den für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen kommen. Der weiteren Entwicklung wird die Sparkasse durch eine quartalsweise Überarbeitung ihrer Unternehmensplanung entsprechend Rechnung tragen. 3.2 Chancen- und RisikoberichtDie Aktivitäten der Sparkasse beinhalten vorwiegend Geschäfte mit Finanzprodukten. Die Kundeneinlagen werden in Forderungen und Wertpapiere investiert, um Zinserträge zu erwirtschaften und von den Zinsunterschieden zwischen kürzeren Laufzeiten bei Einlagen und längeren Laufzeiten bei Krediten und Eigenanlagen zu profitieren. Die Sparkasse verleiht Mittel an Unternehmen und Privatpersonen mit unterschiedlicher Bonität sowie an die öffentliche Hand. Dies erfolgt im Rahmen bilanzieller und außerbilanzieller Geschäfte (Bürgschaften, Garantien und Kreditzusagen). Chancen für die Sparkasse bestehen in der bewussten Übernahme, aktiven Steuerung und gezielten Transformation von Risiken, um Erträge zu generieren. Risiken dürfen von der Sparkasse nur in dem Umfang eingegangen werden, wie sie Mittel besitzt, diese auch zu verkraften. 3.2.1 ChancenFür das Geschäftsjahr 2024 werden im Privatkundengeschäft die Vertriebsaktivitäten wieder gezielt im Bereich des Verbundgeschäftes eingesetzt. Hier sehen wir weiterhin gute Chancen, unsere Marktanteile sowohl im Themenbereich private Altersvorsorge, dem Aufbau von Wertpapiervermögen, als auch im Versicherungssegment weiter auszubauen, um auch in Zukunft kontinuierliche Nettozuwächse und Bestandsprovisionen generieren zu können. Alle genannten Segmente schätzen wir aufgrund des vorhandenen Bedarfs und unserer aktuellen Marktanteile als weiterhin ausbaufähig ein. Als Chance betrachten wir, neben der Hebung der Cross-Selling-Potentiale, um eventuelle Ertragsverluste im Provisionsgeschäft (Verringerung der Provisionszahlungen durch die Verbundpartner) ohne Risikoausweitung zu kompensieren, auch das Eingehen von mittelfristigen bilanzwirksamen Produkten, die durch Generierung von entsprechenden Margen, die GuV stabilisieren. Weiteres Ertragspotential sehen wir im Bereich der privaten Konsumentenfinanzierungen, insbesondere auch im Absatz der Produkte S-Klick Plus sowie der Revolving Creditcard. Ebenfalls sehen wir trotz des momentanen Abschwungs die Baufinanzierung, unterstützt durch die Kombination von Produkten der Landesbausparkasse sowie individuell zugeschnittener Kreditausfallversicherungen, weiterhin als ein Kernprodukt unseres Hauses an. Wir werden auch künftig innerhalb der Sparkasse und im Verbund der Sparkassenorganisation die uns gegebenen Möglichkeiten nutzen, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sparkasse weiter zu stärken. Die Bündelung von Unterstützungsaktivitäten in den Sparkassenverbänden und die weitere Optimierung der Personal- und Sachausstattung werden ein bestimmendes Thema bleiben. Darüber hinaus gilt es neben dem gefestigten stationären Vertrieb, die zusätzlichen Möglichkeiten mobiler Vertriebswege gleichwertig in die Geschäftsstrukturen der Sparkasse zu integrieren. Zusätzliche Chancen können sich auch aus geänderten Marktentwicklungen und dem damit verbundenen Nichteintritt von kalkulierten Risiken ergeben. 3.2.2 RisikenDie Sparkasse Wittenberg unterliegt als Marktakteur und Objekt des Wirtschaftslebens einer Vielzahl von Einflüssen, aus der sich Risiken für die Entwicklung der Ertragslage (strategische Risiken) ergeben können. Die im Prognosebericht genannten Indikatoren werden sich auch auf die wirtschaftliche Entwicklung im Landkreis Wittenberg niederschlagen. Auch die Bevölkerungsentwicklung und die demografische Entwicklung bergen Risiken für die zukünftige Entwicklung. Die Folgen der Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten auf die Kapitalmärkte können zu einer Veränderung der Risikolage der Sparkasse im Jahr 2024 führen. Da sich jedoch in unserem Bestand keine Kredite an die unmittelbar an diesen Kriegen beteiligten Parteien bzw. an Kreditinstitute und Unternehmen mit Sitz in diesen Staaten befinden, sind demzufolge keine direkten Ausfälle zu befürchten. Anhand der bisher vorliegenden Erkenntnisse und der Erfahrungen aus 2023 gehen wir derzeit ebenfalls nicht davon aus, dass sich die Adressrisiken unserer Kreditnehmer (mit Standorten und/oder Lieferbeziehungen in die Länder Russland, Belarus, Ukraine bzw. dem Nahen Osten) nennenswert erhöhen werden. Weitere nennenswerte Risiken sind insbesondere:
Die Sparkasse geht im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzepts kontrolliert Risiken ein. Ein vermehrtes Eintreten bestimmter Risiken könnte Auswirkungen auf die strategische Ausrichtung der Sparkasse bis hin zur Veränderung des Geschäftsmodells haben. 3.2.3 RisikomanagementDie für die Bewertung, Steuerung und Kommunikation der wesentlichen Risiken zuständige Risikocontrolling-Funktion wird durch die Mitarbeiter der Abteilungsdirektion Unternehmensplanung/ Risikocontrolling (AD UP/RC) wahrgenommen. Die AD UP/RC untersteht dem Überwachungs- und Marktfolgevorstand und ist damit von den Bereichen getrennt, die Geschäfte initiieren bzw. abschließen. Die vom Vorstand festgelegte Risikostrategie fixiert die Grundsätze und Rahmenbedingungen des Risikosteuerungssystem, das sich in Folge aufsichtsrechtlicher Vorgaben im Berichtsjahr grundlegend verändert hat. Nach der grundsätzlichen Abkehr vom periodischen Going-Concern-Ansatz hin zu einer ökonomischen Sichtweise (barwertige Betrachtung) der Risiken werden diese nunmehr definiert als Verluste, d. h. als Quantilswerte der Wertänderungsverteilungen (erwarteter und unerwarteter Verlust) auf einem Konfidenzniveau von 99,9 % für einen Risikohorizont von 1 Jahr (rollierend). Die Risiken werden einem ökonomisch ermittelten Risikodeckungspotential gegenübergestellt, das als Unternehmensbarwert den Gesamtbestand aller Vermögenspositionen und Verbindlichkeiten sowie der außerbilanziellen Positionen zum Stichtag beinhaltet. Neugeschäft wird jeweils nicht berücksichtigt. Seit dem 31.03.2023 erfolgt die Steuerung der wesentlichen Risiken führend in dieser ökonomischen Perspektive anhand vom Vorstand entsprechend seiner Risikoneigung vorgegebener Einzellimite, um mögliche negative Auswirkungen auf das ökonomischen Risikodeckungspotential der Sparkasse zu beschränken. Die Einzellimite werden zu einem Gesamtbankrisikolimit aggregiert. Die AD UP/RC überwacht die Einhaltung dieser Limite. Zusätzlich werden für alle Risikoarten, auch übergreifend, regelmäßige Stresstests durchgeführt. Die ökonomische Risikotragfähigkeitskonzept wird durch die normative Perspektive ergänzt, die sicherstellt, dass mittelfristig alle regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Die normative Perspektive unterscheidet zwischen einem Plan- und adversen Szenario, in denen unterschiedliche Anforderungen einzuhalten sind. Über die Ergebnisse der Risikobetrachtungen wird quartalsweise im Rahmen des Risikoreports berichtet, der auch dem Verwaltungsrat präsentiert wird. Die Sparkasse hat dementsprechend ein Risikofrüherkennungssystem implementiert. Im Rahmen der Risikoinventur gemäß MaRisk werden die Risiken und daraus resultierende Risikokonzentrationen mindestens jährlich neu beurteilt. Im Ergebnis der im Herbst 2023 vorgenommen turnusmäßigen Überprüfung wurden innerhalb der
