CTEC II GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Grimm seit 6.2.2026 | Prokura |
Kriwet Dr. Carla Katharina seit 14.7.2025 | Geschäftsführer |
Horst Wilhelm Rolf Garbrecht seit 13.1.2022 | Geschäftsführer |
Eric Oellerer seit 11.10.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
CTEC Global S.à r.l. | 99.80% |
Canada Inc. | 0.10% |
13184374 Canada Inc. | 0.00% |
13184374 Canada Inc. | 0.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CTEC I GmbHPlochingen (vormals: München)Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Inhaltsübersicht Konzernlagebericht und Konzernabschluss Konzernlagebericht Konzernbilanz Konzern-Gesamtergebnisrechnung Konzern-Kapitalflussrechnung Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung Konzernanhang Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 20221 Grundlagen des Konzerns 1.1 Vorbemerkungen Die CTEC I GmbH (kurz: CTEC I oder Gesellschaft; gegründet als SCUR-Alpha 1360 GmbH, am 8. Juli 2021 in München; Änderung der Firmierung am 23. Juli 2021; Sitzverlegung nach Plochingen am 17. März 2022) hat ihren Sitz in Plochingen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die CTEC I ist unmittelbares Mutterunternehmen und hält 99,996 % der Anteile an der CTEC II GmbH, Plochingen (kurz: CTEC II), die wiederum unmittelbares Mutterunternehmen der CTEC III GmbH, Plochingen (kurz: CTEC III) ist, und an dieser 99,996 % der Anteile hält. Die CTEC III hat 99,996 % der Anteile an der CeramTec TopCo GmbH, Plochingen (kurz: CT TopCo) und damit den bisherigen CeramTec-Konzern (kurz: TopCo-Konzern) erworben. Mit Wirkung zum 28. Februar 2022 (Erwerbsstichtag) wurde das Stammkapital der CeramTec TopCo um EUR 1,00 erhöht. Dieser Anteil von 0,004 % wurde von der 13184374 Canada Inc., Toronto, Kanada übernommen. Am 2. März 2022 waren mit der Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister sämtliche Voraussetzungen für den Eigentumsübergang erfüllt. Aus dem Erwerb des TopCo-Konzerns zum 28. Februar 2022 resultiert für die CTEC I die Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2022. Die Erstkonsolidierung der Holdinggesellschaften CTEC I, CTEC II und CTEC III erfolgte auf den 1. Januar 2022 (Beginn des ersten Konzerngeschäftsjahres). Die Vorjahresangaben für die Konzern-Gesamtergebnisrechnung und die Konzern-Kapitalflussrechnung entfallen. Der CTEC I GmbH-Konzern (kurz: CTEC I-Konzern oder CeramTec-Konzern) hat demzufolge vom 1. Januar 2022 bis zum Akquisitionszeitpunkt am 28. Februar 2022 ausschließlich aus den drei oben genannten Holdinggesellschaften bestanden. Die operative Geschäftstätigkeit des CTEC I-Konzerns umfasst in 2022 entsprechend nur den Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Dezember 2022. Der Konzernabschluss umfasst neben dem Abschluss der CTEC I die Abschlüsse der von ihr direkt und indirekt beherrschten Tochterunternehmen. Von den 25 vollkonsolidierten Tochterunternehmen befinden sich zehn in Deutschland und 15 im Ausland. Detaillierte Angaben über den Anteilsbesitz sind im Konzernanhang dargestellt. Der Konzernabschluss der CTEC I wird unter Anwendung von § 315e Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 HGB im Einklang mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) verlautbarten International Financial Reporting Standards (IFRS bzw. IAS) und deren Interpretationen (SICs bzw. IFRICs), die gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der EU anzuwenden sind, sowie den ergänzenden Vorschriften des HGB erstellt. 1.2 Geschäftsmodell / Ziele und Strategien CeramTec ist ein führender, globaler Konzern in der Entwicklung, Herstellung und im Vertrieb von Produkten der Technischen Hochleistungskeramik (High Performance Ceramics), die hoch spezialisierte keramische Werkstoffe mit überlegenen biologischen, mechanischen, elektrischen, thermischen und/oder chemischen Eigenschaften enthält, und oftmals in Konkurrenz zu Metallen oder organischen Polymeren (Kunststoffen) steht. CeramTec ist seit über 100 Jahren in der Technischen Hochleistungskeramik tätig, mit betrieblicher Kompetenz und Erfahrung in der Entwicklung von innovativen Systemlösungen für langjährige Stammkunden. CeramTec bedient vor allem medizinische, aber auch industrielle Märkte und liefert dabei Produkte für alle Lebensbereiche wie Komponenten für Hüftgelenksprothesen, Dentalimplantate, verschiedenste Piezo-Komponenten für Sensoren (für medizinische und industrielle Endanwendungen), verschiedenste Komponenten für konventionelle, Hybrid- und Elektrofahrzeuge, SPK-Werkzeuge für die Hochleistungszerspanung und keramische Hochleistungssubstrate für unterschiedliche Elektronikkomponenten. Die Vielseitigkeit von Produkten der Technischen Hochleistungskeramik und die damit verbundene breite Fülle an Anwendungsmöglichkeiten öffnet stark diversifizierte Endmärkte mit langfristigem Wachstumstrend und eine entsprechende Kundenbasis. Die Geschäftstätigkeit ist aufgeteilt in die Märkte Medizintechnik und Industrieanwendungen.
CeramTec erzielt über 60 % der Umsätze mit Kunden in Europa (inklusive Deutschland), wobei unsere Kunden einen starken Exportfokus haben, so dass deren Verkäufe, beispielsweise in der Automobilwirtschaft oder in der Medizintechnik, an Endkunden weltweit erfolgen. CeramTec verfügt global über 19 Fertigungsstandorte in Europa, in Nord- und Südamerika sowie in Asien. Die Produktionsstandorte in Deutschland befinden sich in Plochingen (Hauptsitz), Marktredwitz, Lauf, Ebersbach, Wittlich, Lohmar und Wilhermsdorf. Das Geschäftsmodell der CeramTec basiert auf nachfolgenden Stärken:
Unser Ziel ist ein profitables und nachhaltiges Wachstum mittels nachfolgender Schritte:
1.3 Forschung und Entwicklung Als Hersteller von hochtechnisierten Lösungen sind wir der Ansicht, dass in dem unveränderten Fokus auf Forschung und Entwicklung der Schlüssel für die zukünftige Rentabilität liegt. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten spiegeln sich hauptsächlich in applikationsorientierten Entwicklungen und den gemeinsam mit unseren Kunden partnerschaftlich erarbeiteten Prozessen und innovativen Lösungen wider, die ein hohes Marktpotential erwarten lassen. CeramTec kooperiert mit vielen bekannten Forschungsinstituten und Universitäten. Es gibt eine starke Forschungs- und Entwicklungsinfrastruktur mit einer Vielzahl von weltweit tätigen Wissenschaftlern und Ingenieuren. Der Fokus liegt unverändert auf einer engeren Zusammenarbeit mit unseren Kunden sowie der Marktfähigkeit der technisch stark differenzierten Anwendungen mit einem klaren Kundenmehrwert. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten werden zudem ausgerichtet auf innovative neue Produkte und Materialien für Märkte mit langfristigen Wachstumspotenzialen und sind auf Produkte fokussiert, bei denen CeramTec sich, basierend auf dem tiefen Material- und Prozess-Knowhow, deutlich vom Wettbewerb differenzieren kann. Der Aufwand für Forschung und Entwicklung im Konzern hat im Geschäftsjahr TEUR 21.027 betragen, was in Relation zu den Umsatzerlösen einer Quote von 3,4 % entspricht. Zum Stichtag waren 187 Mitarbeiter in der Forschung und Entwicklung beschäftigt. 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und branchenbezogene Rahmenbedingungen Entwicklung der Gesamtwirtschaft Das Institut für Weltwirtschaft nimmt in seinen Konjunkturprognosen vom 21. Dezember 2022 ein Wachstum der Weltwirtschaft für das Jahr 2022 von 3,2 % an. Die Entwicklung hat sich im Jahresverlauf aufgrund hoher Energiepreise und großer Unsicherheiten abgeschwächt, verstärkt durch eine restriktivere Geldpolitik angesichts eines auf breiter Front hohen Inflationsdrucks. Die Produktion blieb bis in den Herbst hinein insgesamt zwar weiter aufwärtsgerichtet, zum Jahresende hin hat sich die wirtschaftliche Dynamik in einzelnen Endmärkten aber merklich verringert. Vor allem die großen fortgeschrittenen Volkswirtschaften stehen derzeit trotz erheblicher fiskalischer Stützungsmaßnahmen vor einer Phase schwacher Konjunktur. Im Euroraum verlangsamte sich der Anstieg der gesamtwirtschaftlichen Produktion im dritten Quartal auf 0,3 %, im Vereinigten Königreich und in Japan nahm sie sogar um jeweils 0,2 % ab, vor allem weil die Expansion des privaten Konsums an Fahrt verlor. In den Vereinigten Staaten hat die monetäre Straffung durch eine restriktivere Geldpolitik bereits zu einem Einbruch der Bauinvestitionen geführt. In den kommenden Monaten dürfte auch die bislang stärkste Stütze der Konjunktur, der private Konsum, zunehmend unter Druck geraten. In China wird die wirtschaftliche Lage zwar weiterhin durch Corona und Probleme im Immobiliensektor belastet, im dritten Quartal erholte sich die Wirtschaft aber von dem im Frühjahr verzeichneten, durch massive Lockdowns verursachten, Produktionseinbruch. Im Dezember entschied sich die Regierung dazu, auf großflächige Mobilitätsbeschränkungen und Quarantänemaßnahmen weitgehend zu verzichten. Damit besteht die Aussicht auf eine Erholung der Konjunktur, die durch die Null-Covid-Politik stark gebremst und sehr volatil war. In den Schwellenländern zeigt sich die Konjunktur robust. In Indien, wo die gesamtwirtschaftliche Produktion unter einer historischen Hitzewelle gelitten hatte, legte das Bruttoinlandsprodukt im Sommer kräftig zu. In den übrigen asiatischen Schwellenländern stieg die Produktion ebenfalls zumeist recht kräftig. Auch in Lateinamerika blieb die Konjunktur fast überall aufwärtsgerichtet. In Deutschland verzeichnete die Konjunktur im Jahr 2022 eine leichte Steigerung des Bruttoinlandsproduktes um 1,9 %. Die hohen Energiepreise belasten die Kaufkraft der privaten Haushalte und dämpfen den privaten Konsum. Die konjunkturellen Aussichten haben sich Ende des Jahres jedoch aufgehellt, unter anderem auf Grund der massiven Subventionierung des Gas- und Stromverbrauchs. Im dritten Quartal haben sich die Exporte trotz fallender Stimmungsindikatoren robust gezeigt; es konnten insbesondere die Warenausfuhren in den Euroraum zulegen. Trotz grundsätzlich nachlassender Lieferengpässe stören weiterhin Materialknappheiten bei mehr als drei Viertel der Unternehmen in dem für Deutschland wichtigen Maschinenbau und in der Automobilindustrie die Produktion. Branchenentwicklung Makroökonomische und sonstige Entwicklungen in den geografischen Zielmärkten Die Umsätze der CeramTec werden im Wesentlichen mit in Europa und hier speziell in Deutschland ansässigen Kunden realisiert, wobei viele dieser Kunden, vor allem aus der Medizin- und Automobilbranche, exportorientierte global agierende Unternehmen sind. Entsprechend wird die Geschäftstätigkeit als global diversifiziert eingeschätzt. Die tatsächlichen Endmärkte dürften stärker in Nordamerika und Asien liegen, als unsere Direktumsätze es zeigen. Entwicklung der Märkte für Hüftgelenksprothesen als Indikator für die Medizintechnik Die Umsätze der Medizintechnik werden durch die Entwicklung des Marktes für Hüftgelenksprothesen im Allgemeinen und durch den Marktanteil an keramischen Hüftgelenksimplantaten im Besonderen beeinflusst und zeigen sich erfahrungsgemäß unbeeindruckt von makroökonomischen Entwicklungen. Somit sollten kurzfristige Rückgänge bei der Durchführung von elektiven Eingriffen, beispielsweise infolge der Covid Pandemie, mittelfristig zu Aufholeffekten führen. Der Anteil von keramischen Hüftgelenkskugeln an implantierten Hüftgelenksprothesen nimmt kontinuierlich zu. CeramTec besitzt eine solide Marktposition im Markt der keramischen Komponenten für Hüftgelenksimplantate. Mit den vier größten OEMs (Erstausrüster) verbindet uns eine langjährige Partnerschaft mit langfristigen Vertragsverhältnissen. Zusätzlich zum Wachstum des Gesamtmarktes für Hüftprothesen wird angenommen, dass der Anteil der keramischen Komponenten für Prothesen für Dental, Knie, Schulter und Wirbelsäule zunehmen wird und traditionelle Materialien wie Metall, welches beispielsweise allergische Reaktionen hervorrufen kann, sukzessive verdrängt werden. Eine fortschreitend positive Entwicklung des Marktanteils für Keramik wird vor allem für Nordamerika und China erwartet. Nachfragezyklen in verschiedenen, für die Industrieanwendungen relevanten, Endmärkten Die Umsätze der Industrieanwendungen werden durch das Wirtschaftswachstum in den Zielmärkten beeinflusst. Zusätzlich zum Einfluss des grundsätzlichen Wachstums des Bruttoinlandsprodukts auf Industrieanwendungen hat jeder industrielle Teilmarkt unterschiedliche Einflussfaktoren. Speziell bei der Automobil-, Elektronik- und Maschinenbauindustrie handelt es sich um teilweise zyklische Endmärkte, wobei die darin jeweils enthaltenen Unterbereiche wiederum eigenen Zyklen unterliegen. Gesamteinschätzung der Branchenentwicklung Wichtige Treiber für die Umsatzentwicklung des CTEC I-Konzerns sind vor allem der Markt für orthopädische Operationen wie Hüftoperationen und des Weiteren die Automobilwirtschaft, die Elektronikindustrie und verschiedene industrielle Nischenmärkte wie beispielsweise Maschinenkomponenten in der Textilindustrie. Speziell für den Automobilendmarkt als auch für andere Endmärkte wie dem Maschinenbau hat die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und Europa großen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung. 2.2 Geschäftsverlauf Der CTEC I-Konzern hat ein umfangreiches Portfolio an keramischen Werkstoffen und ist mit seinen gut ausgebildeten und erfahrenen Entwicklungs- und Fertigungsspezialisten in der Lage, vielfältige Einsatzmöglichkeiten und Problemlösungen für anspruchsvolle Kunden in der Medizintechnik, der Automobilindustrie, der Elektronik, der Energie- und Umwelttechnik sowie dem Maschinen- und Anlagenbau zu realisieren. Der CTEC I-Konzern ist demzufolge in sehr heterogenen Märkten tätig und erzielte im Geschäftsjahr 2022, das zehn Monate operatives Geschäft enthält, insgesamt Umsatzerlöse von TEUR 612.847. Das Geschäftsjahr war geprägt durch die nach Beginn des Krieges in der Ukraine stark gestiegenen Energiepreise, die insgesamt anziehende Inflation, Covid-Einflüsse vor allem im chinesischen Markt und weiterhin einer Beeinträchtigung mancher Märkte durch Lieferengpässe. Bezogen auf das operative Geschäft eines kompletten Geschäftsjahres hatte das Management des CTEC I-Konzerns für das Jahr 2022 mit einer signifikanten Steigerung der Umsatzerlöse, des bereinigten EBITDA und des EBITDA gerechnet. Tatsächlich konnten die geplanten Umsatzerlöse im Jahr 2022 übertroffen werden. Das bereinigte EBITDA konnte im Vergleich zum Plan trotz gegenläufiger inflationärer Effekte und hoher Energiepreise erreicht werden. Der Auftragseingang hat im Geschäftsjahr 2022 seit dem Erwerbszeitpunkt TEUR 796.302 betragen, der Auftragsbestand belief sich per 31. Dezember 2022 auf TEUR 509.813 (1. Januar 2022: TEUR 0). Die gute Entwicklung des Auftragseingangs wurde vor allem im Medizinmarkt erzielt sowie in einigen industriellen Endmärkten, wobei dort die Entwicklung vor allem in der zweiten Jahreshälfte unterschiedlich nach Endmärkten war. Das Betriebsergebnis von TEUR -97.451 beläuft sich bereinigt um Sondereffekte, Abschreibungen und Wertberichtigungen (bereinigtes EBITDA) auf TEUR 243.842. Die bereinigte EBITDA-Marge hat demzufolge 39,8 % betragen. Die größte operativ tätige Gesellschaft im CTEC I-Konzern ist die CeramTec GmbH, Plochingen. 3 Darstellung der Lage des Konzerns 3.1 Ertragslage Im Geschäftsjahr 2022, das das operative Geschäft von 1. März bis 31. Dezember enthält, erzielte der CTEC I-Konzern Umsatzerlöse von TEUR 612.847. In der Medizintechnik konnten Umsatzerlöse von TEUR 299.899, bei den Industrieanwendungen von TEUR 312.948. erzielt werden. Mit einem Umsatzanteil von 60,3 % am Konzernumsatz stellen Europa und Deutschland die wichtigsten Absatzregionen dar. In Asien bzw. Nordamerika beträgt der Umsatzanteil 15,0 % bzw. 23,8 %. Im Geschäftsjahr hat der Konzern ein Bruttoergebnis vom Umsatz von TEUR 184.711 erzielt. Die Bruttomarge (Bruttoergebnis vom Umsatz zu Umsatzerlöse) beträgt 30,1 %. Das prozentuale Verhältnis der Vertriebskosten zu Umsatzerlösen beträgt 14,1 %, das der Forschungs- und Entwicklungskosten zu Umsatzerlösen 3,4% und das der allgemeinen Verwaltungskosten zu Umsatzerlösen 4,5 %. Die sonstigen Erträge und Aufwendungen (netto) belaufen sich im Berichtsjahr auf TEUR -146.739. Diese resultieren im Wesentlichen aus der Abwertung des Geschäfts- oder Firmenwerts in Höhe von TEUR 72.930, aus der Abwertung von immateriellen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 60.487 sowie aus Transaktionskosten auf Grund der Akquisition des TopCo-Konzerns in Höhe von TEUR 14.702. Das Betriebsergebnis beläuft sich im Geschäftsjahr 2022 auf TEUR -97.451. Hier spiegeln sich vor allem die obengenannten Wertminderungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert und auf die immateriellen Vermögenswerte wider. Das operative Geschäft ist darüber hinaus stabil. Das negative Finanzergebnis von TEUR 68.980 ergibt sich aus Zinserträgen und ähnlichen Erträgen von TEUR 31.170 sowie aus Zinsaufwendungen und ähnlichen Aufwendungen von TEUR 100.150. Die Zinserträge bestehen im Geschäftsjahr überwiegend aus Bewertungsänderungen von Derivaten von TEUR 30.698. Die Zinsaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus dem Zinsaufwand für den Konsortialkredit und die Unternehmensanleihe von TEUR 73.454 sowie der Aufzinsung von Finanzverbindlichkeiten von TEUR 19.957. Das Jahresergebnis stellt sich wie folgt dar:
Bezüglich der Steuereffekte verweisen wir auf die Ausführungen im Konzernanhang unter "3.8 Ertragsteuern". Das EBITDA bzw. das bereinigte EBITDA (Betriebsergebnis zuzüglich Abschreibungen/ Wertminderungen bzw. nach Bereinigung um Sondereffekte) ermittelt sich im Geschäftsjahr wie folgt:
