Thinkflink
GmbH
Münsing
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.351.843,77 |
424.969,37 |
| I.
Sachanlagen |
4.078,00 |
6.301,00 |
| II.
Finanzanlagen |
4.347.765,77 |
418.668,37 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.933.214,88 |
109.545,64 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
896.889,46 |
97.034,41 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.036.325,42 |
12.511,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
6.285.058,65 |
534.515,01 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
930.628,32 |
270.346,50 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
245.346,50 |
366.233,14 |
| III.
Jahresüberschuss |
660.281,82 |
-120.886,64 |
| B.
Rückstellungen |
39.348,63 |
11.924,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.315.081,70 |
252.244,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
6.285.058,65 |
534.515,01 |
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Thinkflink GmbH hat ihren Sitz in Münsing. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter
HRB 199418 eingetragen.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und
zur Darstellung im Jahresabschluss
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2020wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB
aufgestellt.
Gemäß den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen für Kapitalgesellschaften
erfolgt die Gliederung der Bilanz gemäß § 266
HGB nach den Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus werden
sämtliche größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch genommen.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung,
die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag
ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB
nicht angegeben. Soweit Wahlrechte für Angaben in der
Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde
die Angabe im Anhang gewählt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an den
ertragsteuerlichen Vorschriften unter Beachtung der
Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die
nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die
Finanzanlagen werden wie folgt angesetzt und bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert
angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr
sind in Euro umgerechnet und mit dem Devisenkassamittelkurs
am Bilanzstichtag bewertet. Forderungen mit einer
Restlaufzeit von über einem Jahr werden zum
Entstehungskurs bzw. zum niedrigeren Stichtagskurs bewertet.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem
Jahr werden zum Entstehungskurs bzw. zum höheren
Stichtagskurs bewertet.
Die
liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.
Rückstellungen werden für alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Die Bewertung erfolgt zum notwendigen Erfüllungsbetrag.
Dabei werden Rückstellungen mit einer Laufzeit von
über einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten
sieben Jahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
bewertet.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt:
Die planmäßigen Abschreibungen im
Anlagevermögen werden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bei den
Finanzanlagen wird, soweit zum Bilanzstichtag eine
Wertminderung eingetreten ist, nur bei dauerhafter
Wertminderung der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere
Wert angesetzt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im
Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der Darstellung
des Jahresabschlusses
Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im
Vergleich zum Vorjahr.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der
in der Bilanz aufgeführten
Forderungen:
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Forderungen zum 31.12.2020
|
|
| Gesamtbetrag |
TEuro 896,9 (Vorjahr
TEuro 97,0) |
| davon mit einer
Restlaufzeit |
|
| = 1 Jahr |
TEuro 0,8 (Vorjahr TEuro
8,0) |
| > 1 Jahr |
TEuro 896,1 (Vorjahr
TEuro 89,0) |
Eigenkapital, Schuldposten und Passive
Rechnungsabgrenzungsposten
Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der
in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten.
|
Verbindlichkeiten zum 31.12.2020
|
|
| Gesamtbetrag |
TEuro 5.315,1 (Vorjahr
TEuro 252,3) |
| davon mit einer
Restlaufzeit |
|
| = 1 Jahr |
TEuro 2,3 (Vorjahr TEuro
69,9) |
| 1 - 5 Jahre |
TEuro 312,8 (Vorjahr
TEuro 182,4) |
| > 5 Jahre |
TEuro 5.000,0 (Vorjahr
TEuro 0,0) |
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe
von Euro 5.243.215,59 enthalten.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte im
Jahresdurchschnitt 2 Arbeitnehmer.
sonstige Berichtsbestandteile
Münsing, den 7. Juni 2022
Geschäftsführung:
gez. Severin Meister
gez. Alena von Trott zu Solz
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.06.2022 festgestellt.
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