Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 31039
Vorher
Zimmerzeit Bewirtschaftungs-GmbHRM Immobilien GmbH
Eingetragen
8.4.2013
Branche
Wagniskapital-BeteiligungsgesellschaftenFondsmanagementManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Patrick Matelski
seit 12.1.2015
Geschäftsführer
Michael Rumpel
seit 12.1.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Leipzig
14.656 €
50.00%
Großpösna
14.656 €
50.00%

Beteiligungen

NameAnteil
60.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

RM Investment GmbH

Großpösna

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 189.953,04 478.686,49
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 8,00
II. Sachanlagen 174.923,04 463.648,49
III. Finanzanlagen 15.030,00 15.030,00
B. Umlaufvermögen 453.300,01 281.904,70
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 334.814,89 267.692,02
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 118.485,12 14.212,68
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.100,91
Summe Aktiva 643.253,05 761.692,10

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 138.766,11 136.090,85
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 254.810,03 -110.592,58
III. Jahresüberschuss 368.576,14 498,27
B. Rückstellungen 182.906,53 54.805,01
C. Verbindlichkeiten 321.580,41 566.746,41
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 4.049,83
Summe Passiva 643.253,05 761.692,10

Anhang

1. Allgemeine Angaben, Form des Jahresabschlusses und Vergleichbarkeit des Jahresabschlusses

Firma: RM Investment GmbH

Sitz: 04463 Großpösna

Registergericht: Amtsgericht Leipzig

Register-Nr.: HRB 31039

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleine Kapitalgesellschaft.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerlicher Maßnahmen

2.1. Allgemeines

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH Gesetzes zu beachten.

Der Jahresabschluss enthält keine auf fremde Währung lautenden Sachverhalte, die in Euro umgerechnet werden mussten (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).

Die bisher üblichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr nicht geändert (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).

Vermögensgegenstände oder Schulden fallen nicht unter mehrere Posten der Bilanz, sodass Mitzugehörigkeitsvermerke im Intresse der Klarheit und Übersichtlichkeit entbehrlich sind (§ 284 Abs. 3 Satz 1 HGB).

Eigene Anteile waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden (§ 265 Abs. 3 Satz 2 HGB).

Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes waren nicht vorhanden (§ 269 Satz 1 HGB).

Soweit Wirtschaftsgüter mit den Herstellungskosten zu bewerten waren, wurden Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten nicht mit einbezogen (§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB).

2.2. Erläuterungen zur Bilanz

2.2.1. Angaben zu Einzelposten des Anlagevermögens

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht erforderlich.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Zugänge wurden "pro-rata-temporis" abgeschrieben.

GWG mit Anschaffungskosten bis € 800,-- wurden im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben.

Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahrs sind aus dem in der Anlage aufgeführten Anlageverzeichnis ersichtlich (§ 268 Abs. 2 Sa. 1+3 HGB).

2.2.2. Angaben zu Einzelposten des Umlaufvermögens

Die Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens wurden mit Anschaffungskosten angesetzt. Abwertungen waren zum 31.12.2020 nicht zu verzeichnen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nominalbeträgen angesetzt. Uneinbringliche Forderungen wurden vollständig abgeschrieben.

Forderungen gegenüber den Gesellschaftern bestanden in Höhe von 20.416,92 €.

In den Posten der sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen (§ 268 Abs.4 Sa. 2 HGB).

2.2.3. Angaben zu den einzelnen Posten der Rückstellungen

Allen am Abschlußstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren, ist durch die Bildung ausreichender Rückstellung und Wertberichtigungen Rechnung getragen.

2.2.4. Angaben zu den einzelnen Posten der Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden zum Abschlussstichtag in Hohe von 210.395,29 €.

Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern bestanden in Höhe von 0,00 €.

2.3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt (§ 285 Nr. 8b HGB).

Außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Abschreibungen wegen Zukunftsverlusten im Umlaufvermögen mussten nicht vorgenommen werden (§ 277 Abs.3 Sa. 1 HGB).

Allein nach steuerrechtlichen Vorschriften wurden Abschreibungen nicht vorgenommen (§ 281 Abs.2 Sa.1 HGB).

Zuschreibungen wurden nicht durchgeführt. Es wurden auch aus steuerrechtlichen Gründen keine Zuschreibungen unterlassen (§ 280 Abs.3 HGB).

3. sonstige Angaben

3.1. Angaben gem. § 42 Abs.3 GmbHG

Hinsichtlich der gegenüber an den Geschäftsführer gewährten Mittel bzw. bestehenden Verbindlichkeiten wird auf die vorstehenden Ausführungen (2.2.2. und 2.2.4.) verwiesen.

3.2. Angaben zu Mitgliedern der Geschäftsführung

Patrick Matelski

Michael Rumpel

3.3. Angaben zu den Arbeitnehmern

In 2022 wurden durchschnittlich 17 Arbeitnehmer beschäftigt.

4. Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuß für 2022 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Gewinnvortrag ermittelt sich wie folgt:

Gewinnvortrag zum 01.01.2022

111.090,85

Jahresüberschuß 2022

368.576,14

Gewinnverwendung 2022

-365.900,88

Gewinnvortrag 31.12.2022

113.766,11

 

Leipzig, 23.05.2024

gez., Patrick Matelski
Michael Rumpel

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 23.5.2024.

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