Saxony Steel GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und Stahlhalbzeug
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Patrick Matelski seit 12.1.2015 | Geschäftsführer |
Michael Rumpel seit 12.1.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 60.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RM Investment GmbHGroßpösnaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
Anhang1. Allgemeine Angaben, Form des Jahresabschlusses und Vergleichbarkeit des Jahresabschlusses Firma: RM Investment GmbH Sitz: 04463 Großpösna Registergericht: Amtsgericht Leipzig Register-Nr.: HRB 31039 Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleine Kapitalgesellschaft. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. 2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerlicher Maßnahmen 2.1. Allgemeines Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH Gesetzes zu beachten. Der Jahresabschluss enthält keine auf fremde Währung lautenden Sachverhalte, die in Euro umgerechnet werden mussten (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB). Die bisher üblichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr nicht geändert (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB). Vermögensgegenstände oder Schulden fallen nicht unter mehrere Posten der Bilanz, sodass Mitzugehörigkeitsvermerke im Intresse der Klarheit und Übersichtlichkeit entbehrlich sind (§ 284 Abs. 3 Satz 1 HGB). Eigene Anteile waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden (§ 265 Abs. 3 Satz 2 HGB). Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes waren nicht vorhanden (§ 269 Satz 1 HGB). Soweit Wirtschaftsgüter mit den Herstellungskosten zu bewerten waren, wurden Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten nicht mit einbezogen (§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB). 2.2. Erläuterungen zur Bilanz 2.2.1. Angaben zu Einzelposten des Anlagevermögens Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht erforderlich. Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Zugänge wurden "pro-rata-temporis" abgeschrieben. GWG mit Anschaffungskosten bis € 800,-- wurden im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben. Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahrs sind aus dem in der Anlage aufgeführten Anlageverzeichnis ersichtlich (§ 268 Abs. 2 Sa. 1+3 HGB). 2.2.2. Angaben zu Einzelposten des Umlaufvermögens Die Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens wurden mit Anschaffungskosten angesetzt. Abwertungen waren zum 31.12.2020 nicht zu verzeichnen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nominalbeträgen angesetzt. Uneinbringliche Forderungen wurden vollständig abgeschrieben. Forderungen gegenüber den Gesellschaftern bestanden in Höhe von 20.416,92 €. In den Posten der sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen (§ 268 Abs.4 Sa. 2 HGB). 2.2.3. Angaben zu den einzelnen Posten der Rückstellungen Allen am Abschlußstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren, ist durch die Bildung ausreichender Rückstellung und Wertberichtigungen Rechnung getragen. 2.2.4. Angaben zu den einzelnen Posten der Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden zum Abschlussstichtag in Hohe von 210.395,29 €. Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern bestanden in Höhe von 0,00 €. 2.3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt (§ 285 Nr. 8b HGB). Außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Abschreibungen wegen Zukunftsverlusten im Umlaufvermögen mussten nicht vorgenommen werden (§ 277 Abs.3 Sa. 1 HGB). Allein nach steuerrechtlichen Vorschriften wurden Abschreibungen nicht vorgenommen (§ 281 Abs.2 Sa.1 HGB). Zuschreibungen wurden nicht durchgeführt. Es wurden auch aus steuerrechtlichen Gründen keine Zuschreibungen unterlassen (§ 280 Abs.3 HGB). 3. sonstige Angaben 3.1. Angaben gem. § 42 Abs.3 GmbHG Hinsichtlich der gegenüber an den Geschäftsführer gewährten Mittel bzw. bestehenden Verbindlichkeiten wird auf die vorstehenden Ausführungen (2.2.2. und 2.2.4.) verwiesen. 3.2. Angaben zu Mitgliedern der Geschäftsführung Patrick Matelski Michael Rumpel 3.3. Angaben zu den Arbeitnehmern In 2022 wurden durchschnittlich 17 Arbeitnehmer beschäftigt. 4. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuß für 2022 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Gewinnvortrag ermittelt sich wie folgt:
Leipzig, 23.05.2024 gez.,
Patrick Matelski
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 23.5.2024. |
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