als wesentlich ermittelt. Der Risikomanagement- und -controllingprozess ist im Organisationshandbuch der Sparkasse dokumentiert. Er entspricht § 25a KWG, den MaRisk sowie sonstigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen und wird regelmäßig überprüft, beurteilt bzw. aktualisiert. Die Interne Revision unterzieht die Risikosysteme im Rahmen ihres Prüfungsplanes einer regelmäßigen Überprüfung. 3.2.4 AdressenrisikenUnter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, die durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Schuldner im Kundengeschäft im Sinne dieser Definition sind Kreditnehmer, also klassische Privat-, Gewerbe- und Firmenkunden, Kreditinstitute (Interbanken), Länder und die öffentliche Hand. Schuldner im Eigengeschäft sind jegliche Kontrahenten oder Emittenten. Sowohl im Kundenkreditgeschäft als auch bei den Kontrahenten und Emittenten im Wertpapiereigengeschäft begrenzt die Sparkasse das Adressenrisiko durch sorgfältige Auswahl der Kreditnehmer und Handelspartner nach den Regeln der Kreditwürdigkeitsprüfung gemäß hausinternen Festlegungen sowie durch strategische Vorgaben (Kreditvergabestandards). Die Adressenrisiken im Kundengeschäft werden mittels interner Ratings regelmäßig überwacht, diese sind integraler Bestandteil der Kreditrisikosteuerung und basieren auf modernen statistischen Verfahren. Die Sparkasse verwendet für die internen Ratings die Verfahren der Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH (SR). Es kommen im Speziellen die Verfahren "KundenKompaktRating", "KundenScoring", "StandardRating" und "ImmobilienGeschäftsrating" zum Einsatz. Im Einzelfall werden auch Verfahren von Landesbanken angewendet. Die Ratingstruktur im Kundengeschäft stellt sich zum 31.12.2023, unterteilt in die drei Hauptbereiche, wie folgt dar: Ratingklasse 1 bis 10: 95,4 %, Ratingklasse 11 bis 15: 2,5 % und Ratingklasse 16 bis 18: 2,1 %. Die Risikoabschirmung erfolgt zum einen durch Einzelwertberichtigungen des ungesicherten Teils des Kundenobligos. Die Sicherheitenwerte werden hierbei in Anlehnung an die BelWertV ermittelt. Für die Bearbeitung der Einzelwertberichtigungen wird die OSPlus-Anwendung "Risikokreditbearbeitung" genutzt. Zum anderen werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Die Ermittlung der Pauschalrisikovorsorge erfolgte wie im Vorjahr nach der Berechnungsmethode des IDW RS BFA 7 und wird in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Zeitraum von 12 Monaten (12-Monats Expected Loss) ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie gebildet (Bewertungsvereinfachungsverfahren). Externe Ratings sind die Basis für die Risikosteuerung im Wertpapiereigengeschäft. Es werden grundsätzlich die externen Ratings anerkannter Ratingagenturen verwendet. Im Rahmen der Risikoinventur wurden die Bestände in der Ratingnote 4 als Risikokonzentration identifiziert. Das aus dem Portfolio an Kontrahenten und Emittenten ermittelte Risiko ist aufgrund der hohen Anforderungen an die Qualität der Handelspartner vertretbar. Die im Depot A vorhandenen Positionen wurden, aufgrund ihres Ratings durch externe Ratingagenturen (S & P und Moodys), den Ratingklassen AAA bis BBB- (gute bis sehr gute Bonität = Investment Grade) zugeordnet. Zum Bilanzstichtag waren dies 100 % der Eigenanlagen. Neben der aus den Ratings abgeleiteten Risikostruktur hat die Sparkasse Richtgrößen und Volumenslimite zur Steuerung der Größen-, Branchen- und Sicherheitenstruktur etc. Aufgrund der herausragenden Bedeutung von Grundpfandrechten für die Sparkasse wird bei dieser Sicherheitenart ein Konzentrationsrisiko gesehen. Die portfolioorientierte Risikomessung für das Kundenkreditgeschäft und Eigengeschäft wird barwertig mittels Monte-Carlo-Simulation und Standardparametern der SR in der Anwendung "Credit Portfolio View" durchgeführt. Insgesamt werden die Adressrisiken mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % und einer Haltedauer von einem Jahr ermittelt. Über die Adressenrisiken wird regelmäßig im vierteljährlichen Risikoreport berichtet. Zusätzlich wird täglich die Limiteinhaltung bei den Adressenrisiken des Wertpapiereigengeschäfts überwacht. Für definierte wesentliche Sachverhalte der Adressenrisiken erfolgen Ad-hoc-Meldungen. Der barwertige Risikowert für Adressenrisiken wird in die vierteljährliche Überprüfung der Risikotragfähigkeit einbezogen. Die Adressenrisiken des Kundengeschäfts (10,5 Mio. Euro) und des Eigengeschäfts (34,2 Mio. Euro) haben eine vergleichsweise hohe Bedeutung für die Sparkasse, was sich im Risikowert zum 31.12.2023 mit insgesamt 44,7 Mio. Euro widerspiegelt. Ein Vergleich zum Vorjahreswert ist hier nicht möglich, da die Umstellung auf die ökonomische Perspektive zum 31.03.2023 erfolgte. Im Rahmen des adversen Szenarios für die Kapitalplanung der normativen Perspektive wurden Adressenrisiken in Höhe von 5,6 Mio. Euro für das Jahr 2024 ermittelt. Ergänzend werden Stresstests in der ökonomischen Sichtweise durchgeführt. 3.2.5 MarktpreisrisikenDas Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt. Optionen werden grundsätzlich innerhalb der betroffenen Risikokategorie abgebildet. Dabei beziehen sich implizite Optionen auf Rechte, die innerhalb von Produkten vorhanden sind. Im Kundengeschäft können dies beispielsweise Sondertilgungsrechte bei Darlehen oder Kündigungsrechte bei Zuwachssparen sein. Im Eigengeschäft können implizite Optionen z. B. in strukturierten Anleihen enthalten sein. Als explizite Optionen werden im Folgenden Optionen bezeichnet, die sich auf eine Basisgröße beziehen, aber eigenständig gehandelt werden können. Die Marktpreisrisiken der Eigenanlagen werden entsprechend der Vorgaben der MaRisk quantifiziert und überwacht. Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % und einer Haltedauer von einem Jahr. Die Messung des Marktpreisrisikos erfolgt mithilfe des Varianz-Kovarianz-Ansatzes (VKA). Es wird dabei die VKA-Variante des Delta-Gamma-Ansatzes mit Cornish-Fisher-Korrektur verwendet, die neben den Sensitivitäten 1. Ordnung (lineare Abhängigkeit der Marktwerte von den Risikofaktoren) auch gerade die Sensitivitäten zweiter Ordnung, die die nichtlineare Abhängigkeit des Marktwerts eines Finanzinstruments von relevanten Risikofaktoren berücksichtigt, in die Risikoberechnung integriert. Neben der integrierten Messung der einzelnen Risikokategorien Zinsänderungsrisiko und Spreadrisiko als Renditerisiko wird additiv das Immobilienpreisrisiko gemessen und ausgewiesen. Während sich die integrierten Risikowerte (Zinsänderungsrisiko und Spreadrisiko) unter Berücksichtigung von Diversifikationseffekten ergeben, stellt das Immobilienpreisrisiko einen isoliert gerechneten Risikowert ohne Berücksichtigung von Diversifikationseffekten dar. Ausgangspunkt für das Immobilienpreisrisiko ist der Bestand an Immobilien aus Fonds zzgl. des Direktbestandes an Immobilien (inklusive unbebauter Grundstücke). Die Berechnung erfolgt analog der übrigen Risikokategorien des Marktpreisrisikos mithilfe des VKA und gleichen Modellannahmen. Die ökonomischen Risikowerte werden vierteljährlich ermittelt und berichtet. Die Summe der Marktpreisrisiken beträgt zum 31.12.2023 93,5 Mio. Euro. Dieser Wert setzt sich aus den Zinsänderungsrisiken (48,5 Mio. Euro) in Kombination mit den Spreadrisiken (29,6 Mio. Euro) unter Nutzung des Diversifikationseffektes zwischen diesen beiden Risikoarten (Renditerisiko) sowie dem Marktpreisrisiko der Immobilien (15,4 Mio. Euro) zusammen. Der Gesamtwert der Marktpreisrisiken verdeutlicht die hohe Bedeutung für die Sparkasse. Ein Vergleich zum Vorjahreswert ist hier ebenfalls nicht möglich, da die Umstellung auf die ökonomische Perspektive zum 31.03.2023 erfolgte. Im Rahmen der letzten Risikoinventur hat die Sparkasse im Hinblick auf Marktpreisrisiken Risikokonzentrationen in Laufzeit (2025 bis 2028), in Spreadklassen (Bankschuldverschreibungen in der Ratingklasse "BBB") und Immobilienfonds (Länder: Deutschland und Tschechische Republik sowie die Nutzungsarten: Büro und Logistik) festgestellt. Im Rahmen des adversen Szenarios für die Kapitalplanung der normativen Perspektive wurde ein Marktpreisrisiko (Bewertungsergebnis Wertpapiere) in Höhe von 11,3 Mio. Euro für das Jahr 2024 ermittelt. Ergänzend werden Stresstests in der ökonomischen Perspektive durchgeführt. Die Ermittlung des handelsrechtlichen Verlustrisikos (Marktpreisrisiko) erfolgt täglich mittels Anwendung "SimCorp Dimension". Die in Berichten zusammengefassten Ergebnisse werden dem Vorstand sowie den Fachbereichen vorgelegt. Gemäß den bestehenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen sind sechs Zinsszenarien als Frühwarnindikatoren für das barwertige Zinsänderungsrisiko im Zinsbuch zu berechnen. Das Szenario "Zinsanstieg: +200 Basispunkte" birgt dabei das für die Sparkasse mit Abstand größte Risiko. Der seitens des BaFin veranschlagte Richtwert für "Institute mit erhöhten Zinsänderungsrisken" (Auswirkungen eines Zinsschocks: negative Barwertänderung größer 20,0 % der anrechenbaren Eigenmittel) wird in diesem Szenario per 31.12.2023 mit einem Wert von 16,6 % dennoch unterschritten. 3.2.6 LiquiditätsrisikenDas Liquiditätsrisiko setzt sich allgemein aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungsrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses stellt die Gefahr dar, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe, Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Die Sparkasse muss täglich in der Lage sein, ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Kenntnis über Restlaufzeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten sowie die Fähigkeit, Verbindlichkeiten zum Fälligkeitszeitpunkt problemlos ersetzen zu können, sind wichtige Komponenten bei der Steuerung der Liquiditätsrisiken und der Bemessung der Liquiditätsreserven. Durch das operative und strategische Liquiditätsmanagement ist die Sparkasse jederzeit in der Lage, frühzeitig Liquiditätsengpässe zu erkennen und auf mögliche Liquiditätsschwankungen reagieren zu können. Die Sparkasse verfügt über Maßnahmen und Instrumente, um ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen zu können. Die Hauptrefinanzierungsquellen sind in der Regel die Kundeneinlagen und die Kreditlinien bei Landesbanken und anderen Kreditinstituten. Hinzu kommt die Möglichkeit der direkten Liquiditätsbeschaffung über die Spitzenfinanzierungsfazilität bei der Bundesbank/EZB. Eine Übersicht liquidierbarer Vermögensgegenstände wird quartalsweise aktualisiert. Die Messung des Zahlungsunfähigkeitsrisikos erfolgt gemäß den Vorgaben der CRR und der delVO-LCR, da eine Unterlegung des Zahlungsunfähigkeitsrisikos mit Risikodeckungspotential im Gegensatz zu den weiteren wesentlichen Risiken nicht sinnvoll möglich ist. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen hinsichtlich der Liquiditätserfordernisse waren stets erfüllt. Die Einhaltung der Vorgaben der CRR (LCR, NSFR, AMM) und der delVO-LCR war bisher jederzeit gegeben. Unabhängig von der verbindlich vorgegebenen Mindestquote wurden Regelungen für Maßnahmen beim Erreichen von internen Warnmarken bzw. Schwellenwerten getroffen. Im Rahmen des strategischen Liquiditätsrisikomanagements werden vierteljährlich Zahlungsstrombilanzen in Form von verschiedenen Szenarioanalysen für die Sparkasse erstellt. Zentrale Steuerungsgröße ist die Überlebensdauer in Monaten (Survival Period -SVP) in den jeweiligen Szenarien. Sie beschreibt den Zeitraum, in dem die Sparkasse unter Heranziehung des Liquiditätspotentials, ohne Zuführung externer Liquidität aus dem Interbankengeschäft, einen Liquiditätsüberschuss ausweisen und somit Zahlungsfähigkeit gewährleisten kann bzw. über ausreichende Liquiditätsreserven verfügt. Im institutsspezifischen, marktspezifischen sowie kombinierten Stressszenario lag die SVP am 31.12.2023 jeweils über 5 Jahren. Dies bedeutet, dass innerhalb des gesamten Betrachtungszeitraums von 5 Jahren die notwendige Liquidität gegeben ist. Der künftige Refinanzierungsbedarf wird ebenfalls auf Basis der Zahlungsstrombilanzen ermittelt. Außerdem hält die Sparkasse zentralbankfähige Wertpapiere im Bestand, um die Gefahr eines kurzfristigen Liquiditätsengpasses abzuwehren. Zur Steuerung der Liquiditätsrisiken wird dem Vorstand vierteljährlich berichtet. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann in der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus einer unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur begründet sein. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus einer Schwankung des Liquiditätsbeitrages, der im ökonomischen RDP berücksichtigt wird. Die Berechnung des Refinanzierungskostenrisikos erfolgt über einen VKA, mit den wesentlichen Annahmen der Normalverteilung und eines Erwartungswerts von Null und berücksichtigt ausschließlich den Refinanzierungsspread. Der zum 31.12.2023 ermittelte Risikowert betrug 15,3 Mio. Euro. Ein Vergleich zum Vorjahreswert ist hier ebenfalls nicht möglich, da die Umstellung auf die ökonomische Perspektive zum 31.03.2023 erfolgte. Als Risikokonzentrationen wurden das Laufzeitband 10 Jahre (bzgl. des angewendeten Risikoparameters) und das Kundengeschäft Aktiv festverzinslich identifiziert. Im Rahmen des adversen Szenarios für die Kapitalplanung der normativen Perspektive wurde zum Stichtag 31.12.2023 ein Refinanzierungskostenrisiko in Höhe von 0,3 Mio. Euro für das Jahr 2024 ermittelt. Ergänzend werden Stresstests in der ökonomischen Perspektive durchgeführt. 