Schneider
Personenleitsysteme GmbH
Walkertshofen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Lagebericht
.
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
605.019,42 |
608.149,72 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
42,40 |
8.210,35 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
604.977,02 |
599.939,37 |
| B.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.176.679,03 |
1.173.241,33 |
| Aktiva |
1.781.698,45 |
1.781.391,05 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
255.645,94 |
255.645,94 |
| II.
Kapitalrücklage |
2.231,79 |
2.231,79 |
| III.
Verlustvortrag |
1.431.119,06 |
1.465.991,64 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
3.437,70 |
-34.872,58 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.176.679,03 |
1.173.241,33 |
| B.
Rückstellungen |
175.000,00 |
175.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.606.698,45 |
1.606.391,05 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.209.628,21 |
1.209.320,81 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
397.070,24 |
397.070,24 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
417.061,03 |
417.061,03 |
| Passiva |
1.781.698,45 |
1.781.391,05 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Schneider Personenleitsysteme GmbH, i. Ins. hat
ihren Sitz in Walkertshofen. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Augsburg unter HRB 9996 eingetragen.
Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 a HGB. Die
größenabhängigen Erleichterungen wurden
teilweise in Anspruch genommen. Auf die Anwendung des
§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB zur Befreiung von der Pflicht
zur Aufstellung des Anhangs wurde verzichtet.
Über das Vermögen der Schneider
Personenleitsysteme GmbH in Insolvenz, Walkertshofen wurde
mit Beschluss des Amtsgerichtes Augsburg
(Geschäftsnummer 2 IN 494/11) am 1. August 2011, 09:00
Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum
Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Ulrich Cramer,
Schubertstraße 2, 80336 München bestellt.
Aufgrund des Insolvenzverfahrens konnten mit
zumutbaren Aufwand nicht sämtliche für die
Erstellung eines den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung mit
hinreichender Sicherheit entsprechenden Jahresabschlusses
erforderlichen Informationen beschafft bzw.
berücksichtigt werden. Die Aussagekraft des
Jahresabschlusses kann dadurch beeinträchtigt werden.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde nicht von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Bilanzstichtag einzeln bewertet.
Es wurde vorsichtig bewertet; insbesondere wurden
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am
Bilanzstichtag realisiert wurden.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und der sonstigen Vermögensgegenstände
sowie des übrigen Umlaufvermögens erfolgte zum
Nennwert bzw. mit dem niedrigeren zum Abschlussstichtag
beizulegenden Wert.
Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen bestehen in Höhe von EUR
1.885,35 (im Vorjahr: EUR 1.885,35).
Die Rückstellungen wurden mit den Beträgen
angesetzt, die notwendig sind, um alle zum Zeitpunkt der
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung abzudecken.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie betreffen
festgestellte Insolvenzforderungen i. S. v. § 38 InsO
sowie etwaige Forderungen der Massegläubiger i.S.v.
§ 53 InsO. Aufgrund der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens am 1. August 2011 gelten die vor
Verfahrenseröffnung begründeten Verbindlichkeiten
als fällig (§41 InsO) und haben somit
sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In
den sonstigen Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten
gegenüber dem Organträger aus Umsatzsteuer in
Höhe von EUR 130.646,93 (im Vorjahr: EUR 130.646,93)
und gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von EUR
417.061,03 (im Vorjahr: EUR 417.061,03) ausgewiesen.
4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
5. Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr 2020 waren keine Arbeitnehmer
beschäftigt.
Zum alleinvertretungsberichtigten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführer war Herr Konstantin Schneider,
(Kaufmann), Walkertshofen bestellt.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1.
August 2011 wurde Herr Rechtsanwalt Ulrich Cramer zum
Insolvenzverwalter bestellt.
München, den 01.03.2022
Rechtsanwalt Ulrich Cramer als Insolvenzverwalter
über das Vermögen der Schneider
Personenleitsysteme GmbH i. Ins., Walkertshofen
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.03.2022 festgestellt.
|