Die im bereinigten EBITDA abgebildeten Sondereffekte enthalten im Wesentlichen Kosten der strategischen und operativen Neuausrichtung sowie sonstige Einmalaufwendungen (TEUR 8.714) und durch den Investorenwechsel verursachte Kosten (TEUR 15.951) sowie Effekte aus der Kaufpreisallokation auf Vorräte (TEUR 44.438). Das bereinigte EBITDA in Relation zu den Umsatzerlösen entspricht im Berichtsjahr 39,8 %. 3.2 Vermögens- und Finanzlage Vermögens- und Kapitalstruktur Die Bilanzsumme des Konzerns beträgt zum 31. Dezember 2022 TEUR 4.359.740 (1. Januar 2022: TEUR 68). Die Veränderung resultiert aus dem Kauf des TopCo-Konzerns und der damit erfolgten Kapitalausstattung. Der Geschäfts- oder Firmenwert von TEUR 1.925.377 resultiert aus dem Erwerb des TopCo-Konzerns im aktuellen Geschäftsjahr. Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) Medizintechnikmärkte (TEUR 1.832.721) und Märkte der Industrieanwendungen (TEUR 92.656) zugeordnet. Der Geschäfts- oder Firmenwert der ZGE Industrieanwendungsmärkte wurde im Geschäftsjahr teilweise abgeschrieben, vor allem aufgrund des auf Zinserhöhungen zurückzuführenden gestiegenen gewichteten Kapitalkostensatzes. Im Rahmen des Erwerbs wurden die Marken CeramTec, BIOLOX, ZERAMEX und SPK identifiziert. Diese weisen zum 31. Dezember 2022 einen Buchwert von TEUR 178.756 aus. Die Nutzungsdauer der angesetzten Marken wurden als unbestimmt eingestuft. Die Technologien weisen einen Buchwert in Höhe von TEUR 536.640 aus und beinhalten im Wesentlichen die Grundlagentechnologien für Orthopädie, Dental und medizinische Anwendungen der Medizintechnik sowie die Grundlagentechnologie der Industrieanwendungen. Diese haben eine gewichtete durchschnittliche Restnutzungsdauer von 19,1 Jahren. Darüber hinaus wurden für selbstgeschaffene immaterielle Vermögenswerte, vor allem für die Bereiche Orthopädie und Dental, TEUR 86.653 aktiviert. Die Kundenbeziehungen weisen einen Buchwert in Höhe von TEUR 928.189 aus und beinhalten im Wesentlichen Kundenbeziehungen aus den Medizintechnikmärkten. Diese haben eine gewichtete durchschnittliche Restnutzungsdauer von 18,5 Jahren. Die lang- und kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte bestehen vor allem aus derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von insgesamt TEUR 35.737 (1. Januar 2022: 0) sowie aus dem bilanziell abspaltungspflichtigen Kündigungsrecht im Rahmen der Begebung der Unternehmensanleihe von TEUR 1.396 (1. Januar 2022: TEUR 0). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen TEUR 86.894 (1. Januar 2022: TEUR 0). Im Rahmen eines abgeschlossenen Factoringvertrags wurde zum Bilanzstichtag ein Forderungsvolumen von TEUR 17.059 (1. Januar 2022: TEUR 0) veräußert. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich aus Bankguthaben von TEUR 26.051 (1. Januar 2022: TEUR 68) und Kassenbeständen von TEUR 4 (1. Januar 2022: TEUR 0) zusammen. Wir verweisen auf die Ausführungen zur Liquidität. Das Eigenkapital von TEUR 1.701.872 (1. Januar 2022: TEUR -49.170) hat einen Anteil von 39,0 % (1. Januar 2022: negativ) am Gesamtkapital. Die Veränderung ist im Wesentlichen auf die Kapitalerhöhung im Rahmen der Kapitalausstattung des Konzerns und das Gesamtergebnis des Geschäftsjahres zurückzuführen. Die langfristigen Rückstellungen von TEUR 86.750 (1. Januar 2022: TEUR 0) enthalten im Wesentlichen Pensionsrückstellungen von TEUR 84.538 (1. Januar 2022: TEUR 0). Die langfristigen Schulden des Konzerns enthalten neben den zuvor beschriebenen langfristigen Rückstellungen und den latenten Steuern von TEUR 525.032 (1. Januar 2022: TEURO) vor allem Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von TEUR 1.462.896 (1. Januar 2022: TEURO), Verbindlichkeiten aus der Begebung der Unternehmensanleihe von TEUR 456.227 (1. Januar 2022: TEUR 0) und Verbindlichkeiten aus Leasing von TEUR 8.496 (1. Januar 2022: TEUR 0). Die langfristigen Vermögenswerte des CTEC I-Konzerns sind zu 104,0 % und damit vollständig durch das Eigenkapital und die langfristigen Schulden gedeckt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen nominal in Höhe von TEUR 1.480.000 (1. Januar 2022: TEUR 0) aus einer EUR-Tranche. Diese ist variabel verzinslich und hat eine Laufzeit bis zum 16. März 2029. Mit dem Kredit verbundene Transaktionskosten in Höhe von TEUR 35.635 werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode über die Laufzeit des Kredits verteilt. Die Anleihe ist festverzinslich und hat ein Nominalvolumen von TEUR 465.000 (1. Januar 2022: TEUR 0). Die Anleihe ist zum 15. Februar 2030 fällig. Der CTEC I-Konzern hat eine Kündigungsoption für diese Anleihe, die als separater finanzieller Vermögenswert bilanziert wird (siehe oben). Damit verbundene Transaktionskosten in Höhe von ursprünglich TEUR 12.364 werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode über die Laufzeit der Anleihe verteilt. Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten gegenüber Dritten von TEUR 35.555 (1. Januar 2022: TEUR 0) beinhalten im Wesentlichen gewährte Boni und Rabatte von TEUR 10.774 (1. Januar 2022: TEUR 0), die Zinsabgrenzung zur Anleiheverbindlichkeit von TEUR 9.155 (1. Januar 2022: TEUR 0) und den kurzfristigen Teil der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von TEUR 7.697 (1. Januar 2022: TEUR 0). Das Operating Working Capital (Vorräte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und operative Rückstellungen) zum 31. Dezember 2022 beträgt TEUR 137.750 (1. Januar 2022: TEUR -49.238). Investitionen Im Berichtsjahr wurden neben dem Unternehmenserwerb weitere Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte von insgesamt TEUR 66.994 getätigt. Zugänge zu den Right-of-Use Vermögenswerten nach IFRS 16 in Höhe von TEUR 4.777 sind hier nicht enthalten. Die Investitionen verteilen sich mit 50 % auf Ersatz-, mit 45 % auf Wachstumsinvestitionen sowie mit 5 % auf Investitionen in Sicherheit, Gesundheit und Umwelt. Die Investitionen betreffen mit rund 54 % die Märkte der Medizintechnik und mit rund 46 % die Märkte der Industrieanwendungen. Die Ersatz- und Wachstumsinvestitionen beinhalten neben den notwendigen Kapazitätserweiterungen im wesentlichen Projekte zur Optimierung und Produktivitätsverbesserung im Fertigungsbereich sowie Digitalisierungsprojekte und Projekte zur Optimierung des Energie-Verbrauchs. Die Investitionen in die Medizintechnik dienen der langfristigen Kapazitätserweiterung aufgrund der hohen Kundenbedarfe sowie der kontinuierlichen Produktivitätsverbesserung, die der Industrieanwendungen entfallen auf Ersatzinvestitionen und selektive Wachstumsprojekte sowie auf die Standardisierung der europäischen Fertigungsstandorte. Ferner erfolgte die Anschaffung und Inbetriebnahme einer Vielzahl von verschiedenen Anlagen bei den anderen in- und ausländischen Tochterunternehmen. Liquidität Aus der betrieblichen Tätigkeit des Konzerns ergibt sich im Geschäftsjahr ein Mittelzufluss von TEUR 112.666. Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit des Konzerns beträgt TEUR 1.619.418. Dieser enthält die Kaufpreiszahlung für den Erwerb der Anteile am bisherigen Konzernmutterunternehmen CeramTec TopCo in Höhe von TEUR 1.557.751. Für die sonstigen Investitionen gab es Auszahlungen in Höhe von TEUR 62.171. Im Bereich Finanzierungstätigkeit beträgt der Mittelzufluss TEUR 1.532.739. Die wesentlichen Einzahlungen resultieren aus der Einzahlung in die Kapitalrücklage mit TEUR 1.608.096, aus der Ausgabe einer Anleihe mit TEUR 453.006 sowie aus der Aufnahme eines neuen Konsortialkredits mit TEUR 1.442.226. Dagegen stehen Auszahlungen für die Ablösung des zum Erwerbszeitpunkt bestehenden Konsortialkredits in Höhe von TEUR 1.205.657, die Rückzahlung der bisherigen Anleihe in Höhe von TEUR 411.331 sowie die Tilgung des Darlehens der vorherigen Gesellschafter in Höhe von TEUR 292.985. Im Geschäftsjahr wurden Zinsen in Höhe von TEUR 60.463, im Wesentlichen für die Konsortialfinanzierung und die Anleihe, gezahlt. Die liquiden Mittel betragen TEUR 26.055 zum Bilanzstichtag (1. Januar 2022: TEUR 68). Der CTEC I-Konzern verfügt über eine Kreditlinie von TEUR 240.000, die mit revolvierenden Tranchen genutzt werden kann sowie über zwei weitere kurzfristige Kreditlinien als Kontokorrentkredit von jeweils TEUR 5.000. Alle drei Linien wurden zum Bilanzstichtag nicht in Anspruch genommen. 3.3 Gesamtaussage zur Lage des Konzerns Insgesamt beurteilt die Geschäftsführung des Mutterunternehmens die wirtschaftliche Lage des Konzerns als stabil. Zum heutigen Zeitpunkt sind keine Einflussfaktoren bekannt, die signifikante Abweichungen von der zuvor berichteten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zur Folge haben könnten. 4 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 4.1 Finanzielle Leistungsindikatoren Zentrale Messgröße des CTEC I-Konzerns ist das bereinigte EBITDA. Weitere wichtige Messgrößen sind die Umsatzerlöse, das Working Capital sowie der Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit. Der CTEC I-Konzern setzt ein umfangreiches Steuerungssystem für diese und andere Kennzahlen ein. Dazu gehören ein monatliches Reporting mit einer entsprechenden Scorecard und monatliche Besprechungen der Geschäftsführung der CeramTec GmbH mit den Markt-, Produktions- und Teamleitern der CeramTec GmbH und den Geschäftsführern aller Tochterunternehmen, in denen die Geschäftslage der einzelnen Märkte und Funktionen diskutiert wird. Mindestens einmal im Jahr finden diese Besprechungen auf internationaler Ebene mit zusätzlicher Beteiligung der Geschäftsführer der ausländischen Tochterunternehmen statt, in denen neben der aktuellen Geschäftslage und den Erwartungen für den Verlauf im verbleibenden Geschäftsjahr auch die strategische Ausrichtung und Entwicklung des CTEC I-Konzerns erörtert wird. Regelmäßige Besprechungen zum Ergebnis und den Erwartungen für die nächsten Monate werden mit dem Management des Mutterunternehmens der CTEC I durchgeführt. Außerdem ist ein internes Kontrollsystem installiert und schließlich erfolgt regelmäßig auch eine Überprüfung durch Dritte. 4.2 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren im Konzern sind qualifizierte Mitarbeiter sowie die Qualitäts- und Umweltbelange. Mitarbeiter Am Ende des Geschäftsjahres beschäftigte der CTEC I-Konzern 3.682 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Struktur der Mitarbeiterzahlen stellt sich wie folgt dar:
Die Geschäftsführung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des CTEC I-Konzerns nehmen in unterschiedlicher Ausprägung an erfolgsorientierten Vergütungssystemen teil. Die erfolgsorientierte Vergütung ist grundsätzlich von der Erreichung unternehmensbezogener Ziele (bereinigtes EBITDA und Working Capital) sowie persönlicher Ziele abhängig. Im Berichtsjahr 2022 stand die Gewinnung von Fach- und Führungskräften für den CTEC I-Konzern im Vordergrund. Der CTEC I-Konzern hat am Bilanzstichtag insgesamt 126 Auszubildende beschäftigt, die in technischen und kaufmännischen Berufen ausgebildet werden. Die Ausbildung von Nachwuchskräften hat bei der CeramTec seit jeher einen hohen Stellenwert. Durch zahlreiche Ausbildungsprogramme und -formen sowie die enge Kooperation mit Schulen und verschiedenen Hochschulen fördert CeramTec den eigenen Nachwuchs. Wir betrachten die Qualifizierung von Nachwuchskräften vor dem Hintergrund des demografischen Wandels als Kernaufgabe und zählen diese mit zu den wichtigsten Aufgaben der nächsten Jahre. Um der Qualifizierung unserer Mitarbeiter mehr Gewicht zu verleihen, werden jährlich Mitarbeitergespräche durchgeführt. Die etablierten Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung und Mitarbeiterentwicklung wurden plangemäß durchgeführt und umgesetzt. In der Anfangsphase der Coronapandemie umgesetzte Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter wurden auch im Geschäftsjahr fortgeführt. Dazu gehörten umfangreiche Testangebote, ein verstärktes Angebot von mobilem Arbeiten und regelmäßige Desinfektionsmöglichkeiten an allen Standorten. Qualitäts- und Umweltmanagement CeramTec unterliegt der Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltgesetzgebung in den Ländern, in denen Gesellschaften oder Betriebsstätten unterhalten werden. Der Großteil der Produktion liegt innerhalb der Europäischen Union und hier vor allem in Deutschland. Entsprechend sind die dortigen Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltstandards maßgebend. Ferner wurden Grundsätze für eine soziale unternehmerische Verantwortung verabschiedet, welche dem Ziel Rechnung tragen sollen, weltweit profitabel zu wachsen, Energie zu sparen, Emissionen zu mindern, natürliche Ressourcen zu schützen und dabei mit ethischem Verhalten und Integrität vorzugehen. Zu diesem Zweck wird sich CeramTec weiterhin auf die Zufriedenheit der Kunden fokussieren, aber auch auf einen schonenden Umgang mit knappen Ressourcen, auf das Energiemanagement und die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter. Das Umweltmanagement der CeramTec GmbH ist nach DIN EN ISO 14001 zertifiziert und das Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001. Die Ausgaben für Umweltschutz im CTEC I-Konzern haben im Geschäftsjahr TEUR 4.169 betragen. Die CeramTec ist für Industrieanwendungen nach DIN EN ISO 9001 und IATF 16949 (Automotive Standorte), sowie für Medizinanwendungen nach ISO 13485 zertifiziert. Die Produktionsstätten für den Bereich Medizintechnik sind bei der US Food and Drug Administration (FDA) und anderen länderspezifischen Behörden registriert. Sie sind nach DIN EN ISO 13485 zertifiziert und werden gemäß US cGmP (current Good Manufacturing Practices) überwacht. Spezifische Produkte und Bauteile erfüllen gegebenenfalls weitere Normen und Anforderungen. Lieferanten der CeramTec unterliegen weiterhin einer Richtlinie zur Sicherstellung der Qualität von Zulieferungen. Das Qualitäts- und Umweltmanagementsystem sehen wir als angemessen, wirksam und geeignet an. Die Zertifizierungen werden regelmäßig geprüft. Sich ändernde Rahmenbedingungen, einschließlich rechtlicher Entwicklungen werden anhand des Managementsystems ermittelt, umgesetzt und geprüft. 5 Nachtragsbericht Mit Wirkung zum 1. Februar 2023 wurde Frau Dr. Katrin Sternberg als President Medical des CTEC I-Konzerns mit der Verantwortung für die Märkte der Medizintechnik bestellt. Diese Position wurde bis zum 31. Januar 2023 von Herrn Dr. Hadi Saleh in einer Doppelfunktion als President Medical und CEO des CTEC I-Konzerns ausgefüllt. 6 Prognose-, Chancen- und Risikobericht 6.1 Prognosebericht Rahmenbedingungen - Gesamtwirtschaft und Branchensituation Das Institut für Weltwirtschaft rechnet in seinen Konjunkturprognosen vom 21. Dezember 2022 für das Jahr 2023 mit einem Wachstum der Weltwirtschaft um 2,2 %. Coronabedingte Aufholeffekte, die noch das Jahr 2022 gestützt haben, strahlen nur in geringem Maße bis nach 2023 aus (z.B. aus kontaktintensiven Wirtschaftsbereichen, privatem Konsum aus Extra-Ersparnissen oder dem Abarbeiten hoher Auftragsbestände in der Industrie). Gleichzeitig verstärken sich die negativen Einflüsse auf die Konjunktur, so bremsen z.B. höhere Energiekosten, allgemeine Preissteigerungen sowie steigende Finanzierungskosten die Investitionen und den Konsum. Im Euroraum lassen die hohe Inflation, steigende Zinsen und Gegenwind aus dem weltwirtschaftlichen Umfeld für die bevorstehenden Quartale eine konjunkturelle Schwächephase erwarten. Im Ergebnis dürfte das Bruttoinlandsprodukt über das Winterhalbjahr stagnieren und im kommenden Jahr insgesamt um 0,6 % zulegen. Die Wirtschaftsleistung in den Vereinigten Staaten wird im kommenden Jahr voraussichtlich um 0,4 % schrumpfen. Dort hat die monetäre Straffung bereits zu einem Einbruch der Bauinvestitionen geführt. In den kommenden Monaten dürfte auch die bislang stärkste Stütze der Konjunktur, der private Konsum, zunehmend unter Druck geraten. In China sollte das Bruttoinlandsprodukt in 2023 mit 4,6 % wieder deutlich stärker zunehmen als noch in 2022. Ein bremsender Faktor bleibt dabei die Krise im Immobiliensektor. Die Abkehr von der Null-Covid-Politik ist zugleich Chance und Risiko für die chinesische Wirtschaft. Für Deutschland wird für 2023 nur mit einem geringen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von 0,3 % gerechnet. Hauptverantwortlich hierfür sind weiterhin rückläufige Realeinkommen, die erst im Jahr 2024 wieder merklich zunehmen dürften und vor allem die Energiekrise, die die deutsche Wirtschaft weiterhin schwer belastet. Der Markt für Hüftgelenksprothesen wird sich unserer Ansicht nach entsprechend den historischen Trends und Vorhersagen entwickeln, wie in Kapitel 2.1 zur Branchenentwicklung beschrieben. Das Wachstumspotential ist abhängig vom Anstieg der Hüftgelenksoperationen im Allgemeinen und durch die negative Wahrnehmung bezüglich Metallimplantaten, die z.B. allergische Reaktionen auslösen können, im Besonderen. Durch zunehmende Aktivitäten im Bereich keramischer Dentalimplantate wird auch die Entwicklung des Gesamtmarktes für Implantate zunehmend relevant. Auch hier gehen wir von einer voranschreitenden Erholung der Märkte und einer kontinuierlichen Steigerung der Penetration keramischer Produkte aus. Dies gilt auch für andere orthopädische Märkte vor allem für Knie, Schulter und Wirbelsäule. Für die in Abschnitt 2.1 beschriebenen Branchen der Industrie rechnen wir für das Jahr 2023 mit einem moderaten Wachstum, allerdings gehen wir, vor allem im ersten Halbjahr, von einer gewissen rückläufigen Entwicklung der Endmärkte aus. Das Wachstum der CeramTec wird neben der Entwicklung der jeweiligen Endmärkte auch von der erfolgreichen Entwicklung neuer Produkte sowie der Substitution existierender Produkte durch keramische Lösungen abhängen. Erwartete Geschäfts- und Ertragsentwicklung bezogen auf den CTEC I-Konzern Die Planung für das Geschäftsjahr 2023 sieht auf der Basis der zuvor erwähnten Markt- und Branchenentwicklung ein signifikantes Wachstum des Umsatzes und des um Sondereffekte bereinigten EBITDA sowie einem leichten Anstieg des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit vor, bezogen auf das operative Geschäft eines kompletten Geschäftsjahres. Für das Working Capital erwarten wir einen moderaten Anstieg. Die zukünftigen wirtschaftlichen Auswirkungen der Entwicklung an den Energiemärkten und sonstigen inflationären Tendenzen sind weiterhin schwierig einzuschätzen, ebenso wie sich die Entwicklungen in den Lieferketten, vor allem bei Kunden in industriellen Endmärkten, auswirken werden. Im Bereich der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren bezüglich der Mitarbeiter sowie der Qualitäts- und Umweltbelange ist es unser Ziel, das erreichte Niveau auch im Geschäftsjahr 2023 mindestens beizubehalten. 6.2 Chancen- und Risikobericht Im CTEC I-Konzern besteht ein institutionalisiertes Risiko-Managementsystem mit einem entsprechenden Berichtssystem. Dazu gehören u. a. ein monatliches Reporting, die Berichterstattung durch die operativ Verantwortlichen als integrierter Bestandteil der monatlichen Sitzungen sowie ein internes Kontrollsystem und die Überprüfung durch Dritte. Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie Risiken aus Zahlungsstromschwankungen werden dabei erfasst. Das Risikomonitoring umfasst auch die Planung, Durchführung und Erfolgskontrolle geeigneter Gegenmaßnahmen. Diese Systeme werden durch verschiedene Aktivitäten zur Überwachung der Einhaltung des internen Kontrollsystems ergänzt. Gesamtwirtschaftliche Risiken und Branchenrisiken Risiken bestehen generell in der Unsicherheit über die Entwicklung der globalen Wirtschaftslage. Negative Entwicklungen können dabei erhebliche Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf haben. Andererseits kann die globale Präsenz und die breite Kundenbasis in den verschiedenen Abnehmerbranchen, wie z.B. der Medizintechnik, der Automobilindustrie, der Elektro- und Elektronikindustrie, in der Energie- und Umwelttechnik sowie im Maschinen- und Anlagenbau dazu beitragen, Nachfrageschwächen in einzelnen Märkten oder Regionen auszugleichen. Das breite Produktportfolio und die geringe Abhängigkeit von einzelnen Kunden oder Branchen ermöglicht es ebenfalls, Nachfrageschwächen bestimmter Kundenindustrien oder Preisänderungsrisiken in gewissem Umfang abzufedern. Das Risiko von Forderungsausfällen schätzen wir aufgrund der Kundenstruktur im Konzern und der weitestgehenden Sicherung der Forderungen bei der größten operativen Gesellschaft CeramTec GmbH sowie der CeramTec-ETEC GmbH über eine Kreditversicherung als gering ein. Risiken in der Preisentwicklung / Beschaffungsrisiken Preisänderungsrisiken gibt es sowohl auf dem Beschaffungs- als auch auf dem Absatzmarkt, auf letzterem vor allem durch einen zunehmenden Wettbewerb mit asiatischen Konkurrenten. Steigende Rohstoffpreise sowie steigende und stark volatile Energiepreise stellen ebenso ein Risiko dar. Diesen Risiken wird vor allem mit kontinuierlichen Verbesserungen der Prozesse und der Produktivität, gezielten Preiserhöhungen sowie einem aktiven Kostenmanagement entgegengewirkt. Produktrisiken Den Produktrisiken wird mit den Qualitätsmanagementsystemen in den Produktionseinheiten begegnet. Diese orientieren sich an internationalen Standards und stellen die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften sicher. Eine regelmäßige Überprüfung in Verbindung mit kontinuierlichen Mitarbeiterschulungen vervollständigt das Qualitätsmanagement. Von laufenden Prozessen gehen keine bestands-gefährdenden Risiken aus. Personalrisiken Im Personalbereich liegen die wesentlichen Risiken im demografischen Wandel und der Gewinnung von ausreichend Fach- und Führungskräften. CeramTec entfaltet vielfache Aktivitäten für die Entwicklung und Qualifizierung von Nachwuchskräften sowie Präsentationen auf verschiedenen Messen und in unterschiedlichen Medien. IT-Risiken Ein Ausfall der IT-Systeme oder ein wesentlicher Datenverlust könnte den Geschäftsbetrieb der Konzernunternehmen bzw. des Konzerns beeinträchtigen. Den Risiken des Datenverlustes begegnen die Konzernunternehmen mit Datensicherungskonzepten auf Basis einer modernen IT-Infrastruktur. Konzernweite Sicherungsmaßnahmen gewährleisten den Schutz der Daten vor Fremdzugriff sowie vor schädlicher Software. Es existieren für alle geschäftskritischen Anwendungen und Systeme Risikoanalysen und Notfallpläne. In Abhängigkeit von der Risikoeinstufung wird die Verfügbarkeit der Systeme gewährleistet. Beteiligungsrisiken Allen wesentlichen Akquisitionen und Investitionen ist ein mehrstufiger Analyse- und Genehmigungsprozess vorgelagert. Den komplexen Risiken bei Akquisitionen - etwa dem Risiko, dass sich nach Durchführung einer solchen Transaktion Erkenntnisse ergeben, die die Kaufentscheidung oder den Preis beeinflusst hätten, wenn diese Erkenntnisse schon vor Vertragsabschluss vorgelegen hätten - wird mit einer umfangreichen Prüfung des jeweiligen Akquisitionsobjektes, sogenannter Due Diligence Prüfungen sowie entsprechend gestalteten Verträgen begegnet. Finanzwirtschaftliche Risiken Der CTEC I-Konzern ist aufgrund des variabel verzinslichen EUR-Darlehens einem Zahlungsstromrisiko aus der Änderung der Zinssätze ausgesetzt. Zur Absicherung wurde eine Zinsbegrenzungsvereinbarung in Form eines Zinscaps abgeschlossen. Im Konsortialkreditvertrag ist zudem eine eingebettete Zinsbegrenzungsvereinbarung enthalten. Im Rahmen der Aufnahme des Konsortialkredits wurde auch die Einhaltung von finanzwirtschaftlichen Kennzahlen vereinbart. So ist vom CTEC I-Konzern eine solche zu erfüllen, wenn die revolvierende Kreditlinie von TEUR 240.000 in einem im Kreditvertrag festgelegten Maß in Anspruch genommen wird. Da am Ende des Geschäftsjahres keine Inanspruchnahme vorlag, war eine Überprüfung der Einhaltung dieser finanzwirtschaftlichen Kennzahl nicht erforderlich. Zum Ende des Geschäftsjahres ist außerdem zu prüfen, ob das Volumen der für den Konsortialkredit bereitgestellten Sicherheiten eine vorgegebene Größenordnung nicht unterschreitet. Sollte dies der Fall sein, müssten weitere Sicherheiten gegeben werden. Dies ist am Ende dieses Geschäftsjahres nicht eingetreten. Auch für das kommende Geschäftsjahr gehen wir von der Einhaltung der finanzwirtschaftlichen Kennzahlen aus. Ziel des Risikomanagements in Bezug auf die Finanzinstrumente ist es, diese Risiken ständig zu überwachen und mittels operativer und finanzwirtschaftlicher Aktivitäten zu begrenzen. Für den Umgang mit Finanzinstrumenten bestehen Regelungen, die sicherstellen, dass außerhalb eines festgelegten Rahmens keine Finanztransaktionen ohne Abstimmung mit der Geschäftsführung erfolgen. Derivative Finanzinstrumente werden grundsätzlich nur zu Sicherungszwecken eingesetzt. Wir verweisen auch auf die Ausführungen im Konzernanhang unter '6.1 Management der Finanzrisiken' und '4.14 Finanzinstrumente'. Chancen Unser Ziel ist die Expansion in globale Märkte mit stabilen Rahmenbedingungen, in denen wir ausbaufähige Positionen besitzen. Zu nennen sind hier einerseits spezifische Endmärkte wie weitere orthopädische Applikationen oder der Elektromobilitätsmarkt, andererseits regionale Märkte wie vor allem Nordamerika und China. China entwickelt sich zu einem der wichtigsten Märkte für Anwendungen der technischen Hochleistungskeramik, vor allem ist es einer der am schnellsten wachsenden Märkte für Hüftgelenksprothesen. Über den bereits bestehenden Sitz in Suzhou, China, hinaus beabsichtigen wir weiterhin Partnerschaften mit lokalen Marktteilnehmern einzugehen bzw. zu vertiefen, um Wachstum zu generieren und Skaleneffekte zu erzielen. Ferner wollen wir durch unsere Expertise die Konzentration auf Schlüsselprojekte maximieren und ein nachhaltiges regionales Standing erreichen. Im Rahmen unserer Wachstumsstrategie ist beabsichtigt, den Kundenstamm zu erweitern und Partnerschaften mit weiteren internationalen Unternehmen, die von unserer Expertise bei Materialien und Produktionsprozessen, der Bandbreite und der globalen Präsenz profitieren können, einzugehen. Darüber hinaus beabsichtigen wir, uns Wachstumschancen außerhalb der Kernmärkte zuzuwenden, da wir davon ausgehen, dass die Vielseitigkeit und die dauerhaften technischen Vorteile der Keramik das Potential für neue Anwendungsfelder in verschiedenen Endmärkten bereithält. Im Markt für Medizinprodukte ist beabsichtigt, die Wertschöpfung der bestehenden Lösungen zu optimieren und weitere medizinische Anwendungsgebiete wie Knie, Dental (Fokus Implantate), Schulter und Wirbelsäule fortzuentwickeln. Ebenso soll unsere Forschungs- und Entwicklungsstärke sowie unsere Erfahrung in behördlichen Genehmigungsverfahren dazu genutzt werden, neue und innovative Lösungen zu finden, wie Keramikschäume oder Dentalkeramik im Zahnersatz. Im Bereich der Industrieanwendungen beobachten wir fortlaufend die technologischen Trends wie 3D-Drucken, E-Mobilität, autonomes Fahren und Big Data, um hierfür mittels optimalem Einsatz von Materialexpertise, Fertigungskompetenz und regulatorischen Erfahrungen zielführende Lösungen mit Produkten der Technischen Hochleistungskeramik anbieten und vermarkten zu können. Gesamtaussage zur Risiko- und Chancensituation des Konzerns Den gesamten Konzern gefährdende Risiken, die über das allgemeine unternehmerische Risiko hinausgehen, werden derzeit nicht gesehen, da die Unternehmen des CTEC I-Konzerns in vielen Märkten tätig sind. Soweit möglich sind wir gegen Haftungsrisiken und Elementarschäden sowie weitere Risiken versichert. Ein Tochterunternehmen hat eine Anleihe begeben und weitere Tochterunternehmen haben eine Rahmenfinanzierung mit hinreichenden Kreditlinien zu marktüblichen Bedingungen vereinbart, so dass ein Liquiditätsrisiko auch in Zukunft nicht erwartet wird. Den Marktrisiken stehen wesentliche Chancen gegenüber. Generell bietet das breit diversifizierte Produktportfolio bei konjunkturellen Schwächen einzelner Branchen gute Ausgleichsmöglichkeiten. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts sind der Geschäftsführung keine Ansprüche Dritter bekannt, aus denen ein materieller Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des CTEC I-Konzerns zu erwarten wäre. Bestandsgefährdende Risiken für den CTEC I-Konzern, die über das allgemeine unternehmerische Risiko hinausgehen, werden derzeit sowohl bei der CeramTec GmbH als auch bei den anderen in den Konzern einbezogenen Unternehmen nicht gesehen.
Plochingen, den 27. März 2023 CTEC I GmbH Die Geschäftsführung Dr. Hadi Saleh Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022Aktiva
Passiva
Konzern - Gesamtergebnisrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022
1) Sonstiges Ergebnis, das zukünftig nicht
in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wird
Konzernanhang zum 31. Dezember 20221 Allgemeine Angaben 2 Rechnungslegungsgrundsätze 3 Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung 4 Erläuterungen zur Konzernbilanz 5 Angaben zur Konzern-Kapitalflussrechnung 6 Sonstige Angaben 7 Überleitung auf die CTEC II GmbH 1 Allgemeine Angaben 1.1 Unternehmensdaten und Gegenstand des Unternehmens Die CTEC I GmbH (im Folgenden "CTEC I") und deren Tochterunternehmen (im Folgenden "CTEC I- Konzern" oder "Konzern") sind ein führender, globaler Konzern in der Entwicklung, Herstellung und im Vertrieb von Produkten der Technischen Hochleistungskeramik, die hoch spezialisierte keramische Werkstoffe mit überragenden biologischen, mechanischen, elektrischen, thermischen und/oder chemischen Eigenschaften enthalten und oftmals in Konkurrenz zu Metallen oder organischen Polymeren (Kunststoffen) stehen. Die Geschäftstätigkeit ist in zwei Märkte aufgeteilt - Medizintechnik und Industrieanwendungen. Bei der Medizintechnik liegt der Fokus auf der Entwicklung und Herstellung von keramischen Komponenten als Gelenkersatz in der Hüftendoprothetik, Dentalimplantaten sowie sonstigen medizinischen Anwendungen. In den Industrieanwendungen wird ein breites Spektrum an hochspezialisierter und anwendungsintensiver technischer Hochleistungskeramik für die Teilmärkte Automobil-, Elektronik- und Maschinenbauindustrie entwickelt, produziert und vertrieben. Der Sitz der CTEC I befindet sich am CeramTec-Platz 1-9 in 73207 Plochingen, Deutschland, und sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 784500 eingetragen (gegründet als SCUR-Alpha 1360 GmbH, am 8. Juli 2021 in München; Änderung der Firmierung am 23. Juli 2021; Sitzverlegung nach Plochingen am 17. März 2022). Der Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Hierzu können auch Beratungsleistungen und sonstige Dienstleistungen in Bezug auf Beteiligungsgesellschaften gehören. Die CTECI ist Mutterunternehmen des Konzerns und zugleich das oberste deutsche Mutterunternehmen, welches einen befreienden Konzernabschluss aufstellt. Das direkte Mutterunternehmen der CTECI ist die CTEC Global S.à.r.l., Luxemburg (im Folgenden "CTEC Global"), die keinen Konzernabschluss erstellt. Die Geschäftsführung der CTEC I hat den Konzernabschluss am 27. März 2023 zur Weitergabe an die Gesellschafterversammlung freigegeben. 1.2 Grundlagen der Aufstellung des Konzernabschlusses Der Konzernabschluss wird gemäß § 3150 Abs. 1 und Abs. 3 HGB in Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS bzw. IAS), die in der EU anzuwenden sind, sowie den für das Geschäftsjahr gültigen Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) und den ergänzenden Bestimmungen der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Dieser Konzernabschluss wird für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufgestellt. Die CTEC I und deren Tochtergesellschaften CTEC II GmbH, Plochingen (im Folgenden "CTEC II") sowie CTEC III GmbH, Plochingen (im Folgenden "CTEC III") wurden im Jahr 2021 gegründet. Für den CTEC I-Konzern resultierte weder aus den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) noch der IFRS eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021. Bis zum Erwerb der ehemaligen CeramTec TopCo GmbH, Plochingen (im Folgenden "CeramTec TopCo") sowie deren Tochtergesellschaften (im Folgenden "CeramTec TopCo-Konzern") bestand der CTEC I-Konzern aus den oben genannten Holdinggesellschaften ohne operative Geschäftstätigkeit. Mit Erwerb der CeramTec TopCo entstand erstmals die Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2022. Die Erstkonsolidierung der Holdinggesellschaften erfolgte auf den 1. Januar 2022 (Beginn des ersten Konzerngeschäftsjahres). Die Vorjahresangaben für die Konzern-Gesamtergebnisrechnung, die Konzern-Kapitalflussrechnung und die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung entfallen. CTEC I, CTEC II und CTEC III wurden ausschließlich zu dem Zweck gegründet, den Erwerb des CeramTec TopCo-Konzerns vorzubereiten, zu planen und zu realisieren sowie die Beteiligungen zu verwalten und Beratungsleistungen und sonstige Dienstleistungen für die Beteiligungen zu erbringen. Die Gesellschaften gingen keiner anderweitigen Tätigkeit nach und waren auch nie für andere Tätigkeiten vorgesehen. Der Verlustvortrag zum 1. Januar 2022 in Höhe von TEUR 49.245 resultiert entsprechend im Wesentlichen aus Rechts-, Steuer- und sonstigen Beratungskosten, die der Erwerbergesellschaft CTEC III im Jahr 2021 entstanden sind. Die Anforderungen der angewandten Standards und Interpretationen wurden vollständig erfüllt. Darüber hinaus wurden bei der Erstellung sämtliche anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften beachtet. Der Konzernabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des CTEC I-Konzerns. Der Konzernabschluss wurde auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Davon ausgenommen sind Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt wurden. Eine entsprechende Erläuterung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der Gegenleistung, die im Austausch für den Vermögenswert entrichtet wurde. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Dies gilt unabhängig davon, ob der Preis direkt beobachtbar oder unter Anwendung einer Bewertungsmethode geschätzt worden ist. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld berücksichtigt der Konzern bestimmte Merkmale des Vermögenswerts oder der Schuld (bspw. Zustand und Standort des Vermögenswerts oder Verkaufs- und Nutzungsbeschränkungen), wenn Marktteilnehmer diese Merkmale bei der Preisfestlegung für den Erwerb des jeweiligen Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld zum Bewertungsstichtag ebenfalls berücksichtigen würden. Im vorliegenden Konzernabschluss wird der beizulegende Zeitwert für die Bewertung und/oder die Angabepflichten grundsätzlich auf dieser Grundlage ermittelt. Davon ausgenommen sind:
Der beizulegende Zeitwert ist nicht immer als Marktpreis verfügbar. Häufig muss er auf Basis verschiedener Bewertungsparameter ermittelt werden. In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit beobachtbarer Parameter und der Bedeutung dieser Parameter für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts im Ganzen wird der beizulegende Zeitwert den Stufen 1, 2 oder 3 zugeordnet. Die Unterteilung erfolgt nach der folgenden Maßgabe:
Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Im Konzernabschluss werden die Beträge in Tausend Euro ausgewiesen. Alle Beträge sind kaufmännisch gerundet. In Einzelfällen können sich daher bei der Addition von Einzelwerten zum Summenwert Differenzen ergeben. Verschiedene Posten der Bilanz und Gesamtergebnisrechnung des Konzerns wurden aus Gründen einer anschaulicheren Darstellung zusammengefasst und im Konzernanhang entsprechend erläutert. Vermögenswerte und Schulden sind in lang- und kurzfristig aufgegliedert. Vermögenswerte und Schulden werden als kurzfristig eingestuft, wenn diese voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Stichtag realisiert werden. Der im Gewinn oder Verlust erfasste Aufwand wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgegliedert. Die Kapitalflussrechnung wird in Bezug auf den Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode und in Bezug auf den Cashflow aus der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit nach der direkten Methode erstellt. 1.3 Unternehmensfortführung Die Geschäftsführung hat zum Zeitpunkt der Genehmigung des Abschlusses die gerechtfertigte Erwartung, dass der Konzern über ausreichende Ressourcen verfügt, um in absehbarer Zukunft operativ weiter bestehen zu können. Daher wurde der Konzernabschluss unter Zugrundelegung der Fortführungsannahme aufgestellt. 1.4 Unternehmenszusammenschluss Am 17. August 2021 haben das Canada Pension Plan Investment Board, Toronto, Kanada, ("CPP Investments"), über seine hundertprozentige Tochtergesellschaft CPP Investment Board Europe S.àr.l, Luxemburg, und BC Partners, eine führende internationale Investmentgesellschaft ("BC Partners"), über von BC Partners beratene Eigenkapitalfonds, eine Vereinbarung zum gemeinsamen Erwerb der CeramTec TopCo vom bisherigen Eigentümer BC European Capital X, Guernsey ("BCEC X"), und seinen Co-Investoren bekannt gegeben. Nach Abschluss der Transaktion ist der CeramTec TopCo-Konzern im gemeinsamen Besitz von CPP Investments und BC Partners Fund XI, Guernsey ("BC XI"), und seinen Co-Investoren, die von BC Partners beraten werden. Mit Wirkung zum 28. Februar 2022 (Erwerbsstichtag) wurde das Stammkapital der CeramTec TopCo um EUR 1,00 erhöht. Dieser Anteil von 0,004% wurde von der 13184374 Canada Inc., Toronto, Kanada übernommen. Der Anteil von 99,996 % des bisherigen Eigentümers BCEC X an der CeramTec TopCo GmbH wurde basierend auf dem Kaufvertrag (Sale and Purchase Agreement/SPA) an die CTEC III veräußert. An der CTEC III hält die CTEC II 99,996 % der Anteile und an der CTEC II hält wiederum die CTEC I 99,996% der Anteile. Die CTEC I ist das oberste deutsche Mutterunternehmen und erstellt einen Konzernabschluss. Am 2. März 2022 waren mit der Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister sämtliche Voraussetzungen für den Eigentumsübergang erfüllt. Die Akquisition erfolgte mit der Zielsetzung, die Position als global agierendes Medtech Unternehmen weiter auszubauen und auch weiter gezielt in industrielle Wachstumsinitiativen zu investieren. So soll unter anderem das angestrebte Wachstum durch die Einführung neuer medizinischer Produkte wie Dental-, Knie- und Hüftimplantate sowie anderer innovativer keramischer Produktlösungen basierend auf keramischen oder anderen Hochleistungsmaterialien beschleunigt werden. Durch die Akquisition werden ausreichend finanzielle Mittel generiert, um das langfristige organische und anorganische Wachstum zu stützen, sowie nachhaltige Investitionen in Innovation, neue Produktinitiativen und den konsequenten Ausbau der Produktionskapazitäten zu ermöglichen. Der Erwerb der Anteile wurde vorwiegend über Kapitalerhöhungen der Gesellschafterin CTEC Global in Höhe von TEUR 1.879.566 finanziert (davon nicht zahlungswirksam TEUR 271.469). Außerdem wurde der Erwerb durch Geldmittel finanziert, die zum einen aus einer begebenen Anleihe abzüglich der Ablösung der bisherigen Anleihe von per Saldo TEUR 41.675 und zum anderen aus einer Darlehensaufnahme abzüglich der Tilgung der bisherigen Darlehen von per Saldo TEUR 237.253 stammen. Der beizulegende Zeitwert der Gegenleistung zur Erlangung der Beherrschung beträgt zum Übertragungsstichtag TEUR 2.105.370. Hiervon wurden TEUR 1.833.901 in Form von Zahlungsmitteln und TEUR 271.469 durch nicht zahlungswirksame Kapitaleinlagen erbracht. Es bestehen keine bedingten Gegenleistungen. Die folgende Darstellung zeigt die Zuordnung des Kaufpreises zum Übertragungsstichtag auf den Zeitwert der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden:
Der aus dem Erwerb resultierende Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 1.998.307 ergibt sich aus der Marktposition, dem übernommenen Mitarbeiterstamm und Fachkompetenzen sowie CeramTecs Wachstumsstrategie mit Fokus auf eine weitere Internationalisierung und die Lancierung neuer Produktinitiativen in wichtigen Zukunftsmärkten wie u.a. medizinische Implantate, Elektronikkomponenten und Sensoren. Es wird erwartet, dass der Geschäfts- oder Firmenwert für einkommensteuerliche Zwecke nicht abzugsfähig ist. Die erwerbsbedingten Kosten betragen im Geschäftsjahr insgesamt TEUR 14.702 (siehe Kapitel "3.6 Sonstige Erträge und Aufwendungen (-), netto"). Durch den Erwerb haben sich die Umsatzerlöse des Konzerns um TEUR 612.847 erhöht und sich das Nachsteuerergebnis um TEUR 67.342 verringert. Wären die Vermögenswerte und Schulden bereits zum 1. Januar 2022 erworben worden, wären Umsätze für den Zeitraum 1. Januar bis 28. Februar 2022 von TEUR 118.127 hinzugekommen, was in einem Konzernumsatz von TEUR 730.974 für das Gesamtjahr resultiert wäre. Der Nachsteuerverlust für den Zeitraum 1. Januar bis 28. Februar 2022 von TEUR 8.256 würde zu einem Jahresfehlbetrag von TEUR 75.598 für das Gesamtjahr führen. Die negativen Ergebnisbeiträge resultieren im Wesentlichen aus Abschreibungen und Wertberichtigungen auf beizulegende Zeitwerte aus der Kaufpreisallokation. 1.5 In den Konzernabschluss einbezogene Gesellschaften In den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr werden die Abschlüsse der folgenden Tochterunternehmen, an denen die CTEC I direkt oder indirekt beteiligt ist, einbezogen:
1 Gesellschaft mit Holdingfunktionen.
Die CTEC I ist direkt an der CTEC II beteiligt und indirekt an den übrigen Tochterunternehmen. Bei der Beteiligung an der Dalag Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Mainz, handelt es sich um eine Finanzbeteiligung (10,1 % Stimmrechtsanteil). Mit Vertrag vom i. August 2022 und mit Wirkung zum 1. Januar 2022 erfolgte die Verschmelzung der CeramTec TopCo auf die CTEC III. Im Zuge der Verschmelzung hat die 13184374 Canada Inc., Toronto, Kanada auf ihren Anteil von EUR 1,00 verzichtet. Anschließend erfolgte die Verschmelzung der CeramTec BondCo GmbH, Plochingen (im Folgenden "CeramTec BondCo") auf die CTEC III sowie die Verschmelzung der CeramTec FinCo GmbH, Plochingen (im Folgenden "CeramTec FinCo") auf die CeramTec Holding GmbH, Plochingen (im Folgenden "CeramTec Holding"). Die CTEC II, die CTEC III, die CeramTec AcquiCo GmbH, Plochingen (im Folgenden "CeramTec AcquiCo"), die CeramTec Holding, die CeramTec Group GmbH, Plochingen (im Folgenden "CeramTec Group"), die CeramTec GmbH, Plochingen, die Cerasiv GmbH Innovatives Keramik-Engineering, Plochingen, (im Folgenden "Cerasiv"), die Emil Müller GmbH, Wilhermsdorf (im Folgenden "EMG") sowie die CeramTec-ETEC GmbH, Lohmar (im Folgenden "CeramTec-ETEC") machen von Aufstellungserleichterungen sowie der Befreiung zur Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022 nach § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch. 2 Rechnungslegungsgrundsätze 2.1 Konsolidierungsmethoden In den Konzernabschluss einbezogene Gesellschaften werden ab dem Zeitpunkt einbezogen, zu dem die Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses auf die CTEC I übergegangen ist. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, zu dem der beherrschende Einfluss der CTEC I endet. Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind entsprechend IFRS 10 "Konzernabschlüsse" nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellt. Alle wesentlichen Forderungen und Verbindlichkeiten, Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse innerhalb des Konsolidierungskreises werden eliminiert. Latente Steuern werden gemäß IAS 12 "Ertragsteuern" für temporäre Differenzen, die sich aus den Konsolidierungsvorgängen ergeben, gebildet. Sofern der CTEC I nicht 100 % des Eigenkapitals an einem Tochterunternehmen zugerechnet werden, werden die den anderen Gesellschaftern zugerechneten Anteile grundsätzlich separat, innerhalb des Eigenkapitals, als nicht beherrschende Anteile ausgewiesen. Aus Wesentlichkeitsgründen gilt dies nicht für die nicht beherrschenden Anteile an der CeramTec India Innovative Ceramic Engineering Pvt. Ltd., Panaji - Goa/Indien. Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragene Gegenleistung wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser bestimmt sich aus der Summe der zum Erwerbszeitpunkt vorhandenen beizulegenden Zeitwerte der übertragenen Vermögenswerte, der von den früheren Eigentümern des erworbenen Unternehmens übernommenen Schulden und der vom Erwerber emittierten Eigenkapitalinstrumente im Austausch gegen die Beherrschung des erworbenen Unternehmens. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Transaktionskosten werden erfolgswirksam erfasst. Der Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich als Überschuss der Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen (sofern gegeben) über den Saldo der zum Erwerbszeitpunkt ermittelten beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Schulden. Falls der beizulegende Zeitwert des übernommenen Nettovermögens über den übertragenen Gegenleistungen liegt, beurteilt und prüft die CTEC I, ob sie alle erworbenen Vermögenswerte und alle übernommenen Schulden richtig identifiziert hat. Für den Fall, dass sich, auch nach nochmaliger Beurteilung, ein negativer Unterschiedsbetrag ergibt, wird dieser unmittelbar als Ertrag erfolgswirksam erfasst. Bei Beteiligungserwerben mit Anteilsquoten unter 100% besteht gemäß IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse das Wahlrecht, auch den auf die nicht beherrschenden Gesellschafter entfallenden Geschäfts- oder Firmenwert anzusetzen. Der Konzern berücksichtigt Anteile nicht beherrschender Gesellschafter an einer erworbenen Gesellschaft zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens. Diese Entscheidung wird bei jedem Unternehmenszusammenschluss neu ausgeübt. Wenn ein Unternehmen des CTEC I-Konzerns ein Unternehmen erwirbt, bewertet es die finanziellen Vermögenswerte und Schulden für eine sachgerechte Klassifizierung und Bezeichnung in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, den wirtschaftlichen Gegebenheiten und den zum Erwerbszeitpunkt gültigen einschlägigen Bedingungen. Dies beinhaltet auch die Trennung von eingebetteten Derivaten in Basisverträgen des erworbenen Unternehmens. Änderungen der Beteiligungsquoten des Konzerns an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung über dieses Tochterunternehmen führen, werden als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Die Buchwerte der vom Konzern gehaltenen Anteile und der nicht beherrschenden Anteile werden so angepasst, dass sie die Änderungen der an den Tochterunternehmen bestehenden Anteilsquoten widerspiegeln. Jede Differenz zwischen dem Betrag, um den die nicht beherrschenden Anteile angepasst werden, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung wird unmittelbar im Eigenkapital erfasst und den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zugeordnet. Alle vom Erwerber zu erbringenden bedingten Gegenleistungen werden zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Eine als Vermögenswert oder als Verbindlichkeit eingestufte bedingte Gegenleistung, die ein Finanzinstrument im Rahmen von IFRS 9 Finanzinstrumente darstellt, wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden ergebniswirksam erfasst. Ist die bedingte Gegenleistung nicht im Rahmen von IFRS 9 angesetzt, wird diese nach IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen bilanziert. Wird die bedingte Gegenleistung als Eigenkapital eingestuft, wird diese nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet. Die Werthaltigkeit wird mindestens einmal jährlich (im 4. Quartal) sowie bei Anzeichen einer Wertminderung überprüft. Zum Zweck der Überprüfung auf eine Wertminderung muss ein Geschäfts- oder Firmenwert, der in einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, vom Übernahmetag an jeder der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der CTEC I, die aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen soll, zugeordnet werden, unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erwerbenden Unternehmens diesen Einheiten oder Gruppen bereits zugewiesen worden sind. Wenn ein Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet wurde und das Unternehmen einen Geschäftsbereich dieser Einheit veräußert, so ist der mit diesem veräußerten Geschäftsbereich verbundene Geschäfts- oder Firmenwert bei der Feststellung des Gewinnes oder Verlustes aus der Veräußerung im Buchwert des Geschäftsbereiches enthalten. Wenn die interne Managementberichtsstruktur neu organisiert wird, wird jeder Geschäfts- oder Firmenwert, der einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet ist, auf Grundlage der neuen Berichtsstruktur neu zugeordnet. Ein unter diesen Umständen neu zugeordneter Geschäfts- oder Firmenwert wird auf Grundlage der relativen Werte des neu entstandenen Geschäftsbereichs und dem Teil der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt. Währungsumrechnung Die im Konzernabschluss aller Konzernunternehmen enthaltenen Posten werden unter Verwendung der Währung des primären Wirtschaftsumfeldes der Unternehmen bewertet, in dem diese tätig sind (funktionale Währung). Der Konzernabschluss wird in Euro dargestellt; dabei handelt es sich um die funktionale und Berichtswährung der CTEC I. Die Abschlüsse von Gesellschaften mit einer abweichenden funktionalen Währung werden gemäß IAS 21 in Euro umgerechnet. Das Eigenkapital der in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Gesellschaften wird mit den historischen Kursen umgerechnet. Die Währungsumrechnung der übrigen Posten der Bilanz erfolgt mit den jeweiligen Stichtagskursen. Die Erträge und Aufwendungen werden mit den Monatsdurchschnittskursen umgerechnet. Unterschiede aus der Währungsumrechnung der Vermögenswerte und Schulden gegenüber der Umrechnung vom 1. Januar 2022 sowie Umrechnungsdifferenzen zwischen Konzern- Gesamtergebnisrechnung und Konzernbilanz werden im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital im kumulierten sonstigen Ergebnis fortgeführt. Eine Umbuchung dieser im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge in die Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfolgt beim teilweisen oder vollständigen Abgang eines in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmens. Die für die Währungsumrechnung verwendeten Wechselkurse wesentlicher Währungen stellen sich im Verhältnis zu einem Euro wie folgt dar:
Die einzelnen Posten der Konzern-Kapitalflussrechnung werden zu Durchschnittskursen umgerechnet, sofern die Wechselkurse in diesem Zeitraum nicht erheblich schwanken, wohingegen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu dem am Stichtag gültigen Kassakurs bewertet werden. Fremdwährungstransaktionen in den lokalen Abschlüssen werden zum Zeitpunkt der Entstehung zum Kassakurs umgerechnet. An jedem Abschlussstichtag werden monetäre Posten in Fremdwährung mit dem gültigen Stichtagskurs umgerechnet. Nicht-monetäre Posten in Fremdwährung, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden mit den Kursen umgerechnet, die zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes Gültigkeit hatten. Zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertete nicht-monetäre Posten werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der erstmaligen bilanziellen Erfassung umgerechnet. 2.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erlösrealisierung Der IFRS 15 sieht ein fünfstufiges Modell vor, das auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist. Gemäß diesem fünfstufigen Modell ist zunächst der Vertrag mit dem Kunden zu bestimmen (Schritt 1). In Schritt 2 sind die eigenständigen Leistungsverpflichtungen im Vertrag zu identifizieren. Anschließend (Schritt 3) ist der Transaktionspreis zu bestimmen, wobei explizite Vorschriften zur Behandlung von variablen Gegenleistungen, Finanzierungskomponenten, Zahlungen an den Kunden und Tauschgeschäften vorgesehen sind. Nach der Bestimmung des Transaktionspreises ist in Schritt 4 die Verteilung des Transaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen vorzunehmen. Basis hierfür sind die Einzelveräußerungspreise der einzelnen Leistungsverpflichtungen. Abschließend (Schritt 5) kann der Erlös erfasst werden, sofern die Leistungsverpflichtung durch das Unternehmen erfüllt wurde. Voraussetzung hierfür ist die Übertragung der Verfügungsmacht an der Ware bzw. der Dienstleistung auf den Kunden. Die Unternehmen des CTEC I-Konzerns stellen bei Abschluss eines Vertrags fest, ob die aus dem Vertrag resultierenden Erlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind. Dabei klärt der CTEC I-Konzern zunächst anhand IFRS 15 Kriterien, ob die Verfügungsmacht über einen Zeitraum übertragen wird. Ist dies nicht der Fall, ist der Erlös zu dem Zeitpunkt zu erfassen, an dem die Verfügungsmacht auf den Kunden übergeht. Der CTEC I-Konzern erzielt im Wesentlichen Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern und Waren. Erlöse werden zu dem Zeitpunkt erfasst, an dem die Verfügungsmacht auf den Kunden übergeht (rechtlicher Eigentumsübergang, die Übertragung der wesentlichen Chancen und Risiken oder eine formelle Abnahme). Die Umsatzerlöse werden in Höhe der Gegenleistung bemessen, die der Konzern aus einem Vertrag mit einem Kunden voraussichtlich erhalten wird. Hiervon ausgenommen sind Beträge, die im Namen Dritter eingezogen werden. Der Konzern erfasst Umsatzerlöse zeitpunktbezogen, wenn er die Verfügungsmacht über ein Produkt an einen Kunden überträgt. Zudem gibt es mit einzelnen Kunden (im Wesentlichen Kunden der Medizintechnik) Vereinbarungen, die ein Bonus-/Malussystem bezogen auf Umsatz- bzw. Mengenziele vorsehen. Umsatzerlöse werden abzüglich des Rabatts oder des geschätzten Rabattbetrags im Zusammenhang mit den Verkaufstransaktionen erfasst. Es gibt grundsätzlich keine signifikanten Finanzierungskomponenten, die entweder explizit vertraglich vereinbart oder durch vereinbarte Zahlungsbedingungen impliziert wären. Die wesentlichen Zahlungsziele betragen zwischen 30 und 60 Tagen. Es werden gegenüber Kunden keine Garantien gewährt, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinausgehen. Die gesetzlich vorgeschriebene Garantieleistung stellt keine gesonderte Leistungspflicht dar. In der Regel werden mit Kunden keine verlängerten Zahlungsziele vereinbart. In besonderen Fällen können jedoch Sondervereinbarungen getroffen werden. Für die Verpflichtung des Konzerns, fehlerhafte Produkte im Rahmen von Standardgarantiebedingungen zu reparieren oder zu ersetzen, wird eine Rückstellung für Gewährleistung gebildet. Zinserträge, Nutzungsentgelte, Dividendenerträge Zinserträge werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Erträge aus Nutzungsentgelten werden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des zugrunde liegenden Vertrages periodengerecht und zeitanteilig erfasst. Dividendenerträge werden in dem Zeitpunkt erfasst, in dem der Rechtsanspruch auf den Empfang der Zahlung entsteht. Forschungs- und Entwicklungskosten Forschungskosten werden aufwandswirksam in der Periode verrechnet, in der sie anfallen. Wenn die Voraussetzungen für eine Aktivierung nicht gegeben sind, werden auch Entwicklungskosten erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie entstehen. Immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, wenn ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzenzufluss wahrscheinlich und eine verlässliche Bewertung möglich ist. Separat erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu den Anschaffungskosten aktiviert. Die Kosten für die in einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen immateriellen Vermögenswerte entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte werden in Höhe der Herstellungskosten angesetzt, die in der Entwicklungsphase entstehen, sofern die folgenden Kriterien kumulativ erfüllt sind:
Nach erstmaligem Ansatz werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen bewertet. Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte, die während des Jahres angeschafft werden, werden zeitanteilig abgeschrieben. Die Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode werden mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Anpassungen werden als Änderungen von Schätzungen behandelt. Die Abschreibungen werden in den Umsatz-, Vertriebs-, Forschungs- und Entwicklungskosten und allgemeinen Verwaltungskosten ausgewiesen. Die Nutzungsdauer für Technologien beträgt 10 bis 18 Jahre und für Kundenbeziehungen 5 bis 18 Jahre. Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden mindestens einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft, oder häufiger, wenn es Anzeichen für eine Wertminderung gibt. Sofern die Werthaltigkeit nicht gegeben ist, wird eine Wertminderung vorgenommen. Für die Marken wurde, aufgrund der Erwartungen über die zukünftige Nutzung, eine unbestimmte Nutzungsdauer zugrunde gelegt. Sachanlagen Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert, wenn ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzenzufluss wahrscheinlich und eine verlässliche Bewertung möglich ist. Die Herstellungskosten selbsterstellter Sachanlagen umfassen Material- und Fertigungseinzelkosten sowie die direkt zurechenbaren Material- und Fertigungsgemeinkosten. Soweit ein qualifizierter Vermögenswert gegeben ist, beinhalten die Herstellungskosten gemäß IAS 23 auch die während der Herstellung angefallenen Fremdkapitalzinsen. Ein qualifizierter Vermögenswert ist ein Vermögenswert, für den notwendigerweise ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Nach erstmaligem Ansatz werden Sachanlagen mit ihren Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen bewertet. Sachanlagen werden grundsätzlich linear abgeschrieben. Sachanlagen, die während des Jahres angeschafft werden, werden zeitanteilig abgeschrieben. Die Nutzungsdauern des Sachanlagevermögens betragen für Gebäude und Gebäudebestandteile 10 bis 40 Jahre, für technische Anlagen und Maschinen 3 bis 25 Jahre sowie für andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 12 Jahre. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten unter 250 EUR werden sofort als Aufwand erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 250 EUR und 1.000 EUR werden in einem Sammelposten erfasst und über einen Zeitraum von fünf Jahren linear abgeschrieben. Sachanlagen werden auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen. Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen mit Ausnahme der Geschäfts- oder Firmenwerte Zu jedem Abschlussstichtag überprüft der Konzern die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte und der Sachanlagen, um festzustellen, ob es Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung dieser Vermögenswerte gibt. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Kann der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert nicht geschätzt werden, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, zu welcher der Vermögenswert gehört. Wenn eine angemessene und stetige Grundlage zur Verteilung ermittelt werden kann, werden die gemeinschaftlichen Vermögenswerte auf die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verteilt. Andernfalls erfolgt eine Verteilung auf die kleinste Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, für die eine angemessene und stetige Grundlage der Verteilung ermittelt werden kann. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer bzw. bei solchen, die noch nicht für eine Nutzung zur Verfügung stehen, wird mindestens jährlich und immer dann, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, ein Wertminderungstest durchgeführt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Bei der Ermittlung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Zahlungsströme mit einem Vorsteuerzinssatz abgezinst. Dieser Vorsteuerzinssatz berücksichtigt zum einen die momentane Markteinschätzung über den Zeitwert des Geldes, zum anderen die dem Vermögenswert inhärenten Risiken, insoweit diese nicht bereits Eingang in die Schätzung der Zahlungsströme gefunden haben. Wenn der geschätzte erzielbare Betrag eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert unterschreitet, wird der Buchwert des Vermögenswertes oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf den erzielbaren Betrag vermindert. Der Wertminderungsaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst, es sei denn, der entsprechende Vermögenswert wird mit seinem Neubewertungsbetrag angesetzt. In einem solchen Fall ist der Wertminderungsaufwand als Verminderung der Neubewertungsrücklage zu behandeln. Soweit die Wertminderung größer ist als die entsprechende Neubewertungsrücklage, wird die übersteigende Wertminderung erfolgswirksam erfasst. Sollte sich der Wertminderungsaufwand in der Folge umkehren, wird der Buchwert des Vermögenswertes oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf die jüngste Schätzung des erzielbaren Betrages erhöht. Die Erhöhung des Buchwertes ist dabei auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert oder die zahlungsmittelgenerierende Einheit in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird unmittelbar erfolgswirksam erfasst, soweit sie den in Vorjahren für den Vermögenswert erfassten Wertminderungsaufwand eliminiert. Leasing Ein Leasingverhältnis i.S.d. IFRS 16 liegt vor, wenn einem Kunden vertraglich das Recht zur Kontrolle der Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts eingeräumt wird. Der Leasingnehmer hat das Nutzungsrecht an einem Leasinggegenstand (sog. "right-of-use asset" oder RoU-Vermögenswert) sowie eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit zu bilanzieren. Ausnahmen hiervon bestehen lediglich für kurzfristige Leasingverhältnisse sowie Leasingvereinbarungen über geringwertige Vermögenswerte und für bestimmte immaterielle Vermögenswerte. Die Höhe des RoU-Vermögenswerts entspricht im Zugangszeitpunkt der Höhe der Leasingverbindlichkeit unter Berücksichtigung von geleisteten Leasingzahlungen, etwaigen Leasinganreizen, anfänglichen direkten Kosten sowie geschätzten Kosten für Rückbauverpflichtungen. In den Folgeperioden wird der RoU-Vermögenswert mit seinen Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet und um eine etwaige Neubewertung der Leasingverbindlichkeit angepasst. Die Leasingverbindlichkeit bemisst sich im Zugangszeitpunkt als der Barwert der Leasingzahlungen, die während der Laufzeit des Leasingverhältnisses gezahlt werden. Bei der Bestimmung der Leasinglaufzeit werden neben der vertraglichen Grundlaufzeit sämtliche Tatsachen und Umstände, welche den wirtschaftlichen Anreiz der Ausübung einer Kündigungs- oder Verlängerungsoption hinreichend sicherstellen, berücksichtigt. Die Barwerte der Leasingverbindlichkeiten werden grundsätzlich unter Verwendung eines Grenzfremdkapitalzinssatzes abgezinst. Nachfolgend wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeit unter Anwendung der Effektivzinsmethode aufgezinst und um die geleisteten Leasingzahlungen reduziert. Änderungen in den Leasingzahlungen führen zu einer Neubewertung der Leasingverbindlichkeit. Die Cashflows werden in Tilgungs- und Zinszahlungen aufgegliedert, die Teil des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit bzw. der betrieblichen Tätigkeit sind. Finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte werden erfasst, wenn ein Konzernunternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Finanzielle Vermögenswerte werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb von finanziellen Vermögenswerten, welche nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zuzurechnen sind, erhöhen den beizulegenden Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte bei Zugang. Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb von finanziellen Vermögenswerten zuzurechnen sind, welche erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden unmittelbar in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Ansatz und die Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte erfolgt zum Handelstag, sofern es sich um Finanzanlagen handelt, deren Lieferung innerhalb des für den betroffenen Markt üblichen Zeitrahmens erfolgt. Die Folgebewertung aller bilanzierten finanziellen Vermögenswerte erfolgt in ihrer Gesamtheit entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert, je nach Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte. Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte Fremdkapitalinstrumente, die beide der folgenden Bedingungen erfüllen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet:
Fremdkapitalinstrumente, die beide der folgenden Bedingungen erfüllen, werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet:
Alle anderen finanziellen Vermögenswerte, die die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen, werden grundsätzlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Fortgeführte Anschaffungskosten und Effektivzinsmethode Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten eines Fremdkapitalinstruments und der Zuordnung von Zinserträgen zu den jeweiligen Perioden. Für finanzielle Vermögenswerte, bei denen bei Ausreichung oder Erwerb kein objektiver Hinweis auf Wertminderung vorlag, ist der Effektivzinssatz derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Einzahlungen (einschließlich aller Gebühren, welche Teil des Effektivzinssatzes sind, Transaktionskosten und sonstigen Agien oder Disagien) ohne Berücksichtigung der erwarteten Verluste über die erwartete Restlaufzeit des Fremdkapitalinstruments oder, sofern zutreffend eine kürzere Periode, auf den Bruttobuchwert bei erstmaliger Erfassung abgezinst werden. Für finanzielle Vermögenswerte, bei denen bei Ausreichung oder Erwerb bereits ein objektiver Hinweis auf Wertminderung vorlag, wird ein ausfallrisikoadjustierter Effektivzinssatz auf Basis der erwarteten Zahlungsströme unter Beachtung künftig erwarteter Verluste herangezogen. Die fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts sind der Betrag, mit dem der finanzielle Vermögenswert bei der erstmaligen Erfassung bewertet wurde, abzüglich der Tilgungszahlungen, zuzüglich der kumulierten Amortisation unter Verwendung der Effektivzinsmethode auf eine Differenz zwischen dem Zugangsbetrag und dem Fälligkeitsbetrag, bereinigt um eine Wertberichtigung. Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswerts entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts vor Anpassung um eine Wertberichtigung. Zinserträge werden bei Fremdkapitalinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, auf Basis der Effektivzinsmethode erfasst. Für finanzielle Vermögenswerte, bei denen bei Ausreichung oder Erwerb kein objektiver Hinweis auf Wertminderung vorlag, wird der Zinsertrag unter Verwendung des Effektivzinssatzes auf Basis des Bruttobuchwerts des finanziellen Vermögens erfasst; ausgenommen davon sind finanzielle Vermögenswerte, bei denen nach Zugang ein objektiver Hinweis auf Wertminderung eingetreten ist. Für solche finanziellen Vermögenswerte erfolgt die Erfassung des Zinsertrags unter Verwendung des ursprünglichen Effektivzinssatzes auf Basis des Nettobuchwerts mit Beginn der Berichtsperiode, die auf den Eintritt des objektiven Hinweises auf Wertminderung folgt. Wenn sich in zukünftigen Berichtsperioden das Ausfallrisiko eines solchen finanziellen Vermögenswerts wieder verbessert, sodass kein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung mehr vorliegt, erfolgt mit Beginn der darauffolgenden Berichtsperiode die Erfassung des Zinsertrags wieder unter Verwendung des Effektivzinssatzes auf Basis des Bruttobuchwertes. Für finanzielle Vermögenswerte, die bereits eine Wertminderung bei Zugang aufweisen, wendet der Konzern bei der Berechnung der Zinserträge den angepassten Effektivzinssatz auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts bei Zugang an. Die Berechnung der Zinserträge wird nicht wieder auf der Bruttobasis vorgenommen, wenn es später zu einer Reduzierung des Kreditrisikos des finanziellen Vermögenswertes kommt, sodass der finanzielle Vermögenswert nicht mehr in der Bonität beeinträchtigt ist. Die Zinserträge werden in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung als Teil der Position "Zinserträge und sonstige Finanzerträge" ausgewiesen. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte dieser Kategorie werden am Ende jeder Berichtsperiode zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei alle Gewinne und Verluste aus Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes erfolgswirksam erfasst werden, soweit sie nicht Teil einer designierten Sicherungsbeziehung sind. Der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Nettogewinn oder -verlust beinhaltet alle Dividenden und Zinsen, die auf die finanziellen Vermögenswerte entfallen und ist in der Position "Zinserträge und sonstige Finanzerträge" oder "Zinsaufwendungen und sonstige Finanzaufwendungen" enthalten. Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Der Konzern erfasst grundsätzlich eine Wertberichtigung für die erwarteten Verluste aus Finanzinvestitionen in Fremdkapitalinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, Forderungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten. Die Höhe der erwarteten Verluste wird an jedem Abschlussstichtag aktualisiert, um den Veränderungen des Ausfallrisikos seit der erstmaligen Erfassung des jeweiligen Finanzinstruments Rechnung zu tragen. Der Konzern erfasst eine Risikovorsorge für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe der erwarteten Verluste auf Basis von schuldnerspezifischen Faktoren und Informationen zu deren wirtschaftlicher Lage. Dabei werden die Erfahrungswerte zu den tatsächlichen Kreditverlusten von Schuldnern bei der Einschätzung mitberücksichtigt. Ungeachtet dieser Vorgehensweise geht der Konzern davon aus, dass ein Ausfall eingetreten ist, wenn ein finanzieller Vermögenswert mehr als 60 Tage / 90 Tage überfällig ist, es sei denn, der Konzern verfügt über angemessene und nachweisbare Informationen, dass ein finanzieller Vermögenswert weiterhin werthaltig ist. Für alle anderen Finanzinstrumente erfasst der Konzern eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit, wenn das Ausfallrisiko des Finanzinstruments sich seit Zugang signifikant erhöht hat. Hat sich jedoch das Ausfallrisiko des Finanzinstruments seit Zugang nicht signifikant erhöht, dann erfasst der Konzern eine Risikovorsorge für dieses Finanzinstrument in Höhe eines erwarteten 12-Monats-Verlustes. Der Konzern schreibt einen finanziellen Vermögenswert direkt ab und vermindert dadurch den Bruttobuchwert, wenn Informationen vorliegen, die darauf hindeuten, dass sich der Schuldner in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befindet und keine realistische Aussicht auf eine Zahlung mehr besteht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Schuldner sich in einem Liquidations- oder Insolvenzverfahren befindet. Bereits abgeschriebene finanzielle Vermögenswerte können noch Gegenstand von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen des Konzerns sein. Etwaige daraus erhaltene Rückflüsse werden bei Eintritt erfolgswirksam erfasst. Bei der Bestimmung der erwarteten Kreditverluste werden neben den aus externen Quellen gewonnenen Informationen auch Ausfallwahrscheinlichkeit und Ausfallverlustquoten (d.h. die Höhe der Verluste, die aus Ausfallereignissen resultieren) sowie die Forderungshöhe bei Ausfall berücksichtigt. Die Beurteilung von Ausfallwahrscheinlichkeit und Ausfallverlustquote beruht auf historischen Daten, angepasst um die oben erläuterten zukunftsorientierten Informationen. Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswerts Der Konzern nimmt eine Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswerts nur vor, wenn die vertraglichen Rechte auf die Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder er den finanziellen Vermögenswert sowie im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Vermögenswerts verbundenen Chancen und Risiken auf einen Dritten überträgt. Sofern der Konzern weder im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken überträgt noch zurückbehält, aber weiterhin die Verfügungsmacht über den übertragenen Vermögenswert hat, erfasst der Konzern seinen verbleibenden Anteil am Vermögen und eine entsprechende Verbindlichkeit in Höhe der möglicherweise zu zahlenden Beträge. Für den Fall, dass der Konzern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken eines übertragenen finanziellen Vermögenswerts zurückbehält, erfasst der Konzern weiterhin den finanziellen Vermögenswert sowie ein besichertes Darlehen für die erhaltene Gegenleistung. Bei der Ausbuchung eines zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerts wird die Differenz zwischen dem Buchwert und der Summe aus dem erhaltenen oder zu erhaltenden Entgelt in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bei der Ausbuchung einer Finanzinvestition in ein Fremdkapitalinstrument, das erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewertend klassifiziert ist, werden die bis dahin in der Neubewertungsrücklage für Finanzinvestitionen angesammelten kumulierten Gewinne und Verluste in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Dagegen werden bei der Ausbuchung von Aktien, die bei der erstmaligen Erfassung als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewertend klassifiziert wurden, die bis dahin in der Neubewertungsrücklage für Finanzinvestitionen angesammelten kumulierten Gewinne und Verluste nicht in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert, sondern in den Verlustvortrag übertragen. Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten werden erfasst, wenn ein Konzernunternehmen Vertragspartei des die finanzielle Verbindlichkeit begründenden Finanzinstruments wird. Sie werden entweder gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Finanzielle Verbindlichkeiten sind bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Transaktionskosten, die direkt der Emission von finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zuzurechnen sind, reduzieren den beizulegenden Zeitwert der finanziellen Verbindlichkeiten bei Zugang. Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb von finanziellen Verbindlichkeiten zuzurechnen sind, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden unmittelbar in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten werden als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten kategorisiert, wenn es sich um eine bedingte Gegenleistung eines Erwerbers bei einem Unternehmenszusammenschluss handelt, sie zu Handelszwecken gehalten werden oder freiwillig als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird als zu Handelszwecken gehalten kategorisiert, wenn:
Eine andere als zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeit oder bedingte Gegenleistung eines Erwerbers bei einem Unternehmenszusammenschluss kann zum Zeitpunkt des Erstansatzes als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden, wenn:
Als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete designierte finanzielle Verbindlichkeiten werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der aus Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts resultierende Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst, es sei denn, die finanziellen Verbindlichkeiten sind als Sicherungsinstrumente im Rahmen einer Sicherungsbeziehung designiert. Der Betrag, um den sich der beizulegende Zeitwert einer als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeit wegen der Änderung des Ausfallrisikos der finanziellen Verbindlichkeit verändert, wird im sonstigen Ergebnis erfasst, sofern durch die Erfassung der Auswirkungen der Änderung des Ausfallrisikos der finanziellen Verbindlichkeit im sonstigen Ergebnis kein Accounting Mismatch in der Gewinn- und Verlustrechnung verursacht oder vergrößert wird. Die verbleibenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Verbindlichkeit werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt. Die Beträge, um die sich der beizulegende Zeitwert wegen des Ausfallrisikos der finanziellen Verbindlichkeit verändert und die im sonstigen Ergebnis erfasst werden, werden später nicht in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert, sondern bei Ausbuchung der finanziellen Verbindlichkeit in den Verlustvortrag übertragen. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Wenn es sich bei finanziellen Verbindlichkeiten nicht um eine bedingte Gegenleistung eines Erwerbers bei einem Unternehmenszusammenschluss handelt, sie nicht zu Handelszwecken gehalten werden oder freiwillig als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden, werden die finanziellen Verbindlichkeiten später unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit und zur Zuordnung von Zinsaufwendungen auf die jeweiligen Perioden. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Auszahlungen - einschließlich sämtlicher Gebühren und gezahlten oder erhaltenen Entgelte, die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes sind, Transaktionskosten und anderen Agien oder Disagien - über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder eine kürzere Periode auf den Nettobuchwert aus der erstmaligen Erfassung abgezinst werden. Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten Der Konzern nimmt eine Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit nur vor, wenn die entsprechende Verpflichtung beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist. Die Differenz zwischen dem Buchwert der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit und der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung einschließlich übertragener nicht-finanzieller Vermögenswerte und übernommener Verpflichtungen wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Derivative Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente werden erstmalig zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt und anschließend zu jedem Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird sofort erfolgswirksam erfasst. In nicht derivative Basisverträge eingebettete Derivate, bei denen es sich nicht um finanzielle Vermögenswerte gemäß IFRS 9 (z.B. finanzielle Verbindlichkeiten) handelt, werden als freistehende Derivate behandelt, sofern sie die Voraussetzungen eines Derivats erfüllen, ihre wirtschaftlichen Merkmale und Risiken nicht eng mit dem Basisvertrag verbunden sind und der gesamte Vertrag nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Saldierung der Finanzinstrumente Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden aufgerechnet und in der Bilanz als Nettowert ausgewiesen, wenn eine Aufrechnung der bilanzierten Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt rechtlich durchsetzbar ist und die Absicht vorliegt, die Abwicklung auf Nettobasis vorzunehmen oder den Vermögenswert zu realisieren und die Verbindlichkeit gleichzeitig zu begleichen. Bewertung zum beizulegenden Zeitwert Der CTEC I-Konzern bewertet am Bilanzstichtag derivative Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert. Weiterhin werden für alle übrigen Finanzinstrumente die beizulegenden Zeitwerte im Anhang angegeben. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts angenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Dies gilt unabhängig davon, ob der Preis direkt beobachtbar oder unter Anwendung einer Bewertungsmethode ermittelt worden ist. Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert basiert auf der Annahme, dass die Transaktion, um den Vermögenswert oder die Schuld zu verkaufen oder zu übertragen an einem der folgenden Plätze erfolgt:
Der Hauptmarkt oder der vorteilhafteste Markt müssen für den CTEC I-Konzern zum Bewertungsstichtag zugänglich sein. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld berücksichtigt der Konzern bestimmte Merkmale des Vermögenswerts oder der Schuld (bspw. Zustand und Standort des Vermögenswerts oder Verkaufs- und Nutzungsbeschränkungen), wenn Marktteilnehmer diese Merkmale bei der Preisfestlegung für den Erwerb des jeweiligen Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld zum Bewertungsstichtag ebenfalls berücksichtigen würden. Eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert eines nicht-finanziellen Vermögenswerts berücksichtigt die Fähigkeit eines Marktteilnehmers, wirtschaftliche Vorteile durch eine bestmögliche Verwendung des Vermögenswerts oder durch den Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der den Vermögenswert bestmöglich verwenden würde, zu generieren. Vorräte Vorräte werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Die Anschaffungskosten umfassen den Kaufpreis sowie alle dem Erwerb direkt zurechenbaren Nebenkosten. Die Anschaffungskosten werden mittels der gleitenden Durchschnittspreismethode ermittelt. Die Herstellungskosten umfassen neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch die Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich Abschreibungen, die durch den Produktionsprozess veranlasst sind, sowie fertigungsbezogene Verwaltungskosten. In den Herstellungskosten sind keine während der Fertigung angefallenen Fremdkapitalzinsen enthalten, da es sich bei den Vorräten im CTEC I-Konzern nicht um qualifizierte Vermögenswerte nach IAS 23 handelt. Die Vorräte werden abgewertet, um Risiken aus einer verminderten Gängigkeit abzubilden. Der Nettoveräußerungswert entspricht dem im normalen Geschäftsgang erzielbaren Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Fertigstellungs- und Vertriebskosten. Zuvor erfasste Wertminderungen werden bei Wegfall der Wertminderungsgründe zurückgenommen. Eine Zuschreibung erfolgt dabei bis maximal zur Höhe der Anschaffungs- und Herstellungskosten. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Die flüssigen Mittel umfassen grundsätzlich Kassenbestände und Bankguthaben sowie Barmittel und kurzfristige Anlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten. Für Zwecke der Kapitalflussrechnung umfassen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die in der Bilanz ausgewiesenen Bestände. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen Leistungsorientierte Pensionsverpflichtungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung von versicherungsmathematischen Annahmen bewertet. Hierbei werden die in der laufenden Periode und in früheren Perioden im Austausch für die erbrachten Arbeitsleistungen der Arbeitnehmer erdienten Leistungen berücksichtigt. Bei der Ermittlung des Verpflichtungsumfangs werden außerdem zukünftig erwartete Entgelt- und Rentenanpassungen sowie die Fluktuationswahrscheinlichkeit, nach Alter und Geschlecht differenziert, in die Berechnungen einbezogen. Die Pensionsverpflichtungen in Deutschland werden unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018G der Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln, ermittelt. Die Pensionsverpflichtungen außerhalb Deutschlands werden unter Berücksichtigung länderspezifischer Parameter ermittelt. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung aus dem Plan wird unter Verwendung eines Abzinsungssatzes ermittelt, der auf Grundlage der Renditen erstrangiger, festverzinslicher Unternehmensanleihen bestimmt wird. Sofern die Erträge aus dem Planvermögen unter diesem Zinssatz liegen, führt dies zu einer Unterdeckung des Plans. Der Plan hat gegenwärtig ein relativ ausgewogenes Anlageportfolio von Eigenkapitalinstrumenten, Schuldinstrumenten und Immobilien. Aufgrund der Langlebigkeit der Planverbindlichkeiten ist es angebracht, einen angemessenen Teil des Planvermögens in Eigenkapitalinstrumente und Immobilien zu investieren, um die Rendite des Plans zu steigern. Die Nettozinsen auf die Nettoschuld werden mittels Multiplikation der Nettoschuld mit dem Abzinsungssatz ermittelt und als Zinsaufwendungen erfasst. Die Neubewertungen umfassen versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, den Ertrag aus Planvermögen und die Veränderungen in der Auswirkung der Vermögensobergrenze unter Ausschluss der Nettozinsen auf die Nettoschuld. Diese werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Neubewertungen werden in späteren Perioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand resultiert aus der Veränderung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung, die aus einer Anpassung oder Kürzung eines Plans entsteht, und wird gemeinsam mit dem laufenden Dienstzeitaufwand als Aufwand erfasst. Von dem Barwert der Versorgungsverpflichtungen wird der beizulegende Zeitwert des Planvermögens abgezogen. Das Planvermögen umfasst Vermögen, das durch einen langfristig ausgelegten Fonds zur Erfüllung von Leistungen an Arbeitnehmer gehalten wird. Dieser Fonds muss rechtlich unabhängig von dem berichtenden Unternehmen sein und besteht ausschließlich dazu, um Leistungen an Arbeitnehmer zu zahlen oder zu finanzieren. Rückstellungen Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlicher oder faktischer Natur) aus einem vergangenen Ereignis hat und es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung mit dem Abfluss von Ressourcen einhergeht und eine verlässliche Schätzung des Betrags der Rückstellung möglich ist. Informationen zu Schätzunsicherheiten sind in Kapitel 2.3.2 enthalten. Der bilanzierte Rückstellungsbetrag stellt die bestmögliche Schätzung des Aufwands dar, der zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Abschlussstichtag erforderlich ist. Dabei sind die der Verpflichtung inhärenten Risiken und Unsicherheiten zu berücksichtigen. Wird eine Rückstellung auf Basis der für die Erfüllung der Verpflichtung geschätzten Zahlungsströme bewertet, werden diese Zahlungsströme abgezinst, sofern der Zinseffekt wesentlich ist. Kann davon ausgegangen werden, dass Teile oder der gesamte zur Erfüllung der Rückstellung notwendige wirtschaftliche Nutzen durch einen außenstehenden Dritten erstattet werden, erfolgt die Aktivierung dieses Anspruchs als Vermögenswert, sofern diese Erstattung so gut wie sicher ist und ihr Betrag zuverlässig geschätzt werden kann. Der für die Erstattung angesetzte Betrag darf die Höhe der Rückstellung nicht überschreiten. Eventualverbindlichkeiten und -forderungen Eventualverbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz nicht angesetzt, es sei denn, ein Abfluss von wirtschaftlichem Nutzen ist wahrscheinlich und die Schuld könnte verlässlich bewertet werden. Sie werden im Anhang angegeben, es sei denn, die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen ist sehr unwahrscheinlich. Eventualforderungen werden ebenfalls nicht in der Bilanz erfasst. Sie sind im Anhang beschrieben, vorausgesetzt, ein Zufluss des wirtschaftlichen Nutzens wird als wahrscheinlich betrachtet. Steuern Tatsächliche Ertragsteueransprüche und -schulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird, und zwar auf Grundlage von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden. Aktive und passive latente Steuern werden für alle abzugsfähigen und zu versteuernden temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der IFRS-Konzernbilanz ausgewiesen. Solche latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden werden nicht angesetzt, wenn sich die temporären Differenzen aus einem Geschäfts- oder Firmenwert oder aus der erstmaligen Erfassung (außer bei Unternehmenszusammenschlüssen) von anderen Vermögenswerten und Schulden ergeben, welche aus Vorfällen resultieren, die weder das zu versteuernde Einkommen noch den Jahresüberschuss berühren. Latente Steueransprüche werden insoweit erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass steuerbare Gewinne zur Verfügung stehen, für welche die abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können. Aktive latente Steuern umfassen außerdem Ansprüche auf Steuerminderungen, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlust- oder Zinsvorträge in Folgejahren ergeben und deren Realisierung, die auf den zukünftigen zu versteuernden Ergebnissen basiert, wahrscheinlich ist. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden sind anhand der Steuersätze zu bewerten, deren Gültigkeit für die Periode, in der sich die temporären Differenzen voraussichtlich umkehren werden, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze und Steuervorschriften verwendet, die zum Abschlussstichtag in der jeweiligen Gesellschaft gültig oder angekündigt sind. Laufende und latente Steuern werden erfolgswirksam erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden; in diesem Fall werden die laufenden und latenten Steuern ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder im Eigenkapital erfasst. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. Zwischen CTEC III (als Organträgerin), CeramTec AcquiCo, CeramTec Holding, CeramTec Group, CeramTec GmbH, Cerasiv, CeramTec-ETEC und EMG besteht eine ertragsteuerliche Organschaft. Außerdem besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft zwischen CTEC III als Organträgerin und CeramTec AcquiCo, CeramTec GmbH, Cerasiv, CeramTec-ETEC und EMG. 2.3 Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe der zum Stichtag ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen sowie Vermögenswerte, Schulden und die Angabe der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Diese Einschätzungen und Annahmen werden getroffen, um einen zutreffenden Überblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des CTEC I-Konzerns zu ermöglichen. Die Schätzungen und die ihnen zugrundeliegenden Annahmen resultieren aus Vergangenheitserfahrungen sowie weiteren als relevant erachteten Faktoren. Die tatsächlichen Beträge und Werte können jedoch von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. Die den Schätzungen zugrundeliegenden Annahmen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Schätzungsänderungen werden, sofern die Änderung nur eine Periode betrifft, nur in dieser berücksichtigt. Falls die Änderungen die aktuelle sowie die folgenden Berichtsperioden betreffen, werden diese entsprechend in dieser und den folgenden Perioden berücksichtigt. 2.3.1 Bedeutende Ermessensausübungen Nachfolgend ist die bedeutende Ermessensausübung aufgezeigt, welche die Geschäftsführung im Rahmen der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Unternehmens vorgenommen hat. Von der Darstellung ausgenommen sind solche Ermessenausübungen, die Schätzungen beinhalten. Aufteilung des Geschäfts- oder Firmenwerts Eine bedeutende Ermessensausübung betraf die Aufteilung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf die Gruppen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) Medizintechnikmärkte und Märkte der Industrieanwendungen im Rahmen des Erwerbs der ehemaligen CeramTec TopCo und deren Tochterunternehmen. 2.3.2 Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten Im Folgenden werden die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie die sonstigen wesentlichen Quellen von Schätzungsunsicherheiten zum Ende der Berichtsperiode angegeben, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird. Unternehmenszusammenschlüsse Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden werden im Erwerbszeitpunkt zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Aus der Kaufpreisallokation im Rahmen des Erwerbs der CeramTec TopCo (siehe Kapitel 1.4) resultierten zum Erwerbszeitpunkt ein Geschäfts- oder Firmenwert von TEUR 1.998.307, Kundenbeziehungen von TEUR 1.027.888, Technologie von TEUR 651.781 sowie Marken von TEUR 178.860. Die Anwendung der Erwerbsmethode erfordert bestimmte Schätzungen und Beurteilungen, vor allem in Bezug auf die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen und der übernommenen Verbindlichkeiten. Außerdem müssen die erwarteten Nutzungsdauern der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen bestimmt werden. Diese Bemessung basiert zum großen Teil auf zukünftig erwarteten Zahlungsströmen. Abweichungen der tatsächlichen Zahlungsströme von den bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte zugrunde gelegten Zahlungsströmen können die zukünftigen Periodenergebnisse des CTEC I-Konzerns signifikant beeinflussen. Ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 1.925.377 (1. Januar 2022: TEUR 0) und sonstige immaterielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 1.736.937 (1. Januar 2022: TEUR 0) werden zum Bilanzstichtag ausgewiesen. Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten Für die Berechnung des erzielbaren Betrags zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfs von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen wurden Annahmen getroffen. Hierzu wurden zukünftige Zahlungsströme aus der Budgetplanung und der mittelfristigen Prognose für die jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten abgeleitet. Das Management geht davon aus, dass die Annahmen und Schätzungen, auf denen die abgezinsten Zahlungsströme beruhen, zutreffend sind. Dennoch können Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Wachstumsannahmen den Wertminderungstest beeinflussen und zu zukünftigen Wertminderungen oder Wertaufholungen führen. Die gebuchten Wertminderungen auf nicht finanzielle Vermögenswerte für das Geschäftsjahr sind in Kapitel 4.1 Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte und 4.2 Sachanlagen erläutert. Rückstellungen für Pensionen Die Bewertung von leistungsorientierten Plänen erfolgt anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen. Diese beinhalten Annahmen über Abzinsungssätze, die zukünftigen Gehaltsentwicklungen, die Sterblichkeit und die künftigen Rentensteigerungen, die in Kapitel 4.10 enthalten sind. Pensionsrückstellungen von TEUR 84.538 wurden zum Ende der Berichtsperiode erfasst (1. Januar 2022: TEUR 0). Rückstellungen Rückstellungen für die erwarteten Aufwendungen aus Gewährleistungsverpflichtungen gemäß nationalem Kaufvertragsrecht werden zum Verkaufszeitpunkt der betreffenden Produkte sowie bei Einzelgarantien und Eintritt des Risikos angesetzt. Zum Ende der Berichtsperiode wurden hierfür TEUR 1.011 (1. Januar 2022: TEUR 0) zurückgestellt. Aufwendungen für die Verpflichtung zur Beseitigung von Umweltschäden werden zurückgestellt, sofern die Inanspruchnahme wahrscheinlich ist und die Kosten realistisch geschätzt werden können. Zum Ende der Berichtsperiode betrug die Rückstellung TEUR 336 (1. Januar 2022: TEUR 0). Mit fortschreitenden Untersuchungen und im Verlauf der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen werden die Rückstellungen dem Erkenntnisgewinn angepasst. Die Höhe der einzelnen Rückstellungen wird beeinflusst durch Faktoren wie das Ausmaß der Verunreinigung, die geforderten Sanierungsmaßnahmen und weitere Forderungen von Behörden, Unternehmen oder Privatpersonen. Insgesamt wurden Rückstellungen (sonstige Rückstellungen und Steuerrückstellungen) von TEUR 27.094 zum Ende der Berichtsperiode erfasst (1. Januar 2022: TEUR 0). Aktive latente Steuern Die Berechnung der aktiven latenten Steuern verlangt Annahmen, welche das zukünftige zu versteuernde Einkommen und die bisherige Nutzung von latenten Steueransprüchen betreffen. Diese Annahmen berücksichtigen die voraussichtliche Geschäftsentwicklung und den Ergebniseffekt aus der Umkehrung von zu versteuernden temporären Unterschieden. Da künftige Geschäftsentwicklungen nicht mit Sicherheit vorhersehbar und bis zu einem gewissen Ausmaß nicht vom CTEC I-Konzern beeinflusst werden können, ist die Bemessung von latenten Steueransprüchen mit Unsicherheit behaftet. Zum Bilanzstichtag wurden aktive latente Steuern von TEUR 2.798 erfasst (1. Januar 2022: TEUR 0). 2.4 Anwendung geänderter und neuer Standards und Interpretationen: Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden durch erstmalige Anwendung von überarbeiteten und neu herausgegebenen IFRS und IFRIC Folgende IFRS und IFRIC wurden überarbeitet:
Die obigen Standards wurden seit dem Erstkonsolidierungszeitpunkt des CTEC I-Konzerns angewendet. Noch nicht verpflichtend anzuwendende überarbeitete und neu herausgegebene IFRS und IFRIC Die folgenden überarbeiteten IFRS und IFRIC waren im Geschäftsjahr noch nicht verpflichtend anzuwenden bzw. sind von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen des Endorsement-Verfahrens für die Europäische Union noch nicht übernommen worden. Im Geschäftsjahr wurden keine dieser neuen oder geänderten Standards und Interpretationen vorzeitig angewendet.