3.2.7 Operationelle RisikenDas Operationelle Risiko (OpRisk) beschreibt die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder von externen Einflüssen getrieben, eintreten. Die Sparkasse begegnet den latenten operationellen Risiken prozessorientiert u. a. durch die Verwendung standardisierter Muster- bzw. rechtlich geprüfter Verträge, gezielter Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter, dem Umfang, der Komplexität sowie dem Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten angepasste Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen, einschließlich Versicherungen, durch umfangreiche Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie einem risikoorientierten Management der Auslagerungsunternehmen. Als mögliche Risikokonzentrationen wurde hinsichtlich der Mitarbeiter deren Fähigkeiten und Verfügbarkeit, der Infrastruktur ein IT-Ausfall bzw. eine Beeinträchtigung der IT-Performance und hinsichtlich externer Einflüsse die Rechtsprechung und kriminelle Handlungen identifiziert. Zur Identifizierung der bedeutenden Schadensfälle (ab 50 TEUR) betreibt die Sparkasse Wittenberg ein zweistufiges Dokumentationsverfahren für Schadensfälle aus operationellen Risiken (ex post-Betrachtung). Unterscheidungskriterien hierfür sind die jeweilige Bruttoschadenshöhe in Euro sowie die Einschätzung der potentiellen Risiken durch die Fachabteilungen (ex ante-Betrachtung). Das Ziel der Schadensfalldokumentation ist die Sammlung und Auswertung der durch operationelle Risiken entstandenen Schäden. Sie ist ein wesentliches Instrument des OpRisk-Verantwortlichen im Institut. Sie dient als Informationsquelle der OpRisk-Berichterstattung und ist Grundlage für die Verhinderung betrügerischer Handlungen gemäß § 25 h KWG. Für definierte wesentliche Sachverhalte der Operationellen Risiken erfolgen Ad-hoc-Berichterstattungen. Ökonomisch wird der Barwertverlust operationeller Risiken, ausgehend von einem Zeitpunkt (TO) ohne Neugeschäft, betrachtet. Der Barwert der erwarteten operationellen Schäden wird dabei als Abzugsgröße des Risikodeckungspotenzials berücksichtigt. Im Risiko werden unerwartete Verluste abgebildet. Die Sparkasse Wittenberg verwendet seit 2021 für die Berechnung des operationellen Risikos das OpRisk-Schätzverfahren der SR. Dieses bietet die Möglichkeit zur Berechnung des individuellen operationellen Risikos auf Basis der OSPlus-Schadenfalldatenbank in Verbindung mit den repräsentativen Pooldaten der SR. Die Messung wird vierteljährlich wertorientiert vorgenommen. Per 31.12.2023 beläuft sich der berechnete Risikowert auf 9,2 Mio. Euro. Im Jahr 2023 war kein bedeutender Schadensfall zu verzeichnen. Ein Vergleich zum Vorjahreswert ist hier ebenfalls nicht möglich, da die Umstellung auf die ökonomische Perspektive zum 31.03.2023 erfolgte. Im Rahmen des adversen Szenarios für die Kapitalplanung der normativen Perspektive wurde ein operationelles Risiko in Höhe von 1,3 Mio. Euro für das Jahr 2024 ermittelt. Ergänzend werden Stresstests in der ökonomischen Perspektive durchgeführt. 3.2.8 StresstestkonzeptStresstests sind ein wichtiger Bestandteil des Risikomanagementprozesses. Sie dienen der Früherkennung von Risiken, die u. a. aus außergewöhnlichen, aber plausibel möglichen Ereignissen erwachsen können, sowie zur Identifikation von Gefährdungspotential. Ein wichtiges Ziel ist es dabei, die potentiellen Auswirkungen der untersuchten Ereignisse auf die Risikotragfähigkeit abzuschätzen. Eine rechtzeitige Identifizierung von möglichen Anfälligkeiten ist auch im Interesse der Ertrags- und Substanzsicherung. Die SR bietet mit den Standardstressszenarien einheitliche, transparente und nachvollziehbare Szenarien für risikoartenübergreifende Stresstests sowie die dazugehörigen Risikoparameter. Nach Prüfung der Übertragbarkeit der Szenario- und Parameterannahmen aller Standardstressszenarien der SR auf die Sparkasse erfolgt die Übernahme der Szenarien, um mit diesen zentralen Vorgaben neben dem Risikofall auch die Stressszenarien vollumfänglich abzudecken. Dabei werden alle wesentlichen Risiken und vorhandenen Risikokonzentrationen in den Stressszenarien berücksichtigt. Das Konfidenzniveau der Szenarien liegt bei 99,9 % mit einer Haltedauer von 250 Tagen. Die Durchführung der Stresstests erfolgt vierteljährlich im Rahmen der Ermittlung der Risikotragfähigkeit und ggf. anlassbezogen durch die AD UP/RC. Die Stresstestergebnisse werden bei der Beurteilung der Risikotragfähigkeit berücksichtigt. Vom Risikocontrolling werden in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bereichen Vorschläge für ggf. notwendige Maßnahmen erarbeitet. Zum 31.12.2023 wurde das Standardstressszenario "Immobilienkrise aufgrund Zinsanstieg" als Szenario mit der größten Stresswirkung identifiziert. In diesem Szenario werden insbesondere das Zinsänderungsrisiko sowie das Immobilienrisiko gestresst. Im Ergebnis wurde ein Gesamtrisiko in Höhe von 105,9 Mio. EUR ermittelt. Bei der Bewertung des Ergebnisses im Vergleich zum Risikoszenario ist die unterschiedliche Berechnungsmethode (Risikoszenario mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % und einer Haltedauer von einem Jahr vs. Stressszenario auf Basis eines Ereignisses) zu beachten. 3.2.9 KapitalplanungsprozessDie Kapitalplanung ist essentieller Bestandteil der normativen Perspektive. Neben einer operativen Sicherstellung der Risikotragfähigkeit wird ebenfalls eine dreijährige Kapitalplanung durchgeführt, um die zukünftige Risikotragfähigkeit überwachen und planen zu können. In der mindestens jährlich vorzunehmenden Kapitalplanung werden neben Strategie und wirtschaftlichem Umfeld auch die Mittelfristige Unternehmensplanung und die zukünftigen Entwicklungen der Eigenmittelanforderungen berücksichtigt. Verantwortlich für die Durchführung der Kapitalplanung ist die AD UP/RC. Das zu Anwendung kommende normative Risikodeckungspotential 2 setzt sich aus den regulatorisch anrechenbaren Eigenmitteln, dem "sonstigen Kapital" sowie dem Thesaurierungspotential, das sich aus dem GuV-Ergebnis ableitet, zusammen. Die sich aus der Kapitalplanung ergebenden Kapitalquoten werden mit den regulatorischen Vorgaben abgeglichen. Anders als bei der Ermittlung des einsetzbaren Risikodeckungspotential sind hier im Planszenario für die erwartete Entwicklung neben den harten Anforderungen aus SREP auch sämtliche weiteren aufsichtsrechtlichen Komponenten (Kapitalerhaltungspuffer, Eigenmittelzielkennziffer, etc.) zu berücksichtigen. Ergibt sich ein Kapitalbedarf, werden entsprechende Maßnahmen vorgesehen und mit ihren Auswirkungen in der Kapitalplanung berücksichtigt. Ergänzt wird die erwartete Kapitalplanung um einen adversen Stresstest, der auf dem Szenario des konjunkturellen Abschwungs in Kombination mit einem Zinsanstieg basiert. Anders als in der erwarteten Entwicklung sind in der adversen Planung lediglich die Mindestkapitalanforderungen gemäß Art. 92 CRR zuzüglich des SREP-Zuschlags einzuhalten. Die Kapitalplanung zum 31.12.2023 ergab, dass für das Jahr 2024 die aufsichtlichen Mindestkapitalanforderungen übererfüllt werden. Im Planszenario kann die Kapitalquote von 23,0 % auf 26,2 % gesteigert werden. Im adversen Szenario setzt die adverse Entwicklung im Jahr 2024 ein und spiegelt sich erst ab 2025 in der Kapitalquote wider.
2 Die Eigenmittel setzen sich gemäß
CRR aus den folgenden Komponenten zusammen:
Unter "sonstiges Kapital" werden die Kapitalpositionen zusammengefasst, die in Säule 1 nicht als Eigenmittel angerechnet werden sollen bzw. nicht angerechnet werden dürfen, aber grundsätzlich auch zur Risikoabdeckung in der normativen Perspektive zur Verfügung stehen (die nicht regulatorisch anrechenbaren Reserven gemäß § 340f HGB). 3.2.10 Zusammenfassung der RisikolageIm Ergebnis ist festzustellen, dass die Sparkasse Wittenberg auch im Geschäftsjahr 2023 uneingeschränkt in der Lage war, die eingegangenen Risiken zu tragen. Die Risikotragfähigkeit war sowohl unter ökonomischen als auch normativen Gesichtspunkten stets gegeben. Das ermittelte Gesamtrisiko in der ökonomischen Risikotragfähigkeitsbetrachtung beträgt zum 31.12.2023 162,6 Mio. Euro bei einem zur Verfügung gestellten Gesamtbankrisikolimit in Höhe von 204,5 Mio. Euro (Auslastung 79,5 %). Das zur Verfügung stehende Risikodeckungspotential in Höhe von 316,5 Mio. Euro ist zu 51,4 % durch die Risiken belastet. Sämtliche Einzellimite in den Risikoarten wurden eingehalten. Die aufsichtlichen Mindestkapitalanforderungen werden im Ergebnis der normativen Betrachtung übererfüllt. Durch eine vierteljährliche Überprüfung der Risikotragfähigkeit sowie deren Reporting durch die AD UP/RC an den Vorstand war die Überwachung der Risiken im Geschäftsjahr 2023 jederzeit gewährleistet. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht bekannt. Insgesamt werden die Risiken als beherrschbar angesehen. Die zukünftigen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine, sowie des Nahostkonfliktes auf die deutsche Wirtschaft und die Kapitalmärkte sind auch fortfolgend schwer abzuschätzen. Dementsprechend sind auch die möglichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse ebenfalls schwer absehbar. In der Folge kann es zu negativen Abweichungen bei den für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen kommen.
Lutherstadt Wittenberg, 07.05.2024 Der Vorstand Thomas Arndt Ralf Fincke Anlage: Bedeutsame Leistungsindikatoren der Sparkasse Wittenberg sind im Text mit * gekennzeichnet. Berechnung der bedeutsamen Leistungsindikatoren: (BV = Werte aus dem Betriebsvergleich des Ostdeutschen Sparkassenverbandes)
Kernkapitalquote= Kernkapital gemäß CRR / Eigenmittelanforderungen gemäß CRR
Cost-Income-Ratio = Verwaltungsaufwand (BV) / Bruttoertrag - sonstiger ordentlicher Aufwand (BV)
Personalaufwandsquote = Personalaufwand (BV) / Durchschnittsbilanzsumme
Giromarktausschöpfung = Anzahl Girokonten / Einwohner Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang0. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Sparkasse Wittenberg wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, da die Mehrheitsbeteiligung an unserem Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ist. I. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden ergänzenden Vorschriften (§§ 340 ff. HGB). ForderungenForderungen an Kreditinstitute und Kunden (einschließlich Schuldscheindarlehen) wurden mit dem Nennwert (bzw. zu den Anschaffungskosten) bilanziert. Bei Darlehen wird der Differenzbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag in die Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig. Im Fall von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung. Bei den Forderungen an Kunden wurde dem akuten Ausfallrisiko durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Umfang der Einzelwertberichtigungen ist abhängig vom Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit). Sofern keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, wurde eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung wurde durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt. Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken bei den Forderungen an Kunden und Kreditinstituten wurden Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA7 in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Zeitraum von 12 Monaten (12-Monats Expected Loss) ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie gebildet (Bewertungsvereinfachungsverfahren), der sich im Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert orientiert. Grundlage für die Ermittlung mittels eines Kreditrisikomodells sind insbesondere die auf Basis der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Für die Eventualverbindlichkeiten und offenen Kreditzusagen, die ebenfalls einem latenten Adressenausfallrisiko unterliegen, wurden auf der Basis von IDW RS BFA 7 pauschale Rückstellungen nach dem vorgenannten Verfahren gebildet. Die bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigungen verwendeten Modelle und deren Parameter spiegeln, basierend auf den jährlich durchgeführten Analysen, die Risikosituation zum Abschlussstichtag wider. Die Ausgeglichenheit von erwarteten Verlusten und Bonitätsprämien wurde zum Zeitpunkt der Kreditausreichung durch eine Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert, sichergestellt. Diese Ausgeglichenheitsannahme wurde zum Bilanzstichtag durch einen Stichtagsvergleich zur Entwicklung des mittels eines Kreditrisikomodells für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) und anhand von Daten zur Entwicklung des Adressenausfallrisikos des betreffenden Kreditbestandes im Zeitablauf analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden. Soweit die Gründe für eine Wertberichtigung nicht mehr bestehen, sind Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zu den Zeit- bzw. Nominalwerten vorgenommen worden. WertpapiereBei Wertpapieren in Girosammelverwahrung wurden die Anschaffungskosten bei gleicher Wertpapiergattung nach der Durchschnittsmethode ermittelt. Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Wertpapiere des Anlagevermögens mit Anschaffungsjahr vor 2023 werden zum gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Ab Anschaffungsjahr 2023 erfolgt die Bewertung zum strengen Niederstwertprinzip. Bei der Bewertung von Wertpapieren wird der beizulegende Wert aus einem Börsen- oder Marktpreis bestimmt, soweit dieser auf einem aktiven Markt ermittelbar war. Für die Abgrenzung aktiver und inaktiver Märkte wurden die Kriterien zur Marktliquidität der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) herangezogen. Aufgrund der Einstufung als illiquides Wertpapier im Sinne der MiFID II wurden die festverzinslichen Wertpapiere zum Bilanzstichtag nahezu vollständig dem inaktiven Markt zugeordnet. In diesen Fällen wurde der beizulegende Wert anhand von gerechneten Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv bestimmt, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted-Cashflow-Modell zugrunde liegt. Bei im Bestand gehaltenen Anteilen an Investmentvermögen ist für die Bewertung der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich. Bei Anteilen an offenen Immobilienfonds, die dem Anlagevermögen zugeordnet wurden, sind vertraglich geregelte Rückgabefristen zu beachten. Beteiligungen und Anteile an verbundenen UnternehmenBeteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zu den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert sind wegen dauerhafter Wertminderung in Vorjahren vorgenommen worden. Immaterielle Anlagewerte und SachanlagevermögenEntgeltlich erworbene Software wurde nach den Vorgaben des IDW-Rechnungslegungsstandards "Bilanzierung von Software beim Anwender" (IDW RS HFA 11) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Anlagewerte" ausgewiesen. Sie ist mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt worden, wobei eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 Jahren zugrunde gelegt wurde. Die planmäßigen Abschreibungen für Gebäude des Anlagevermögens wurden linear bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 25 bis 50 Jahren vorgenommen. Bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen des Anlagevermögens erfolgten die planmäßigen Abschreibungen linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bei Mieterein- und -umbauten erfolgte die Abschreibung nach den für Gebäude maßgeblichen Grundsätzen bzw. nach der kürzeren betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Software mit Anschaffungskosten bis 150,00 EUR netto sind im Erwerbsjahr voll abgeschrieben worden. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Nettoanschaffungskosten über 150,00 bis 1.000,00 EUR sowie Software bis 410,00 EUR netto wurden in einen Sammelposten eingestellt, der über 5 Jahre linear gewinnmindernd aufzulösen ist. Liegt der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist und handelt es sich dabei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht vorzunehmen. Bei Gebäuden in Vorjahren vorgenommenen Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften (z. B. Sonderabschreibungen nach dem FördG) wurden gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fortgeführt. Die in früheren Geschäftsjahren vorgenommenen steuerrechtlichen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen wirken sich - unter Inanspruchnahme der Übergangsregelung des Artikels 67 Abs. 4 EGHGB - im vorliegenden Jahresabschluss in niedrigeren laufenden Abschreibungen aus. Dies hat zu einem entsprechend höheren Steueraufwand geführt. Der verbleibende Saldo hat das Jahresergebnis um 30 TEUR erhöht. Sonstige VermögensgegenständeDie sonstigen Vermögensgegenstände werden zu den Anschaffungskosten (Nennwert) bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. RückstellungenRückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Von dem Abzinsungswahlrecht, bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abzuzinsen, wurde kein Gebrauch gemacht. Bei Restlaufzeiten zwischen einem und 15 Jahren ergaben sich Zinssätze zwischen 0,91 % und 1,82 %. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wurde davon ausgegangen, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt, sodass der Buchwert der Verpflichtungen mit dem Zinssatz zum Ende der Periode aufgezinst wurde. Entsprechendes gilt für eine Änderung des Verpflichtungsumfangs. Bei einem teilweisen Verbrauch der Rückstellung vor Ablauf der Restlaufzeit gilt die Annahme, dass dieser Verbrauch erst zum Ende der jeweiligen Periode in voller Höhe erfolgt. Aufwendungen und Erträge aus der Aufzinsung, aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder aus Zinseffekten einer geänderten Laufzeit der Rückstellungen wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand bzw. Ertrag erfasst. Rückstellungen für Pensionen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von jährlich 2,59 % sowie Rentensteigerungen von jährlich 2,59 % ermittelt. Die Rückstellungen für Pensionen wurden mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten auf das Jahresende prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Rechnungszinssatz für Pensionen beträgt 1,82 %. Die Bewertung der Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen erfolgte auf der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens. Rückstellungen wegen der BGH-Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in S-Prämiensparverträgen (Aktenzeichen: XI ZR 234/20) und zum AGB-Änderungsmechanismus (Aktenzeichen: XI ZR 26/20) wurden anhand individueller Merkmale der bestehenden Verpflichtungen ermittelt und unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit beurteilt, inwieweit Ansprüche geltend gemacht werden. Den für die Ermittlung etwaiger Zinsansprüche der Kunden zugrunde gelegten Referenzzinssatz haben wir aufgrund der ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Dabei wurden die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Die Rückstellungshöhe entspricht damit der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags der Verpflichtungen zum Bilanzstichtag. Die von der BGH-Rechtsprechung zum AGB-Änderungsmechanismus erfassten Gebühren wurden seit der Verkündung des Urteils nicht ertragswirksam in der GuV vereinnahmt und als Verbindlichkeit gegenüber Kunden ausgewiesen. Die bilanziellen Folgen beider Urteile wurden bereits im Jahresabschluss 2021 berücksichtigt. Im aktuellen Geschäftsjahr erforderliche Anpassungen wurden im laufenden Ergebnis erfasst. Die Rückstellungen wurden fortgeschrieben. Veränderungen ergaben sich im Wesentlichen nur im Zusammenhang mit einer zweckentsprechenden Verwendung bzw. Auflösung aufgrund der Rechtsprechung oder Vereinbarungen mit den Kunden. Für die unwiderrufliche Verpflichtung neben den jährlichen Beitragszahlungen zusätzliche Beiträge in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes gemäß den Grundsätzen der risikoorientierten Beitragsbemessung des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu leisten, wurden Rückstellungen in Höhe von 805 TEUR gebildet. Auf die weiteren Ausführungen unter Abschnitt "Sonstige finanzielle Verpflichtungen" (§ 285 Nr. 3a HGB) wird verwiesen. Angaben zu nicht passivierten pensionsähnlichen VerpflichtungenSparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Wittenberg Mitglied in der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt. Die Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag, bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten, ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Der Umlagesatz betrug im Geschäftsjahr 2023 1,5 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Zusatzbeitrag betrug vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023 4,8 %. Davon beträgt der Arbeitnehmeranteil 2,4 %. Dadurch vermindert sich der Gesamtbeitrag zur Kapitaldeckung um 2,4 %. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 9.047 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 427 TEUR. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n.F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA30 n.F.) zu ermittelndem Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der anzugebene Betrag auf 12.466 TEUR. Die quantitative Ermittlung erfolgte nach einer bundesweit einheitlichen Methodik, die der Rechtsauffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) entspricht. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde danach in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigerung von 1 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82% verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein entgeltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt. Fonds für allgemeine BankrisikenIm Geschäftsjahr wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB dotiert. Strukturierte FinanzinstrumenteDie strukturierten Finanzinstrumente im Sinne des IDW RS HFA 22 (Darlehen mit optionalen Sondertilgungsrechten, Darlehen mit gesetzlichem Kündigungsrecht nach § 489 Abs. 1 BGB, variabel verzinste Darlehen mit vereinbarter Zinsuntergrenze (Floor) wurden einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bilanziert und bewertet. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs)Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus institutsindividuellen Daten und Annahmen abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. II. Erläuterungen zur JahresbilanzAktivseite:Posten 3: Forderungen an KreditinstituteIn diesem Posten sind enthalten:
Posten 4: Forderungen an KundenIn diesem Posten sind enthalten:
Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche WertpapiereVon den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:
Nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet wurden Wertpapiere mit:
Bei den wie Anlagevermögen bewerteten Wertpapiere handelt es sich um Wertpapiere mit Dauerhaltabsicht. Es wurden vor 2023 erworbene Wertpapiere des Anlagevermögens zum gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Aufgrund der Analyse der Ratingentwicklung seit Kauf der Wertpapiere gehen wir davon aus, dass die Wertminderungen bei den nicht zum strengen Niederstwertprinzip bewerteten Wertpapieren nicht von Dauer sind. Es handelt sich bei diesen Wertpapieren um festverzinsliche Schuldverschreibungen, die zum Nennbetrag eingelöst werden. Eine Wertminderung aufgrund eines veränderten Zinsniveaus (Zinsanstieg) ist nicht als dauerhafte Wertminderung anzusehen, weil sich zwischenzeitliche Wertschwankungen bis zur Einlösung der Wertpapiere wieder ausgleichen. Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche WertpapiereVon den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:
Posten 7: BeteiligungenIm Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der Beteiligungen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wird mit Ausnahme der im Folgenden dargestellten auf Angaben gemäß §285 Nr. 11 HGB i. V. m. §286 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HGB verzichtet.