Die obigen Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss des CTEC I-Konzerns haben. 3 Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung 3.1 Umsatzerlöse Der Konzern erzielt seine Umsätze grundsätzlich aus Verträgen mit Kunden durch die zeitpunktbezogene Übertragung von Gütern und Waren in den folgenden Regionen und Bereichen:
Der Auftragsbestand zum Bilanzstichtag beträgt TEUR 509.813 und wird voraussichtlich innerhalb der nächsten zwölf Monate realisiert. Hiervon entfallen TEUR 220.586 auf die Industrieanwendungen und TEUR 289.227 auf die Medizintechnik. 3.2 Umsatzkosten Die Umsatzkosten setzen sich wie folgt zusammen:
Die übrigen Umsatzkosten beinhalten im Wesentlichen Effekte aus der Kaufpreisallokation auf Vorräte in Höhe TEUR 44.438 (siehe Kapitel 1.4) sowie Frachtkosten und Instandhaltungsaufwendungen. 3.3 Vertriebskosten Die Vertriebskosten beinhalten im Wesentlichen planmäßige Abschreibungen und Personalaufwendungen. 3.4 Forschungs- und Entwicklungskosten Die Forschungs- und Entwicklungskosten beinhalten im Wesentlichen Personalaufwendungen. 3.5 Allgemeine Verwaltungskosten Die allgemeinen Verwaltungskosten beinhalten im Wesentlichen Personalaufwendungen. 3.6 Sonstige Erträge und Aufwendungen (-), netto Die sonstigen Erträge und Aufwendungen (-) setzen sich wie folgt zusammen:
Der jährliche Werthaltigkeitstest ergab für den Geschäfts- oder Firmenwert der Gruppe der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) Märkte der Industrieanwendungen einen Wertminderungsbedarf von TEUR 72.930 sowie für aktivierte Kundenbeziehungen, Technologien, Marken und Aktivierte Entwicklungskosten einen Wertminderungsbedarf von TEUR 60.487 (siehe Kapitel 4.1). Die Wertminderungen ergaben sich im Wesentlichen aus einem deutlichen Anstieg des gewichteten Kapitalkostensatzes, welcher das signifikant höhere Zinsniveau am Ende des Jahres 2022 widerspiegelt. Die Transaktionskosten von TEUR 14.702 entstanden im Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb der ehemaligen CeramTec TopCo und deren Tochtergesellschaften (siehe Kapitel 1.4). 3.7 Finanzergebnis Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
Im sonstigen Zinsaufwand sind in Höhe von TEUR 922 Aufzinsungen von Rückstellungen enthalten. 3.8 Erträge aus Ertragsteuern Es besteht zwischen der CTEC III und ihren deutschen Tochtergesellschaften eine ertragsteuerliche Organschaft. Nicht in die deutsche ertragsteuerliche Organschaft einbezogen sind die CTEC I und CTEC II. Daher fallen die deutsche Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer überwiegend nur auf Ebene der obersten Organträgerin, der CTEC III, an. Außerdem ist die CTEC I mittelbar an ausländischen Kapitalgesellschaften beteiligt. Die laufenden Ertragsteuern des CTEC I-Konzerns umfassen daher neben der deutschen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer den Steueraufwand der ausländischen Kapitalgesellschaften, der auf Basis des nach lokalem Steuerrecht ermittelten steuerpflichtigen Einkommens und des jeweils darauf anwendbaren Steuersatzes berechnet wurde. Das Periodenergebnis vor Ertragsteuern von TEUR -166.431 verteilt sich zwischen In- und Ausland wie folgt:
Der Steuerertrag von TEUR 23.828 setzt sich wie folgt zusammen:
Insgesamt ergibt sich ein Steuersatz für den CTEC I-Konzern basierend auf dem Gewinn vor Ertragsteuern und im Wesentlichen beeinflusst durch die deutschen Tochtergesellschaften von 29,0 %. Dieser Steuersatz, der für die nachfolgende Überleitungsrechnung verwendet wird, wurde auf Basis von Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer ermittelt. Der effektive Steuersatz, d.h. der Steueraufwand im Verhältnis zum Gewinn vor Ertragsteuern, beinhaltet neben dem laufenden auch den latenten Steueraufwand und berücksichtigt sämtliche Einflussfaktoren, wie z. B. nicht abzugsfähige Betriebsausgaben oder eine Änderung von Bemessungsgrundlagen.
Die Effekte aus permanenten Differenzen resultieren hauptsächlich aus gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen in Höhe von TEUR 4.727 sowie sonstigen permanenten Differenzen in Höhe von TEUR 2.271. Latente Steuern Latente Ertragsteuern wurden mit dem voraussichtlichen Steuersatz der jeweiligen Gesellschaft berechnet. Die latenten Steuern werden saldiert insoweit eine Aufrechnung der tatsächlichen Steuern rechtlich durchsetzbar ist und die Steuer von der gleichen Steuerbehörde erhoben wird. In der Konzernbilanz werden die latenten Steuern wie folgt ausgewiesen:
Die aktiven und passiven latenten Steuern resultieren aus den folgenden Sachverhalten:
Die Entwicklung des Nettobetrags der passiven latenten Steuern ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Im sonstigen Ergebnis werden latente Steueraufwendungen auf die Neubewertung von leistungsorientierten Plänen in Höhe von TEUR 5.082 (Vorjahr: TEUR 0) und latente Steuererträge auf das Ergebnis aus Cashflow-Hedges in Höhe von TEUR 187 erfasst (Vorjahr: TEUR 0). Verlust- und Zinsvorträge Die bestehenden Verlust- und Zinsvorträge setzen sich wie folgt zusammen:
Aktive latente Steuern wurden auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 11.097 (1. Januar 2022: TEUR 0) gebildet. Die ausländischen Verlustvorträge, für die latente Steuern aktiviert wurden, resultieren aus den Konzernunternehmen in der Schweiz mit TEUR 7.206 (1. Januar 2022: TEUR 0), Korea mit TEUR 81 (1. Januar 2022: TEUR 0), Brasilien mit TEUR 64 (1. Januar 2022: TEUR 0) sowie in Spanien mit TEUR 228 (1. Januar 2022: TEUR 0). Die steuerlichen Verlustvorträge in der Schweiz können jeweils nur in den folgenden sieben Kalenderjahren nach Entstehung genutzt werden. Die steuerlichen Verlustvorträge in Korea können jeweils nur in den folgenden 15 Kalenderjahren nach Entstehung genutzt werden. Die steuerlichen Verlustvorträge in Spanien und Brasilien sind zeitlich unbegrenzt. Auf temporäre Unterschiede im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften in Höhe von TEUR 2.329 wurden keine passiven latenten Steuern angesetzt, da der Konzern die Umkehrung der temporären Differenzen steuern kann und es nicht wahrscheinlich ist, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden. 3.9 Zusätzliche Angaben zur Art der Aufwendungen Materialaufwand Im Geschäftsjahr entstanden Materialaufwendungen in Höhe von TEUR 192.722. Diese sind im Wesentlichen in den Umsatzkosten enthalten. Personalaufwand Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
Der Personalaufwand ist in den Umsatz-, Vertriebs-, Forschungs- und Entwicklungskosten sowie den allgemeinen Verwaltungskosten enthalten. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr waren im Konzern durchschnittlich 3.582 Mitarbeiter beschäftigt. Diese verteilen sich wie folgt:
Abschreibungen und Wertminderungen Die Abschreibungen und Wertminderungen setzen sich wie folgt zusammen:
4 Erläuterungen zur Konzernbilanz 4.1 Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte Der Geschäfts- oder Firmenwert und die immateriellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
Der Geschäfts- oder Firmenwert resultiert aus dem Erwerb der ehemaligen CeramTec TopCo und deren Tochterunternehmen im aktuellen Geschäftsjahr (siehe Kapitel 1.4). Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde den Gruppen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) Medizintechnikmärkte (TEUR 1.832.721) und Märkte der Industrieanwendungen (TEUR 165.586) zugeordnet. Die ZGE Medizintechnikmärkte beinhaltet die Geschäftsaktivitäten zur Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Produkten technischer Hochleistungskeramik für die Medizintechnik, Dentalimplantate sowie für medizinische Anwendungen, die ZGE Märkte der Industrieanwendungen die Geschäftsaktivitäten zur Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Produkten technischer Hochleistungskeramik für die Elektronik- und Automobilindustrie sowie den Maschinenbau. Für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde der jährliche Werthaltigkeitstest zum 30. November 2022 durchgeführt. Der erzielbare Betrag wurde auf Grundlage des Nutzungswerts des Vermögenswerts berechnet. Der Nutzungswert wird durch Abzinsung der zukünftigen Zahlungsüberschüsse berechnet. Die Prognosen der zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse basieren auf den genehmigten Planungen des CTEC I-Konzerns, die im Regelfall einen Planungshorizont von drei Jahren (Detailplanungszeitraum) sowie einen Grobplanungszeitraum von weiteren zwei Jahren haben. Hierfür werden vor allem Annahmen über künftige Verkaufspreise bzw. -mengen und Kosten getroffen. Diese Planungen spiegeln die Erfahrungen der Vergangenheit, auch unter Berücksichtigung des ehemaligen CeramTec TopCo-Konzerns, wider und beinhalten die Erwartungen der Geschäftsführung für die Folgejahre. Für die Peergroup der ZGE Medizintechnikmärkte und der ZGE Märkte der Industrieanwendungen wurden unterschiedliche Vergleichsunternehmen herangezogen. Für die ewige Rente wurde eine Wachstumsrate von 1,00 % zugrunde gelegt. Der gewichtete Kapitalkostensatz für die ZGE Medizintechnikmärkte beträgt vor Steuern 10,25 % und nach Steuern 7,75 % Für die ZGE Märkte der Industrieanwendungen beträgt der gewichtete Kapitalkostensatz vor Steuern 13,00 % und nach Steuern 10,25 %. Die Eigenkapitalkosten wurden jeweils auf Grundlage eines Basiszinssatzes von 2,00 % und einer Marktrisikoprämie von 7,00 % berechnet. Bei der ZGE Märkte der Industrieanwendungen ergab sich ein Wertminderungsbedarf von insgesamt TEUR 72.930, da der Buchwert den Nutzungswert der Vermögenswerte überstieg. Der gesunkene Nutzungswert von TEUR 542.072 ergab sich im Wesentlichen aus einem deutlichen Anstieg des gewichteten Kapitalkostensatzes. Zum 31. Dezember 2022 beträgt der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts der ZGE Märkte der Industrieanwendungen nach Wertminderung TEUR 92.656. Die Planung geht von durchschnittlich moderaten jährlichen Steigerungen der Umsatzerlöse im Detailplanungszeitraum aus. Bei der ZGE Medizintechnikmärkte würde eine Erhöhung des gewichteten Kapitalkostensatzes nach Steuern um 0,25 %-Punkte zu einem Wertberichtigungsbedarf von TEUR 78.600, eine Verschlechterung der EBITDA-Marge um 0,5 %-Punkte würde zu keinem Wertberichtigungsbedarf führen. Würde sich die EBITDA-Marge um 0,68 %-Punkte verschlechtern, wäre der erzielbare Ertrag gleich dem Buchwert. Jede weitere Verschlechterung der EBITDA-Marge würde entsprechend zu einem Wertberichtigungsbedarf führen. Bei der ZGE Märkte der Industrieanwendungen würde eine Erhöhung des gewichteten Kapitalkostensatzes nach Steuern um 0,25 %-Punkte zu einem weiteren Wertberichtigungsbedarf von TEUR 16.000, eine Verschlechterung der EBITDA-Marge um 0,5%-Punkte zu einem weiteren Wertberichtigungsbedarf von TEUR 14.200 führen. Im Rahmen der Kaufpreisallokation zum 28. Februar 2022 wurden die Marken CeramTec, SPK, BIOLOX und ZERAMEX identifiziert. Diese weisen zum 31. Dezember 2022 einen Buchwert von TEUR 178.756 aus. Da die angesetzten Marken keine produktspezifischen Marken darstellen und keiner identifizierbaren Abnutzung unterliegen, wurde die Nutzungsdauer für die angesetzten Marken als unbestimmt eingestuft. Die Marken wurden den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Medizintechnikmärkte (TEUR 126.213) und Märkte der Industrieanwendungen (TEUR 52.647) zugeordnet. Der Werthaltigkeitstest zum 30. November 2022 ergab einen Wertminderungsbedarf von TEUR 104 auf die Marke SPK der ZGE Märkte der Industrieanwendungen. Die Technologien weisen einen Buchwert in Höhe von TEUR 536.640 (1. Januar 2022: TEUR o) aus und beinhalten die Grundlagentechnologie der Hochleistungskeramik für die Industrieanwendungen sowie für die Medizintechnikmärkte die Technologien Orthopädie, Dental und medizinische Anwendungen. Diese haben eine gewichtete durchschnittliche Restnutzungsdauer von 19,1 Jahren. Die Technologien wurden den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Medizintechnikmärkte (TEUR 402.692) und Märkte der Industrieanwendungen (TEUR 161.923) zugeordnet. Der Werthaltigkeitstest zum 30. November 2022 ergab einen Wertminderungsbedarf von TEUR 3.863 auf Technologien der ZGE Medizintechnikmärkte. Die Kundenbeziehungen weisen einen Buchwert in Höhe von TEUR 928.189 (1. Januar 2022: TEUR 0) aus. Diese haben eine gewichtete durchschnittliche Restnutzungsdauer von 18,8 Jahren. Die Kundenbeziehungen wurden den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Medizintechnikmärkte (TEUR 971.369) und Märkte der Industrieanwendungen (TEUR 56.519) zugeordnet. Der Werthaltigkeitstest zum 30. November 2022 ergab einen Wertminderungsbedarf von TEUR 4.195 auf Kundenbeziehungen der ZGE Medizintechnikmärkte und von TEUR 49.391 auf Kundenbeziehungen der ZGE Märkte der Industrieanwendungen. Als Aktivierte Entwicklungskosten wurden im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses mit TEUR 79.113 die Forschungsaktivitäten für Knieprothesen angesetzt und bewertet (ZGE Medizintechnikmärkte), für die ab 2029 auf Basis einer erweiterten Planungsperiode für die Jahre 2029 bis 2048 mit Umsätzen geplant wird. Der Werthaltigkeitstest zum 30. November 2022 ergab einen Wertminderungsbedarf von TEUR 2.934. Nachdem Anfang 2022 die Voraussetzungen des ISA 38.42 erfüllt waren, wurden ab diesem Zeitpunkt Entwicklungskosten für dieses Projekt aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte werden in den Umsatz-, Vertriebs-, Forschungs- und Entwicklungskosten und allgemeinen Verwaltungskosten ausgewiesen sowie die Wertminderungen unter der Position "Sonstige Erträge und Aufwendungen (-), netto". 4.2 Sachanlagen Die Sachanlagen setzen sich wie folgt zusammen:
Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen werden in den Umsatz-, Vertriebs-, Forschungs- und Entwicklungskosten und den allgemeinen Verwaltungskosten und die Wertminderungen in den sonstigen Erträgen und Aufwendungen ausgewiesen. Im Geschäftsjahr wurden in den Sachanlagen Fremdkapitalzinsen in Höhe von TEUR 157 mit einem Zinssatz von 5,80 % aktiviert. 4.3 Sonstige finanzielle Vermögenswerte Im Nachfolgenden findet sich eine Aufteilung der sonstigen finanziellen Vermögenswerte:
Der CTEC I-Konzern hat eine Kündigungsoption für die begebene Anleihe. Diese Kündigungsoption stellt ein eingebettetes Derivat dar, das getrennt vom Grundgeschäft bilanziert wird. Weitere Erläuterungen sind in Kapitel 4.14 enthalten. Aufgrund eines niedrig eingestuften Ausfallrisikos wurde in der Berichtsperiode für die sonstigen finanziellen Vermögenswerte keine Wertminderung erfasst. 4.4 Sonstige Vermögenswerte Im Nachfolgenden findet sich eine Aufteilung der sonstigen Vermögenswerte:
Die übrigen Vermögenswerte enthalten vor allem Vorauszahlungen. 4.5 Vorräte Der Bestand an Vorräten setzt sich wie folgt zusammen:
Der sonstige Vorratsbestand enthält Verpackungsmaterial und Ersatzteile für Maschinen. Zum Bilanzstichtag beträgt die Wertminderung auf Vorräte TEUR 16.973 (1. Januar 2022: TEUR 0). Der Aufwand aus der Erhöhung der Wertminderung um TEUR 16.973 ist in den Umsatzkosten ausgewiesen. 4.6 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Der Ansatz zum Bilanzstichtag für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von TEUR 86.894 (1. Januar 2022: TEUR 0) ergibt sich nach Berücksichtigung von Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 953 (1. Januar 2022: TEUR 0). Im Rahmen eines abgeschlossenen Factoringvertrages wurde zum Bilanzstichtag ein Forderungsvolumen von TEUR 17.059 veräußert (1. Januar 2022: TEUR 0). Der vertraglich vereinbarte Sicherheitseinbehalt, den der Factor geltend gemacht hat, beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 1.927 (1. Januar 2022: TEUR o) und ist unter den sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen (siehe Kapitel 4.3). Die Wert- und Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Forderungen LuL) sowie deren Wertminderung stellt sich wie folgt dar:
* Wertberichtigungsquote oder
Ausfallwahrscheinlichkeit bezogen auf unbesicherte
Netto-Forderungen
Die Altersstruktur der überfälligen Forderungen, die nicht durch Wertminderungen der Stufe 3 wertgemindert sind, stellt sich wie folgt dar:
Die Wertberichtigungen basieren auf internen und externen Informationen über den Kunden sowie geschätzten Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dabei handelt es sich zum einen um Wertberichtigungen von Forderungen gegen Kunden, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder bei denen erhebliche finanzielle Schwierigkeiten zu beobachten sind (Stufe 3) und zum anderen um erwartete Wertberichtungen, die auf historischen Ausfällen basieren (Stufe 2). Bei der größten operativen Gesellschaft, der CeramTec GmbH, Plochingen, ist der überwiegende Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (i.d.R. zwischen 75% und 80%) durch eine Warenkreditversicherung abgedeckt. Das maximale Ausfallrisiko unter Berücksichtigung der Warenkreditversicherungen bezogen auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des CTEC I-Konzerns beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 44.703, was 43 % des Buchwerts vor Abzug des Factorings entspricht. Auf Basis der historischen Ausfälle, auch unter Berücksichtigung des ehemaligen CeramTec TopCo-Konzerns, der bestehenden Kundenstruktur unter Berücksichtigung zukunftsorientierter makroökonomischer Informationen sowie bestehender Ausfallversicherungen ergeben sich für den CTEC I-Konzern geringe erwartete Ausfallquoten. Zum Abschlussstichtag liegen keine Anzeichen vor, dass die Schuldner der nicht wertgeminderten und nicht überfälligen Forderungen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Die über 60 Tage überfälligen Forderungen wurden im Schnitt mit rd. 51 % wertberichtigt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen während der abgelaufenen Berichtsperiode.
4.7 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente In dem Posten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind Bankguthaben in Höhe von TEUR 26.051 (1. Januar 2022: TEUR 68) und Kassenbestände von TEUR 4 (1. Januar 2022: TEUR 0) enthalten. 4.8 Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das voll eingezahlte Stammkapital des Mutterunternehmens CTEC I beträgt EUR 25.001,00 (1. Januar 2022: EUR 25.001,00) bestehend aus 25.001 Geschäftsanteilen zum Nominalwert von EUR 1,00 je Geschäftsanteil. Hiervon entfällt ein Geschäftsanteil auf die 13184374 Canada Inc., Toronto, Kanada. Kapitalrücklage Im März 2022 hat die CTEC Global in ihrer Funktion als Gesellschafterin der CTEC I die Kapitalrücklage der CTEC I um TEUR 1.879.566 erhöht. Die Kapitalrücklage ist frei verfügbar und unterliegt keinen Zweckbindungen. Verlustvortrag und Periodenergebnis Die Position Verlustvortrag und Periodenergebnis enthält die laufenden und die in Vorjahren von dem CTEC I-Konzern erzielten Ergebnisse. Hierzu gehört auch die Veränderung der Neubewertungsrücklage für Pensionsverpflichtungen (nach Steuern) in Höhe von TEUR 12.629 (1. Januar 2022: TEUR 0). Der Vortrag des Periodenergebnisses zum 1. Januar 2022 von TEUR-49.245 resultiert im Wesentlichen aus Rechts-, Steuer- und sonstigen Beratungskosten, die der Erwerbergesellschaft CTEC III im Jahr 2021 für die Vorbereitung, Planung und Forcierung des Erwerbs der ehemaligen CeramTec TopCo sowie deren Tochterunternehmen (siehe Kapitel 1.2 und 1.4) entstanden sind. Kumuliertes sonstiges Ergebnis Bei dem kumulierten sonstigen Ergebnis handelt es sich um den Unterschiedsbetrag aus der Fremdwährungsumrechnung sowie aus der Marktbewertung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten inklusive latenter Steuereffekte. Nicht beherrschende Gesellschafterin Die 13184374 Canada Inc., Toronto, Kanada, hält an der CTEC II und CTEC III jeweils 0,004 % der Anteile. Der Anteil am Eigenkapital des CTEC I-Konzerns hat sich wie folgt entwickelt:
4.9 Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen Im CTEC I-Konzern bestehen leistungs- und beitragsorientierte Pensionspläne, die den berechtigten Mitarbeitern Versorgungsleistungen im Ruhestand, bei Erwerbsunfähigkeit und im Todesfall - im letzten Fall an deren Hinterbliebene - gewähren. Diese Versorgungsleistungen basieren in der Regel auf der Beschäftigungsdauer, dem Entgelt oder den Beiträgen der berechtigten Mitarbeiter unter Berücksichtigung der steuer-, arbeits- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern. In Deutschland bestehen verschiedene Direktzusagen, welche vom Entgelt und der Beschäftigungsdauer abhängen und einer Höchstbetragsregelung unterliegen. Diese Zusagen enthalten keinen Anspruch auf inflationsbedingte Rentenanpassungen. Für nach dem 1. Januar 2002 in den CeramTec-Konzern eingetretene Mitarbeiter wurden diese leistungsorientierten Pensionspläne geschlossen. Darüber hinaus existiert ein leistungsorientierter Pensionsplan mit Direktzusagen über einen fest vereinbarten Rentenbetrag, welcher von der Beschäftigungsdauer abhängt. Auch dieser Plan wurde ebenfalls für nach dem 1. Januar 2002 in den CeramTec-Konzern eingetretene Mitarbeiter geschlossen. Für das Management der deutschen CTEC I-Konzernunternehmen bestehen Direktzusagen, welche sich aus Versorgungsleistungen, die vom Entgelt und der Beschäftigungsdauer abhängen und einer Höchstbetragsregelung unterliegen, sowie aus Versorgungsleistungen, die auf Basis des Unternehmenserfolgs berechnet werden, zusammensetzen. Die berechtigten Mitarbeiter haben darüber hinaus die Möglichkeit einer Entgeltumwandlung, welche in Abhängigkeit der persönlichen Zielerreichung durch das jeweilige Konzernunternehmen bezuschusst wird. Weiterhin besteht seit Ende 2014 eine Direktzusage zum Ausgleich von eventuellen Nachteilen aus der Neuordnung der Pensionskassen für alle Mitarbeiter, die im Rahmen der Neuordnung zur Hoechster Pensionskasse gewechselt haben. Die Bewertung der Verpflichtung erfolgt jährlich durch einen versicherungsmathematischen Gutachter. Der Pensionsplan im Vereinigten Königreich ist ein fondsfinanzierter leistungsorientierter Pensionsplan. Der Plan wird von einem unternehmensexternen Trägerverein verwaltet, der von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern geführt wird. Der Pensionsplan ist geschlossen. Der Plan gewährt den Berechtigten jährliche Pensionszahlungen, deren Höhe von der Beschäftigungsdauer und dem zuletzt gewährten Gehalt abhängt. Pensionszahlungen werden auch im Todesfall an die Hinterbliebenen geleistet. Die Bewertung der Verpflichtung erfolgt jährlich durch einen versicherungsmathematischen Gutachter. Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen verteilen sich wie folgt:
Die nachfolgende Tabelle zeigt den Verpflichtungsumfang, die Höhe des Planvermögens und die in der Konzernbilanz ausgewiesenen Rückstellungen und sonstigen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2022.
Die Veränderung der finanziellen Annahmen resultiert vor allem aus dem gestiegenen Rechnungszins. Der Berechnung der Pensionsverpflichtungen wurden zum 31. Dezember 2022 folgende Annahmen zu Grunde gelegt:
Die durchschnittliche Laufzeit der Leistungsverpflichtungen beträgt im Inland 19,1 Jahre und im Ausland 13,5 Jahre. Die Beiträge, die erwartungsgemäß im nachfolgenden Geschäftsjahr durch den Arbeitgeber in die Pläne einbezahlt werden, betragen TEUR 3.478 und die Versorgungszahlungen TEUR 3.478. Das Risiko aus der Veränderung der versicherungsmathematischen Annahmen, die der Bewertung der leistungsorientierten Pensionspläne zu Grunde liegen, wird von dem jeweiligen Konzernunternehmen getragen. Die nachfolgend dargestellten Sensitivitätsanalysen wurden auf Basis der nach vernünftigem Ermessen möglichen Änderungen der jeweiligen Annahmen zum Bilanzstichtag durchgeführt. Die Veränderung der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen hätte folgende Auswirkungen (in TEUR) auf den Barwert der Pensionsverpflichtungen:
Für inländische Pläne ist kein Planvermögen vorhanden. Das Planvermögen der ausländischen Pläne verteilt sich auf die folgenden Vermögenswerte:
Die beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere und Aktien wurden auf der Grundlage von an aktiven Märkten notierten Preisen bestimmt, während die beizulegenden Zeitwerte der Immobilien nicht auf Preisen basieren, die an aktiven Märkten notiert sind. Bei den im Planvermögen enthaltenen Immobilien handelt es sich um nicht selbst genutzte Immobilien im Vereinigten Königreich. Der Anlagehorizont des Planvermögens berücksichtigt das erwartete Auszahlungsprofil. Vom 1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2014 waren alle neu eintretenden Mitarbeiter der CeramTec GmbH, der CeramTec Service GmbH, Plochingen (im Folgenden "CeramTec Service"; mit Wirkung zum 1. Januar 2018 verschmolzen auf die CeramTec Group) und der Emil Müller GmbH Mitglieder in der Pensionskasse Dynamit Nobel VVaG. Des Weiteren sind einige aktive und ehemalige Mitarbeiter der CeramTec GmbH und der Emil Müller GmbH Mitglieder in der Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe VVaG. Bei diesen Pensionskassen handelt es sich um gemeinschaftliche Pläne mehrerer Arbeitgeber, die grundsätzlich leistungsorientierte Pläne darstellen. Beide Pensionskassen unterliegen der staatlichen Aufsicht. Für den Fall, dass die Kassen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, für die zugesagten Versorgungsleistungen einzustehen (Subsidiärhaftung). Diese Verpflichtung besteht auch nach einer eventuellen Beendigung der Teilnahme des CTEC I-Konzerns an den Plänen fort. Eine Beendigung der Teilnahme hätte allerdings grundsätzlich keinen unmittelbaren Nachzahlungsbedarf zur Folge. Im Konzernabschluss werden diese Pensionspläne, die leistungsorientierte Pläne sind, in Übereinstimmung mit IAS 19.34 als beitragsorientierte Pläne eingestuft. Da mehrere Arbeitgeber Träger dieser Pensionskassen sind, können Beiträge des CTEC I-Konzerns unter Umständen dazu verwendet werden, Leistungen an Arbeitnehmer eines anderen Unternehmens zu finanzieren. Die Finanzierung der Dynamit Nobel VVaG erfolgt für vor dem 1. Dezember 2007 erteilte Zusagen über einkommensabhängige Beiträge der berechtigten Arbeitnehmer sowie variable Beiträge der Arbeitgeber. Der Arbeitgeberbeitrag muss zusammen mit den Mitgliedsbeiträgen und den Vermögenserträgen der Pensionskasse die satzungsmäßigen Versorgungsleistungen nach versicherungstechnischen Grundsätzen ausreichend finanzieren. Nach Beginn der Rentenzahlung übernimmt die Pensionskasse die gesetzlich erforderlichen Rentenanpassungen, soweit ihr Vermögen dazu ausreicht. In den letzten Jahren konnten die Rentenanpassungen nicht von der Kasse übernommen werden und waren von den Arbeitgebern zu tragen. Für ab dem 1. Dezember 2007 erteilte Zusagen leisteten der Mitarbeiter und der Arbeitgeber einen festgelegten einkommensabhängigen Beitrag. Es besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Anpassung laufender Rentenleistungen. Überschüsse werden zur Erhöhung der Rentenleistungen verwendet. Derzeit sind nach den deutschen Rechnungslegungsvorschriften für Pensionskassen zwar die bestehenden Verpflichtungen vollständig durch Vermögenswerte gedeckt, die zusätzlichen Eigenmittelanforderungen sind aber nicht erfüllt. Es besteht ein aufsichtsbehördlich genehmigter Plan zur Wiedererfüllung der Anforderungen. Negative Planabweichungen, etwa aufgrund einer unzureichenden Vermögensrendite der Pensionskasse, können Nachzahlungen durch den CTEC I-Konzern zur Folge haben. Das Verhältnis der Mitglieder, deren Mitgliedschaft auf einem bestehenden oder ehemaligen Arbeitsverhältnis mit der CeramTec GmbH, der CeramTec Service oder der Emil Müller GmbH basiert, zur Gesamtanzahl der Mitglieder der Pensionskasse beträgt bei den aktiven Anwärtern rd. 26 %, bei den beitragsfreien Anwärtern rd. 11 % und bei den Rentenbeziehern rd. 4 %. Die Finanzierung der Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe VVaG erfolgt über einkommensabhängige Beiträge der berechtigten Arbeitnehmer sowie variable Beiträge der Arbeitgeber. Der Arbeitgeberbeitrag muss zusammen mit den Mitgliedsbeiträgen der Arbeitnehmer und den Überschüssen der Pensionskasse die satzungsmäßigen Leistungen nach versicherungstechnischen Grundsätzen ausreichend finanzieren. Nach Beginn der Rentenzahlung übernimmt die Pensionskasse die gesetzlich erforderlichen Rentenanpassungen, soweit ihr Vermögen dazu ausreicht. Das Verhältnis der Mitglieder, deren Mitgliedschaft aus einem bestehenden oder ehemaligen Arbeitsverhältnis mit dem CTEC I-Konzern resultiert, zur Gesamtanzahl der Mitglieder beträgt bei den aktiven Anwärtern, den beitragsfreien Anwärtern und den Rentenbeziehern jeweils rd. 0,1 % bis 0,15 %. Zum 1. Dezember 2014 erfolgte eine Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung, wobei alle Mitarbeiter, die einen bestehenden Vertrag bei der Pensionskasse Dynamit Nobel VVaG hatten, Mitglieder der Hoechster Pensionskasse VVaG wurden. Seit 1. Januar 2015 werden keine Beiträge mehr in Verträge der Pensionskasse Dynamit Nobel VVaG einbezahlt und die Mitarbeiter wurden zu außerordentlichen Mitgliedern. Alle neu eintretenden Mitarbeiter können wählen, ob Sie Mitglieder der Hoechster Pensionskasse VVaG oder der Allianz Pensionskasse AG werden. Die Mitarbeiter und der Arbeitgeber leisten einen festgelegten einkommensabhängigen Beitrag an die jeweilige Pensionskasse. Es besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Anpassung laufender Rentenleistungen. Überschüsse werden zur Erhöhung der Rentenleistungen verwendet. Für Nachteile, die sich für die Mitarbeiter aus dem Wechsel der Pensionskasse ergeben, hat die CeramTec GmbH eine Direktzusage erteilt. Die gezahlten Beiträge in die Pensionskassen beliefen sich im Geschäftsjahr auf TEUR 4.126. Die Aufwendungen werden in den Umsatz-, Vertriebs-, Forschungs- und Entwicklungskosten und allgemeinen Verwaltungskosten ausgewiesen. Für 2023 werden Beiträge in Höhe von TEUR 2.019 erwartet. Die Aufwendungen für weitere beitragsorientierte Pläne bestehend aus dem Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung betragen TEUR 11.259. 4.10 Rückstellungen Die Entwicklung der Rückstellungen im Geschäftsjahr stellt sich wie folgt dar:
Die Rückstellungen für Umweltrisiken betreffen die Beseitigung von Altlasten, Sanierungs- und Gewässerschutzmaßnahmen. Bei der Bemessung der Rückstellungshöhe werden Schätzungen und, soweit möglich, externe Gutachten herangezogen. Es wurde eine Rückstellung für den für die Pensionskasse Dynamit Nobel VVaG von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) verabschiedeten Solvabilitätsplan gebildet. Die Rückstellung für Steuern beinhaltet erwartete Ertragsteuerzahlungen für vergangene Veranlagungszeiträume. Die übrigen Rückstellungen umfassen vor allem Rückstellungen für Abfindungen, Rechts- und Beratungskosten sowie Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten. Die Fristigkeiten der Rückstellungen stellen sich wie folgt dar:
Die langfristigen Rückstellungen umfassen vor allem Jubiläums- und Gewährleistungsverpflichtungen sowie Umweltrisiken. Der Zahlungsabfluss der kurzfristigen Rückstellungen erfolgt innerhalb eines Jahres. 4.11 Finanzverbindlichkeiten gegenüber Dritten Die Finanzverbindlichkeiten gegenüber Dritten setzen sich wie folgt zusammen:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen nominal in Höhe von TEUR 1.480.000 aus einer EUR-Tranche. Die Tranche ist variabel verzinslich (EURIBOR + 3,75 %) und hat eine Laufzeit bis zum 16. März 2029. Mit dem Kredit verbundene Transaktionskosten in Höhe von ursprünglich TEUR 35.635 werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode über die Laufzeit des Kredits verteilt. Die Anleihe ist mit 5,25 % festverzinslich und hat ein Nominalvolumen von TEUR 465.000. Sie ist zum 15. Februar 2030 fällig. Der CTEC I-Konzern hat eine Kündigungsoption für diese Anleihe, die als separater finanzieller Vermögenswert bilanziert wird (siehe Kapitel 4.3). Damit verbundene Transaktionskosten in Höhe von ursprünglich TEUR 12.364 werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode über die Laufzeit der Anleihe verteilt. Weitere Angaben zu den Darlehen, der Anleihe und den Derivaten sind in Kapitel 4.14 enthalten. Die übrigen kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten enthalten EUR 2.941 debitorische Kreditoren. 4.12 Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Die vertraglichen Verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden beinhalten im Wesentlichen Anzahlungen auf Bestellungen, vor allem aus Malaysia. Die als kurzfristig ausgewiesenen vertraglichen Verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden werden im kommenden Geschäftsjahr, der als langfristig ausgewiesene Betrag im Geschäftsjahr 2024 erlöswirksam. Die übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern, Verbindlichkeiten aus Sozialversicherungsbeiträgen, Verbindlichkeiten gegenüber den Pensionskassen sowie Rechnungsabgrenzungsposten. 4.13 Bilanzierung von Leasingverhältnissen (IFRS16) Gemäß IFRS 16 hat der Leasingnehmer für alle Leasingverhältnisse das Nutzungsrecht an einem Leasinggegenstand (sog. "right-of-use asset" oder RoU-Vermögenswert) sowie eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit zu bilanzieren. Der CTEC I-Konzern mietet im Wesentlichen ein Parkhaus, verschiedene Büro- und Lagergebäude sowie Fahrzeuge. Die Nutzungsrechte lassen sich wie folgt auf die Anlagenklassen des Sachanlagevermögens aufteilen:
Die Leasingverbindlichkeit bemisst sich im Zugangszeitpunkt als der Barwert der Leasingzahlungen, die während der Laufzeit des Leasingverhältnisses gezahlt werden. Nachfolgend wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeit unter Anwendung des zur Abzinsung verwendeten Zinssatzes aufgezinst und um die geleisteten Leasingzahlungen reduziert. Änderungen in den Leasingzahlungen führen zu einer Neubewertung der Leasingverbindlichkeit. Die nachfolgende Tabelle zeigt die undiskontierten Cashflows für die zum Bilanzstichtag nach IFRS 16 bestehenden Leasingverbindlichkeiten:
Die Auswirkung des IFRS 16 auf die Konzern-Gesamtergebnisrechnung stellt sich wie folgt dar:
Aufwendungen im Zusammenhang mit kurzfristigen Leasingverhältnissen und aus Leasingverhältnissen über Vermögenswerte mit geringem Wert sind im Geschäftsjahr mit TEUR 999 in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung enthalten. Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse betragen im Geschäftsjahr TEUR 3.809. 4.14 Finanzinstrumente Die nachfolgende Tabelle zeigt die im Konzernabschluss bilanzierten Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten, sortiert nach Klassen und Bewertungskategorien gemäß IFRS 9.
Sofern der beizulegende Zeitwert nicht in Form eines Marktpreises verfügbar ist, wird er auf Basis unterschiedlicher Bewertungsparameter ermittelt. In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit beobachtbarer Parameter und der Bedeutung dieser Parameter für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wird der beizulegende Zeitwert den Stufen 1, 2 oder 3 der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet. Die Unterteilung erfolgt nach der folgenden Maßgabe:
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Fair-Value-Hierarchie für derivative Finanzinstrumente, die im Konzernabschluss zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden:
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Fair-Value-Hierarchie für die Finanzinstrumente, die im Konzernabschluss nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, deren beizulegender Zeitwert jedoch im Anhang angegeben wird. Der Konzern hat die beizulegenden Zeitwerte für Finanzinstrumente, wie zum Beispiel kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, nicht angegeben, da ihre Buchwerte einen angemessenen Näherungswert für die beizulegenden Zeitwerte darstellen.
Der beizulegende Zeitwert der Anleihe entspricht dem Nominalwert multipliziert mit dem Kurswert zum Berichtsstichtag zuzüglich des abgespaltenen Kündigungsrechts. Entsprechend wird die Bewertung des beizulegenden Zeitwertes der Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind auf Basis am Markt beobachtbarer Zinssätze, auf deren Basis auch der beizulegende Zeitwert ermittelt wurde, verzinst. Entsprechend erfolgt eine Zuordnung zur Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie. Die Fair Values der abgespaltenen Derivate werden unter Anwendung des Black-Scholes/Hull-White-Bewertungsmodells bewertet, welches sowohl die beobachtbaren Zinsdifferenzkurven als auch die Schwankungsintensität (Volatilität) der betreffenden Währungen betrachtet. Alle wesentlichen Inputparameter wurden direkt oder indirekt von beobachtbaren Marktdaten abgeleitet. Daher wird die Bewertung des beizulegenden Zeitwertes der Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet. Der Fair Value des Zinscaps wird unter Anwendung des Black-Scholes/Hull-White- Bewertungsmodells bewertet, welches sowohl die beobachtbaren Zinsdifferenzkurven als auch die Schwankungsintensität (Volatilität) der betreffenden Währungen betrachtet. Alle wesentlichen Inputparameter wurden direkt oder indirekt von beobachtbaren Marktdaten abgeleitet. Daher wird die Bewertung des beizulegenden Zeitwertes der Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts aller übrigen Finanzinstrumente erfolgt auf Basis eines Discounted-Cashflow-Modells sowie unter Berücksichtigung direkt oder indirekt am Markt beobachtbarer Bewertungsparameter. Entsprechend erfolgte eine Zuordnung dieser Finanzinstrumente zur Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie. Für Vermögenswerte und Schulden, die auf wiederkehrender Basis zum beizulegenden Zeitwert einbezogen werden, beurteilt der CTEC I-Konzern zum Ende jeder Berichtsperiode (basierend auf der untersten Stufe, die maßgeblich für die Bewertung als Ganzes ist), ob eine Übertragung zwischen den Stufen der Fair-Value-Hierarchie stattgefunden hat. In der abgelaufenen Berichtsperiode gab es keine Übertragungen zwischen Stufe 1, 2 und 3. Nettogewinne und -verluste sowie Gesamtzinserträge und -aufwendungen Die folgende Tabelle stellt die Nettogewinne und -verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten gemäß IFRS 9 dar.