Darüber hinaus ist die Sparkasse unbeschränkt haftende Gesellschafterin der DKE-GbR, Berlin. Die getätigte Einlage von 500 EUR wird vor dem Hintergrund des eng begrenzten Gesellschaftszwecks und der fehlenden dauerhaften Beteiligungsabsicht unter dem Aktivposten 13 "Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen. Posten 8: Anteile an verbundenen UnternehmenIm Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung unseres Tochterunternehmens für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wurde auf Angaben gemäß §285 Nr. 11 HGB i. V. m. § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB verzichtet. Posten 9: TreuhandvermögenDas Treuhandvermögen betrifft jeweils in voller Höhe die Forderungen an Kunden. Posten 12: Sachanlagen
Posten 15: Aktive latente SteuernAufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen, die im Wesentlichen aus Anteilen an Investmentvermögen resultieren, durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Die Steuerentlastungen resultieren aus bilanziellen Ansatzunterschieden, insbesondere bei der Forderungs- und Wertpapierbewertung, den Anteilen an Investmentvermögen, den Beteiligungen sowie den Rückstellungen. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich. Auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 29,0% (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag). Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen, wurden bei den Berechnungen mit 15,8 % bewertet. Anlagenspiegel
Es wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht. Die Fortführung der Spalte Anschaffungskosten ist wegen der Anwendung von § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV nicht möglich. Passivseite:Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenIn diesem Posten sind enthalten:
Der Gesamtbetrag der als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten übertragenen
Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber KundenIn diesem Posten sind enthalten:
Posten 4: TreuhandverbindlichkeitenDie Treuhandverbindlichkeiten betreffen jeweils in voller Höhe die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten
Posten 7: RückstellungenDer bilanzielle Ansatz der Pensionsrückstellungen in Höhe von 5.932 TEUR wurde nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ermittelt. Auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen 5.967 TEUR. Zum Bilanzstichtag ergibt sich hieraus ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB in Höhe von 36 TEUR. Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die (Sicherheits-)Rücklage dotiert wurde. Passiva unter dem Strich:1. EventualverbindlichkeitenIm Zusammenhang mit der Unterbeteiligung des Ostdeutschen Sparkassenverbands an einer Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG hat der Hauptbeteiligte gegenüber dem Unterbeteiligten Anspruch auf Ersatz seiner Finanzierungskosten, sofern die von der Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG erzielten Erträge nicht ausreichen, die Finanzierungskosten zu begleichen. In einem solchen Fall hat die Sparkasse die Verpflichtung übernommen, anteilig für den anfallenden Aufwendungsersatz (Zinsen und Darlehensverbindlichkeiten) einzustehen. Die Sparkasse hat darüber hinaus die Verpflichtung übernommen, für anfallende Zinsen aus einer Darlehensschuld des Ostdeutschen Sparkassenverbands (Unterbeteiligter) einzustehen. Ein Betrag, zu dem die Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis künftig greifen kann, ist nicht quantifizierbar. 2. Andere VerpflichtungenDurch die künftige Inanspruchnahme der unter den anderen Verpflichtungen ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen entstehen nach den Erkenntnissen des Bilanzstichtages werthaltige Forderungen. Es sind keine Anhaltspunkte für eine wirtschaftliche Belastung der Sparkasse aus den unwiderruflichen Kreditzusagen erkennbar. Unter den anderen Verpflichtungen wird eine unwiderrufliche Kreditzusage in Höhe von 32.000 TEUR an eine Kommune ausgewiesen. Kredite an Körperschaften des öffentlichen Rechts werden in die Ratingklasse 1 eingestuft. Somit ist mit keinem erhöhten Kreditrisiko zu rechnen. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle VerpflichtungenDie Sparkasse gehört dem institutsbezogenen Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe (Sicherungssystem) an, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft (freiwillige Institutssicherung). Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem basiert auf dem Prinzip der Institutssicherung. Ziel dabei ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise schützt die Institutssicherung auch sämtliche Einlagen der Kunden. Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt (gesetzliche Einlagensicherung). Unabhängig von der Institutssicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen i. S. v. §2 Absätze 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen gemäß § 8 EinSiG (derzeit 100.000 EUR pro Person). Die Sparkassen-Finanzgruppe hat das bisherige System der freiwilligen Institutssicherung für alle deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen beibehalten. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des EinSiG. Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien der zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen im Rahmen der freiwilligen Institutssicherung zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese gegebenenfalls geknüpft werden. Der Einlagensicherungsfall hingegen würde von der BaFin festgestellt. In diesem Fall hat das Sicherungssystem die Funktion der Auszahlungsstelle. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation besitzt ein effizientes Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung bei gleichzeitiger Ausweitung des Volumens der verfügbaren Mittel (Barmittel und Nachschusspflichten). Zusätzlich wird das Sicherungssystem ab 2025 einen weiteren Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe i.S.v. Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") nach Maßgabe der durch die Mitgliederversammlung des DSGV am 26. Juni 2023 beschlossenen Grundsätze der Beitragsbemessung für den Zusatzfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe aufbauen. Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ("Sicherungssystem") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 5.419 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beiträge zu entrichten. Für einen Betrag in Höhe von 805 TEUR wurden aufgrund einer im Geschäftsjahr 2023 erteilten unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes Rückstellungen ausgewiesen. Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen in den ab 2025 zu bildenden zusätzlichen Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe i. S. v. Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 5.235 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2032 sind ab 2025 jährliche Beiträge zu entrichten. Auf die Ausführungen unter I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden/ Posten: Rückstellungen wird verwiesen. Nach § 12 Abs. 2 Restrukturierungsfondsgesetz (RStruktFG) sind Jahresbeiträge zum Restrukturierungsfonds zu leisten (EU-Bankenabgabe). Der Jahresbeitrag wurde in 2023 in Höhe von 22,5 % als unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung erbracht, die in vollem Umfang durch eine gestellte Barsicherheit unterlegt ist. Die noch ausstehenden Barzahlungsverpflichtungen gegenüber dem Single Resolution Fund (SRF) betragen am Bilanzstichtag 68 TEUR. RestlaufzeitengliederungDie gemäß § 9 RechKredV geforderte Gliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich für die folgenden Posten:
Anteilige Zinsen der jeweiligen Aktiv- und Passivposten werden gemäß § 11 RechKredV nicht nach Restlaufzeiten aufgegliedert. Angabe der Beträge, die in dem auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig werden (ohne anteilige Zinsen):
Im Posten Aktiva 4, Forderungen an Kunden, sind Forderungen in Höhe von 23.275 TEUR mit unbestimmter Laufzeit enthalten. III. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungPosten 2: ZinsaufwendungenBei einzelnen Geschäftsvorfällen kommt es aufgrund der Auswirkungen des vorherrschenden Niedrigzinsumfeldes dazu, dass die Sparkasse für die Hereinnahme von Einlagen eine Vergütung (positive Zinsen/ Verwahrentgelte) erhält. Diese wurde im GuV-Posten 2 mit den Zinsaufwendungen, die üblicherweise bei derartigen Geschäftsvorfällen anfallen, durch offene Absetzung in einer zusätzlichen Vorspalte, verrechnet. Posten 5: ProvisionserträgeDie wesentlichen Provisionserträge für die für Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherung, Bausparverträge, Fondsanteile). Posten 25: JahresüberschussGemäß Absichtsbeschluss des Verwaltungsrates kann der Jahresüberschuss vollständig der Sicherheitsrücklage zugeführt werden. Posten 29: BilanzgewinnDer Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner für den 05. Juni 2024 vorgesehenen Sitzung feststellen. Ein Absichtsbeschluss für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zuzuführen. IV. Sonstige AngabenDen Organen der Sparkasse gehören an: Verwaltungsrat:Vorsitzender
Stellvertretende Vorsitzende
Mitglieder
Mitarbeitervertreter
Vorstand:Vorsitzender
Mitglied
Der Vorstandsvorsitzende Herr Arndt ist Mitglied im Aufsichtsrat der LBS Landesbausparkasse Nord-Ost AG, Potsdam. Zur Angabe der Gesamtbezüge des Vorstandes machen wir von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch. Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhielten für Ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 Gesamtbezüge in Höhe von 67 TEUR. An frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr Versorgungsbezüge in Höhe von 372 TEUR gezahlt. Die Pensionsrückstellungen für die früheren Mitglieder des Vorstands und für ihre Hinterbliebenen betragen am 31. Dezember 2023 5.932 TEUR. Den Mitgliedern des Verwaltungsrats wurden Kredite in Höhe von 419 TEUR gewährt. Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
Im Geschäftsjahr wurde von dem Abschlussprüfer folgendes Gesamthonorar berechnet:
Wittenberg, den 07. Mai 2024 Der Vorstand Thomas Arndt Ralf Fincke Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes für die Sparkassen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, im Freistaat Sachsen und im Land Sachsen-Anhalt (Ostdeutscher Sparkassenverband)9 Schlussbemerkung(312) Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses bzw. des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form sowie der Übersetzung in eine andere Sprache bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. (313) Die Weitergabe des Prüfungsberichts oder von Teilen dieses Berichts an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüfungsstelle, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weiterleitung an bestimmte Dritte ergibt. (314) Das Ergebnis der Prüfung haben wir am 14. Mai 2024 mit dem Vorstand der Sparkasse Wittenberg erörtert. Das Prüfungsergebnis werden wir dem Verwaltungsrat der Sparkasse Wittenberg in der für den 5. Juni 2024 geplanten Sitzung des Verwaltungsrats vortragen.