Die Nettogewinne aus Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts der eingebetteten Derivate sind im Wesentlichen auf Änderungen des Marktzinsniveaus zurückzuführen. Die folgende Tabelle zeigt die Gesamtzinserträge und -aufwendungen aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet werden.
In der Berichtsperiode wurden keine Finanzierungskosten, welche nicht Bestandteil der Effektivzinsmethode sind, als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Derivative Finanzinstrumente Die folgende Tabelle zeigt den beizulegenden Zeitwert und den Nominalwert derivativer Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2022:
Eingebettete Derivate Wie in Kapitel 4.11 beschrieben, hat der CTEC I-Konzern im Februar 2022 eine Anleihe ausgegeben. Der Mittelzufluss erfolgt im März 2022. Diese enthält unterschiedliche Vereinbarungen, die den CTEC I-Konzern zu einer vorzeitigen Rückzahlung berechtigen. Die Kündigungsrechte wurden entsprechend den Regelungen in IFRS 9 vom Basisvertrag abgespalten und in der Folge als freistehendes Derivat erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. 5 Angaben zur Konzern-Kapitalflussrechnung Die Konzern-Kapitalflussrechnung wird in Bezug auf den Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode und in Bezug auf den Cashflow aus der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit nach der direkten Methode erstellt. Die Zahlungsmittel in der Kapitalflussrechnung entsprechen der Bilanzposition und umfassen Kassenbestände, Guthaben bei Banken und Geldanlagen, die eine ursprüngliche Laufzeit von bis zu drei Monaten aufweisen. Es gibt keine Verfügungsbeschränkungen. Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen / Erträge enthalten im Wesentlichen Marktwertänderungen der Finanzinstrumente sowie Effekte aus der Währungsumrechnung. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit enthält in der Berichtsperiode die Kaufpreiszahlung für den Erwerb der Anteile an der CeramTec TopCo (siehe Kapitel 1.4). Die übertragene Gegenleistung von TEUR 2.105.370 wurde anteilig in Höhe von TEUR 271.469 mit nicht zahlungswirksamen Kapitaleinlagen finanziert. Zudem wurden Zahlungsmittel von TEUR 276.150 von der CeramTec TopCo übernommen, was mit dem Kaufpreis verrechnet wurde, sodass ein Nettoabfluss von Zahlungsmitteln von TEUR 1.557.751 resultierte. Zahlungsunwirksame Investitionstätigkeiten in Bezug auf das Sachanlagevermögen betragen TEUR 4.823, die erst in den Folgeperioden zahlungswirksam werden. Weitere zahlungsunwirksame Investitionstätigkeiten betreffen den Zugang von Nutzungsrechten (Right-of-Use Assets). Die Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
6 Sonstige Angaben 6.1 Management der Finanzrisiken Der CTEC I-Konzern ist Kreditrisiken sowie unterschiedlichen Marktrisiken ausgesetzt. Das Kreditrisiko resultiert im Wesentlichen aus Forderungen gegen Kunden. Die Marktrisiken sind hauptsächlich auf das Risiko der Veränderung variabler Zinssätze sowie Wechselkursrisiken zurückzuführen. Darüber hinaus ergeben sich für den CTEC I-Konzern Liquiditätsrisiken, die im Wesentlichen aus den in EUR abgeschlossenen EUR-Darlehen sowie der ebenfalls in EUR begebenen Anleihe resultieren. Der CTEC I-Konzern handelt auf Basis eines angemessenen Rahmenkonzepts zur Steuerung von Finanzrisiken, welches ein integraler Bestandteil des laufenden Geschäftsbetriebs und der laufenden Finanzierungstätigkeiten ist. Unter Berücksichtigung dieser Risikomanagementziele werden Risiken laufend identifiziert, bewertet und gesteuert. Zur Absicherung von bestimmten finanziellen Risiken schließt der CTEC I-Konzern vereinzelt derivative Finanzinstrumente ab. Der Abschluss derivativer Finanzinstrumente zu Spekulationszwecken ist dagegen nicht zulässig. Marktrisiken Das Marktrisiko beschreibt das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert zukünftiger Cashflows aus Finanzinstrumenten aufgrund von Veränderungen der Marktpreise schwankt. Das Marktrisiko besteht insbesondere aus Wechselkursänderungsrisiken, Zinsänderungsrisiken und sonstigen Preisrisiken, wie z. B. Aktienkursrisiken und Rohstoffpreisrisiken. Fremdwährungsrisiko Das Fremdwährungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder zukünftige Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Wechselkursänderungen schwanken. Die nachfolgend aufgeführte Sensitivitätsanalyse in Bezug auf das Fremdwährungsrisiko wurde auf Basis der Prämisse erstellt, dass der Anteil der Finanzinstrumente in Fremdwährung konstant bleibt. Die Tabelle zeigt die Auswirkungen auf das Periodenergebnis vor Steuern sowie das Konzerneigenkapital unter Annahme einer hypothetischen Veränderung der zum Bilanzstichtag vorliegenden Stichtags- sowie der Terminwechselkurse um +/- 10% für die wesentlichen Fremdwährungspositionen der CTEC I-Konzernunternehmen.
Für den monatlichen Bedarf an lokaler Landeswährung einer Tochtergesellschaft wurden bis Ende 2022 Devisentermingeschäfte abgeschlossen:
Zinsänderungsrisiko Das Zinsänderungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert von festverzinslichen Finanzinstrumenten oder die zukünftigen Zahlungsströme von variabel verzinslichen Finanzinstrumenten aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Der CTECI-Konzern ist insbesondere aufgrund des variabel verzinslichen EUR-Darlehens einem Zahlungsstromrisiko aus der Änderung der EURIBOR ausgesetzt. Demgegenüber führen Änderungen der variablen Zinsen in Bezug auf die festverzinsliche Anleihe zu einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts. Dieses Risiko hat jedoch keine Auswirkungen auf das Periodenergebnis oder das Konzerneigenkapital, da die Anleihe zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert wird und Änderungen des beizulegenden Zeitwerts nicht abgebildet werden. CTEC I Konzernunternehmen haben eine Zinsbegrenzungsvereinbarung bis zum 31. Mai 2024 in Form eines EUR-Zinscaps in Höhe von TEUR 873.000 auf den 3-Monats-EURIBOR abgeschlossen. Der Zinscap begrenzt die variablen Zinssätze auf maximal 0,25 % (EURIBOR). Die nachfolgende Tabelle zeigt die Auswirkungen auf das Finanzergebnis unter der Annahme einer hypothetischen Veränderung der variablen EUR-Zinssätze um +/-100 Basispunkte.
Bei einer Erhöhung des Zinssatzes wird der Anstieg der Kreditzinsen durch die höhere Bewertung des Derivats aus der Zinsbegrenzungsvereinbarung kompensiert. Risiko aus der Einhaltung von finanzwirtschaftlichen Kennzahlen Im Rahmen der Aufnahme des Konsortialkredits wurde auch die Einhaltung von finanzwirtschaftlichen Kennzahlen vereinbart. So ist vom CTEC I-Konzern eine zu erfüllen, wenn die revolvierende Kreditlinie von TEUR 240.000 in einem im Kreditvertrag festgelegten Maß in Anspruch genommen wird. Da die Inanspruchnahme zum Ende des Geschäftsjahres unterhalb dieser Grenze blieb, war eine Überprüfung der Einhaltung dieser finanzwirtschaftlichen Kennzahl nicht erforderlich. Zum Ende des Geschäftsjahres ist außerdem zu prüfen, ob das Volumen der für den Konsortialkredit bereitgestellten Sicherheiten eine vorgegebene Größenordnung nicht unterschreitet. Sollte dies der Fall sein, müssten weitere Sicherheiten gegeben werden. Dies ist am Ende dieses Geschäftsjahres nicht eingetreten. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass die CTEC I-Konzernunternehmen ihren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht nachkommen können. Das Ziel des Managements des CTEC I- Konzerns ist es, das Liquiditätsrisiko durch das Vorhalten ausreichender Finanzmittel und Kreditlinien bei Banken so weit wie möglich zu minimieren. Vor diesem Hintergrund stand den CTECI- Konzernunternehmen zum Bilanzstichtag eine nicht in Anspruch genommene, bestätigte Kreditlinie in Höhe von TEUR 250.000 zur Verfügung, bestehend aus einer revolvierenden Kreditlinie von TEUR 240.000 sowie einer weiteren kurzfristigen Kreditlinie als Kontokorrentkredit von TEUR 10.000. Darüber hinaus verfügten die CTEC I-Konzernunternehmen über Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von TEUR 26.055. Die unten aufgeführte Tabelle zeigt die vertraglich vereinbarten, undiskontierten Cashflows für die zum Bilanzstichtag bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten und derivativen Finanzinstrumente. Dabei wurden die folgenden Cashflows berücksichtigt:
Ausfallrisiko Das Kreditrisiko ist das Risiko, dass ein Geschäftspartner seinen Verpflichtungen aus Finanzinstrumenten nicht nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust auf Seiten des Gläubigers führt. Beim CTEC I-Konzern resultiert das Kreditrisiko im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie sonstigen Forderungen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen gegen eine Vielzahl von Kunden aus unterschiedlichen Branchen und Regionen. Die Ausfallrisiken bei Kundenforderungen werden dezentral überwacht, bewertet und durch Einsatz von Warenkreditversicherungen begrenzt. Das maximale Ausfallrisiko aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unter Berücksichtigung der Warenkreditversicherungen beträgt 43 % des Buchwerts vor Abzug des Factorings. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen im Wesentlichen Bankguthaben und Kassenbestände. Im Zusammenhang mit der Anlage von Zahlungsmitteln sind die CTECI- Konzernunternehmen Verlusten aus Kreditrisiken ausgesetzt, sofern die Kontrahenten ihre Verpflichtungen nicht erfüllen. Die daraus entstehende Risikoposition wird durch Diversifizierung der Kontrahenten gesteuert. So werden Zahlungsmittel beispielsweise ausschließlich bei Banken mit erstklassiger Bonität angelegt. Zum Bilanzstichtag sind keine Zahlungsmittel überfällig oder wertberichtigt. Das maximale Ausfallrisiko der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente entspricht dem Buchwert. Der CTEC I-Konzern erachtet dieses Ausfallrisiko zum Bilanzstichtag als gering mit keinen wesentlichen Auswirkungen. Die aus der Anleihe abgespaltene und als sonstiger finanzieller Vermögenswert ausgewiesene Kündigungsoption unterliegt zum Bilanzstichtag keinem Kreditrisiko, da der positive Marktwert lediglich auf einer potenziellen vorzeitigen Rückzahlung der Anleihe und einer damit einhergehenden günstigeren Refinanzierungsmöglichkeit des CTEC I-Konzerns beruht, ohne dass dabei eine tatsächliche, geldwirksame Forderung gegen die Banken besteht. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Für den über die Restlaufzeit erwarteten Verlust (vereinfachtes Modell des IFRS 9) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine Wertberichtigung von TEUR 953 erfasst. Nach Abzug dieser Wertberichtigung vom Brutto-Forderungsbestand von TEUR 87.847 ergibt sich ein Netto-Forderungsbestand von TEUR 86.894. Der Brutto-Forderungsbestand der überfälligen Forderungen mit einer Überfälligkeit von mehr als 30 Tagen beträgt TEUR 3.711. Abzüglich der Wertberichtigungen von TEUR 636 ergibt sich ein Netto-Forderungsbestand von TEUR 3.075. Für die Ermittlung des Wertberichtigungsbedarfs wird kein externes Rating berücksichtigt, die Ermittlung erfolgt auf Basis von schuldnerspezifischen Faktoren und Informationen zu deren wirtschaftlichen Lage (Stufe 3) sowie erwarteten Ausfallquoten (Stufe 2). Dabei werden die Erfahrungswerte zu den tatsächlichen Kreditverlusten bei der Einschätzung mitberücksichtigt. Für alle weiteren finanziellen Vermögenswerte wie z.B. das abgespaltene Kündigungsrecht oder Forderungen aus Sicherheitseinbehalten ist mit keinem Ausfallrisiko zu rechnen. Kapitalmanagement Der Konzern steuert sein Kapital mit dem Ziel, sicherzustellen, dass alle Konzernunternehmen unter der Unternehmensfortführungsprämisse operieren können, und zugleich die Erträge der Unternehmensbeteiligten durch Optimierung des Verhältnisses von Eigen- zu Fremdkapital zu maximieren. Die Gesamtstrategie des Konzerns ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Kapitalstruktur besteht aus Nettoschulden sowie dem Eigenkapital des Konzerns.
Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus dem Gezeichneten Kapital, der Kapitalrücklage, dem Verlustvortrag und dem Periodenergebnis sowie dem kumulierten sonstigen Ergebnis und beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 1.701.872 (1. Januar 2022: TEUR -49.170). Der Konzern unterliegt keinen extern auferlegten Kapitalanforderungen. Die Überprüfung der Kapitalstruktur ist Teil des monatlichen Management Reporting. Im Rahmen dieser Überprüfung werden die Kapitalkosten und das mit jeder Kapitalklasse verbundene Risiko berücksichtigt. 6.2 Eventualverbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse Eventualverbindlichkeiten Die Konzernunternehmen sind an einer Reihe von Gerichtsverfahren als Partei beteiligt. Diese Prozesse sind mit der normalen Geschäftstätigkeit verbunden und betreffen im Wesentlichen handelsrechtliche, produkthaftungsrechtliche und umweltrechtliche Verfahren. Sofern die Möglichkeit eines Mittelabflusses als unwahrscheinlich eingestuft wurde, wird für derartige Verpflichtungen keine Rückstellung angesetzt. Der Konzern setzt hingegen eine Rückstellung für alle Verpflichtungen aus Gerichtsverfahren an, für die ein Mittelabfluss als wahrscheinlich eingestuft wird und bei denen die Höhe der möglichen Inanspruchnahme hinreichend geschätzt werden kann. Wir verweisen auf die Ausführungen zu Kapitel 4.10. Haftungsverhältnisse aus gewährten Sicherheiten Kreditnehmer des Konsortialkredits sind die CTEC III und die CeramTec GmbH. In Verbindung mit dem Konsortialkredit wurden verschiedene Vermögenswerte der CTEC I, der CTEC II, der CTEC III und der CeramTec North America LLC, Laurens, South Carolina, USA (im Folgenden "CeramTec NA") als Sicherheiten gestellt. In den USA wurden die Anteile an der CeramTec NA als Sicherheiten abgetreten. In Deutschland wurden die Anteile an der CTEC I, der CTEC II, der CTEC III, die Forderungen der CTEC I (nur konzerninterne Forderungen), der CTEC II (nur konzerninterne Forderungen), der CTEC III (nur konzerninterne Forderungen) und die Bankkonten der CTEC III als Sicherheit für den Konsortialkredit abgetreten bzw. belastet. Unter diese Besicherung fallende finanzielle Vermögenswerte gem. IFRS 9 (siehe Kapitel 4.14) sind mit einem Betrag von TEUR 20 in der Bilanz zum 31. Dezember 2022 enthalten. 6.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen vertragliche Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen in Höhe von TEUR 72.777 (1. Januar 2022: TEUR 0) sowie sonstige vertragliche Verpflichtungen in Höhe von TEUR 64.561 (1. Januar 2022: TEUR 0). 6.4 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Salden und Geschäftsvorfälle zwischen der Gesellschaft und ihren Tochterunternehmen, die nahestehenden Unternehmen sind, wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden in dieser Anhangangabe nicht erläutert. Einzelheiten zu Geschäftsvorfällen zwischen Konzern und anderen nahestehenden Unternehmen und Personen sind nachfolgend angegeben. Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sind Personen, die direkt oder indirekt die Zuständigkeit und Verantwortung für die Planung, Leitung und Überwachung der Tätigkeiten des CTEC I-Konzerns, inklusive der Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane des CTEC I-Konzerns, haben. Dem Management in Schlüsselpositionen des CTEC I-Konzerns gehörten im Geschäftsjahr folgende Personen an: Dr. Hadi Saleh Chief Executive Officer Horst Garbrecht President Industrial Eric Oellerer Chief Financial Officer Dr. Hadi Saleh ist alleiniger Geschäftsführer der CTEC I GmbH. Die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen erhielten im Geschäftsjahr Gesamtbezüge (feste und variable Beträge) in Form von kurzfristig fälligen Leistungen in Höhe von TEUR 3.083. Die Bezüge für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses betragen TEUR 429. Darin enthalten sind der Dienstzeitaufwand für Pensionsverpflichtungen und Leistungen in beitragsorientierte Pensionspläne. Im Geschäftsjahr gab es wie auch im Vorjahr keine Leistungen an ehemalige Geschäftsführer aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Geschäftsführungstätigkeit. Außerdem bestehen zum 31. Dezember 2022 gegenüber Geschäftsführern Pensionsverpflichtungen in Höhe von TEUR 184 und gegenüber ehemaligen Geschäftsführern und ihren Hinterbliebenen von TEUR 4.392. Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung der CTEC I nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB wird verzichtet. Die CeramTec GmbH hat gemäß Gesellschaftsvertrag einen Aufsichtsrat. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr 2022 auf TEUR 147. Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen Unternehmen oder Personen werden als nahestehend betrachtet, wenn sie auf das berichtende Unternehmen oder auf seine Tochtergesellschaften Beherrschung ausüben oder einen wesentlichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik des berichtenden Unternehmens haben. 6.5 Anteilsbasierte Vergütung/Mitarbeiter-Beteiligungsprogramm Im Rahmen eines Beteiligungs-Programms konnten sich ausgewählte Mitarbeiter des CTEC I- Konzerns gegen Leistung einer Zahlung direkt an der CTEC Management Beteiligungs GmbH & Co. KG sowie an der CTEC Co-Investment GmbH & Co. KG beteiligen. Insgesamt werden zum Bilanzstichtag von ausgewählten Mitarbeitern weniger als 3 % der Anteile mittelbar an der CTEC I GmbH gehalten. Der Erwerb der Anteile erfolgte jeweils zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) der Anteile zum Gewährungszeitpunkt. Das Management-Beteiligungsprogramm soll als Anreizinstrument dienen und das Management im Hinblick auf Wachstum und langfristigen wirtschaftlichen Erfolg des CTEC I-Konzerns motivieren. Zu diesem Zweck wurden in den Vereinbarungen Exit-Ereignisse (Veräußerung, Börsengang) definiert, bei deren Eintritt das bezugsberechtigte Management in gleicher Relation wie die Investoren an einem etwaigen Wertzuwachs des CTEC I-Konzerns beteiligt wird. In diesem Fall hat das Management je nach Exit- Ereignis das Recht oder die Pflicht, die eigenen Anteile zu veräußern. Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines an der Gesellschaft beteiligten Mitarbeiters vor Eintritt eines Exit- Ereignisses ist dieser verpflichtet, seine Anteile der CTEC JV S.à.r.l., Luxemburg, zum Kauf anzubieten. Die Höhe des Verkaufspreises für die Management Anteile variiert je nach Grund und Zeitpunkt des Ausscheidens zwischen dem Marktwert der Anteile und der geleisteten Einlage. Nach Maßgabe des IFRS 2 wird die Anteilsgewährung aus den Participation and Shareholders' Agreements als durch Eigenkapitalinstrumente beglichen behandelt. Da die Manager den beizulegenden Zeitwert der Anteile im Zuge des Erwerbs zahlen, beträgt der beizulegende Zeitwert der Zuteilung im Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente null. Aus diesem Grund ist-sofern sich die Einschätzung hinsichtlich des Eintritts einer Zahlungsverpflichtung nicht ändert - zu keiner Zeit (weder im Falle eines Exits noch bei Ausscheiden des Managers) ein Aufwand zu erfassen. 6.6 Honorar für den Abschlussprüfer Das in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung aufwandswirksam erfasste Gesamthonorar des Abschlussprüfers des CTEC I-Konzerns setzt sich wie folgt zusammen:
6.7 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Mit Wirkung zum 1. Februar 2023 wurde Frau Dr. Katrin Sternberg als President Medical des CTEC I-Konzerns mit der Verantwortung für die Märkte der Medizintechnik bestellt. Diese Position wurde bis zum 31. Januar 2023 von Herrn Dr. Hadi Saleh in einer Doppelfunktion als President Medical und CEO des CTEC I-Konzerns ausgefüllt. 7 Überleitung auf die CTEC II GmbH Wenn die Konzern-Gesamtergebnisrechnung der CTECII anstelle der Konzern- Gesamtergebnisrechnung der CTECI, die in diesem Abschluss dargestellt wird, aufgestellt worden wäre, hätten sich die folgenden Anpassungen für das Geschäftsjahr ergeben:
Das Konzerngesamtergebnis der CTEC II wäre daher im Vergleich zu dem in diesem Abschluss ausgewiesenen Konzerngesamtergebnis um TEUR 246 höher. Wenn die Konzernbilanz der CTEC II anstelle der Konzernbilanz der CTEC I, die in diesem Abschluss dargestellt wird, aufgestellt worden wäre, hätten sich die folgenden Anpassungen zum 31. Dezember 2022 ergeben:
Auf die Konzern-Kapitalflussrechnung hätten sich keine wesentlichen Auswirkungen ergeben, wenn die Konzern-Kapitalflussrechnung der CTEC II anstelle der in diesem Abschluss dargestellten Konzern-Kapitalflussrechnung aufgestellt worden wäre.
Plochingen, den 27. März 2023 CTEC I GmbH Die Geschäftsführung Dr. Hadi Saleh BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die CTEC I GmbH, Plochingen Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der CTEC I GmbH, Plochingen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) -bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der CTEC I GmbH, Plochingen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren, oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs, oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, den 27. März 2023 Deloitte
GmbH
Birgit Gillar, Wirtschaftsprüferin Tim Landvatter, Wirtschaftsprüfer |
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