Berlin, 17. Mai 2024 Sparkassenverband
für die Sparkassen in den Ländern Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, im Freistaat Sachsen und im Land
Sachsen-Anhalt (Ostdeutscher Sparkassenverband)
signiert von Gunther JÜRGEN DIRK Weihmann, 22.05.2024 mit: digiSeal secrypt, Wirtschaftsprüfer Beschluss des VerwaltungsratesBeschluss-Nr. 04/2024 Verwaltungsratssitzung vom 5. Juni 2024 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Sparkasse WittenbergDer mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss der Sparkasse Wittenberg zum 31. Dezember 2023 mit
wird festgestellt. Der Lagebericht wird gebilligt. x Beschlussbestätigung x einstimmig/_zugestimmt/_Gegenstimmen/_Stimmenthaltung/en
Beschluss des VerwaltungsratesBeschluss-Nr. 5/2024 Verwaltungsratssitzung vom 5. Juni 2024 Verwendung des Jahresüberschusses 2023 gem. § 27 Sparkassengesetz LSAGemäß § 27 Abs. 2 SpkG LSA kann der Verwaltungsrat unter Würdigung der wirtschaftlichen Lage der Sparkasse beschließen, dass von dem um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschuss dem Träger bis zu 50 v. H. zugeführt werden, wenn die harte Kernkapitalquote gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012, mehr als 12 v. H. beträgt. Per 31.12.2023 stellen sich die Werte wie folgt dar:
Gemäß § 27 Abs. 2 Ziffer 7 SpkG LSA kann in diesem Fall bis zu 50 % des Jahresüberschusses dem Träger oder der Sicherheitsrücklage zugeführt werden. Der Jahresüberschuss der Sparkasse Wittenberg beträgt unter Berücksichtigung der Aufstockung und Bildung von Vorsorgereserven nach § 340 HGB 160 TEUR. Im Jahresabschluss 2023 unterlag gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ein Gesamtbetrag in Höhe von 36 TEUR einer Ausschüttungssperre. Dieser Betrag resultiert aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren anstelle eines durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren. Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in Höhe von 591 TEUR die Sicherheitsrücklage dotiert wurde. Der Jahresüberschuss 2023 beträgt 160 TEUR. Es ergibt sich ein ausschüttungsfähiger Betrag in Höhe von 79.773,70 EUR, welcher sich aus der Sicht des Trägers noch um die Kapitalsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag) vermindern würde. Es wird vorgeschlagen, auf die Abführung des ausschüttungsfähigen Gewinnanteils aus dem Jahresüberschuss 2023 an den Träger zu verzichten und den Jahresüberschuss in Höhe von 159.547,40 EUR der Sicherheitsrücklage zuzuführen. x Beschlussbestätigung x einstimmig/_zugestimmt/_Gegenstimmen/_Stimmenthaltung/en
Beschluss des VerwaltungsratesBeschluss-Nr. 06/2024 Verwaltungsratssitzung vom 5.6.2024 Entlastung des Vorstandes der Sparkasse Wittenberg für das Geschäftsjahr 2023Der Vorstand der Sparkasse Wittenberg wird für das Geschäftsjahr 2023 entlastet. Die Sparkassenaufsichtsbehörde erhebt gemäß § 26 (4) Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt keine Einwände gegen die Entlastung des Vorstandes. x Beschlussbestätigung x einstimmig/_zugestimmt/_Gegenstimmen/_Stimmenthaltung/en
Sparkasse Wittenberg Am Alten Bahnhof 3 06886 Luth. Wittenberg HRA 11981 (Amtsgericht Stendal) Anstalt des öffentlichen Rechts Sparkassen-Finanzgruppe Vorstand: Thomas Arndt, Ralf Fincke Vorsitzender des Verwaltungsrates: Christian Tylsch Telefon: +49 3491 462-600/604 Telefax: +49 3491 462-610 www.sparkasse-wittenberg.de info@sparkasse-wittenberg.de SWIFT-Adresse (BIC): N0LADE21WBL BLZ: 805 501 01 Steuer-Nr.: 115/144/04927 ID-Nr.: DE 139828006 Vorsitzender des Verwaltungsrates der Sparkasse Wittenberg Herr Landrat Christian Tylsch Am Alten Bahnhof 3 06886 Lutherstadt Wittenberg
Magdeburg, 5. Juni 2024 Mein Zeichen: 32-10743-22/13/40989/2024 bearbeitet von: Karin Gimmler Durchwahl +49 391 567 1270 Karin.Gimmler@sachsen-anhalt.de Jahresabschluss 2023 der Sparkasse Wittenberg hier: Erklärung des Ministeriums der Finanzen gem. § 26 Abs. 3 SpkG-LSASehr geehrter Herr Landrat, nach § 26 Abs. 4 SpkG-LSA beschließt der Verwaltungsrat über die Entlastung des Vorstandes. Die Entlastung des Vorstandes ist nur zulässig, wenn das Ministerium der Finanzen bestätigt hat, dass die Jahresabschlussprüfung keine erheblichen Verstöße ergeben hat und alle wesentlichen Prüfungsfeststellungen erledigt sind. Das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt erhebt keine Bedenken, dem Vorstand der Sparkasse Wittenberg für den Jahresabschluss 2023 die Entlastung zu erteilen. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Matschke-Grundt Editharing 40 • 39108 Magdeburg Tel.: (0391) 567-01 Fax: (0391) 567-1195 www.sachsen-anhalt.de Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt Deutsche Bundesbank Filiale Magdeburg BIC MARKDEF1810 IBAN DE21 8100 0000 0081 0015 00 Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung" 1 )Die Sparkasse Wittenberg hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Wittenberg besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Sparkasse Wittenberg definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands (Erträge / Aufwendungen saldiert) und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 54.505 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 203,3. Der Gewinn vor Steuern beträgt 7.308 TEUR. Die Steuern auf den Gewinn betragen 7.102 TEUR. Die Steuern betreffen die laufenden Steuern. Die Sparkasse Wittenberg hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. |
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